Edmund Husserl

Logische Untersuchungen

이윤진이카루스 2015. 4. 28. 09:03

 

Full text of "Logische Untersuchungen"

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k Printed in Germany 
LOGISCHE 
UNTERSUCHUNGEN 
VON 
EDMUND HUSSERL 
ERSTER THEIL 
PROLEGOMENA ZUR REINEN LOGIK 
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491192 
4. 5. 4-9 
LEIPZIG 
VERLAG VON VEIT & COMP. 
1900 
Druck von Metzger & Wittig in Leipzig. 
CARL STUMPF 
IN VEREHRUNG UND FREUNDSCHAFT 
ZUGEEIGNET 
Vorwort. 
Die logischen Untersuchungen, deren Veröffentlichung ich 
mit diesen Prolegomena beginne, sind aus unabweisbaren Pro- 
blemen erwachsen, die den Fortgang meiner langjährigen Be- 
mühungen um eine philosophische Klärung der reinen Mathe- 
matik immer wieder gehemmt und , schließlich unterbrochen 
haben. Neben den Fragen nach dem Ursprung der mathe- 
matischen Grundbegriffe und Grundeinsichten betrafen jene Be- 
mühungen zumal auch die schwierigen Fragen der mathema- 
tischen Theorie und Methode. Was nach den Darstellungen 
der traditionellen oder wie immer reformirten Logik hätte leicht 
verständlich und durchsichtig erscheinen müssen, nämlich das 
rationale Wesen der deductiven Wissenschaft mit ihrer formalen 
Einheit und symbolischen Methodik, stellte sich mir beim Stu- 
dium der wirklich gegebenen deductiven Wissenschaften dunkel 
und problematisch dar. Je tiefer ich analytisch eindrang, um- 
somehr kam es mir zum Bewußtsein, daß die Logik unserer 
Zeit an die actuelle Wissenschaft nicht hinanreiche, welche auf- 
zuklären sie doch berufen ist. 
Besondere Schwierigkeiten bereitete mir die logische Durch- 
forschung der formalen Arithmetik und Mannigfaltigkeitslehre, 
dieser über alle Besonderheiten der speciellen Zahlen- und Aus- 
dehnungsformen hinausreichenden Disciplin und Methode. Sie 
nöthigte mich zu Erwägungen von sehr allgemeiner Art, welche 
sich über die engere mathematische Sphäre erhoben und einer 
allgemeinen Theorie der formalen deductiven Systeme zustrebten. 
vi Vorwort. 
Von den Problemreihen, die sich mir dabei aufdrängten, sei 
hier nur Eine bestimmter bezeichnet. 
Die offenbare Möglichkeit von Verallgemeinerungen, bezw. 
Abwandlungen der formalen Arithmetik, wodurch sie ohne 
wesentliche Aenderung ihres theoretischen Charakters und ihrer 
rechnerischen Methodik über das quantitative Gebiet hinaus- 
geführt werden kann, mußte die Einsicht erwecken, daß das 
Quantitative gar nicht zum allgemeinsten Wesen des Mathe- 
matischen oder „Formalen" und der in ihm gründenden calcu- 
latorischen Methode gehöre. Als ich dann in der „mathema- 
tisirenden Logik" eine in der That quantitätslose Mathematik 
kennen lernte, und zwar als eine unanfechtbare Disciplin von 
mathematischer Form und Methode, welche theils die alten 
Syllogismen, theils neue, der Ueberlieferung fremd gebliebene 
Schlußformen behandelte, gestalteten sich mir die wichtigen 
Probleme nach dem allgemeinen Wesen des Mathematischen 
überhaupt, nach den natürlichen Zusammenhängen oder etwaigen 
Grenzen zwischen den Systemen der quantitativen und nicht- 
quantitativen Mathematik, und speciell z. B. nach dem Ver- 
hältnis zwischen dem Formalen der Arithmetik und dem 
Formalen der Logik. Naturgemäß mußte* ich von hier aus 
weiter fortschreiten zu den fundamentaleren Fragen nach dem 
Wesen der Erkenntnisform im Unterschiede von der Erkennt- 
nismaterie, und nach dem Sinn des Unterschiedes zwischen 
formalen (reinen) und materialen Bestimmungen, Wahrheiten, 
Gesetzen. 
Aber noch in einer ganz anderen Eichtung fand ich mich 
in Probleme der allgemeinen Logik und Erkenntnistheorie ver- 
wickelt. Ich war von der herrschenden Ueberzeugung ausge- 
gangen, daß es die Psychologie sei, von der, wie die Logik 
überhaupt, so die Logik der deductiven Wissenschaften ihre 
philosophische Aufklärung erhoffen müsse. Demgemäß nehmen 
psychologische Untersuchungen in dem ersten (und allein ver- 
öffentlichten) Bande meiner Philosophie der Arithmetik einen 
sehr breiten Raum ein. Diese psychologische Fundirung wollte 
Vorwort. vn 
mir in gewissen Zusammenhängen nie recht genügen. Wo es 
sich um die Frage nach dem Ursprung der mathematischen 
Vorstellungen oder um die in der That psychologisch bestimmte 
Ausgestaltung der practischen Methoden handelte, schien mir 
die Leistung der psychologischen Analyse klar und lehr- 
reich. Sowie aber ein Uebergang von den psychologischen 
Zusammenhängen des Denkens zur logischen Einheit des Denk- 
inhaltes (der Einheit der Theorie) vollzogen wurde, wollte sich 
keine rechte Continuität und Klarheit herausstellen lassen. Um- 
somehr beunruhigte mich daher auch der principielle Zweifel, 
wie sich die Objectivität der Mathematik und aller Wissen- 
schaft überhaupt mit einer psychologischen Begründung des 
Logischen vertrage. Da auf solche Weise meine ganze, von 
den Ueberzeugungen der herrschenden Logik getragene Methode 
— gegebene Wissenschaft durch psychologische Analysen logisch 
aufzuklären — ins Schwanken gerieth, so sah ich mich in 
immer steigendem Maße zu allgemeinen kritischen Eeflexionen 
über das Wesen der Logik und zumal über das Verhältnis 
zwischen der Subjectivität des Erkennens und der Objectivität 
des Erkenntnisinhaltes gedrängt. Von der Logik überall im 
Stiche gelassen, wo ich von ihr Aufschlüsse in Beziehung auf 
die bestimmten Fragen erhoffte, die ich an sie zu stellen hatte, 
ward ich endlich gezwungen, meine philosophisch-mathematischen 
Untersuchungen ganz zurückzustellen, bis es mir gelungen sei, 
in den Grundfragen der Erkenntnistheorie und in dem kritischen 
Verständnis der Logik als Wissenschaft zu sicherer Klarheit vor- 
zudringen. 
Wenn ich nun diese, in vi elj ähriger Arbeit erwachsenen 
Versuche zur Neubegründung der reinen Logik und Er- 
kenntnistheorie veröffentliche, so thue ich es in der Ueber- 
zeugung, daß die Selbständigkeit, mit der ich meine Wege 
von denen der herrschenden logischen Richtung abscheide, mit 
Rücksicht auf die ernsten sachlichen Motive, die mich geleitet 
haben, eine Mißdeutung nicht erfahren wird. Der Gang meiner 
Entwicklung hat es mit sich gebracht, daß ich mich von den 
/ 
vni Vorwort. 
Männern und Werken, denen meine wissenschaftliche Bildung 
am meisten verdankt, in den logischen Grundüberzeugungen 
weit entfernt und mich andererseits einer Reihe von Forschern 
beträchtlich genähert habe, deren Schriften nach ihrem Werthe 
zu schätzen ich früher nicht vermocht, und die ich daher 
während meiner Arbeiten nur zu wenig zu Rathe gezogen habe. 
Von einer nachträglichen Einfügung umfassender literarischer 
und kritischer Hinweise auf verwandte Forschungen mußte ich 
leider absehen. Was aber die freimüthige Kritik anbelangt, 
die ich an der psychologistischen Logik und Erkenntnistheorie 
geübt habe, so möchte, ich an das GoETHE'sche Wort erinnern: 
„Man ist gegen nichts strenger als gegen erst abgelegte Irr- 
thümer." 
Halle a. S., 21. Mai 1900. 
Prof. Dr. E. G. Husserl. 
Inhalt 
Einleitung. 
Seite 
§ 1. Der Streit um die Definition der Logik und den wesentlichen 
Inhalt ihrer Lehren 3 
§ 2. Notwendigkeit der erneuten Erörterung der Principienfragen . 4 
§ 3. Die Streitfragen. Der einzuschlagende Weg 7 
Erstes Kapitel. 
Die Logik als normative und speeiell als practische Disciplin. 
§ 4. Die theoretische Unvollkommenheit der Einzelwissenschaften . 9 
§ 5. Die theoretische Ergänzung der Einzelwissenschaften durch 
Metaphysik und Wissenschaftslehre ... 11 
§ 6. Die Möglichkeit und Berechtigung einer Logik als Wissen- 
schaftslehre 12 
§ 7. Fortsetzung. Die drei bedeutsamsten Eigenthümlichkeiten der 
Begründungen . 17 
§ 8. Die Beziehung dieser Eigenthümlichkeiten zur Möglichkeit von 
Wissenschaft und Wissenschaftslehre 19 
§ 9. Die methodischen Verfahrungsweisen in den Wissenschaften 
theils Begründungen, theils Hilfsverrichtungen für Begrün- 
dungen 22 
§ 10. Die Ideen Theorie und Wissenschaft als Probleme der Wissen- 
schaftslehre 25 
§11. Die Logik oder Wissenschaftslehre als normative Disciplin und 
als Kunstlehre 26 
§ 12. Hiehergehörige Definitionen der Logik 28 
Zweites Kapitel. 
Theoretische Disciplinen als Fundamente normativer. 
§ 13. Der Streit um den practischen Charakter der Logik .... 30 
§ 14. Der Begriff der normativen Wissenschaft. Das Grundmaß oder 
Princip, das ihr Einheit giebt 40 
§ 15. Normative Disciplin und Kunstlehre 47 
§ 16. Theoretische Disciplinen als Fundamente normativer .... 47 
Inhalt. 
Drittes Kapitel. 
Der Psychologismus, seine Argumente und seine Stellungnahme zu 
den Üblichen Gegenargumenten. 
Seite 
§17. Die Streitfrage, ob die wesentlichen theoretischen Fundamente 
der normativen Logik in der Psychologie liegen . . . . 50 
§ 18. Die Beweisführung der Psychologisten 52 
§ 19. Die gewöhnlichen Argumente der Gegenpartei und ihre 
psychologistische Lösung 53 
§ 20. Eine Lücke in der Beweisführung der Psychologisten ... 58 
Viertes Kapitel. 
Empiristische Consequeuzen des Psychologismus. 
§ 21. Kennzeichnung zweier empiristischer Consequenzen des psycho- 
logistischen Standpunktes und deren Widerlegung ... 60 
§ 22. Die Denkgesetze als vermeintliche Naturgesetze, welche in 
isolirter Wirksamkeit das vernünftige Denken causiren . . 64 
§ 23. Eine dritte Consequenz des Psychologismus und ihre Wider- 
legung .... 69 
§ 24. Fortsetzung 74 
Fünftes Kapitel. 
Die psychologischen Interpretationen der logischen Grundsätze. 
§ 25. Der Satz vom Widerspruch in der psychologischen Inter- 
pretation Mill's und Spencer's 78 
§ 26. Mill's psychologische Interpretation des Princips ergiebt kein 
Gesetz, sondern einen völlig vagen und wissenschaftlich 
nicht geprüften Erfahrungssatz 81 
Anhang %u den beiden letxten Paragraphen. 
Ueber einige principielle Gebrechen des Empirismus .... 84 
§ 27. Analoge Einwände gegen die übrigen psychologischen Inter- 
pretationen des logischen Princips. Aequivocationen als 
Quellen der Täuschung .• 86 
§ 28. Die vermeintliche Doppelseitigkeit des Princips vom Wider- 
spruch, wonach es zugleich als Naturgesetz des Denkens 
und als Normalgesetz seiner logischen Regelung zu fassen sei 92 
§ 29. Fortsetzung. Sigwart's Lehre 97 
Sechstes Kapitel. 
Die Syllogistik in psychologistischer Beleuchtung. Schlußformeln 
und chemische Formeln. 
§ 30. Versuche zur psychologischen Interpretation der syllogisti- 
schen Sätze 102 
§ 31. Schlußformeln und chemische Formeln 105 
Inhalt. xi 
Siebentes Kapitel. 
Der Psychologismus als skeptischer Relativismus. 
Seite 
§ 32. Die idealen Bedingungen für die Möglichkeit einer Theorie 
überhaupt. Der strenge Begriff des Skepticismus . . . 110 
§ 33. Skepticismus in metaphysischem Sinne 112 
§ 34. Der Begriff Relativismus und seine Besonderungen . . . . 114 
§ 35. Kritik des individuellen Relativismus .'. . . 115 
§ 36. Kritik des specifischen Relativismus und im Besonderen des 
Anthropologismus 116 
§ 37. Allgemeine Bemerkung. Der Begriff Relativismus in erwei- 
tertem Sinne 122 
§ 38. Der Psychologismus in allen seinen Formen ein Relativismus 123 
§ 39. Der Anthropologismus in Sigwart's Logik 125 
§ 40. Der Anthropologismus in B. Erdmann's Logik 136 
Achtes Kapitel. 
Die psychologistischen Torurtheile. 
§ 41. Erstes Vorurtheil 154 
§ 42. Erläuternde Ausführungen 159 
§ 43. Rückblick auf die idealistischen Gegenargumente. Ihre Mängel 
und ihr richtiger Sinn 164 
§ 44. Zweites Vorurtheil .167 
§ 45. Widerlegung: Auch die reine Mathematik würde zu einem 
Zweige der Psychologie 168 
§ 46. Das Forschungsgebiet der reinen Logik, analog dem der 
reinen Mathematik, ein ideales 169 
§ 47. Bestätigende Nachweisungen an den logischen Grundbegriffen 
und an dem Sinn der logischen Sätze 173 
§ 48. Die entscheidenden Differenzen 177 
§ 49. Drittes Vorurtheil. Die Logik als Theorie der Evidenz . . 180 
§ 50. Die äquivalente Umformung der logischen Sätze in Sätze über 
ideale Bedingungen der Urtheilsevidenz. Die resultirenden 
Sätze nicht psychologische 182 
§ 51. Die entscheidenden Punkte in diesem Streite 188 
Neuntes Kapitel. 
Das Princip der Denkb'konomie und die Logik. 
§ 52. Einleitung 182 
§ 53. Der teleologische Charakter des MACH-AvENARius'schen Principe 
und die wissenschaftliche Bedeutung der Denkökonomik . 193 
§ 54. Nähere Darlegung der berechtigten Ziele einer Denkökonomik, 
hauptsächlich in der Sphäre der rein deductiven Methodik. 
Ihre Beziehung zur logischen Kunstlehre 197 
xii Inkalt. 
Seite 
§ 55. Die Bedeutungslosigkeit der Denkökonomik für die reine Logik 
und Erkenntnislehre und ihr Verhältnis zur Psychologie '. 202 
s? 56. Fortsetzung. Das va^egov nqoieqov denkökonomischer Be- 
gründung des rein Logischen 206 
Zehntes Kapitel. 
Schluß der kritischen Betrachtungren. 
£ 57. Bedenken mit Rücksicht auf naheliegende Mißdeutungen un- 
serer logischen Bestrebungen 211 
§ 58. Unsere Anknüpfungen an große Denker der Vergangenheit 
und zunächst an Kant 213 
§ 59. Anknüpfungen an Herbart und Lotze 215 
§ 60. Anknüpfungen an Leibniz 219 
§ 61. Noth wendigkeit von Einzeluntersuchungen zur erkenntnis- 
kritischen Rechtfertigung und partiellen Realisirung der 
Idee der reinen Logik 223 
Anhang. 
Hinweise auf F. A. Lange und B. Bolzano 224 
Elftes Kapitel. 
Die Idee der reinen Logik. 
§ 62. Die Einheit der Wissenschaft. Der Zusammenhang der Sachen 
und der Zusammenhang der Wahrheiten 228 
§ 63. Fortsetzung. Die Einheit der Theorie 231 
§ 64. Die wesentlichen und außerwesentlichen Principien, die der 
Wissenschaft Einheit geben. Abstracte, concrete und 
normative Wissenschaften 233 
§ 65. Die Frage nach den idealen Bedingungen der Möglichkeit 
von Wissenschaft, bezw. Theorie überhaupt. A. Die auf 
die actuelle Erkenntnis bezogene Frage 237 
§ 66. B. Die auf den Erkenntnisinhalt bezogene Frage 240 
§ 67. Die Aufgaben der reinen Logik. Erstens: die Fixirung der 
reinen Bedeutungskategorien, der reinen gegenständlichen 
Kategorien und ihrer gesetzlichen Complicationen . . . 243 
§ 68. Zweitens: die Gesetze und Theorien, die in diesen Kategorien 
gründen 246 
§ 69. Drittens: die Theorie der möglichen Theorienformen oder die 
reine Mannigfaltigkeitslehre 247 
§ 70. Erläuterungen zur Idee der reinen Mannigfaltigkeitslehre . . 248 
§71. Theilung der Arbeit. Die Leistung der Mathematiker und 
die der Philosophen 252 
§ 72. Erweiterung der Idee der reinen Logik. Die reine Wahr- 
scheinlichkeitslehre als reine Theorie der Erfahrungs- 
erkenntnis 254 
Erster Theil. 
Prolegomena zur reinen Logik. 
Hüsserl, Log. Unters. I. 
Einleitung. 
§ 1. Der Streit um die Definition der Logik und den wesentlichen 
Inhalt ihrer Lehren. 
„Es herrscht ebenso großer Meinungsstreit in Betreff der 
Definition der Logik, wie in der Behandlung dieser Wissen- 
schaft selbst. Dies war naturgemäß bei einem Gegenstande 
zu erwarten, in Betreff dessen die meisten Schriftsteller sich 
derselben Worte nur bedient haben, um verschiedene Ge- 
danken auszudrücken. " x Seitdem J. St. Mill mit diesen 
Sätzen seine werthvolle Bearbeitung der Logik eingeleitet hat, 
ist manches Jahrzehnt verstrichen, bedeutende Denker hier wie 
jenseits des Kanals haben der Logik ihre besten Kräfte gewid- 
met und deren Literatur um stets neue Darstellungen bereichert; 
aber noch heute mögen diese Sätze als passende Signatur des 
Zustandes der logischen Wissenschaft dienen, noch heute sind 
wir von einer allseitigen Einigkeit in Betreff der Definition 
der Logik und des Gehaltes ihrer wesentlichen Lehren weit 
entfernt. Nicht als ob die Logik der Gegenwart dasselbe Bild 
bieten würde, wie die Logik um die Mitte des Jahrhunderts. 
Zumal unter dem Einfluß jenes ausgezeichneten Denkers hat 
von den drei Hauptrichtungen, die wir in der Logik finden, 
der psychologischen, der formalen und metaphysischen, die 
erstgenannte in Beziehung auf Zahl und Bedeutung ihrer Ver- 
treter ein entschiedenes Uebergewicht erlangt. Aber die beiden 
anderen Richtungen pflanzen sich immer noch fort, die strittigen 
1 J. St. Mill, Logik, Einleitung, § 1 (Uebersetzung von Gtomperz). 
Einleitung. 
Principienfragen , die sich in den verschiedenen Definitionen 
der Logik reflectiren, sind strittig geblieben, und was den 
Lehrgehalt der systematischen Darstellungen anbelangt, so gilt 
es noch immer und eher noch in gesteigertem Maße, daß die 
verschiedenen Schriftsteller sich derselben Worte nur bedienen, 
um verschiedene Gedanken auszudrücken. Und es gilt nicht 
bloß in Beziehung auf die Darstellungen, welche aus verschie- 
denen Lagern stammen. Die Seite, auf welcher wir die größte 
Regsamkeit finden, die der psychologischen Logik, zeigt uns 
Einheit der Ueberzeugung nur in Hinsicht auf die Abgrenzung 
der Disciplin, auf ihre wesentlichen Ziele und Methoden; aber 
kaum wird man es als Uebertreibung tadeln, wenn wir in Hin- 
sicht auf die vorgetragenen Lehren und zumal auch in Hinsicht 
auf die gegensätzlichen Deutungen der altüberlieferten Formeln 
und Lehrstücke das Wort vom bellum omnium contra omnes an- 
wenden. Vergeblich wäre der Versuch, eine Summe sachhaltiger 
Sätze oder Theorien abzugrenzen, in denen wir den eisernen 
Bestand der logischen Wissenschaft unserer Epoche und ihr 
Erbe an die Zukunft sehen könnten. 
§ 2. Notwendigkeit der erneuten Erörterung der 
Princip ienfragen . 
Bei diesem Zustande der Wissenschaft, welcher indivi- 
duelle Ueberzeugung von allgemein verpflichtender Wahrheit 
zu scheiden nicht gestattet, bleibt der Rückgang auf die Prin- 
cipienfragen eine Aufgabe, die stets von neuem in Angriff ge- 
nommen werden muß. Ganz besonders scheint dies zu gelten 
von den Fragen, die im Streite der Richtungen und damit 
auch im Streite um die richtige Abgrenzung der Logik die be- 
stimmende Rolle spielen. Allerdings ist das Interesse gerade 
für diese Fragen in den letzten Jahrzehnten sichtlich erkaltet. 
Nach den glänzenden Angriffen Mill's gegen Hamilton' s 
Logik und nach den nicht minder berühmten, obschon nicht 
so fruchtreichen logischen Untersuchungen Teendelenbukg's 
schienen sie ja im Ganzen erledigt zu sein. Als daher mit 
Einleitung. 
dem großen Aufschwung der psychologischen Studien auch 
die psychologistische Richtung in der Logik ihr Uebergewicht 
errang, concentrirte sich alle Bemühung bloß auf einen all- 
seitigen Ausbau der Disciplin nach Maßgabe der als giltig 
angenommenen Principien. Indessen läßt doch eben der 
Umstand, daß so viele und von bedeutenden Denkern her- 
rührendQ Versuche, die Logik in den sichern Gang einer 
Wissenschaft zu bringen, einen durchgreifenden Erfolg ver- 
missen lassen, die Vermuthung offen, daß die verfolgten Ziele 
nicht in dem Maße geklärt sind, wie es für die erfolgreiche 
Untersuchung nöthig wäre. 
Die Auffassung von den Zielen einer Wissenschaft findet 
aber ihren Ausdruck in der Definition derselben. Es kann 
natürlich nicht unsere Meinung sein, daß der erfolgreichen Be- 
arbeitung einer Disciplin eine adaequate Begriffsbestimmung 
ihres Gebietes vorausgehen müsse. Die Definitionen einer 
Wissenschaft spiegeln die Etappen ihrer Entwicklung wieder, 
mit der Wissenschaft schreitet die ihr nachfolgende Erkenntnis 
der begrifflichen Eigenart ihrer Gegenstände, der Abgrenzung 
und Stellung ihres Gebietes fort. Indessen übt der Grad der 
Angemessenheit der Definitionen, bezw. der in ihnen ausge- 
prägten Auffassungen des Gebietes, auch seine Rückwirkung 
auf den Gang der Wissenschaft selbst, und diese Rückwirkung 
kann je nach der Richtung, in welcher die Definitionen von 
der Wahrheit abirren, bald von geringerem, bald von sehr 
erheblichem Einfluß auf den Entwicklungsgang der Wissen- 
schaft sein. Das Gebiet einer Wissenschaft ist eine objectiv 
geschlossene Einheit, es liegt nicht in unserer Willkür, wo 
und wie wir Wahrheitsgebiete abgrenzen. Objectiv gliedert / 
sich das Reich der Wahrheit in Gebiete; nach diesen objec- 
tiven Einheiten müssen sich die Forschungen richten und sich 
zu Wissenschaften zusammenordnen. Es giebt eine Wissen- 
schaft von den Zahlen, eine Wissenschaft von den Raum- 
gebilden, von den animalischen Wesen u. s. w. nicht aber 
eigene Wissenschaften von den Primzahlen, den Trapezen, den 
• 
6 Einleitung. 
Löwen oder gar von all dem zusammengenommen. Wo nun 
eine als zusammengehörig sich aufdrängende Gruppe von Er- 
kenntnissen und Problemen zur Constituirung einer Wissen- 
schaft führt, da kann die Unangemessenheit der Abgrenzung 
bloß darin bestehen, daß der Gebietbegriff im Hinblick auf das 
Gegebene vorerst zu enge gefaßt wird, daß die Verkettungen 
begründender Zusammenhänge über das betrachtete* Gebiet 
hin ausreichen und sich erst in einem weiteren zu einer syste- 
matisch geschlossenen Einheit concentriren. Solche Beschränkt- 
heit des Horizontes braucht nicht den gedeihlichen Fortschritt 
der Wissenschaft nachtheilig zu beeinflussen. Es mag sein, 
daß das theoretische Interesse zunächst seine Befriedigung 
findet in dem engeren Kreise, daß die Arbeit, die hier, ohne 
Inanspruchnahme der tieferen und weiteren logischen Ver- 
zweigungen gethan werden kann, in Wahrheit das Eine ist, 
was zunächst noth thut. 
Ungleich gefährlicher ist aber eine andere Unvollkommen- 
heit in der Abgrenzung des Gebietes, nämlich die Gebiets- 
vermengung, die Vermischung von Heterogenem zu einer 
vermeintlichen Gebietseinheit, zumal wenn sie gründet in einer 
völligen Mißdeutung der Objecte, deren Erforschung das wesent- 
liche Ziel der intendirten Wissenschaft sein soll. Eine derart 
unbemerkte (jisräßaaig slg aklo yevog kann die schädlichsten 
Wirkungen nach sich ziehen: Fixirung untriftiger Ziele; Be- 
folgung principiell verkehrter, weil mit den wahren Objecten 
der Disciplin incommensurabler Methoden; Durcheinander- 
werfung der logischen Schichten, derart daß die wahrhaft 
grundlegenden Sätze und Theorien, oft in den sonderbarsten 
Verkleidungen, sich zwischen ganz fremdartigen Gedanken- 
reihen als scheinbar nebensächliche Momente oder beiläufige 
Consequenzen fortschieben u. s. w. Gerade bei den philo- 
sophischen Wissenschaften sind diese Gefahren beträchtlich, und 
darum hat die Frage nach Umfang und Grenzen für die frucht- 
bare Fortbildung dieser Wissenschaften eine ungleich größere 
Bedeutung als bei den so sehr begünstigten Wissenschaften von 
Einleitung. 
der äußeren Natur, wo der Verlauf unserer Erfahrungen uns 
Gebietscheidungen aufdrängt, innerhalb deren wenigstens eine 
vorläufige Etablirung erfolgreicher Forschung möglich ist. 
Speciell in Beziehung auf die Logik hat Kant das berühmte 
Wort ausgesprochen, das wir uns hier zu eigen machen: ,,Es 
ist nicht Vermehrung, sondern Verunstaltung der Wissenschaften, 
wenn man ihre Grenzen ineinander laufen läßt." In der That 
hofft die folgende Untersuchung es deutlich zu machen, daß 
die bisherige und zumal die psychologisch fundirte Logik der 
Gegenwart den eben erörterten Gefahren fast ausnahmslos 
unterlegen ist, und daß durch die Mißdeutung der theoretischen 
Grundlagen und durch die hieraus erwachsene Gebietsver- 
mengung der Fortschritt in der logischen Erkenntnis wesentlich 
gehemmt worden ist. 
§ 3. Die Streitfragen. Der einzuschlagende Weg. 
Die traditionellen und mit der Abgrenzung der Logik 
zusammenhängenden Streitfragen sind folgende: 
1. Ob die Logik eine theoretische oder eine practische 
Disciplin (eine ,, Kunstlehre") sei. 
2. Ob sie eine von anderen Wissenschaften und speciell 
von der Psychologie oder Metaphysik unabhängige 
Wissenschaft sei. 
3. Ob sie eine formale Disciplin sei, oder wie es gefaßt 
zu werden pflegt, ob sie mit der „ bloßen Form der Er- 
kenntnis" zu thun oder auch auf deren ,, Materie" Rück- 
sicht zu nehmen habe. 
4. Ob sie den Charakter einer apriorischen und demon- 
strativen oder den einer empirischen und inductiven 
Disciplin habe. 
Alle diese Streitfragen hängen so innig zusammen, daß die 
Stellungnahme in der einen, bis zu einem gewissen Grade 
wenigstens, diejenige in den übrigen mitbedingt oder factisch 
beeinflußt. Der Parteien sind eigentlich nur zwei. Die Logik 
ist eine theoretische, von der Psychologie unabhängige und 
8 Einleitung. 
zugleich eine formale und demonstrative Disciplin — so urtheilt 
die Eine. Der Anderen gilt sie als eine von der Psychologie 
abhängige Kunstlehre, womit von selbst ausgeschlossen ist, 
daß sie den Charakter einer formalen und demonstrativen 
Disciplin habe im Sinne der für die Gegenseite vorbildlichen 
Arithmetik. 
Da wir es nicht eigentlich auf eine Betheiligung an diesen 
traditionellen Streitigkeiten, vielmehr auf eine Klärung der in 
ihnen spielenden principiellen Differenzen und letzlich auf eine 
Klärung der wesentlichen Ziele einer reinen Logik abgesehen 
haben, so wollen wir folgenden Weg einschlagen: Wir nehmen 
als Ausgangspunkt die gegenwärtig fast allgemein angenommene 
Bestimmung der Logik als einer Kunstlehre und fixiren ihren 
Sinn und ihre Berechtigung. Daran schließt sich naturgemäß 
die Frage nach den theoretischen Grundlagen dieser Disciplin 
und im Besonderen nach ihrem Verhältnis zur Psychologie. Im 
Wesentlichen deckt sich diese Frage, wenn auch nicht dem 
Ganzen, so doch einem Haupttheile nach mit der Cardinalfrage 
der Erkenntnistheorie, die Objectivität der Erkenntnis betreffend. 
Das Ergebnis unserer diesbezüglichen Untersuchung ist die 
Aussonderung einer neuen und rein theoretischen Wissen- 
schaft, welche das wichtigste Fundament für jede Kunstlehre 
von der wissenschaftlichen Erkenntnis bildet und den Charakter 
einer apriorischen und rein demonstrativen Wissenschaft besitzt. 
Sie ist es, die von Kant und den übrigen Vertretern einer 
„formalen" oder „reinen" Logik intendirt, aber nach ihrem 
Gehalt und Umfang nicht richtig erfaßt und bestimmt worden 
ist. Als letzter Erfolg dieser Ueberlegungen resultirt eine klar 
umrissene Idee von dem wesentlichen Gehalt der strittigen 
Disciplin, womit von selbst eine klare Position zu den auf- 
geworfenen Streitfragen gegeben ist. 
Erstes Kapitel. 
Die Logik als normative und speciell als 
practische Disciplin. 
§ 4. Die theoretische Unvollkommenheit der Einzelwissenschaften. 
Es ist eine alltägliche Erfahrung, daß die Vorzüglichkeit, 
mit der ein Künstler seinen Stoff meistert, und daß das ent- 
schiedene und oft sichere Urtheil, mit dem er Werke seiner Kunst 
abschätzt, nur ganz ausnahmsweise auf einer theoretischen Er- 
kenntnis der Gesetze beruht, welche dem Verlauf der practischen 
Bethätigungen ihre Richtung und Anordnung vorschreiben 
und zugleich die werthenden Maßstäbe bestimmen, nach 
denen die Vollkommenheit oder Unvollkommenheit des fertigen 
Werkes abzuschätzen ist. In der Regel ist der ausübende 
Künstler nicht derjenige, welcher über die Principien seiner Kunst 
die rechte Auskunft zu geben vermag. Er schafft nicht nach 
Principien und werthet nicht nach Principien. Schaffend folgt 
er der inneren Regsamkeit seiner harmonisch gebildeten Kräfte, 
und urtheilend dem fein ausgebildeten künstlerischen Tact und 
Gefühl. So verhält es sich aber nicht allein bei den schönen 
Künsten, an die man zunächst gedacht haben mag, sondern 
bei den Künsten überhaupt, das Wort im weitesten Sinne ge- 
nommen. Es trifft also auch die Bethätigungen des wissen- 
schaftlichen Schaffens und die theoretische Schätzung seiner Er- 
gebnisse, der wissenschaftlichen Begründungen von Thatsachen, 
10 Die Logik als normative 
Gesetzen, Theorien. Selbst der Mathematiker, Physiker und 
Astronom bedarf zur Durchführung auch der bedeutendsten 
wissenschaftlichen Leistungen nicht der Einsicht in die letzten 
Gründe seines Thuns, und obschon die gewonnenen Ergebnisse für 
ihn und Andere die Kraft vernünftiger Ueberzeugung besitzen, 
so kann er doch nicht den Anspruch erheben, überall die letzten 
Prämissen seiner Schlüsse nachgewiesen und die Principien, 
auf denen die Triftigkeit seiner Methoden beruht, erforscht zu 
haben. Damit aber hängt der unvollkommene Zustand aller 
Wissenschaften zusammen. Wir meinen hier nicht die bloße 
Unvollständigkeit, mit der sie die Wahrheiten ihres Gebietes 
erforschen ; sondern den Mangel an innerer Klarheit und Ratio- 
nalität, die wir unabhängig von der Ausbreitung • der Wissen- 
schaft fordern müssen. In dieser Hinsicht darf auch die 
Mathematik, die fortgeschrittenste aller Wissenschaften, eine 
Ausnahmstellung nicht beanspruchen. Vielfach gilt sie noch 
als das Ideal aller Wissenschaft überhaupt; aber wie wenig sie 
dies in Wahrheit ist, lehren die alten und noch immer nicht 
erledigten Streitfragen über die Grundlagen der Geometrie, 
so wie die nach den berechtigenden Gründen der Methode des 
Imaginären. Dieselben Forscher, die mit unvergleichlicher 
Meisterschaft die wundervollen Methoden der Mathematik hand- 
haben und sie um neue bereichern, zeigen sich oft gänzlich 
unfähig, von der logischen Triftigkeit dieser Methoden und den 
Grenzen ihrer berechtigten Anwendung ausreichende Rechen- 
schaft zu geben. Obschon nun die Wissenschaften trotz dieser 
Mängel groß geworden sind und uns zu einer früher nie ge- 
ahnten Herrschaft über die Natur verholfen haben, so können 
sie uns doch nicht theoretisch Genüge thun. Sie sind nicht 
krystallklare Theorien, in denen die Function aller Begriffe 
und Sätze völlig begreiflich, alle Voraussetzungen genau ana- 
lysirt und somit das Ganze über jeden theoretischen Zweifel 
erhaben wäre. 
und speciell als pr actische Disciplin. 11 
§ 5. Die theoretische Ergänzung der Einzelwissenschaften durch 
Metaphysik und Wissenschaftslehre. 
Um dieses theoretische Ziel zu erreichen, bedarf es, wie 
ziemlich allgemein anerkannt ist, für's Erste einer Klasse von 
Untersuchungen, die in das Reich der Metaphysik gehören. 
Die Aufgabe derselben ist nämlich, die ungeprüften, 
meistens sogar unbemerkten und doch so bedeutungsvollen Vor- 
aussetzungen metaphysischer Art zu fixiren und zu prüfen, die 
mindestens allen Wissenschaften, welche auf die reale Wirklich- 
keit gehen, zu Grunde liegen. Solche Voraussetzungen sind 
z. B., daß es eine Außenwelt giebt, welche nach Raum und 
Zeit ausgebreitet ist, wobei der Raum den mathematischen 
Charakter einer dreidimensionalen EuKLiDischen, die Zeit den 
einer eindimensionalen orthoiden Mannigfaltigkeit hat; daß 
alles Werden dem Causalitätsgesetz unterliegt u. s. w. Un- 
passend genug pflegt man diese, durchaus in den Rahmen der 
ersten Philosophie des Abistoteles gehörigen Voraussetzungen 
gegenwärtig als erkenntnistheoretische zu bezeichnen. 
Diese metaphysische Grundlegung reicht aber nicht aus, 
um die gewünschte theoretische Vollendung der Einzelnwissen- 
schaften zu erreichen; sie betrifft ohnehin bloß die Wissen- 
schaften, welche es mit der ■ realen Wirklichkeit zu thun haben, 
und das thun doch nicht alle, sicher nicht die rein mathe- 
matischen Wissenschaften, deren Gegenstände Zahlen, Mannig- 
faltigkeiten u. dgl. sind, die unabhängig von realem Sein oder 
Nichtsein als bloße Träger rein idealer Bestimmungen gedacht 
sind. Anders verhält es sich mit einer zweiten Klasse von 
Untersuchungen, deren theoretische Erledigung ebenfalls ein 
unerläßliches Postulat unseres Erkenntnisstrebens bildet; sie 
gehen alle Wissenschaften in gleicher Weise an, weil sie, kurz 
gesagt, auf das gehen, was Wissenschaften überhaupt zu 
Wissenschaften macht. Hierdurch aber ist das Gebiet einer 
neuen und, wie sich alsbald zeigen wird, complexen Disciplin 
bezeichnet, deren Eigenthümliches es ist, Wissenschaft von 
12 Die Logik als normative 
der Wissenschaft zu sein, und die eben darum am präg- 
nantesten als Wissenschaftslehre zu benennen wäre. 
§ 6. Die Möglichkeit und Berechtigung einer Logik ah 
Wissenschaftslehre. 
Die Möglichkeit und die Berechtigung einer solchen Dis- 
ciplin — als einer zur Idee der Wissenschaft gehörigen norma- 
tiven und practischen Disciplin — kann durch folgende Ueber- 
legung begründet werden. 
Wissenschaft geht, wie der Name besagt, auf Wissen. 
/, / Nicht als ob sie selbst eine Summe oder ein Gewebe von 
wli Wissensacten wäre. Objectiven Bestand hat die Wissenschaft 
nur in ihrer Literatur, nur in der Form von Schriftwerken hat 
sie ein eigenes, wenn auch zu dem Menschen und seinen in- 
tellectuellen Bethätigungen beziehungsreiches Dasein; in dieser 
Form pflanzt sie sich durch die Jahrtausende fort und über- 
dauert die Individuen, Generationen und Nationen. Sie re- 
präsentirt so eine Summe äußerer Veranstaltungen, die, wie 
sie aus Wissensacten vieler Einzelner hervorgegangen sind, 
wieder in eben solche Acte ungezählter Individuen übergehen 
können, in einer leicht verständlichen, aber nicht ohne Weit- 
läufigkeiten exact zu beschreibenden Weise. Uns genügt hier, 
daß die Wissenschaft gewisse nähere Vorbedingungen für die 
Erzeugung von Wissensacten beistellt, bezw. beistellen soll, reale 
Möglichkeiten des Wissens, deren Verwirklichung von dem 
„normalen", bezw. „entsprechend begabten" Menschen unter 
bekannten „normalen" Verhältnissen als ein erreichbares Ziel 
seines Wollens angesehen werden kann. In diesem Sinne also 
zielt die Wissenschaft auf Wissen. 
Im Wissen aber besitzen wir die Wahrheit. Im actu- 
ellen Wissen, worauf wir uns letzlich zurückgeführt sehen, 
besitzen wir sie als Object eines richtigen Urtheils. Aber 
dies allein reicht nicht aus; denn nicht jedes richtige Ur- 
theil, jede mit der Wahrheit übereinstimmende Setzung 
oder Verwerfung eines Sachverhalts ist ein Wissen vom 
und speciell als pr actische Disciplin. 13 
Sein oder Nichtsein dieses Sachverhalts. Dazu gehört viel- 
mehr — soll von einem Wissen im engsten und strengsten 
Sinne die Rede sein — die Evidenz, die lichtvolle Gewiß- 
heit, daß ist, was wir anerkannt, oder nicht ist, was wir 
verworfen haben; eine Gewißheit, die wir in bekannter Weise 
scheiden müssen von der blinden Ueberzeugung, vom vagen und 
sei es noch so fest entschiedenen Meinen, wofern wir nicht an 
den Klippen des extremen Skepticismus scheitern sollen. Bei 
diesem strengen Begriffe des Wissens bleibt die gemeinübliche 
Redeweise aber nicht stehen. Wir sprechen z. B. von einem 
Wissensact auch da, wo mit dem gefällten Urtheil zugleich die 
klare Erinnerung verknüpft ist, daß wir früher ein von Evidenz 
begleitetes Urtheil identisch desselben Gehaltes gefällt haben, 
und besonders, wo die Erinnerung auch einen beweisenden 
Gedankengang betrifft, aus dem diese Evidenz hervorgewachsen 
ist und den zugleich mit dieser Evidenz wiederzuerzeugen wir 
uns mit Gewißheit zutrauen. („Ich weiß, daß der Pythagorä- 
ische Lehrsatz besteht — ich kann ihn beweisen"; statt des 
letzteren kann es allerdings auch heißen: — „aber ich habe 
den Beweis vergessen".) 
So fassen wir überhaupt den Begriff des Wissens in 
einem weiteren, aber doch nicht ganz laxen Sinne; wir schei- 
den ihn ab von dem grundlosen Meinen und beziehen uns 
hierbei auf irgendwelche „Kennzeichen" für die Wahrheit des 
angenommenen Sachverhalts, bezw. für die Richtigkeit des ge- 
fällten Urtheils. Das vollkommenste Kennzeichen der Richtig- 
keit ist die Evidenz, es gilt uns als unmittelbares Innewerden 
der Wahrheit selbst. In der unvergleichlichen Mehrheit der 
Fälle entbehren wir dieser absoluten Erkenntnis der Wahrheit, 
statt ihrer dient uns (man denke nur an die Function des 
Gedächtnisses in den obigen Beispielen) die Evidenz für die 
mehr oder minder hohe Wahrscheinlichkeit des Sachverhalts, 
an welche sich bei entsprechend „erheblichen" Wahrschein- 
lichkeitsgraden das fest entschiedene Urtheil anzuschließen 
pflegt. Die Evidenz der Wahrscheinlichkeit eines Sachver- 
14 Die Logik als normative 
halts A begründet zwar nicht die Evidenz seiner Wahrheit, 
aber sie begründet jene vergleichenden und evidenten Wert- 
schätzungen, vermöge deren wir je nach den positiven oder 
negativen Wahrscheinlichkeitswerthen vernünftige von unver- 
nünftigen, besser begründete von schlechter begründeten An- 
nahmen, Meinungen, Vermuthungen zu scheiden vermögen. 
Im letzten Grunde beruht also jede echte und speciell jede 
wissenschaftliche Erkenntnis auf Evidenz, und so weit die 
Evidenz reicht, so weit reicht auch der Begriff des Wissens. 
Trotzdem bleibt eine Doppelheit im Begriff des Wissens (oder 
was uns als gleichbedeutend gilt: der Erkenntnis) bestehen. Wissen 
im engsten Sinne d. W. ist Evidenz davon, daß ein gewisser Sach- 
verhalt gilt oder nicht gilt; z. B. daß SP ist oder nicht ist; also 
ist auch die Evidenz davon, daß ein gewisser Sachverhalt in dem 
oder jenem Grade wahrscheinlich ist, in Beziehung darauf, daß 
er dies ist, ein Wissen im engsten Sinne; dagegen liegt hier 
in Beziehung auf die Geltung des Sachverhaltes selbst (und 
nicht seiner Wahrscheinlichkeit) ein Wissen im weiteren, ge- 
änderten Sinne vor. In diesem letzteren spricht man, den 
Wahrscheinlichkeitsgraden entsprechend, von einem bald 
größeren, bald geringeren Ausmaß von Wissen, und es gilt das 
Wissen im prägnanteren Sinne — die Evidenz davon, daß SP 
sei — als die absolut feste, ideale Grenze, der sich die Wahr- 
scheinlichkeiten für das P-Sein des S in ihrer Steigerungsfolge 
asymptotisch annähern. — 
Zum Begriff der Wissenschaft und ihrer Aufgabe gehört 
nun aber mehr als bloßes Wissen. Wenn wir innere Wahr- 
nehmungen, einzeln oder gruppenweise erleben und als daseiend 
anerkennen, so haben wir Wissen aber noch lange nicht 
Wissenschaft. Und nicht anders verhält es sich mit zusammen- 
hangslosen Gruppen von Wissensacten überhaupt. Zwar 
Mannigfaltigkeit des Wissens aber nicht bloße Mannigfaltigkeit 
will die Wissenschaft uns geben. Auch die sachliche Verwandt- 
schaft macht noch nicht die ihr eigentümliche Einheit in der 
Mannigfaltigkeit des Wissens aus. Eine Gruppe vereinzelter 
und speciell als practische Disciplin. 15 
chemischer Erkenntnisse würde gewiss nicht die Rede von einer 
chemischen Wissenschaft berechtigen. Offenbar ist mehr er- 
fordert, nämlich systematischer Zusammenhang im theo- 
retischen Sinne, und darin liegt Begründung des Wissens 
und gehörige Verknüpfung und Ordnung in der Folge der 
Begründungen. 
Zum Wesen der Wissenschaft gehört also die Einheit des 
Begründungszusammenhanges, in dem mit den einzelnen Erkennt- 
nissen auch die Begründungen selbst und mit diesen auch die 
höheren Complexionen von Begründungen, die wir Theorien 
nennen, eine systematische Einheit erhalten. Ihr Zweck ist es 
eben nicht Wissen schlechthin, sondern Wissen in solchem 
Ausmaße und in solcher Form zu vermitteln, wie es unseren 
höchsten theoretischen Zielen in möglichster Vollkommenheit 
entspricht. 
Daß uns die systematische Form als die reinste Verkörperung 
der Idee des Wissens erscheint, und daß wir sie practisch an- 
streben, darin äußert sich nicht etwa ein bloß ästhetischer Zug 
unserer Natur. Die Wissenschaft will und darf nicht das Feld 
eines architectonischen Spiels sein. Die Systematik, die der 
Wissenschaft eignet, natürlich der echten und rechten Wissen- 
schaft, erfinden wir nicht, sondern sie liegt in den Sachen, wo 
wir sie einfach vorfinden, entdecken. Die Wissenschaft will das 
Mittel sein, unserem Wissen das Reich der Wahrheit und zwar 
in größtmöglichem Umfange zu erobern; aber das Reich der 
Wahrheit ist kein 'ungeordnetes Chaos, es herrscht in ihm Ein- 
heit der Gesetzlichkeit; und so muß auch die Erforschung und 
Darlegung der Wahrheiten systematisch sein, sie muß deren 
systematische Zusammenhänge wiederspiegeln und sie zugleich 
als Stufenleiter des Fortschrittes benützen, um von dem uns 
gegebenen oder bereits gewonnenen Wissen aus in immer höhere 
Regionen des Wahrheitsreiches eindringen zu können. 
Dieser hilfreichen Stufenleitern kann sie nicht entrathen. 
Die Evidenz, auf der schließlich alles Wissen beruht, ist nicht 
eine natürliche Beigabe, die sich mit der bloßen Vorstellung 
O 
16 Die Logik als normative 
der Sachverhalte und ohne jede methodisch-künstliche Veran- 
staltungen einfindet. Anderenfalls wären die Menschen auch 
nie darauf verfallen, Wissenschaften aufzubauen. Methodische 
Umständlichkeiten verlieren ihren Sinn, wo mit der Intention 
schon der Erfolg gegeben ist. Wozu die Begründungsverhält- 
nisse erforschen und Beweise construiren, wenn man der Wahr- 
heit in unmittelbarem Innewerden theilhaftig wird? Factisch 
stellt sich aber die Evidenz, die den vorgestellten Sachverhalt 
als Wahrheit, bezw. die Absurdität, die ihn als Falschheit 
stempelt (und ähnlich in Hinsicht auf Wahrscheinlichkeit und 
Un Wahrscheinlichkeit) nur bei einer relativ höchst beschränkten 
Gruppe primitiver Sachverhalte unmittelbar ein; unzählige 
wahre Sätze erfassen wir als Wahrheiten nur dann, wenn sie 
methodisch „begründet" werden, d. h. in diesen Fällen stellt 
sich im bloßen Hinblick auf den Satzgedanken, wenn überhaupt 
urtheilsmäßige Entscheidung, so doch nicht Evidenz ein; aber 
es stellt sich, gewisse normale Verhältnisse vorausgesetzt, Beides 
zugleich ein, so wie wir von gewissen Erkenntnissen ausgehen 
und dann einen gewissen Gedankenweg zu dem intendirten 
Satze einschlagen. Es mag für denselben Satz mannigfaltige 
Begründungswege geben, die einen von diesen, die anderen von 
jenen Erkenntnissen auslaufend; aber charakteristisch und 
wesentlich ist der Umstand, daß es unendliche Mannigfaltig- 
keiten von Wahrheiten giebt, die ohne dergleichen methodische 
Proceduren nimmermehr in ein Wissen verwandelt werden 
können. 
Und daß es sich so verhält, daß wir Begründungen 
brauchen, um in der Erkenntnis, im Wissen über das unmittelbar 
Evidente und darum Triviale hinauszukommen, das macht nicht 
nur Wissenschaften möglich und nöthig, sondern mit den Wissen- 
schaften auch eine Wissenschaftslehre, eine Logik. Ver- 
fahren alle Wissenschaften methodisch im Verfolge der Wahrheit; 
haben sie alle mehr oder minder künstliche Hilfsmittel in Gebrauch, 
um Wahrheiten, bezw. Wahrscheinlichkeiten, die sonst verborgen 
blieben, zur Erkenntnis zu bringen, und um das Selbstverständ- 
und speciell als pr actische Disciplin. 17 
liehe oder bereits Gesicherte als Hebel zu nützen für die Er- 
reichung von Entlegenem, nur mittelbar Erreichbarem : dann dürfte 
doch die vergleichende Betrachtung dieser methodischen Hilfen, J ^try Li dir* 
in denen die Einsichten und Erfahrungen ungezählter Forscher- [j^, 
generationen aufgespeichert sind, Mittel an die Hand geben, 
um allgemeine Normen für solche Verfahrungsweisen aufzu- 
stellen und desgleichen auch Kegeln für die erfindende Con- 
struetion derselben je nach den verschiedenen Klassen von Fällen. 
§ 7. Fortsetzung. Die drei bedeutsamsten Eigentümlichkeiten 
der Begründungen. 
Ueberlegen wir, um etwas tiefer in die Sache zu dringen, 
die bedeutsamsten Eigenthümlichkeiten dieser merkwürdigen 
Gedankenverläufe, die wir Begründungen nennen. 
Sie haben, um auf ein Erstes hinzuweisen, in Beziehung 
auf ihren Gehalt den Charakter fester Gefüge. Nicht können 
wir, um zu einer gewissen Erkenntnis, z. B. der des Pytha- 
goräischen Lehrsatzes, zu gelangen, ganz beliebige aus den 
unmittelbar gegebenen Erkenntnissen zu Ausgangspunkten 
wählen, und nicht dürfen wir im weiteren Verlaufe beliebige 
Gedankenglieder einfügen und ausschalten: soll die Evidenz des 
zu begründenden Satzes wirklich aufleuchten, die Begründung 
also wahrhaft Begründung sein. 
Noch ein Zweites merken wir alsbald. Von vornherein, 
d. h. vor dem vergleichenden Hinblick auf die Beispiele von 
Begründungen, die uns von überall her in Fülle zuströmen, 
möchte es als denkbar erscheinen, daß jede Begründung nach 
Gehalt und Form ganz einzigartig sei. Eine Laune der Natur 
— dies dürften wir zunächst wol für einen möglichen Gedanken 
halten — könnte unsere geistige Constitution so eigensinnig 
gebildet haben, daß die uns jetzt so vertraute Rede von mannig- 
fachen Begründungsformen eines jeden Sinnes bar und als 
Gemeinsames bei der Vergleichung irgendwelcher Begründungen 
immer nur das Eine zu constatiren wäre: Daß eben ein Satz 
S, der für sich evidenzlos ist, den Charakter der Evidenz er- 
Husserl, Log. Untere. I. 2 
18 Die Logik als normative 
hält, wenn er im Zusammenhang auftritt mit gewissen, ihm 
ohne jedes rationale Gesetz ein für allemal zugeordneten Er- 
kenntnissen P 1 P 2 .. . Aher so steht die Sache nicht. Nicht 
hat eine blinde Willkür irgend einen Haufen von Wahrheiten 
P 1 P 2 . . . S zusammengerafft und dann den menschlichen Geist 
so eingerichtet, daß er an die Erkenntnis der P l P 2 ... un- 
weigerlich (bezw. unter „normalen" Umständen) die Erkenntnis 
von S anknüpfen muß. In keinem einzigen Falle verhält es 
sich so. Nicht Willkür und Zufall herrscht in den Begründungs- 
zusammenhängen, sondern Vernunft und Ordnung, und das 
heißt: regelndes Gesetz. Kaum bedarf es eines Beispiels zur 
Verdeutlichung. Wenn wir in einer mathematischen Aufgabe, 
die ein gewisses Dreieck AP C betrifft, den Satz anwenden „ein 
gleichseitiges Dreieck ist gleichwinklig", so vollziehen wir eine 
Begründung, die explicirt lautet: Jedes gleichseitige Dreieck 
ist gleichwinklig, das Dreieck ABC ist gleichseitig, also ist es 
gleichwinklig. Setzen wir daneben die arithmetische Begrün- 
dung: Jede dekadische Zahl mit gerader Endziffer ist eine 
gerade Zahl, 364 ist eine dekadische Zahl mit gerader End- 
ziffer, also ist sie eine gerade Zahl. Wir bemerken sofort, 
daß diese Begründungen etwas Gemeinsames haben, eine gleich- 
artige innere Constitution, die wir verständlich ausdrücken in 
der „Schlußform": Jedes A ist P, X ist A, also ist XB. Aber 
nicht bloß diese zwei Begründungen haben diese gleiche Form, 
sondern ungezählte andere. Und noch mehr. Die Schlußform 
repräsentirt einen Klassenbegriff, unter den die unendliche 
Mannigfaltigkeit von Sätzeverknüpfungen der in ihr scharf 
ausgeprägten Constitution fällt. Zugleich besteht aber das 
apriorische Gesetz, daß jede vorgebliche Begründung, die 
ihr gemäß verläuft, auch wirklich eine richtige ist, wofern 
sie überhaupt von richtigen Prämissen ausgeht. 
Und dies gilt allgemein. Wo immer wir von gegebenen 
Erkenntnissen begründend aufsteigen zu neuen, da wohnt dem 
Begründungswege eine gewisse Form ein, die ihm gemeinsam 
ist mit unzähligen anderen Begründungen, und die in gewisser 
und speciell als pr actische Disciplin. 19 
Beziehung steht zu einem allgemeinen Gesetze, das alle diese 
einzelnen Begründungen mit einem Schlage zu rechtfertigen 
gestattet. Keine Begründung steht, dies ist die höchst merk- 
würdige Thatsache, isolirt. Keine knüpft Erkenntnisse an Er- 
kenntnisse, ohne daß, sei es in dem äußerlichen Modus der 
Verknüpfung, sei es in diesem und zugleich in dem inneren 
Bau der einzelnen Sätze, ein bestimmter Typus ausgeprägt 
wäre, der in allgemeine Begriffe gefaßt, sofort zu einem allge- 
meinen, auf eine Unendlichkeit möglicher Begründungen bezüg- 
lichen Gesetze überleitet. 
Endlich sei noch ein Drittes als merkwürdig hervorge- 
hoben. Von vornherein, d. h. vor der Vergleichung der Be- 
gründungen verschiedener Wissenschaften, möchte man den 
Gedanken für möglich halten, daß die Begründungsformen an 
Erkenntnisgebiete gebunden seien. Wenn schon nicht überhaupt 
mit den Klassen von Objecten die zugehörigen Begründungen 
wechseln, so könnte es doch sein, daß sich die Begründungen 
nach gewissen sehr allgemeinen Klassenbegriffen, etwa den- 
jenigen, welche die Wissenschaftsgebiete abgrenzen, scharf son- 
dern. Ist es also nicht so, daß keine Begründungsform exi- 
stirt, die zwei Wissenschaften gemeinsam ist, der Mathematik 
z. B. und der Chemie? Indessen auch dies ist offenbar nicht 
der Fall, wie schon das obige Beispiel lehrt. Keine Wissen- 
schaft, in der nicht Gesetze auf singulare Fälle übertragen, 
also Schlüsse der uns als Beispiel dienenden Form öfter auf- 
treten würden. Und dasselbe gilt von vielen Schlußarten sonst. 
Ja wir werden sagen dürfen, daß alle anderen Schlußarten sich 
so verallgemeinern, sich so „rein" fassen lassen, daß sie von 
jeder wesentlichen Beziehung auf ein concret beschränktes Er- 
kenntnisgebiet frei werden. 
§ 8. Die Beziehung dieser Eigentümlichkeiten zur Möglichkeit 
von Wissenschaft und Wissenschaftslehre. 
Diese Eigenthümlichkeiten der Begründungen, deren Merk- 
würdigkeit uns nicht auffällt, weil wir allzuwenig geneigt sind, 
2* 
20 Die Logik als normative 
das Alltägliche zum Problem zu machen, stehen in ersichtlicher 
Beziehung zur Möglichkeit einer Wissenschaft und weiter- 
hin einer Wissenschaftslehre. 
Daß es Begründungen giebt, reicht in dieser Beziehung 
nicht hin. Wären sie form- und gesetzlos, bestände nicht die 
fundamentale Wahrheit, daß allen Begründungen eine gewisse 
„Form" einwohnt, die nicht dem hie et nunc vorliegenden Schlüsse 
(dem einfachen oder noch so complicirten) eigenthümlich , son- 
dern für eine ganze Klasse von Schlüssen typisch ist, und daß 
zugleich die Richtigkeit der Schlüsse dieser ganzen Klasse eben 
durch ihre Form verbürgt ist, bestände vielmehr in all dem 
das Gegentheil — dann gäbe es keine Wissenschaft. Das Reden 
von einer Methode, von einem systematisch geregelten Fort- 
schritt von Erkenntnis zu Erkenntnis hätte keinen Sinn mehr, 
jeder Fortschritt wäre Zufall. Da würden einmal zufällig die 
Sätze P 1 P 2 . . . in unserem Bewußtsein zusammentreffen, die dem 
Satze 8 die Evidenz zu verleihen fähig sind, und richtig würde 
die Evidenz aufleuchten. Es wäre nicht mehr möglich, aus 
einer zu Stande gekommenen Begründung für die Zukunft 
das Geringste zu lernen in Beziehung auf neue Begründungen 
von neuer Materie; denn keine Begründung hätte etwas Vor- 
bildliches für irgend eine andere, keine verkörperte in sich 
einen Typus, und so hätte auch keine Urtheilsgruppe , als 
Prämissensystem gedacht, etwas Typisches an sich, das sich 
uns (ohne begriffliche Hervorhebung, ohne Recurs auf die ex- 
plicirte „Schlußform") im neuen Falle und bei Gelegenheit 
ganz anderer „Materien" aufdrängen und nach den Gesetzen 
der Ideenassociation die Gewinnung einer neuen Erkenntnis er- 
leichtern könnte. Nach einem Beweis für einen vorgegebenen 
Satz forschen, hätte keinen Sinn. Wie sollten wir dies auch 
anstellen? Sollten wir alle möglichen Satzgruppen durchpro- 
bten, ob sie als Prämissen für den vorliegenden Satz brauch- 
bar seien? Der Klügste hätte hier vor dem Dümmsten nichts 
voraus, und es ist überhaupt fraglich, ob er vor ihm noch 
etwas Wesentliches voraus hätte. Eine reiche Phantasie, ein 
und speciell als practisehe Disciplin. 21 
umfassendes Gedächtnis, die Fähigkeit angespannter Aufmerk- 
samkeit und dgl. mehr sind schöne Dinge, aber intellectuelle 
Bedeutung gewinnen sie nur bei einem denkenden Wesen, 
dessen Begründen und Erfinden unter gesetzlichen Formen steht. 
Denn es gilt allgemein, daß in einer beliebigen psychi- 
schen Complexion nicht bloß die Elemente, sondern auch die 
verknüpfenden Formen associative, bezw. reproductive Wirksam- 
keit üben. So kann sich also die Form unserer theoretischen 
Gedanken und Gedankenzusammenhänge als förderlich erweisen. 
Wie z. B. die Form gewisser Prämissen den zugehörigen Schluß- 
satz mit besonderer Leichtigkeit hervorspringen läßt, weil uns 
früher Schlüsse derselben Form gelungen waren, so kann auch 
die Form eines zu beweisenden Satzes, gewisse Begründungs- 
formen in Erinnerung bringen, welche ähnlich geformte Schluß- 
sätze früher ergeben hatten. Ist es auch nicht klare und 
eigentliche Erinnerung, so ist es doch ein Analogon davon, ge- 
wissermaßen latente Erinnerung, es ist „unbewußte Erregung" 
(im Sinne B. Eedmann's); jedenfalls ist es etwas, das sich für 
das leichtere Gelingen von Beweisconstructionen (und nicht 
allein in den Gebieten, wo die argumenta in forma vorherrschen, 
wie in der Mathematik) höchst förderlich zeigt. Der ge- 
übte Denker findet leichter Beweise als der ungeübte, und 
warum dies? Weil sich ihm die Typen der Beweise durch 
mannigfache Erfahrung immer tiefer eingegraben haben und 
darum für ihn viel leichter wirksam und die Gedankenrichtung 
bestimmend sein müssen. In gewissem Umfang übt das wissen- 
schaftliche Denken beliebiger Gattung für wissenschaftliches 
Denken überhaupt; daneben aber gilt, daß in besonderem Maß 
und Umfang das mathematische Denken speciell für mathema- 
tisches, das physikalische speciell für physikalisches prädispo- 
nirt u. s. w. Ersteres beruht auf dem Bestände typischer For- 
men, die allen Wissenschaften gemein sind, Letzteres auf dem 
Bestände anderer (eventuell als bestimmt gestaltete Com- 
plexionen jener zu charakterisirenden) Formen, die zu der Be- 
sonderheit der einzelnen Wissenschaften ihre besondere • Be- 
22 Die Logik als normative 
ziehung haben. Die Eigenheiten des wissenschaftlichen Tactes, 
der vorausblickenden Intuition und Divination hängen hiemit 
zusammen. Wir sprechen von einem philologischen Tact und 
Blick, von einem mathematischen u. s. w. Und wer besitzt ihn? 
Der durch vieljährige Uebung geschulte Philologe bezw. Mathe- 
matiker u. s. w. In der allgemeinen Natur der Gegenstände 
des jeweiligen Gebietes wurzeln gewisse Formen sachlicher Zu- 
sammenhänge, und diese bestimmen wieder typische Eigen- 
thümlichkeiten der gerade in diesem Gebiete vorwiegenden Be- 
gründungsformen. Hierin liegt die Basis für die vorauseilenden 
wissenschaftlichen Vermuthungen. Alle Prüfung, Erfindung und 
Entdeckung beruht so auf den Gesetzmäßigkeiten der Form. 
Ermöglicht nach all dem die geregelte Form den Be- 
stand von Wissenschaften, so ermöglicht auf der anderen 
Seite die in weitem Umfang bestehende Unabhängigkeit der 
Form vom Wissensgebiet den Bestand einer Wissen- 
schaft slehre. Gälte diese Unabhängigkeit nicht, so gäbe es 
nur einander beigeordnete und den einzelnen Wissenschaften 
einzeln entsprechende Logiken aber nicht die allgemeine Logik. 
In Wahrheit finden wir aber Beides nöthig: wissenschaftstheore- 
tische Untersuchungen, welche alle Wissenschaften gleichmäßig 
betreffen, und zur Ergänzung derselben besondere Unter- 
suchungen, welche die Theorie und Methode der einzelnen 
Wissenschaften betreffen und das diesen Eigenthümliche zu 
erforschen suchen. 
So dürfte die Hervorhebung jener Eigenthümlichkeiten, die 
sich bei der vergleichenden Betrachtung der Begründungen er- 
gaben, nicht nutzlos gewesen sein, auf unsere Disciplin selbst, 
auf die Logik im Sinne einer Wissenschaftslehre einiges Licht 
zu werfen. 
§ 9. Die methodischen Verfahrung sweisen in den Wissenschaften 
theils Begründungen, theils Hilfsverrichtungen für Begründungen. 
Doch es bedarf noch einiger Ergänzungen, zunächst hin- 
sichtlich unserer Beschränkung auf die Begründungen, die 
und speciell als pr actische Disciplin. 23 
doch den Begriff des methodischen Verfahrens nicht er- 
schöpfen. Den Begründungen kommt aher eine centrale 
Bedeutung zu, die unsere vorläufige Beschränkung recht- 
fertigen wird. 
Man kann nämlich sagen: daß alle wissenschaftlichen Me- 
thoden, die nicht selbst den Charakter von wirklichen Begrün- 
dungen (sei es einfachen oder noch so complicirten) haben, 
entweder denkökonomische Abbreviaturen und Surrogate 
von Begründungen sind, die, nachdem sie selbst durch Begrün- 
dungen ein für alle Mal Sinn und Werth empfangen haben, bei 
ihrer practischen Verwendung zwar die Leistung aber nicht 
den einsichtigen Gedankengehalt von Begründungen in sich 
schließen; oder daß sie mehr oder weniger complicirte Hilfs- 
verrichtungen darstellen, die zur Vorbereitung, zur Erleich- 
terung, Sicherung oder Ermöglichung künftiger Begründungen 
dienen und abermals keine diesen wissenschaftlichen Grund- 
processen gleichwerthige und neben ihnen selbständige Be- 
deutung beanspruchen dürfen. 
So ist es z. B., um uns an die zw eiterwähnte Methoden- 
gruppe anzuschließen, ein wichtiges Vorerfordernis für die 
Sicherung von Begründungen überhaupt, daß die Gedanken in 
angemessener Weise, zum Ausdruck kommen mittels wol unter- 
scheidbarer und eindeutiger Zeichen. Die Sprache bietet dem 
Denker ein in weitem Umfang anwendbares Zeichensystem zum 
Ausdruck seiner Gedanken, aber obschon Niemand desselben 
entrathen kann, so stellt es doch ein höchst unvollkommenes 
Hilfsmittel der strengen Forschung dar. Die schädlichen Ein- 
flüsse der Aequivocationen auf die Triftigkeit der Schlußfolge- 
rungen sind allbekannt. Der vorsichtige Forscher darf die 
Sprache also nicht ohne kunstmäßige Vorsorgen verwenden, er 
muß die gebrauchten Termini, soweit sie eindeutiger und 
scharfer Bedeutung ermangeln, definiren. In der Nominal- 
definition sehen wir also ein methodisches Hilfsverfahren 
zur Sicherung der Begründungen, dieser primär und eigentlich 
theoretischen Proceduren. 
24 Die Logik als normative 
Aehnlich verhält es sich mit der Nomenklatur. Kurze 
und charakteristische Signaturen für wichtigere und häufig 
wiederkehrende Begriffe sind — um nur eines zu erwähnen — 
überall da unerläßlich, wo diese Begriffe mit dem ursprüng- 
lichen Vorrath von definirten Ausdrücken nur sehr umständlich 
zum Ausdruck kämen; denn umständliche, vielfach ineinander 
geschachtelte Ausdrücke erschweren die begründenden Opera- 
tionen oder machen sie sogar unausführbar. 
Von ähnlichen Gesichtspunkten läßt sich auch die Methode 
der Klassification betrachten u. s. f. 
Beispiele zur ersten Methodengruppe bieten uns die so 
überaus fruchtbaren algorithmischen Methoden, deren 
eigenthümliche Function es ist, uns durch künstliche Anord- 
nungen mechanischer Operationen mit sinnlichen Zeichen einen 
möglichst großen Theil der eigentlichen deductiven Geistes- 
arbeit zu ersparen. Wie Wunderbares diese Methoden auch 
leisten, sie gewinnen Sinn und Rechtfertigung nur aus dem 
Wesen des begründenden Denkens. Hieher gehören auch die 
in wörtlichem Sinne mechanischen Methoden — man denke an 
die Apparate für mechanische Integration, an Rechenmaschinen 
u. dgl. — ferner die methodischen Verfahrungsweisen zur Fest- 
stellung objectiv giltiger Erfahrungsurtheile , wie die mannig- 
faltigen Methoden zur Bestimmung einer Sternposition, eines 
elektrischen Widerstandes, einer trägen Masse, eines Brechungs- 
exponenten, der Constanten der Erdschwere u. s> w. Jede solche 
Methode repräsentirt eine Summe von Vorkehrungen, deren 
Auswahl und Anordnung durch einen Begründungszusammenhang 
bestimmt wird, welcher allgemein nachweist, daß ein so ge- 
artetes Verfahren, mag es auch blind vollzogen sein, not- 
wendiger Weise ein objectiv giltiges Einzelurtheil liefern müsse. 
Doch genug der Beispiele. Es ist klar: Jeder wirkliche 
Fortschritt der Erkenntnis vollzieht sich in der Begründung; auf 
sie haben daher alle die methodischen Vorkehrungen und Kunst- 
griffe Beziehung, von denen über die Begründungen hinaus 
die Logik noch handelt. Dieser Beziehung verdanken sie auch 
und speciell als pr actische Disciplin. 25 
ihren typischen Charakter, der ja zur Idee der Methode wesent- 
lich gehört. Um dieses Typischen willen ordnen sie sich 
übrigens in die Betrachtungen des vorigen Paragraphen eben- 
falls mit ein. 
§ 10. Die Ideen Theorie und Wissenschaft als Probleme der 
Wissenschaftslehre. 
Aber noch einer weiteren Ergänzung bedarf es. Natürlich 
hat die Wissenschaftslehre, so wie sie sich uns hier ergeben 
hat, nicht bloß mit der Erforschung der Formen und Gesetz- 
mäßigkeiten einzelner Begründungen (und der ihnen zugeord- 
neten Hilfsverrichtungen) zu thun. Einzelne Begründungen finden 
wir ja auch außerhalb der Wissenschaft und somit ist klar, 
daß einzelne Begründungen — und ebenso zusammengeraffte 
Haufen von Begründungen — noch keine Wissenschaft aus- 
machen. Dazu gehört, iwie wir uns oben ausdrückten, eine ge- 
wisse Einheit des Begründungszusammenhanges, eine gewisse 
Einheit in der Stufenfolge von Begründungen; und diese Ein- 
heitsform hat selbst ihre hohe teleologische Bedeutung für die 
Erreichung fies obersten Erkenntniszieles, dem alle Wissen- 
schaft zusteht, uns in der Erforschung der Wahrheit — das 
heißt abfj nicht in der Erforschung einzelner Wahrheiten, son- 
dern ( 1 es Reiches der Wahrheit, bezw. der natürlichen Pro- 
vinzen, in die es sich gliedert — nach Möglichkeit zu fördern. 
/ Die Aufgabe der Wissenschaftslehre wird es also auch 
sein, von den Wissenschaften als so und so gearteten 
systematischen Einheiten zu handeln, m. a. W. von dem, 
jras sie der Form nach als Wissenschaften charakterisirt, was 
dhre wechselseitige Begrenzung, was ihre innere Gliederung in 
Gebiete, in relativ geschlossene Theorien bestimmt, welches 
ihre wesentlich verschiedenen Arten oder Formen sind, u. dgl. 
Man kann diese systematischen Gewebe von Begründungen 
ebenfalls dem Begriff der Methode unterordnen und somit der 
Wissenschaftslehre nicht bloß die Aufgabe zuweisen, von den 
Wissensmethoden zu handeln, die in den Wissenschaften auf- 
26 Die Logik als normative 
treten, sondern auch von denjenigen, welche selbst Wissen- 
schaften heißen. Nicht allein giltige und ungiltige Begründun- 
gen, sondern auch giltige und ungiltige Theorien und Wissen- 
schaften zu scheiden, fällt ihr zu. Die Aufgabe, die ihr damit 
zugewiesen wird, ist von der früheren offenbar nicht unabhängig, 
sie setzt in beträchtlichem Umfange deren vorgängige Lösung 
voraus; denn die Erforschung der Wissenschaften als systema- 
tische Einheiten ist nicht denkbar ohne die vorgängige Er- 
forschung der Begründungen. Jedenfalls liegen beide im Be- 
griffe einer Wissenschaft von der Wissenschaft als solcher. 
§ 11. Die Logik oder Wissenschaftslehre als normative Disciplin 
und als Kunstlehre. 
Nach dem, was wir bisher erörtert haben, ergiebt sich die 
Logik — in dem hier fraglichen Sinne einer Wissenschafts- 
lehre — als eine normative DiscipHn. Wissenschaften sind 
Geistesschöpfungen, die nach einem gewissen Ziele gerichtet 
und darum auch diesem Ziele gemäß zu beüctheilen sind. Und 
dasselbe gilt von den Theorien, Begründungen \md allem über- 
haupt, was wir Methode nennen. Ob eine Wissenschaft in 
Wahrheit Wissenschaft, eine Methode in Wahrheit Methode ist, 
das hängt davon ab, ob sie dem Ziele gemäß ist, dem sie zu- 
strebt. Was den wahrhaften, den giltigen Wissenschaften als 
solchen zukommt, m. a. W. was die Idee der Wissenschaft 
constituirt, will die Logik erforschen, damit wir daran messen 
können, ob die empirisch vorliegenden Wissenschaften ihrer 
Idee entsprechen, oder in wie weit sie sich ihr nähern, und 
worin sie gegen sie verstoßen. Dadurch bekundet sich die 
Logik als normative Wissenschaft und scheidet von sich ab 
die vergleichende Betrachtungsweise der historischen Wissen- 
schaft, welche die Wissenschaften als concrete Culturerzeug- 
nisse der jeweiligen Epochen nach ihren typischen Eigen- 
thümlichkeiten und Gemeinsamkeiten zu erfassen und aus den 
Zeitverhältnissen zu erklären versucht. Denn das ist das 
Wesen der normativen Wissenschaft, daß sie allgemeine Sätze 
und speciell als praotisohe Disciplin. 27 
begründet, in welchen mit Beziehung auf ein normirendes 
Grundmaß — z. B. eine Idee oder einen obersten Zweck — 
bestimmte Merkmale angegeben sind, deren Besitz die Ange- 
messenheit an das Maß verbürgt oder umgekehrt eine unerläß- 
liche Bedingung für diese Angemessenheit beistellt; desgleichen 
auch verwandte Sätze, in welchen der Fall der Unangemessen- 
heit berücksichtigt oder das Nichtvorhandensein solcher Sach- 
lagen ausgesprochen ist. Nicht als ob sie allgemeine Kenn- 
zeichen zu geben brauchte, die besagen, wie ein Object über- 
haupt beschaffen sein soll, um der Grundnorm zu entsprechen; 
so wenig die Therapie Universalsymptome angiebt, so wenig giebt 
irgend eine normative Disciplin Universalkriterien. Was uns 
im Besonderen die Wissenschaftslehre giebt und allein geben 
kann, sind Specialkriterien. Indem sie feststellt, daß im Hin- 
blick auf das oberste Ziel der Wissenschaften und auf die fac- 
tische Constitution des menschlichen Geistes, und was sonst 
noch in Betracht kommen mag, die und die Methoden, etwa 
M 1 M 2 ..., erwachsen , spricht sie Sätze der Form aus: Jede 
Gruppe von Geistesbethätigungen der Arten aß ... , die in der 
Complexionsform M Y (bezw. M 2 . . . ) sich abwickeln, liefert einen 
Fall richtiger Methode; oder was gleichwerthig ist: Jedes (an- 
geblich) methodische Verfahren der Form M 1 (bezw. M 2 . . .) ist 
ein richtiges. Gelänge es alle an sich möglichen und giltigen 
Sätze dieser und verwandter Art wirklich aufzustellen, dann 
allerdings enthielte die normative Disciplin die messende Regel 
für jede angebliche Methode überhaupt, aber auch dann nur in 
Form von Specialkriterien. 
Wo die Grundnorm ein Zweck ist oder Zweck werden 
kann, geht aus der normativen Disciplin durch eine naheliegende 
Erweiterung ihrer Aufgabe eine Kunstlehre hervor. So auch 
hier. Stellt sich die Wissenschaftslehre die weitergehende Auf- 
gabe, die unserer Macht unterliegenden Bedingungen zu er- 
forschen, von denen die Realisirung giltiger Methoden abhängt, 
und Regeln aufzustellen, wie wir in der methodischen Ueber- 
listung der Wahrheit verfahren, wie wir Wissenschaften triftig 
28 Die Logik als normative 
abgrenzen und aufbauen, wie wir im Besonderen die mannig- 
fachen in ihnen förderlichen Methoden erfinden oder anwenden, 
und wie wir uns in allen diesen Beziehungen vor Fehlern hüten 
sollen: so wird sie zur Kunstlehre von der Wissenschaft. 
Offenbar schließt diese die normative Wissenschaftslehre voll 
und ganz in sich, und es ist daher vermöge ihres unzweifel- 
haften Werthes durchaus angemessen, wenn man den Begriff 
der Logik entsprechend erweitert und sie im Sinne dieser Kunst- 
lehre definirt. 
§ 12. Hieher gehörige Definition der Logik. 
Die Definition der Logik als einer Kunstlehre ist von Alters 
her sehr beliebt, doch lassen die näheren Bestimmungen in der 
Regel zu wünschen übrig. Definitionen wie Kunstlehre des 
Urtheilens, des Schließens, der Erkenntnis, des Denkens (Part 
de penser) sind mißdeutlich und jedenfalls zu enge. Begrenzen 
wir z. B. in der letzterwähnten und noch heute gebrauchten 
Definition die vage Bedeutung des Terminus „denken" auf den 
Begriff des richtigen Urtheils, so lautet die Definition: Kunst- 
lehre vom richtigen Urtheil. Daß diese Definition aber zu enge 
ist, geht nun daraus hervor, daß aus ihr der Zweck der wissen- 
schaftlichen Erkenntnis nicht ableitbar ist. Sagt man: der 
Zweck des Denkens werde voll und ganz erst in der Wissen- 
schaft erfüllt, so ist dies unzweifelhaft richtig; aber es ist da- 
mit auch zugegeben, daß eigentlich nicht das Denken, bezw. 
die Erkenntnis, der Zweck der fraglichen Kunstlehre ist, 
sondern dasjenige, den! das Denken selbst Mittel ist. 
Aehnlichen Bedenken unterliegen die übrigen Definitionen. 
Sie unterliegen auch dem neuerdings wieder von Beegmann er- 
hobenen Einwände, daß wir in der Kunstlehre einer Thätigkeit 
— z. B. des Malens, des Singens, des Reitens — vor Allem 
erwarten müßten, „daß sie zeige, was man thun müsse, damit 
die betreffende Thätigkeit richtig vollzogen werde, z. B. wie 
man beim Malen den Pinsel fassen und führen, beim Singen 
die Brust, die Kehle und den Mund gebrauchen, beim Reiten 
und speciell als praetische Disciplin. 29 
den Zügel anziehen und nachlassen und mit den Schenkeln 
drücken müsse". So kämen in den Bereich der Logik ihr ganz 
fremdartige Lehren. 1 
Näher der Wahrheit steht sicherlich Schleiermacher' s 
Definition der Logik als Kunstlehre von der wissenschaftlichen 
Erkenntnis. Denn selbstverständlich wird man in der so be- 
grenzten Disciplin nur die Besonderheit der wissenschaftlichen 
Erkenntnis zu berücksichtigen und, was sie fördern kann, zu 
erforschen haben; während die entfernteren Vorbedingungen, 
welche das Zustandekommen von Erkenntnis überhaupt be- 
günstigen, der Pädagogik, der Hygiene u. s. w. überlassen bleiben. 
Indessen kommt in Schleiermacher's Definition nicht ganz deut- 
lich zum Ausdruck, daß es dieser Kunstlehre auch obliege, die 
Regeln aufzustellen, denen gemäß Wissenschaften abzugrenzen 
und aufzubauen sind, während umgekehrt dieser Zweck den 
der wissenschaftlichen Erkenntnis einschließt. Vortreffliche Ge- 
danken zur Umgrenzung unserer Disciplin findet man in Bol- 
zano's „Wissenschaftslehre", aber mehr in den kritischen Vor- 
untersuchungen als in der Definition, die er selbst bevorzugt. 
Diese lautet befremdlich genug, die Wissenschaftslehre (oder 
Logik) sei „diejenige Wissenschaft, welche uns anweise, wie 
wir Wissenschaften in zweckmäßigen Lehrbüchern darstellen 
sollen". 2 
1 Bergmann, Die Grundprobleme der Logik 2 1895 S. 78. — Vgl. 
auch Dr. B. Bolzano's Wissenschaftslehre (Sulzbach 1837) I. S. 24. „Gehört 
z. B. die Frage, ob Koriander ein Mittel zur Stärkung des Gedächtnisses 
sei, in die Logik? Und doch müßte sie es, wäre die Logik eine ars 
rationis formandae im ganzen Umfange der Worte." 
2 Bolzano, a. a. 0. I. S. 7. Allerdings ist der IV. Bd. der „Wissen- 
schaftslehre" speciell der Aufgabe gewidmet, welche die Definition aus- 
spricht. Aber es muthet sonderbar an, daß die unvergleichlich wichtigeren 
Disciplinen, welche die drei ersten Bände behandeln, bloß als Hilfs- 
mittel einer Kunstlehre von den wissenschaftlichen Lehrbüchern dargestellt 
sein sollen. Natürlich beruht auch die Größe dieses noch lange nicht 
genug geschätzten, ja fast gar nicht benutzten Werkes auf den Forschungen 
dieser ersteren Bände. 
30 Theoretische Disciplinen 
Zweites Kapitel. 
Theoretische Disciplinen als Fundamente 
normativer. 
§ 13. Der Streit um den pr actischen Charakter der Logik. 
Aus unseren letzten Betrachtungen ist die Berechtigung einer 
Logik als Kunstlehre als so selbstverständlich hervorgegangen, 
daß es verwunderlich erscheinen muß, wie in diesem Punkte ein 
Streit je hat bestehen können. Eine practisch gerichtete Logik ist 
ein unabweisbares Postulat aller Wissenschaften, und dem ent- 
spricht es auch, daß die Logik historisch aus practischen Motiven 
des Wissenschaftsbetriebes erwachsen ist. Dies geschah bekannt- 
lich in jenen denkwürdigen Zeiten, als die neu aufkeimende 
griechische Wissenschaft in Gefahr gerieth, den Angriffen der 
Skeptiker und Subjectivisten zu unterliegen, und alles weitere 
Gedeihen der Wissenschaft davon abhieng, objective Wahrheits- 
kriterien zu finden, welche den täuschenden Schein der sophi- 
stischen Dialektik zu zerstören vermöchten. 
Wenn man gleichwol, zumal in neuerer Zeit unter Kant's 
Einflüsse, der Logik den Charakter einer Kunstlehre wiederholt 
aberkannt hat, während man dieser Charakterisirung auf der an- 
deren Seite fortgesetzt Werth beimaß, so kann sich der Streit doch 
nicht um die bloße Frage gedreht haben, ob es möglich sei, 
der Logik practische Ziele zu setzen und sie darnach als eine 
Kunstlehre zu fassen. Hat doch Kant selber von einer ange- 
wandten Logik gesprochen, welcher die Regelung des Ver- 
standesgebrauchs ,, unter den zufälligen Bedingungen des Sub- 
jects, die diesen Gebrauch hindern und befördern können", x 
obliege, und von welcher wir auch lernen können, ,,was den 
richtigen Verstandesgebrauch befördert, die Hilfsmittel desselben 
1 Kritik d. r. V. Einleitung zur transc. Logik I, letzter Absatz. 
als Fundamente normativer. 31 
oder die Heilungsmittel von logischen Fehlern oder Irr- 
thümern." 1 Wenn er sie auch nicht eigentlich als Wissen- 
schaft gelten lassen will, wie die reine Logik; 2 wenn er sogar 
meint, daß sie , eigentlich nicht Logik heißen sollte", 3 so wird 
es doch jedermann freistehen, das Ziel der Logik so weit zu 
stecken, daß sie die angewandte, also practische 4 mit umfaßt. 
Allenfalls mag man darüber streiten — und dies ist auch aus- 
reichend geschehen — ob für die Förderung der menschlichen 
Erkenntnis durch eine Logik als practische Wissenschaftslehre 
ein erheblicher Gewinn zu erhoffen sei; ob man sich z. B. vou 
einer Erweiterung der alten Logik, die nur zur Prüfung gege- 
bener Erkenntnisse dienen könne, um eine ars inventiva, eine 
„Logik der Entdeckung" wirklich so große Umwälzungen und 
Fortschritte versprechen dürfe, wie Leibniz dies bekanntlich, 
geglaubt hat, u. dgl. Aber dieser Streit betrifft keine principiell 
bedeutsamen Punkte, und er entscheidet sich durch die klare 
Maxime, daß schon eine mäßige Wahrscheinlichkeit für eine 
künftige Förderung der Wissenschaften die Bearbeitung einer 
1 Kant's Logik, Einleitung II. (WW. HARTENSTEiN'sche Ausgabe 1867, 
VIII. S. 18.) 
2 Kritik d. r. V., a. a. 0. (WW. III. S. 83.) 
3 Logik, a. a. 0. 
4 Wenn Kant in einer allgemeinen Logik mit einem practischen 
Theil eine contradictio in adjecto sieht und darum die Eintheilung der 
Logik in theoretische und practische verwirft (Logik, Einleitung IL sub. 3), 
so hindert uns dies garnicht, das, was er angewandte Logik nennt, als 
practische zu schätzen. Eine „practische Logik" setzt, wenn der Aus- 
druck in seiner gemeinen Bedeutung genommen wird, keineswegs noth- 
wendig voraus „die Kenntnis einer gewissen Art von Gegenständen, 
worauf sie angewendet wird", aber wol die eines Geistes, der im Streben 
nach Erkenntnis durch sie gefördert werden soll. In doppelter Richtung 
kann Anwendung statthaben: Mit Hilfe logischer Regeln können wir 
Nutzen ziehen für ein besonderes Erkenntnisgebiet — dies gehört zur 
besonderen Wissenschaft und der sich ihr anschließenden Methodologie. 
Andererseits ist es aber auch denkbar, daß wir mit Hilfe der idealen, 
von der Besonderheit des menschlichen Geistes unabhängigen Gesetze der 
reinen Logik (falls es dergleichen giebt) practische Regeln ableiten, die 
auf die besondere Natur des Menschen (in specie) Rücksicht nehmen. 
Dann hätten wir eine allgemeine und doch practische Logik. 
32 Theoretische Disciplinen 
dahin abzielenden normativen Disciplin rechtfertige; davon ab- 
gesehen, daß die abgeleiteten Regeln an sich eine werthvolle 
Bereicherung der Erkenntnis darstellen. 
Die eigentliche und principiell wichtige Streitfrage, die 
leider von keiner Seite klar präcisirt worden ist, liegt in 
ganz anderer Richtung; sie geht dahin, ob denn die Defini- 
tion der Logik als Kunstlehre ihren wesentlichen Charakter 
treffe. Es fragt sich m. a. W. ob es nur der practische Ge- 
sichtspunkt ist, welcher das Recht der Logik als einer eigenen 
wissenschaftlichen Disciplin begründe, während von theoretischem 
Standpunkte aus all das, was die Logik an Erkenntnissen 
sammle, einerseits in rein theoretischen Sätzen bestehe, die 
in sonst bekannten theoretischen Wissenschaften, hauptsächlich 
aber in der Psychologie ihr ursprüngliches Heimathsrecht be- 
anspruchen müssen, und andererseits in Regeln, die auf diese 
theoretischen Sätze gegründet sind. 
In der That liegt wol auch das Wesentliche in der Auf- 
fassung Kant's nicht darin, daß er den practischen Charakter 
der Logik bestreitet, sondern daß er eine gewisse Begrenzung, 
bezw. Einschränkung der Logik für möglich und in erkenntnis- 
theoretischer Hinsicht für fundamental hält, wonach sie als 
eine völlig unabhängige, im Vergleich mit den anderweitig 
bekannten Wissenschaften neue und zwar rein theoretische 
Wissenschaft dasteht, welcher nach Art der Mathematik jeder 
Gedanke an eine mögliche Anwendung äußerlich bleibt und 
welche der Mathematik auch darin gleicht , daß sie eine 
apriorische und rein demonstrative Disciplin ist. 
Die Einschränkung der Logik auf ihren theoretischen 
Wissensgehalt führt nach der vorherrschenden Form der geg- 
nerischen Lehre auf psychologische, ev. auch grammatische und 
andere Sätze; also auf kleine Ausschnitte aus anderweitig ab- 
gegrenzten und dazu empirischen Wissenschaften; nach Kant 
stoßen wir vielmehr noch auf ein in sich geschlossenes, selbst- 
ständiges und dazu apriorisches Gebiet theoretischer Wahrheit, 
auf die reine Logik. 
als Fundamente normativer. 33 
Man sieht, daß in diesen Lehren noch andere bedeutsame 
Gegensätze mitspielen, nämlich ob die Logik als apriorische 
oder empirische, unabhängige oder abhängige, demonstrative 
oder nicht-demonstrative Wissenschaft zu gelten habe. Scheiden 
wir diese, als unseren nächsten Interessen fernliegend, ab, 
so bleibt nur die oben hingestellte Streitfrage übrig; wir ab- 
strahlen auf der einen Seite die Behauptung, daß jeder als 
Kunstlehre gefaßten Logik eine eigene theoretische Wissen- 
schaft, eine „reine" Logik zu Grunde liege, während die Gegen- 
seite alle theoretischen Lehren, die in der logischen Kunst- 
lehre zu constatiren sind, in anderweitig bekannte theoretische 
Wissenschaften glaubt einordnen zu können. 
Den letzteren Standpunkt hat schon Beneke mit Lebhaftig- 
keit vertreten; 1 klar umschrieben hat ihn J. St. Mill, dessen 
Logik auch in dieser Hinsicht sehr einflußreich geworden 
ist. 2 Auf demselben Boden steht auch das führende Werk der 
neueren logischen Bewegung in Deutschland, die Logik Sig- 
waet's. Scharf und entschieden spricht sie es aus: „Die oberste 
Aufgabe der Logik, und diejenige, die ihr eigentliches Wesen 
ausmacht [ist es] Kunstlehre zu sein." 3 
Auf dem anderen Standpunkte finden wir neben Kant ins- 
besondere Herbaet, dazu eine große Zahl ihrer Schüler. 
Wie wol sich übrigens in dieser Beziehung der extremste 
Empirismus mit der Kant' sehen Auffassung verträgt, ersieht 
man aus Bain's Logik, die zwar als Kunstlehre aufgebaut ist, 
aber eine Logik als eigene theoretische und abstracte Wissen- 
1 Die Ueberzeugung vom wesentlich practischen Charakter der Logik 
will Beneke schon in den Titeln seiner Darstellungen der Logik — „Lehr- 
buch der Logik als Kunstlehre des Denkens" 1832, „System der Logik 
als Kunstlehre des Denkens" 1842 — andeuten. In sachlicher Beziehung 
vgl. im. „System" das Vorwort, die Einleitung und zumal die Polemik 
gegen Herbart I. S. 21 f. 
2 Mehr noch als Mill's logisches Hauptwerk kommt für die Dis- 
cussion der hiehergehörigen Frage die Streitschrift gegen Hamilton in 
Betracht. Es folgen weiter unten die erforderlichen Citationen. 
8 Sigwart, Logik 2 S. 10. 
Husserl, Log. Unters. I. 3 
34 Theoretische Disciplinen 
schaft — und sogar als eine Wissenschaft nach Art der Mathe- 
matik — ausdrücklich anerkennt und zugleich in sich zu fassen 
beansprucht. Zwar ruht diese theoretische Disciplin nach Bain 
auf der Psychologie; sie geht also nicht, wie Kant es will, 
allen anderen Wissenschaften als eine absolut unabhängige 
Wissenschaft voraus; aber sie ist doch eine eigene Wissen- 
schaft, sie ist nicht wie bei Mill eine bloße Zusammenordnung 
psychologischer Capitel, geboten durch die Absicht auf eine 
practische Regelung der Erkenntnis. 1 
In den mannigfachen Bearbeitungen, welche die Logik in 
diesem Jahrhundert erfahren hat, kommt der hier in Rede 
stehende Differenzpunkt kaum je zu deutlicher Hervorhebung 
und sorgsamer Ueberlegung. Mit Rücksicht darauf, daß sich 
die practische Behandlung der Logik mit beiden Standpunkten 
wol verträgt und in der Regel auch von beiden Seiten 
als nützlich zugestanden worden ist, erschien Manchen der 
ganze Streit um den (wesentlich) practischen oder theoretischen 
Charakter der Logik als bedeutungslos. Sie hatten sich den 
Unterschied der Standpunkte eben nie klar gemacht. 
Unsere Zwecke erfordern es nicht, auf die Streitigkeiten 
der älteren Logiker — ob die Logik eine Kunst sei oder eine 
Wissenschaft oder beides oder keines von beiden; und wieder 
ob sie im zweiten Falle eine practische oder speculative Wissen- 
schaft sei oder beides zugleich — kritisch einzugehen. Sir 
William Hamilton urtheilt über sie und damit zugleich über den 
Werth der Fragen wie folgt: „The controversy . . . is perhaps one of 
the most futile in the history of speculation. In so far as Logic 
is concerned, the decision of the question is not of the very smallest 
import. It was not in consequence of any diversity of opihion 
in regard to the scope and nature af this doctrine, that philosophers 
disputed by what name it should be called. The controversy was, 
in fact, only about what was properly an art, and what was pro- 
perly a science; and as men attached one meaning or another to 
these terms, so did they affirm Logic to be an art, or a science, or 
Vgl. Bain, Logic I. (1879) § 50, S. 34 f. 
als Fundamente normativer. 35 
both, or neither." 1 Doch ist zu bemerken, daß Hamilton selbst über 
behalt und Werth der in Rede stehenden Unterscheidungen und Contro- 
versen nicht sehr tief geforscht hat. Bestände eine angemessene Ueber- 
einstimmung in Bezug auf die Behandlungsweise der Logik und den 
Inhalt der ihr beizurechnenden Lehren, dann wäre die Frage, ob und 
wie die Begriffe art und science zu ihrer Definition gehören, von 
geringerer Bedeutung, obschon lange noch nicht eine Frage der bloßen 
Etiquettirung. Aber der Streit um die Definitionen ist (wie wir 
bereits ausgeführt haben) in Wahrheit ein Streit um die Wissenschaft 
selbst, und zwar nicht um die fertige, sondern um die werdende und 
vorläufig nur prätendirte Wissenschaft, bei der noch die Probleme, 
die Methoden, die Lehren, kurz alles und jedes zweifelhaft ist. Schon 
zu Hamilton's Zeiten und lange vor ihm waren die Differenzen in 
Ansehung des wesentlichen Gehalts, des Umfangs und der Behand- 
lungsweise der Logik sehr erheblich. Man vergleiche nur Hamilton's, 
Bolzano's, Mill's und Beneke's Werke. Und wie sind die Differenzen 
seitdem erst gewachsen. Stellen wir Erdmann und Drobisch, Wundt 
und Bergmann, Schuppe und Brentano, Sigwart und Ueberweg zu- 
sammen — ist das alles Eine Wissenschaft und nicht bloß Ein Name? 
Fast möchte man so entscheiden, wenn nicht umfassendere Gruppen 
von Themen da und dort gemeinsam wären, obschon freilich in Hin- 
sicht auf den Inhalt der Lehren und selbst der Fragestellungen sich 
auch nicht zwei dieser Logiker erträglich verständigen. Hält man 
nun damit zusammen, was wir in der Einleitung betont haben — 
daß die Definitionen nur die Ueberzeugungen ausprägen, die man 
über die wesentlichen Aufgaben und den methodischen Charakter der 
Logik besitzt, und daß hierauf bezügliche Vorurtheile und Irrthümer 
bei einer so zurückgebliebenen Wissenschaft dazu beitragen können, 
die Forschung von vornherein auf falsche Bahnen zu lenken — so 
wird man Hamilton sicherlich nicht zustimmen können, wenn er 
sagt: „the decision of the question is not of the very smallest import". 
Nicht wenig hat zur Verwirrung der Umstand beigetragen, 
daß auch von Seiten ausgezeichneter Vorkämpfer für die Eigen- 
berechtigung einer reinen Logik, wie Dkobisch und Beeg- 
1 Sir William Hamilton, Lectures on Logic, 3 vol. I. (Lect. on Meta- 
physics and Logic, vol. III.) 1884, p. 9—10. 
36 Theoretische Disziplinen 
mann, der normative Charakter dieser Disciplin als etwas ihrem 
Begriffe wesentlich Zugehöriges hingestellt wurde. Die Gegen-, 
seite fand hierin eine offenbare Inconsequenz , ja einen Wider- 
spruch. Liegt nicht im Begriffe der Normirung die Beziehung 
auf einen leitenden Zweck und ihm zugeordnete Thätigkeiten? 
Besagt also normative Wissenschaft nicht genau dasselbe wie 
Kunstlehre? 
Die Art, wie Deo bisch seine Bestimmungen einführt und 
faßt, kann nur zur Bestätigung dienen. In seiner noch immer 
werth vollen Logik lesen wir: „Das Denken kann in doppelter 
Beziehung Gegenstand einer wissenschaftlichen Untersuchung 
werden: einmal nämlich, sofern es eine Thätigkeit des Geistes 
ist, nach deren Bedingungen und Gesetzen geforscht werden 
kann; sodann aber, sofern es als Werkzeug zur Erwerbung 
mittelbarer Erkenntnis, das nicht nur einen richtigen, sondern 
auch einen fehlerhaften Gebrauch zuläßt, im ersteren Falle 
zu wahren, im anderen zu falschen Ergebnissen führt. Es 
giebt daher sowol Naturgesetze des Denkens als Normal- 
gesetze für dasselbe, Vorschriften (Normen), nach denen 
es sich zu richten hat, um zu wahren Ergebnissen zu 
führen. Die Erforschung der Naturgesetze des Denkens ist 
eine Aufgabe der Psychologie, die Feststellung seiner Normal- 
gesetze aber die Aufgabe der Logik". 1 Und zum Ueberfluß 
lesen wir in der beigegebenen Erläuterung: ,, Normalgesetze 
reguliren eine Thätigkeit immer einem gewissen Zwecke 
gemäß. " 
Von gegnerischer Seite wird man sagen: Hier ist kein 
Wort, das nicht Beneke oder Mill unterschreiben und zu 
eigenen Gunsten verwerthen könnte. Gesteht man aber die 
Identität der Begriffe „normative Disciplin" und „Kunstlehre" 
zu, so ist es auch selbstverständlich, daß, wie bei Kunstlehren 
überhaupt, nicht die sachliche Zusammengehörigkeit, sondern 
der leitende Zweck das Band ist, welches die logischen Wahr- 
1 Drobisch, Neue Darstellung der Logik 4 § 2, S. 3. 
als Fundamente normativer. 37 
heiten zu einer Disciplin einigt. Dann aber ist es sichtlich 
verkehrt, der Logik so enge Grenzen zu ziehen, wie es die 
traditionelle Aristotelische Logik — denn darauf kommt ja 
wol die „reine" Logik hinaus — thut. Es ist widersinnig, der 
Logik einen Zweck zu setzen und dann gleichwol Klassen von 
Normen und normativen Untersuchungen, die zu diesem Zwecke 
gehören, von der Logik auszuschließen. Die Vertreter der 
reinen Logik stehen eben noch unter dem Banne der Tradition; 
der verwunderliche Zauber, den der hohle Formelkram der 
scholastischen Logik durch Jahrtausende geübt hat, ist in ihnen 
noch übermächtig. 
Dies die Kette naheliegender Einwände, ganz dazu angethan, 
das moderne Interesse von einer genaueren Erwägung der sach- 
lichen Motive abzulenken, welche bei großen und selbständigen 
Denkern zu Gunsten einer reinen Logik als eigener Wissen- 
schaft gesprochen haben, und welche auch jetzt noch auf 
ernste Prüfung Anspruch erheben könnten. Der treffliche 
Deobisch mag sich mit seiner Bestimmung vergriffen haben; 
aber das beweist nicht, daß seine Position, sowie die seines 
Meisters Hekbart und endlich diejenige des ersten Anregers, 
Kant, 1 im Wesentlichen eine falsche war. Es schließt nicht 
einmal aus, daß hinter der unvollkommenen Bestimmung selbst 
ein werthvoller Gedanke stecke, der nur nicht zu begrifflich 
1 Kant selbst, obschon er den psychologischen Gesetzen, die be- 
sagen „wie der Verstand ist und denkt", die logischen Gesetze gegen- 
überstellt, als „nothwendige Kegeln", die besagen „wie er im Denken 
verfahren sollte" (vgl. die Vorlesungen über Logik, WW. Hart. Aus- 
gabe VIII. S. 14), hatte letztlich doch wol nicht die Absicht, die Logik 
als eine normative (in dem Sinne einer die Angemessenheit an gesteckte 
Zwecke abmessenden) Disciplin zu fassen. Entschieden weist darauf 
hin seine Coordinirung der Logik und Aesthetik nach den beiden 
„Grundquellen des Gemüths", diese als die (sc. rationale) „Wissenschaft 
von den Regeln der Sinnlichkeit überhaupt", jene als die correlate 
„Wissenschaft der Verstandesregeln überhaupt". Wie die Aesthetik in 
diesem KANT'schen Sinne, so kann auch seine Logik nicht als eine nach 
Zwecken regelnde Disciplin gelten wollen. (Vgl. Kritik d. r. V. Ein- 
leitung zur transcendentalen Logik, I. Schluß des zweiten Absatzes.) 
38 Theoretische Disciplinen 
klarer Ausprägung gekommen ist. Achten wir doch auf die 
bei den Vertretern einer reinen Logik so beliebte Zusammen- 
stellung der Logik und reinen Mathematik Auch die mathe- 
matischen Disciplinen begründen Kunstlehren. Der Arithmetik 
entspricht die practische Rechenkunst, der Geometrie die Feld- 
meßkunst. Wieder schließen sich, obschon in etwas anderer 
Weise, an die theoretischen abstracten Naturwissenschaften 
Technologien, an die Physik die physikalischen, an die Chemie 
die chemischen Technologien. Mit Rücksicht darauf liegt die 
Vermuthung nahe, es sei der eigentliche Sinn der prätendirten 
reinen Logik, eine abstracte theoretische Disciplin zu sein, die 
in analoger Weise wie in den bezeichneten Fällen eine Tech- 
nologie begründe, eben die Logik im gemeinen, practischen Sinne. 
Und wie nun überhaupt bei Kunstlehren mitunter vorzugsweise 
eine, mitunter aber mehrere theoretische Disciplinen den Unter- 
bau für die Ableitung ihrer Normen beistellen, so könnte auch 
die Logik im Sinne der Kunstlehre von einer Mehrheit solcher 
Disciplinen abhängen, also in jener reinen Logik bloß das eine, 
wenn auch vielleicht das hauptsächlichste Fundament besitzen. 
Würde sich dann überdies zeigen, daß die im prägnanten 
Sinne logischen Gesetze und Formen einem theoretisch abge- 
schlossenen Kreis abstracter Wahrheit angehören, der auf keine 
Weise in die bislang abgegrenzten theoretischen Disciplinen 
einzuordnen und somit selbst als die fragliche reine Logik 
in Anspruch zu nehmen sei: dann würde sich die weitere Ver- 
muthung aufdrängen, daß Unvollkommenheiten der Begriffs- 
bestimmung dieser Disciplin, sowie die Unfähigkeit, sie in ihrer 
Reinheit darzustellen und ihr Verhältnis zur Logik als Kunstlehre 
klarzulegen, die Vermengung mit dieser Kunstlehre begünstigt und 
den Streit, ob die Logik wesentlich als theoretische oder practische 
Disciplin abgegrenzt werden solle, ermöglicht habe. Während 
die eine Partei auf jene rein theoretischen und im prägnanten 
Sinne logischen Sätze hinblickte, hielt sich die andere an 
die angreifbaren Definitionen der prätendirten theoretischen 
Wissenschaft und an ihre thatsächliche Durchführung. 
als Fundamente normativer. 39 
Der Einwand aber, es handle sich hier um eine Restitu- 
tion der scholastisch-aristotelischen Logik, über deren Gering- 
werthigkeit die Geschichte ihr Urtheil gesprochen habe, soll uns 
nicht beunruhigen. Vielleicht, daß sich noch herausstellt, daß 
die fragliche Disciplin keineswegs von so geringem Umfange 
und so arm an tiefliegenden Problemen sei, wie man ihr damit 
vorwirft. Vielleicht, daß die alte Logik nur eine höchst un- 
vollständige und getrübte Realisirung der Idee jener reinen 
Logik war, aber immerhin als erster Anfang und Angriff tüch- 
tig und achtenswerth. Es ist ja auch fraglich, ob die Verach- 
tung der traditionellen Logik nicht eine ungerechtfertigte Nach- 
wirkung der Stimmungen der Renaissance ist, deren Motive uns 
heute nicht mehr berühren können. Begreiflicher Weise rich- 
tete sich der historisch berechtigte, aber in der Sache oft un- 
verständige Kampf gegen die scholastische Wissenschaft vor 
Allem gegen die Logik als der zu ihr gehörigen Methodenlehre. 
Aber daß die formale Logik in den Händen der Scholastik 
(zumal in der Periode der Entartung) den Charakter einer fal- 
schen Methodik annahm, beweist vielleicht nur: daß es an einem 
rechten philosophischen Verständnis der logischen Theorie (so- 
weit sie schon entwickelt war) fehlte, daß darum die practische 
Nutzung derselben irrige Wege einschlug, und daß ihr methodische 
Leistungen zugemuthet wurden, denen sie ihrem Wesen nach 
nicht gewachsen ist. So beweist ja auch die Zahlenmystik nichts 
gegen die Arithmetik. Es ist bekannt, daß die logische Polemik 
der Renaissance sachlich hohl und ergebnislos war; in ihr sprach 
sich Leidenschaft, nicht Einsicht aus. Wie sollten wir uns von 
ihren verächtlichen Urtheilen noch leiten lassen? Ein theoretisch 
schöpferischer Geist wie Leibniz, bei dem sich der überschweng- 
liche Reformationsdrang der Renaissance mit der wissenschaft- 
lichen Nüchternheit der Neuzeit paarte, wollte von dem anti- 
scholastischen Kesseltreiben jedenfalls nichts wissen. Mit war- 
men Worten nahm er sich der geschmähten Aristotelischen 
Logik an, so sehr sie gerade ihm als der Erweiterung und 
Besserung bedürftig erschien. Jedenfalls können wir die Vor- 
40 Theoretische Disziplinen 
würfe, daß die reine Logik auf eine Erneuerung des „hohlen 
scholastischen Formelkrams" hinauslaufe, solange auf sich be- 
ruhen lassen, als wir über Sinn und Gehalt der fraglichen Dis- 
ciplin, bezw. über die Berechtigung der uns aufgedrängten Ver- 
muthungen nicht ins Klare gekommen sind. 
Wir wollen, diese Vermuthungen zu prüfen, nicht etwa 
darauf ausgehen, alle Argumente, die für die eine oder andere 
Auffassung der Logik historisch aufgetreten sind, zu sammeln 
und einer kritischen Analyse zu unterziehen. Dies wäre nicht 
der Weg, dem alten Streit ein neues Interesse abzugewinnen; 
aber die principiellen Gegensätze, die in ihm nicht zur rein- 
lichen Scheidung gelangten, haben ihr eigenes über die empi- 
rischen Bedingtheiten der Streitenden erhabenes Interesse, und 
dem wollen wir nachgehen. 
§14. Der Begriff der normativen Wissenschaft. Bas Grundmaß 
oder Princip, das ihr Einheit giebt. 
Wir beginnen mit der Fixirung eines Satzes, der für die 
weitere Untersuchung von entscheidender Wichtigkeit ist, näm- 
lich, daß jede normative und desgleichen jede practische Dis- 
ciplin auf einer oder mehreren theoretischen Disciplinen beruht, 
sofern ihre Regeln einen von dem Gedanken der Normirung 
(des Sollens) abtrennbaren theoretischen Gehalt besitzen müssen, 
dessen wissenschaftliche Erforschung eben jenen theoretischen 
Disciplinen obliegt. 
Erwägen wir, um dies klarzustellen, zunächst den Begriff 
der normativen Wissenschaft in seinem Verhältnis zu dem der 
theoretischen. Die Gesetze der ersteren besagen, so heißt es 
gewöhnlich, was sein soll, obschon es vielleicht nicht ist und 
unter den gegebenen Umständen nicht sein kann; die Gesetze 
der letzteren hingegen besagen schlechthin, was ist. Es wird 
sich nun fragen, was mit dem Seinsollen gegenüber dem 
schlichten Sein gemeint ist. 
Zu enge ist offenbar der ursprüngliche Sinn des Sollens, 
welcher Beziehung hat zu einem gewissen Wünschen oder Wollen, 
als Fundamente normativer. 41 
zu einer Forderung oder einem Befehl, z. B. : Du sollst mir ge- 
horchen; X soll zu mir kommen. Wie wir in einem weiteren 
Sinn von einer Forderung sprechen, wobei Niemand da ist, der 
fordert, und ev. auch Niemand, der aufgefordert ist, so 
sprechen wir auch oft von einem Sollen unabhängig von irgend 
Jemandes Wünschen oder Wollen. Sagen wir: „Ein Krieger 
soll tapfer sein", so heißt das nicht, daß wir oder Jemand 
sonst dies wünschen oder wollen, befehlen oder fordern. Eher 
könnte man die Meinung dahin fassen, daß allgemein, d. h. in 
Beziehung auf jeden Krieger, ein entsprechendes Wünschen und 
Fordern Berechtigung habe; obschon auch dies nicht ganz zu- 
trifft, da es doch nicht geradezu nöthig ist, daß hier solch eine 
Bewerthung eines Wunsches oder einer Forderung wirklich Platz 
greife. „Ein Krieger soll tapfer sein", das heißt vielmehr, nur 
ein tapferer Krieger ist ein „guter" Krieger, und darin liegt, 
da die Prädicate gut und schlecht den Umfang des Begriffs 
Krieger unter sich theilen, daß ein nicht tapferer ein „schlechter" 
Krieger ist. Weil dieses Werthurtheil gilt, hat nun Jedermann 
recht, der von einem Krieger fordert, daß er tapfer sei; aus 
demselben Grunde ist, daß er es sei, auch wünschenswerth, 
lobenswerth u. s. w. Ebenso in anderen Beispielen. „Ein Mensch 
soll Nächstenliebe üben", das heißt wer dies unterläßt, ist 
nicht mehr ein „guter" und damit eo ipso ein (in dieser Hin- 
sicht) „schlechter" Mensch. „Ein Drama soll nicht in Episoden 
zerfallen" — sonst ist es kein „gutes" Drama, kein „rechtes" 
Kunstwerk. In allen diesen Fällen machen wir also unsere po- 
sitive Werthschätzung, die Zuerkennung eines positiven Werth- 
prädicates abhängig von einer zu erfüllenden Bedingung, deren 
Nichterfüllung das entsprechende negative Prädicat nach sich 
zieht. Ueberhaupt dürfen wir als gleich, zum mindesten als 
äquivalent setzen den Formen: „Ein A soll B sein" und „Ein 
A, welches nicht B ist, ist ein schlechtes A", oder „Nur ein A, 
welches B ist, ist ein gutes A". 
Der Terminus „gut" dient uns hier natürlich im weitesten 
Sinne des irgendwie Werthvollen; er ist in den concreten, unter 
42 Theoretische Diseiplinen 
unsere Formel gehörigen Sätzen jeweilig in dem besonderen 
Sinne der Werthhaltungen zu verstehen, die ihnen zu Grunde 
liegen, z. B. als Nützliches, Schönes, Sittliches u. dgl. Es giebt 
so vielfältige Arten der Rede vom Sollen, als es verschiedene 
Arten von Werthhaltungen, also Arten von — wirklichen oder 
vermeintlichen — Werthen giebt. 
Die negativen Aussagen des Sollens sind nicht als Nega- 
tionen der entsprechenden affirmativen zu deuten; wie ja auch 
im gewöhnlichen Sinne die Leugnung einer Forderung nicht 
den Werth eines Verbotes hat. Ein Krieger soll nicht feige sein, 
das heißt nicht, es sei falsch, daß ein Krieger feige sein soll, 
sondern es sei ein feiger Krieger auch ein schlechter. Es sind 
also die Formen äquivalent: ,,Ein A soll nicht B sein" und 
,,Ein A, welches B ist, ist allgemein ein schlechtes A", oder 
„Nur ein A, welches nicht B ist, ist ein gutes A u . 
Daß sich Sollen und Nicht-sollen ausschließen, ist eine 
formal-logische Consequenz der interpretirenden Aussagen, und 
dasselbe gilt von dem Satze, daß Urtheile über ein Sollen keine 
Behauptung über ein entsprechendes Sein einschließen. 
Die soeben klargelegten Urtheile normativer Form sind 
offenbar nicht die einzigen, die man als solche wird gelten 
lassen, mag auch im Ausdruck das Wörtchen Sollen keine Ver- 
wendung finden. Unwesentlich ist es, daß wir statt „A soll 
(bezw. soll nicht) B sein", auch sagen können „A muß (bezw. 
darf nicht) B sein". Sachhaitiger ist der Hinweis auf die bei- 
den neuen Formen „A muß nicht B sein" und „A darf B sein", 
welche die contradictorischen Gegensätze zu den obigen dar- 
stellen. Es ist also „muß nicht" die Negation von „soll" oder 
— was gleich gilt — von „muß"; „darf" die Negation von „soll 
nicht" oder — was gleich gilt — von „darf nicht"; wie man aus 
den interpretirenden Werthurtheilen leicht ersieht: „Ein A muß 
nicht B sein" = „Ein A, das nicht B ist, ist darum noch kein 
schlechtes A". „Ein A darf B sein" = „Ein A, das B ist, 
ist darum noch kein schlechtes A". 
Aber noch andere Sätze werden wir hieher rechnen müssen. 
als Fundamente normativer. 43 
Z. B. : „Damit ein A ein gutes sei, genügt es (bezw. genügt es 
nicht) daß es B sei." Während die vorigen Sätze irgend welche 
noth wendige Bedingungen für die Zuerkennung oder Ab- 
erkennung der positiven oder negativen Werthprädicate betreffen, 
handelt es sich in den jetzt vorliegenden um hinreichende 
Bedingungen. Andere Sätze wiederum wollen zugleich not- 
wendige und hinreichende Bedingungen aussagen. 
Damit dürften die wesentlichen Formen allgemeiner nor- 
mativer Sätze erschöpft sein; ihnen entsprechen natürlich auch 
Formen particulärer und individueller Werthurtheile , die der 
Analyse nichts Bedeutsames hinzufügen, und von denen jeden- 
falls die letzteren für unsere Zwecke auch nicht in Betracht 
kommen; sie haben allezeit eine nähere oder fernere Beziehung 
zu gewissen normativen Allgemeinheiten und können in ab- 
stracten, normativen Disciplinen nur in Anlehnung an die sie 
regelnden Allgemeinheiten als Beispiele auftreten. Solche Dis- 
ciplinen halten sich überhaupt jenseits aller individuellen 
Existenz, ihre Allgemeinheiten sind „rein begrifflicher" Art, sie 
haben den Charakter von Gesetzen im echten Sinne des Wortes. 
Wir ersehen aus diesen Analysen, daß jeder normative 
Satz eine gewisse Art der Werthhaltung (Billigung, Schätzung) 
voraussetzt, durch welche der Begriff eines in bestimmtem 
Sinne „Guten" (Werthen), bezw. „Schlechten" (Unwerthen) hin- 
sichtlich einer gewissen Klasse von Objecten erwächst; ihr 
gemäß zerfallen darnach diese Objecte in gute und schlechte. 
Um das normative Urtheil „Ein Krieger soll tapfer sein" 
fällen zu können, muß ich irgend einen Begriff von „guten" 
Kriegern haben, und dieser Begriff kann nicht in einer will- 
kürlichen Nominaldefinition gründen, sondern nur in einer all- 
gemeinen Werthhaltung, die nach diesen oder jenen Beschaffen- 
heiten die Krieger bald als gute, bald als schlechte zu schätzen 
gestattet. Ob diese Schätzung eine in irgend welchem Sinne 
„objectiv giltige" ist oder nicht, ob überhaupt ein Unterschied 
zwischen subjectiv und objectiv „Gutem" zu machen ist, kommt 
hier bei der bloßen Feststellung des Sinnes der Sollenssätze 
44 Theoretische Disciplinen 
nicht in Betracht. Es genügt, daß für werth gehalten wird, 
als ob Etwas wirklich werth oder gut sei. 
Ist umgekehrt auf Grund einer gewissen allgemeinen Werth- 
haltung ein Paar von Werthprädicaten für die zugehörige Klasse 
festgelegt, dann ist auch die Möglichkeit normativer Urtheile 
gegeben; alle Formen normativer Sätze erhalten ihren be- 
stimmten Sinn. Jedes constitutive Merkmal B des „guten" A 
liefert z. B. einen Satz der Form: „Ein A soll B sein"; ein 
mit B unverträgliches Merkmal B' einen Satz: „Ein A darf 
nicht (soll nicht) B' sein" u. s. w. 
Was endlich den Begriff des normativen Urtheils 
anbelangt, so können wir ihn nach unseren Analysen folgender- 
maßen beschreiben : (Mit Beziehung auf eine zu Grunde liegende 
Werthhaltung und den hiedurch bestimmten Inhalt des zu- 
gehörigen Paares von Werthprädicaten heißt jeder Satz ein 
normativer, der irgend welche nothwendige oder hinreichende, 
oder nothwendige und hinreichende Bedingungen für den Besitz 
eines solchen Prädicates ausspricht.) Haben wir einmal einen 
Unterschied zwischen „gut" und „schlecht" in bestimmtem 
Sinne, also auch in bestimmter Sphäre werthschätzend gewonnen, 
dann sind wir naturgemäß an der Entscheidung interessirt, 
unter welchen Umständen, durch welche innere oder äußere 
Beschaffenheiten das Gut-sein, bezw. Schlecht-sein in diesem Sinne 
verbürgt oder nicht verbürgt ist; welche Beschaffenheiten nicht 
fehlen dürfen, um einem Objecte der Sphäre den Werth des 
Guten noch geben zu können u. s. f. 
Wo wir von gut und schlecht sprechen, da pflegen wir 
auch in vergleichender Werthschätzung Unterschiede des Besse- 
ren und Besten, bezw. des Schlechteren und Schlechtesten 
zu vollziehen. Ist die Lust das Gute, so ist von zwei Lüsten 
die intensivere, und wieder die länger andauernde die bessere. 
Gilt uns die Erkenntnis als das Gute, so gilt uns noch nicht 
jede Erkenntnis als „gleich gut". Die Gesetzeserkenntnis 
werthen wir höher als die Erkenntnis singulärer Thatsachen; 
die Erkenntnis allgemeinerer Gesetze — z. B. jede Gleichung 
ah Fundamente normativer. 45 
n ten Grades hat n- Wurzeln — höher als die Erkenntnis ihnen 
untergeordneter Specialgesetze — jede Gleichung 4 ten Grades 
hat 4 Wurzeln. So erheben sich also in Beziehung auf die 
relativen Werthprädicate ähnliche normative Fragen wie in Be- 
ziehung auf die absoluten. Ist der constitutive Inhalt des als 
gut — bezw. schlecht — zu Bewerbenden fixirt, so fragt es 
sich, was in vergleichender Werthung constitutiv als besser oder 
schlechter zu gelten habe; des Weiteren dann, welches die 
näheren und ferneren, notwendigen und hinreichenden Be- 
dingungen für die relativen Prädicate sind, die den Inhalt des 
Besseren — bezw. Schlechteren — und schließlich des relativ 
Besten constitutiv bestimmen. Die constitutiven Inhalte der 
positiven und relativen Werthprädicate sind s. z. s. die messen- 
den Einheiten, nach denen wir Objecte der bezüglichen Sphäre 
abmessen. 
Die Gesammtheit dieser Normen bildet offenbar eine durch 
die fundamentale Werthhaltung bestimmte, in sich geschlossene 
Gruppe. Der normative Satz, welcher an die Objecte der 
Sphäre die allgemeine Forderung stellt, daß sie den constitu- 
tiven Merkmalen des positiven Werthprädicates in größtmöglichem 
Ausmaße genügen sollen, hat in jeder Gruppe zusammen- 
gehöriger Normen eine ausgezeichnete Stellung und kann als 
die Grundnorm bezeichnet werden. Diese Rolle spielt z. B. 
der kategorische Imperativ in der Gruppe normativer Sätze, 
welche Kant's Ethik ausmachen; ebenso das Princip vom 
„größtmöglichen Glück der größtmöglichen Anzahl" in der Ethik 
der Utilitarier. 
Die Grundnorm ist das Correlat der Definition des im frag- 
lichen Sinne „Guten" und „Besseren" ; sie giebt an, nach welchem 
Grundmaße (Grundwerthe) alle Normirung zu vollziehen ist, 
und stellt somit im eigentlichen Sinne nicht einen normativen 
Satz dar. Das Verhältnis der Grundnorm zu den eigentlich 
normirenden Sätzen ist analog demjenigen zwischen den sog. 
Definitionen der Zahlenreihe und den — immer auf sie rück- 
bezogenen — Lehrsätzen über numerische Verhältnisse in der 
46 Theoretische Disciplinen 
Arithmetik. Man könnte auch hier die Grundnorm als „De- 
finition" des maßgebenden Begriffes vom Guten — z. B. des 
sittlich Guten — bezeichnen; womit freilich der gewöhnliche 
logische Begriff der Definition verlassen wäre. 
Stellen wir uns das Ziel mit Beziehung auf eine derartige 
„Definition", also mit Beziehung auf eine fundamentale all- 
gemeine Werthung, die Gesammtheit zusammengehöriger norma- 
tiver Sätze wissenschaftlich zu erforschen, so erwächst die Idee 
einer normativen Disciplin. Jede solche Disciplin ist also 
eindeutig charakterisirt durch ihre Grundnorm, bezw. durch die 
Definition dessen, was in ihr als das „Gute" gelten soll. Gilt 
uns z. B. die Erzeugung und Erhaltung, Mehrung und Steige- 
rung von Lust als das Gute, so werden wir fragen, welche Ob- 
jecte erregen die Lust, bezw. unter welchen subjectiven und 
objectiven Umständen thun sie es; und überhaupt, welches sind 
die notwendigen und die hinreichenden Bedingungen für den 
Eintritt der Lust, für ihre Erhaltung, Mehrung u. s. w. Diese 
Fragen als Zielpunkte für eine wissenschaftliche Disciplin ge- 
nommen, ergeben eine Hedonik; es ist die normative Ethik im 
Sinne der Hedoniker. Die Werthung der Lusterregung liefert 
hier die die Einheit der Disciplin bestimmende und sie von 
jeder anderen normativen Disciplin unterscheidende Grundnorm. 
Und so hat eine jede ihre eigene Grundnorm, und diese stellt 
jeweils das einsmachende Princip der normativen Disciplin dar. 
In den theoretischen Disciplinen entfällt hingegen diese 
centrale Beziehung aller Forschungen auf eine fundamentale 
Werthhaltung als Quelle eines herrschenden Interesses der Nor- 
mirung; die Einheit ihrer Forschungen und die Zusammen- 
ordnung ihrer Erkenntnisse wird ausschließlich durch das 
theoretische Interesse bestimmt, welches gerichtet ist auf 
die Erforschung des sachlich (d. i. theoretisch, vermöge der 
inneren Gesetzlichkeit der Sachen) Zusammengehörigen und 
daher in seiner Zusammengehörigkeit auch zusammen zu Er- 
forschenden. 
als Fundamente normativer. 47 
§ 15. Normative Disciplin und Kunstlehre. 
Das normative Interesse beherrscht uns naturgemäß be- 
sonders bei realen Objecten als Objecten practischer 
Werthungen; daher die unverkennbare Neigung, den Begriff der 
normativen Disciplin mit dem der practischen Disciplin, der 
Kunstlehre, zu identificiren. Man sieht aber leicht, daß diese 
Identificirung nicht zu Kecht bestehen kann. Für Schopen- 
hauer, welcher in Consequenz seiner Lehre vom angeborenen 
Charakter alles practische Moralisiren grundsätzlich verwirft, giebt 
es keine Ethik im Sinne einer Kunstlehre, wohl aber eine Ethik 
als normative Wissenschaft, die er ja selbst bearbeitet. Denn 
keineswegs läßt er auch die moralischen Werthunterscheidungen 
fallen. — Die Kunstlehre stellt jenen besonderen Fall der 
normativen Disciplin dar, in welchem die Grundnorm in der 
Erreichung eines allgemeinen practischen Zweckes besteht. 
Offenbar schließt so jede Kunstlehre eine normative^, aber selbst 
nicht practische Disciplin ganz in sich. Denn ihre Aufgabe 
setzt die Lösung der engeren voraus, zunächst, abgesehen von 
allem auf die practische Erreichung Bezüglichen, die Normen 
zu fixiren, nach welchen die Angemessenheit an den allge- 
meinen Begriff des zu realisirenden Zieles, an das Haben der 
die bezügliche Klasse von Werken charakterisirenden Merkmale 
beurtheilt werden kann. Umgekehrt erweitert sich jede nor- 
mative Disciplin, in welcher sich die fundamentale Werth- 
haltung in eine entsprechende Zwecksetzung verwandelt, zu einer 
Kunstlehre. 
§ 16. Theoretische Disciplinen als Fundamente normativer. 
Es ist nun leicht einzusehen, daß jede normative und 
a fortiori jede practische Disciplin eine oder mehrere 
theoretische Disciplinen als Fundamente voraussetzt, in 
dem Sinne nämlich, daß sie einen von aller Normirung ablös- 
baren theoretischen Gehalt besitzen muß, der als solcher, in 
irgend welchen, sei es schon abgegrenzten oder noch zu con- 
48 Theoretische Disciplinen 
stituirenden theoretischen Wissenschaften seinen natürlichen 
Standort hat. 
Die Grundnorm (bezw. der Grundwerth, der letzte Zweck) 
bestimmt, wie wir sahen, die Einheit der Disciplin; sie ist es 
auch, die in alle normativen Sätze derselben den Gedanken der 
Normirung hineinträgt. Aber neben diesem gemeinsamen Ge- 
danken der Abmessung an der Grundnorm besitzen diese Sätze 
einen eigenen, den einen vom anderen unterscheidenden theo- 
retischen Gehalt. Ein jeder drückt den Gedanken einer ab- 
messenden Beziehung zwischen Norm und Normirtem aus; aber 
diese Beziehung selbst charakterisirt sich — wenn wir von dem 
wertschätzenden Interesse absehen — objectiv als eine Be- 
ziehung zwischen Bedingung und Bedingtem, die in dem be- 
treffenden normativen Satze als bestehend oder nicht bestehend 
hingestellt ist. So schließt z. B. jeder normative Satz der Form 
„Ein A soll B sein" den theoretischen Satz ein „Nur ein A y 
welches B ist, hat die Beschaffenheiten C", wobei wir durch C 
den constitutiven Inhalt des maßgebenden Prädicates „gut" an- 
deuten (z. B. die Lust, die Erkenntnis, kurz das durch die 
fundamentale Werthhaltung im gegebenen Kreise eben als gut 
Ausgezeichnete.) Der neue Satz ist ein rein theoretischer, er 
enthält nichts mehr von dem Gedanken der Normirung. Und 
umgekehrt, gilt irgend ein Satz dieser letzteren Form und er- 
wächst als ein Neues die Werthhaltung eines C als solchen, 
die eine normirende Beziehung zu ihm erwünscht sein läßt, so 
nimmt der theoretische Satz die normative Form an: Nur ein 
A, welches B ist, ist ein Gutes, d. h.-ein A soll B sein. Darum 
können auch selbst in theoretischen Gedankenzusammen- 
hängen normative Sätze auftreten: das theoretische Interesse 
legt in solchen Zusammenhängen Werth auf den Bestand eines 
Sachverhaltes der Art M (etwa auf den Bestand der Gleich- 
seitigkeit eines zu bestimmenden Dreiecks) und mißt daran 
anderweitige Sachverhalte (z. B. die Gleichwinkligkeit: Soll 
das Dreieck gleichseitig sein, so muß es gleichwinklig sein), 
nur daß diese Wendung in den theoretischen Wissenschaften 
als Fundamente normativer. 49 
etwas Vorübergehendes und Secundäres ist, da die letzte In- 
tention hier auf den eigenen, theoretischen Zusammenhang der 
Sachen geht; bleibende Ergebnisse werden daher nicht in nor- 
mative Form gefaßt, sondern in die Formen des objectiven 
Zusammenhanges, hier in die des generellen Satzes. 
Es ist nun klar, daß die theoretischen Beziehungen, die 
nach dem Erörterten in den Sätzen der normativen Wissen- 
schaften stecken, ihren logischen Ort haben müssen in gewissen 
theoretischen Wissenschaften. Soll die normative Wissenschaft 
also ihren Namen verdienen, soll sie die Beziehungen der zu 
normirenden Sachverhalte zur Grundnorm wissenschaftlich er- 
forschen, dann muß sie den theoretischen Kerngehalt dieser 
Beziehungen studiren und daher in die Sphären der betreffenden 
theoretischen Wissenschaften eintreten. Mit anderen Worten: 
Jede normative Disciplin verlangt die Erkenntnis gewisser nicht 
normativer Wahrheiten, diese aber entnimmt sie gewissen theo- 
retischen Wissenschaften oder gewinnt sie durch Anwendung 
der aus ihnen entnommenen Sätze auf die durch das normative 
Interesse bestimmten Constellationen von Fällen. Dies gilt 
natürlich auch für den specielleren Fall der Kunstlehre und 
offenbar noch in erweitertem Maße. Es treten die theoretischen 
Erkenntnisse hinzu, welche die Grundlage für eine fruchtbare 
Realisirung der Zwecke und Mittel bieten müssen. 
Noch Eins sei im Interesse des Folgenden bemerkt. Natür- 
lich können diese theoretischen Wissenschaften in verschiedenem 
Ausmaße Antheil haben an der wissenschaftlichen Begründung 
und Ausgestaltung der bezüglichen normativen Disciplin; auch 
kann ihre Bedeutung für sie eine größere oder geringere sein. 
Es kann sich zeigen, daß zur Befriedigung der Interessen einer 
normativen Disciplin die Erkenntnis gewisser Klassen von theo- 
retischen Zusammenhängen in erster Linie erforderlich, und 
daß somit die Ausbildung und Heranziehung des theoretischen 
Wissensgebietes, dem sie angehören, für die Ermöglichung der 
normativen Disciplin geradezu entscheidend ist. Andererseits 
kann es aber auch sein, daß für den Aufbau dieser Disciplin 
Hl'SBERL, Log. Unters. I. 4 
50 Der Psychologismus, seine Argumente und seine 
gewisse Klassen theoretischer Erkenntnisse zwar nützlich und 
ev. sehr wichtig, aber doch nur von secundärer Bedeutung sind, 
sofern ihr Wegfall den Bereich dieser Disciplin einschränken, 
jedoch nicht ganz aufheben würde. Man denke beispielsweise 
an das Verhältnis zwischen bloß normativer und practischer 
Ethik. * Alle die Sätze, welche auf die Ermöglichung der prac- 
tischen Eealisirung Bezug haben, berühren nicht den Kreis der 
bloßen Normen ethischer Werthung. Fallen diese Normen weg, 
bezw. die ihnen zu Grunde liegenden theoretischen Erkenntnisse, 
so giebt es keine Ethik überhaupt; entfallen jene ersteren Sätze, 
so giebt es nur keine Möglichkeit ethischer Praxis, bezw. keine 
Möglichkeit einer Kunstlehre vom sittlichen Handeln. 
Mit Beziehung auf derartige Unterschiede soll nun die Rede 
von den wesentlichen theoretischen Fundamenten einer norma- 
tiven Wissenschaft verstanden werden. Wir meinen damit die 
für ihren Aufbau schlechterdings wesentlichen theoretischen 
Wissenschaften, eventuell aber auch die bezüglichen Gruppen 
theoretischer Sätze, welche für die Ermöglichung der normativen 
Disciplin von entscheidender Bedeutung sind. 
Drittes Kapitel. 
Der Psychologismus, seine Argumente und seine 
Stellungnahme zu den üblichen Gegenargumenten. 
§ 17. Die Streitfrage, ob die wesentlichen theoretischen Funda- 
mente der normativen Logik in der Psychologie liegen. 
Machen wir von den allgemeinen Feststellungen des letzten 
Kapitels Anwendung auf die Logik als normative Disciplin, so 
erhebt sich als Erstes und Wichtigstes die Frage: Welche theo- 
retische Wissenschaften liefern die wesentlichen Fundamente der 
Wissenschaftslehre? Und daran fügen wir sogleich die weitere 
1 Vgl. oben § 15 S. 47. 
Stellungnahme %u den üblichen Gegenargumenten. 51 
Frage: Ist es richtig, daß die theoretischen Wahrheiten, die 
wir im Rahmen der traditionellen und neueren Logik behandelt 
finden, und vor Allem die zu ihrem wesentlichen Fundament 
gehörigen, ihre theoretische Stelle innerhalb der bereits abge- 
grenzten und selbständig entwickelten Wissenschaften besitzen? 
Hier stoßen wir auf die Streitfrage nach dem Verhältnis 
zwischen Psychologie und Logik; denn auf die angeregten 
Fragen hat eine, gerade in unserer Zeit herrschende Richtung 
die Antwort fertig zur Hand: Die wesentlichen theoretischen 
Fundamente liegen in der Psychologie; in deren Gebiet gehören 
ihrem theoretischen Gehalt nach die Sätze, die der Logik ihr 
charakteristisches Gepräge geben. Die Logik verhält sich zur 
Psychologie wie irgend ein Zweig der chemischen Technologie 
zur Chemie, wie die Feldmeßkunst zur Geometrie u. dgl. Zur 
Abgrenzung einer neuen theoretischen Wissenschaft, zumal einer 
solchen, die in einem engeren und prägnanteren Sinne den 
Namen Logik verdienen sollte, besteht für diese Richtung kein An- 
laß. Ja nicht selten spricht man so, als gäbe die Psychologie das 
alleinige und ausreichende theoretische Fundament für die logische 
Kunstlehre. So lesen wir in Mill's Streitschrift gegen Hamilton: 
,,Die Logik ist nicht eine von der Psychologie gesonderte und 
mit ihr coordinirte Wissenschaft- Sofern sie überhaupt Wissen- 
schaft ist, ist sie ein Theil oder Zweig der Psychologie, sich 
von ihr einerseits unterscheidend wie der Theil vom Ganzen 
und anderseits, wie die Kunst von der Wissenschaft. Ihre 
theoretischen Grundlagen verdankt sie gänzlich der Psychologie, 
und sie schließt so viel von dieser Wissenschaft ein, als nöthig 
ist, die Regeln der Kunst zu begründen." 1 Nach Lipps scheint 
es sogar als wäre die Logik der Psychologie als ein bloßer Be- 
standteil einzuordnen; denn er sagt: „Eben daß die Logik eine 
Sonderdisciplin der Psychologie ist, scheidet beide genügend 
deutlich voneinander. " 2 
1 J. St. Mill, An Examination of Sir William Hamiltons Philo- 
sophy 5 S. 461. 
2 Lipps, Grundzüge der Logik (1893) § 3. 
4* 
52 Der Psychologismus, seine Argumente und seine 
§ 18. Die Beweisführung der Psychologisten. 1 
Fragen wir nach der Berechtigung derartiger Ansichten, so 
bietet sich uns eine höchst plausible Argumentation dar, die 
jeden weiteren Streit von vornherein abzuschneiden scheint. Wie 
immer man die logische Kunstlehre definiren mag — ob als Kunst- 
lehre vom Denken, Urtheilen, Schließen, Erkennen, Beweisen, 
Wissen, von den Verstandesrichtungen beim Verfolge der Wahr- 
heit, bei der Schätzung von Beweisgründen u. s. f. — immer finden 
wir psychische Thätigkeiten oder Producte als die Objecte prac- 
tischer Regelung bezeichnet. Und wie nun überhaupt kunstmäßige 
Bearbeitung eines Stoffes die Erkenntnis seiner Beschaffenheiten 
voraussetzt, so wird es sich auch hier, wo es sich speciell um 
einen psychologischen Stoff handelt, verhalten. Die wissenschaft- 
liche Erforschung der Regeln, nach denen er zu bearbeiten ist, 
wird selbstverständlich auf die wissenschaftliche Erforschung 
dieser Beschaffenheiten zurückführen: das theoretische Funda- 
ment für den Aufbau einer logischen Kunstlehre liefert also 
die Psychologie, und näher die Psychologie der Erkenntnis. 2 
Dies bestätigt auch jeder Blick auf den Gehalt der logischen 
Literatur. Wovon ist da beständig die Rede? Von Begriffen, 
Urtheilen, Schlüssen, Deductionen, Inductionen, Definitionen, 
Klassifikationen u. s. w. — alles Psychologie, nur ausgewählt 
und geordnet nach den normativen und practischen Gesichts- 
punkten. Man möge der reinen Logik noch so enge Grenzen 
ziehen, das Psychologische wird man nicht fernhalten können. 
Es steckt schon in den Begriffen, welche für die logischen 
Gesetze constitutiv sind, wie z. B. Wahrheit und Falschheit, 
Bejahung und Verneinung, Allgemeinheit und Besonderheit, 
Grund und Folge, u. dgl. 
1 Ich gebrauche die Ausdrücke Psychologist, Psychologismus u. dgl. 
ohne jede abschätzende „Färbung", ähnlich wie Stumpf in seiner Schrift 
„Psychologie und Erkenntnistheorie'*. 
2 „Die Logik ist eine psychologische Disciplin, so gewiß das Er- 
kennen nur in der Psyche vorkommt und das Denken, das sich in ihm 
vollendet ein psychisches Geschehen ist" (Lipps, a. a. 0.). 
Stellungnahme %u den üblichen Gegenargumenten. 53 
§ 19. Die gewöhnlichen Argumente der Gegenpartei und ihre 
psychologistische Losung. 
Merkwürdig genug, glaubt man von der Gegenseite die 
scharfe Trennung beider Disciplinen gerade in Hinblick auf 
den normativen Charakter der Logik begründen zu können. 
Die Psychologie, sagt man, betrachtet das Denken, wie es ist, 
die Logik, wie es sein soll. Die erstere hat es mit den Natur- 
gesetzen, die letztere mit den Normalgesetzen des Denkens zu 
thun. So heißt es in Jäsche's Bearbeitung der Kant' sehen 
Vorlesungen über Logik: 1 - „ Einige Logiker setzen zwar in der 
Logik psychologische Principien voraus. Dergleichen Prin- 
cipien aber in die Logik zu bringen, ist ebenso ungereimt, als 
Moral vom Leben herzunehmen. Nehmen wir die Principien 
aus der Psychologie, d. h. aus den Beobachtungen über unseren 
Verstand, so würden wir bloß sehen, wie das Denken vor sich 
geht, und wie es ist unter den mancherlei subjeetiven Hinder- 
nissen und Bedingungen; dieses würde aber nur zur Erkenntnis 
bloß zufälliger Gesetze führen. In der Logik ist aber die 
Frage nicht nach zufälligen, sondern nach nothwendigen 
Regeln — nicht, wie wir denken, sondern, wie wir denken 
sollen. Die Regeln der Logik müssen daher nicht vom zu- 
fälligen, sondern vom nothwendigen Vernunftgebrauche her- 
genommen sein, den man ohne alle Psychologie bei sich findet. 
Wir wollen in der Logik nicht wissen: wie der Verstand ist 
und denkt, und wie er bisher im Denken verfahren ist, sondern: 
wie er im Denken verfahren sollte. Sie soll uns den richtigen, 
d. h. den mit sich selbst übereinstimmenden Gebrauch des 
Verstandes lehren. " Eine ähnliche Position nimmt Heebaet 
ein, indem er gegen die Logik seiner Zeit und „die psycho- 
logisch sein sollenden Erzählungen vom Verstände und der 
Vernunft, mit denen sie anhebt", einwendet, es sei dies ein 
1 Einleitung, I. Begriff der Logik. Kant's Werke, ed. Hartenstein 
1867 VIII. S. 15. 
54 Der Psychologismus, seine Argumente und seine 
Fehler gerade so arg, wie der einer Sittenlehre, welche 
mit der Naturgeschichte der menschlichen Neigungen, Triebe 
und Schwachheiten beginnen wollte, und indem er zur Be- 
gründung des Unterschiedes auf den normativen Charakter der 
Logik, wie Ethik hinweist. 1 
Derartige Argumentationen setzen die psychologistischen 
Logiker in keinerlei Verlegenheit. Sie antworten: der not- 
wendige Verstandesgebrauch ist eben auch ein Verstandes- 
gebrauch und gehört mit dem Verstände selbst in die Psycho- 
logie. Das Denken, wie es sein soll, ist ein bloßer Specialfall 
des Denkens, wie es ist. Gewiß hat die Psychologie die Natur- 
gesetze des Denkens zu erforschen, also die Gesetze für alle 
Urtheile überhaupt, ob richtige oder falsche; aber ungereimt 
wäre es, diesen Satz so zu interpretiren, als gehörten nur solche 
Gesetze in die Psychologie, welche sich in umfassendster All- 
gemeinheit auf alle Urtheile überhaupt beziehen, während 
Specialgesetze des Urtheilens, wie die Gesetze des richtigen 
Urtheilens, aus ihrem Bereich ausgeschlossen werden müßten. 2 
Oder ist die Meinung eine andere? Will man leugnen, daß 
die Normalgesetze des Denkens den Charakter solcher psycho- 
logischen Specialgesetze haben? Aber auch dies geht nicht 
an. Normalgesetze des Denkens wollen, heißt es, nur angeben, 
wie man zu verfahren habe, vorausgesetzt, daß man richtig 
denken will. „Wir denken richtig, im materialen Sinne, wenn 
wir die Dinge denken, wie sie sind. Aber die Dinge sind so 
oder so, sicher und unzweifelhaft, dies heißt in unserem Munde, 
wir können sie der Natur unseres Geistes zufolge nicht anders 
als eben auf diese Weise denken. Denn es braucht ja nicht 
wiederholt zu werden, was oft genug gesagt worden ist, daß 
selbstverständlich kein Ding, so wie es ist, abgesehen von der 
Art, wie wir es denken müssen, von uns gedacht werden oder 
Gegenstand unseres Erkennens sein kann, daß also, wer seine 
1 Herbart, Psychologie als Wissenschaft II. § 119. (Originalaus- 
gabe II. S. 173.) 
3 Vgl. z. B. Mill, An Examination 6 S. 459 f. 
Stellungnahme zu den üblichen Gegenargumenten. 55 
Gedanken von den Dingen mit den Dingen selbst vergleicht, 
in der That nur sein zufälliges, von Gewohnheit, Tradition, 
Neigung und Abneigung beeinflußtes Denken an demjenigen 
Denken messen kann, daß von seinen Einflüssen frei, keiner 
Stimme gehorcht, als der der eigenen Gesetzmäßigkeit. " 
„Dann sind aber die Eegeln, nach denen man verfahren 
muß, um richtig zu denken, nichts anderes als Eegeln, nach 
denen man verfahren muß, um so zu denken, wie es die Eigen- 
art des Denkens, seine besondere Gesetzmäßigkeit, verlangt, 
kürzer ausgedrückt, sie sind identisch mit den Naturgesetzen 
des Denkens selbst. Die Logik ist Physik des Denkens oder 
sie ist überhaupt nichts. ul 
Vielleicht sagt man von antipsychologistischer Seite: 2 Aller- 
dings gehören die verschiedenen Gattungen von Vorstellungen, 
Urth eilen, Schlüssen u. s. w. als psychische Phänomene und 
Dispositionen auch in die Psychologie hinein; aber die Psycho- 
logie hat in Ansehung derselben eine verschiedene Aufgabe wie 
die Logik. Beide erforschen die Gesetze dieser Bethätigungen ; 
aber „Gesetz" bedeutet für beide etwas total Verschiedenes. 
Die Aufgabe der Psychologie ist es, den realen Zusammenhang 
der Bewußtseinsvorgänge untereinander, sowie mit den zuge- 
hörigen psychischen Dispositionen und den correlaten Vorgängen 
im körperlichen Organismus gesetzlich zu erforschen. Gesetz 
bedeutet hier eine zusammenfassende Formel für nothwendige 
und ausnahmslose Verknüpfung in Coexistenz und Succession. 
Der Zusammenhang ist ein causaler. Ganz anders geartet ist 
die Aufgabe der Logik. Nicht nach causalen Ursprüngen und 
Folgen der intellectuellen Bethätigungen fragt sie, sondern nach 
ihrem Wahrheitsgehalt; sie fragt, wie solche Bethätigungen be- 
schaffen sein und verlaufen sollen, damit die resultirenden 
1 Lipps, Die Aufgabe der Erkenntnistheorie, Philos. Monatshefte 
XVI. (1880) S. 530 f. 
2 Vgl. z. B. Hamilton's Lectures III. S. 78 (citirt von Mill a. a. 0. 
S. 460); Drobisch, Neue Darstellung der Logik* 8 
8. 36). B. Erdmann, Logik I. S. 18. 
56 Der Psychologismus, seine Argumente und seine 
Urtheile wahr seien. Richtige Urtheile und falsche, einsichtige 
und blinde kommen und gehen nach Naturgesetzen, sie haben 
ihre causalen Antecedenzien und Consequenzen wie alle psychi- 
schen Phänomene; den Logiker aber interessiren nicht diese 
natürlichen Zusammenhänge, sondern er sucht ideale, die er 
nicht immer, ja nur ausnahmsweise im factischen Verlaufe des 
Denkens verwirklicht findet. Nicht eine Physik, sondern eine 
Ethik des Denkens ist sein Ziel. Mit Recht betont daher Sig- 
wart: In der psychologischen Betrachtung des Denkens hat 
,,der Gegensatz von wahr und falsch ebenso wenig eine Rolle . . ., 
wie der Gegensatz von gut und böse im menschlichen Handeln 
ein psychologischer ist". 1 
Mit solchen Halbheiten — so werden die Psychologisten ant- 
worten — können wir uns nicht zufrieden geben. Gewiß hat 
die Logik eine ganz andere Aufgabe als die Psychologie, wer 
wird dies auch leugnen? Sie ist eben Technologie der Er- 
kenntnis; aber wie könnte sie dann von der Frage nach den 
causalen Zusammenhängen absehen, wie könnte sie nach idealen 
Zusammenhängen suchen, ohne die natürlichen zu studiren? 
,,x\ls ob nicht jedes Sollen auf ein Sein sich gründen, jede 
Ethik sich zugleich als Physik ausweisen müßte." 2 „Die Frage, 
was man thun solle, ist immer zurückführbar auf die Frage, 
was man thun müsse, wenn ein bestimmtes Ziel erreicht werden 
solle; und diese Frage wiederum ist gleichbedeutend mit der 
Frage, wie das Ziel thatsächlich erreicht werde." 3 Daß 
für die Psychologie im Unterschied zur Logik der Gegensatz 
von wahr und falsch nicht in Betracht komme, „kann nicht 
heißen, daß die Psychologie diese beiden von einander verschie- 
denen psychischen Thatbestände als gleich ausgebe, sondern 
1 Logik I. 2 S. 10. Freilich bewegt sich (wie wir im VII. Kapitel 
sehen werden) Sigwart's eigene Behandlungsweise der Logik durchaus in 
psychologistischer Richtung. 
2 Lipps, Die Aufgabe der Erkenntnistheorie, a. a. 0. S. 529. 
a Lipps, Grundzüge der Logik § 1. 
Stellungnahme zu den üblichen Gegenargumenten. 57 
nur, daß sie beide in gleicher Weise verständlich mache". l In 
theoretischer Beziehung verhält sich also die Logik zur Psycho- 
logie wie der Theil zum Ganzen. Ihr Hauptziel ist es zumal 
Sätze der Form herzustellen: Gerade so und nicht anders 
müssen sich — allgemein oder unter bestimmt charakterisirten 
Umständen — die intellectuellen Betätigungen formen, an- 
ordnen und zusammenschließen, damit die resultirenden Urtheile 
den Charakter der Evidenz, der Erkenntnis im prägnanten Sinne 
des Wortes erlangen. Die causale Beziehung ist hier greifbar. 
Der psychologische Charakter der Evidenz . ist ein causaler 
Erfolg gewisser Antecedenzien. Wie beschaffener? Dies zu er- 
forschen ist eben die Aufgabe. 2 
Nicht besser glückt es dem folgenden und oft wiederholten 
Argument, die psychologistische Partei ins Schwanken zu bringen: 
Die Logik, sagt man, kann auf der Psychologie ebenso wenig 
ruhen, wie auf irgend einer anderen Wissenschaft; denn eine 
jede ist Wissenschaft nur durch Harmonie mit den Eegeln der 
Logik, sie setzt die Giltigkeit dieser Regeln schon voraus. Es 
wäre darnach ein Cirkel, Logik allererst auf Psychologie gründen 
zu wollen. 3 
Man wird von der Gegenseite antworten: Daß diese Argu- 
mentation nicht richtig sein kann, erhellt schon daraus, daß 
aus ihr die Unmöglichkeit der Logik überhaupt folgen würde. 
Da die Logik als Wissenschaft selbst logisch verfahren muß, 
so verfiele sie ja demselben Cirkel; die Triftigkeit der Regeln, 
die sie voraussetzt, müßte sie zugleich begründen. 
1 Lipps, a. a. 0. § 3 S. 2. 
2 Dieser Gesichtspunkt tritt mit steigender Deutlichkeit in den Werken 
von Mill, Sigwart, Wündt , Höfler-Meinong hervor. Vgl. darüber die 
Oitate und Kritiken im VIII. Kap. § 49 f. 
3 Vgl. Lotze's Logik 2 §332, S. 543—44. Natorp, Ueber objective 
und subjective Begründung der Erkenntnis, Philos. Monatshefte XXIII. 
S. 264. Erdmann's Logik I. S. 18. Vgl. dagegen Stumpf, Psychologie und 
Erkenntnistheorie S. 5. (Abhandlungen der k. bayer. Acad. d. Wiss. I. Kl. 
XIX. Bd. II. Abth. S. 469. Daß bei Stumpf von Erkenntnistheorie, nicht 
von Logik die Eede ist, macht offenbar keinen wesentlichen Unterschied.) 
58 Der Psychologismus, seine Argumente und seine 
Aber sehen wir näher zu, worin der urgirte Cirkel eigent- 
lich bestehen soll. Darin, daß die Psychologie die logischen 
Gesetze als giltig voraussetze? Aber man achte auf die Aequi- 
vocation im Begriff der Voraussetzung. Eine Wissenschaft setzt 
die Giltigkeit gewisser Regeln voraus, das kann heißen: sie sind 
Prämissen für ihre Begründungen; es kann aber auch heißen: 
sie sind Regeln, denen gemäß die Wissenschaft verfahren muß r 
um überhaupt Wissenschaft zu sein. Beides wirft das Argu- 
ment zusammen; nach logischen Regeln schließen und aus 
ihnen schließen, gilt ihm als dasselbe; denn nur, wenn aus 
ihnen geschlossen würde, bestände der Cirkel. Aber wie so 
mancher Künstler schöne Werke schafft, ohne von Aesthetik 
das Geringste zu wissen, so kann ein Forscher Beweise auf- 
bauen, ohne je auf die Logik zu recurriren; also können logische 
Gesetze nicht deren Prämissen gewesen sein. Und was von 
einzelnen Beweisen gilt, das gilt auch von ganzen Wissen- 
schaften. 
§ 20. Eine Lücke in der Beweisführung der Psychologisten. 
Unleugbar erscheinen die Antipsychologisten mit diesen und 
verwandten Argumentationen im Nachtheil. Nicht wenigen gilt 
der Streit für zweifellos entschieden, sie halten die Entgegnungen 
der psychologistischen Partei für durchaus schlagend. Immer- 
hin möchte hier Eines die philosophische Verwunderung reizen^ 
nämlich der Umstand, daß überhaupt ein Streit bestand und 
noch fortbesteht, und daß dieselben Argumentationen immer 
wieder vorgebracht und deren Widerlegungen nicht als bindend 
anerkannt wurden. Läge wirklich alles plan und klar, wie die 
psychologistische Richtung versichert, dann wäre diese Sachlage 
nicht recht verständlich, zumal doch vorurtheilslose, ernste und 
scharfsinnige Denker auch auf der Gegenseite stehen. Ob nicht 
die Wahrheit wieder einmal in der rechten Mitte liegt, ob nicht 
jede der Parteien ein gutes Stück der Wahrheit erkannt hat 
und sich nur unfähig zeigte, es in begrifflicher Schärfe abzu- 
grenzen und eben als bloßes Stück der ganzen zu begreifen? 
Stellungnahme zu den üblichen Gegenargumenten. 59 
Ob nicht doch in den Argumenten der Antipsychologisten — bei 
mancher Unrichtigkeit im Einzelnen, welche durch die Wider- 
legungen unzweifelhaft zu Tage tritt — ein ungelöster Eest 
übrig bleibt, ob ihnen nicht doch eine wahre Kraft innewohnt, 
die sich bei vorurtheilsloser Erwägung immer wieder aufdrängt? 
Ich für meinen Theil möchte diese Frage bejahen; es will mir 
sogar scheinen, daß der wichtigere Theil der Wahrheit auf 
antipsychologistischer Seite liegt, nur daß die entscheidenden 
Gedanken nicht gehörig herausgearbeitet und durch mancherlei 
Untriftigkeiten getrübt sind. 
Kehren wir zu der oben aufgeworfenen Frage nach den 
wesentlichen theoretischen Fundamenten der normativen Logik 
zurück. Ist sie durch die Argumentation der Psychologisten wirk- 
lich erledigt? Hier merken wir sofort einen schwachen Punkt. 
Erwiesen ist durch das Argument nur das Eine, daß die Psycho- 
logie an der Fundirung der Logik mitbetheiligt ist, nicht 
aber, daß sie an ihr allein oder auch nur vorzugsweise be- 
theiligt ist, nicht, daß sie ihr das wesentliche Fundament 
in dem von uns (§ 16) definirten Sinn beistellt. Die Möglich- 
keit bleibt offen, daß eine andere Wissenschaft und vielleicht 
in ungleich bedeutsamerer Weise zu ihrer Fundirung beitrüge. 
Und hier mag die Stelle sein für jene „reine Logik", welche 
nach der anderen Partei ihr von aller Psychologie unabhängiges 
Dasein führen soll, als eine natürlich begrenzte, in sich ge- 
schlossene Wissenschaft. Wir gestehen gerne zu, es entspricht, 
was von den Kantianern und Herbartianern unter diesem Titel 
bearbeitet worden ist, nicht ganz dem Charakter, der ihr nach 
der angeregten Vermuthung eignen müßte. Ist doch bei ihnen 
allerwege die Rede von normativen Gesetzen des Denkens, im 
Besonderen der Begriffsbildung, der Urtheilsbildung u. s. w. ; 
Beweis genug, möchte man sagen, daß der Stoff weder ein 
theoretischer, noch ein der Psychologie fremder ist. Aber dieses 
Bedenken verlöre seine Kraft, wenn sich bei näherer Unter- 
suchung die Vermuthung bestätigte, die sich uns oben (§ 13, S. 38) 
aufdrängte, nämlich, daß jene Schulen zwar in der Definition 
60 Empiristische Consequenzen 
und im Aufbau der intendirten Disciplin nicht glücklich, aber 
ihr doch insofern nahe kamen, als sie eine Fülle theoretisch 
zusammengehöriger Wahrheiten in der traditionellen Logik be- 
merkten, die sich weder in die Psychologie, noch in andere 
Einzelwissenschaften einreihen und somit ein eigenes Reich der 
Wahrheit ahnen ließen. Und waren es gerade diejenigen Wahr- 
heiten, auf welche alle logische Regelung letzlich bezogen ist, 
und an welche man daher, wo von logischen Wahrheiten 
die Rede war , vorzugsweise denken mußte , dann konnte 
man leicht dazu kommen, in ihnen das Wesentliche der 
ganzen Logik zu sehen und ihre theoretische Einheit mit 
dem Namen „reine Logik" zu benennen. Daß hiemit die wahre 
Sachlage gekennzeichnet ist, hoffe ich in der That nachweisen 
zu können. 
Viertes Kapitel. 
Empiristische Consequenzen des Psychologismus. 
§ 21. Kennzeichnung zweier empiristischer Consequenzen des 
psycholog istischen Standpunktes und deren Widerlegung. 
Stellen wir uns für den Augenblick auf den Boden der 
psychologistischen Logik, nehmen wir also an, es lägen die wesent- 
lichen theoretischen Fundamente der logischen Vorschriften in 
der Psychologie. Wie immer diese Disciplin nun defmirt wer- 
den mag — ob als Wissenschaft von den psychischen Phäno- 
menen, oder als Wissenschaft von den Thatsachen des Bewußt- 
seins, von den Thatsachen der inneren Erfahrung, von den Er- 
lebnissen in ihrer Abhängigkeit von erlebenden Individuen oder 
wie immer sonst — darin besteht allseitige Einigkeit, daß die 
Psychologie eine Thatsachenwissenschaft ist und somit eine 
des Psychologismus. 61 
Wissenschaft aus Erfahrung. Wir werden auch nicht auf Wider- 
spruch stoßen, wenn wir hinzufügen, daß die Psychologie bis- 
lang noch echter und somit exacter Gesetze ermangelt, und 
daß die Sätze, die sie selbst mit dem Namen von Gesetzen ehrt, 
zwar sehr werthvolle, aber doch nur vage 1 Verallgemeinerungen 
der Erfahrung sind, Aussagen über ungefähre Regelmäßigkeiten 
der Coexistenz oder Succession, die gar nicht den Anspruch er- 
heben, mit unfehlbarer, eindeutiger Bestimmtheit festzustellen, 
was unter exact umschriebenen Verhältnissen zusammen be- 
stehen oder erfolgen müsse. Man betrachte z. B. die Gesetze 
der Ideenassociation, welchen die Associationspsychologie die 
Stellung und Bedeutung von psychologischen Grundgesetzen ein- 
räumen wollte. Sowie man sich die Mühe nimmt, ihren em- 
pirisch berechtigten Sinn angemessen zu formuliren, verlieren 
sie auch sofort den prätendirten Gesetzescharakter. Dies voraus- 
gesetzt, ergeben sich für die psychologistischen Logiker recht 
bedenkliche Consequenzen: 
Erstens. In vagen theoretischen Grundlagen können nur 
vage Regeln gründen. Entbehren die psychologischen Gesetze 
der Exactheit, so muß dasselbe von den logischen Vorschriften 
gelten. Nun ist es unzweifelhaft, daß manche dieser Vor- 
schriften allerdings mit empirischen Vagheiten behaftet sind. 
Aber gerade die im prägnanten Sinne sogenannten logischen 
Gesetze, von denen wir früher erkannt haben, daß sie als Ge- 
setze der Begründungen den eigentlichen Kern aller Logik aus- 
machen: die logischen „Principien", die Gesetze der Syllogistik, 
die Gesetze der mannigfachen sonstigen Schlußarten, wie der 
Gleichheitsschluß, der BERNOULLi'sche Schluß von n auf n -f 1, 
die Principien der Wahrscheinlichkeitsschlüsse u. s. w. sind von 
1 Ich gebrauche den Terminus vage als Gegensatz zu exact. 
Keineswegs soll durch ihn irgend welche Geringschätzung der Psycho- 
logie ausgedrückt sein, der etwas am Zeuge flicken zu wollen, mir gänz- 
lich fern liegt. Auch die Naturwissenschaft hat in manchen, zumal den 
concreten Disciplinen, vage „Gesetze". So sind die meteorologischen Ge- 
setze vage und doch von großem Werthe. 
62 Empiristische Consequenzen 
absoluter Exactheit; jede Interpretation, die ihnen empirische 
Unbestimmtheiten unterlegen, ihre Geltung von vagen „Um- 
ständen 4 ' abhängig machen wollte, würde ihren wahren Sinn 
von Grund auf ändern. Sie sind offenbar echte Gesetze und 
nicht „bloß empirische", d. i. ungefähre Regeln. 
Ist, wie Lotze meinte, die reine Mathematik nur ein selb- 
ständig entwickelter Zweig der Logik, so gehört auch die un- 
erschöpfliche Fülle rein mathematischer Gesetze in die eben 
bezeichnete Sphäre exacter logischer Gesetze. Auch in allen 
weiteren Einwänden möge mit dieser Sphäre auch die des rein 
Mathematischen im Auge behalten werden. 
Zweitens. Würde Jemand, um dem ersten Einwände zu 
entgehen, die durchgängige Inexactheit der psychologischen Ge- 
setze leugnen und die Normen der soeben ausgezeichneten 
Klasse auf vermeintlich exacte Naturgesetze des Denkens grün- 
den wollen, so wäre noch nicht viel gewonnen. 
Kein Naturgesetz ist a -priori, d. h. einsichtig erkennbar. 
Der einzige Weg, ein solches Gesetz zu begründen und zu recht- 
fertigen, ist die Induction aus einzelnen Thatsachen der Erfahrung. 
Die Induction begründet aber nicht die Geltung des Gesetzes, 
sondern nur die mehr oder minder hohe Wahrscheinlichkeit 
dieser Geltung; einsichtig gerechtfertigt ist die Wahrscheinlich- 
keit und nicht das Gesetz. Folglich müßten auch die logischen 
Gesetze, und zwar ausnahmslos, den Rang bloßer Wahrschein- 
lichkeiten haben. Dem gegenüber scheint nichts offenkundiger, 
als daß die „rein logischen" Gesetze insgesammt „apriori" gütig 
sind. Nicht durch Induction, sondern durch apodictische Evi- 
denz finden sie Begründung und Rechtfertigung. Einsichtig 
gerechtfertigt sind nicht bloße Wahrscheinlichkeiten ihrer Gel- 
tung, sondern ihre Geltung oder Wahrheit selbst. 
Der Satz vom Widerspruch besagt nicht, es sei zu ver- 
muthen, daß von zwei contradictorischen Urtheilen eines wahr 
und eines falsch sei; der Modus Baebaea besagt nicht, es sei, 
wenn zwei Sätze der Form: „Alle A sind B" und „alle B sind 
C" wahr sind, zu vermuthen, daß ein zugehöriger Satz der 
des Psychologismus. 63 
Form: „Alle A sind C u wahr sei. Und so überall, auch im 
Gebiete der rein mathematischen Sätze. Anderenfalls müßten 
wir ja die Möglichkeit offen halten, daß sich die Vermuthung 
bei Erweiterung unseres, allzeit nur begrenzten Erfahrungskreises 
nicht bestätige. Vielleicht sind unsere logischen Gesetze dann 
nur „Annäherungen" an die wahrhaft giltigen, uns aber uner- 
reichbaren Denkgesetze. Solche Möglichkeiten werden bei den 
Naturgesetzen ernstlich und mit Recht erwogen. Obschon das 
Gravitationsgesetz durch die umfassendsten Inductionen und 
Verificationen empfohlen ist, faßt es heutzutage doch kein Natur- 
forscher als absolut giltiges Gesetz auf. Man probirt es ge- 
legentlich mit neuen Gravitationsformeln, man wies z. B. nach, 
daß Weber's Grundgesetz der elektrischen Erscheinungen ganz 
wol auch als Grundgesetz der Schwere fungiren könnte. Der 
unterscheidende Factor der beiderseitigen Formeln bedingt eben 
Unterschiede in den berechneten Werthen, welche die Sphäre der 
unvermeidlichen Beobachtungsfehler nicht überschreiten. Der- 
artiger Factoren sind aber unendlich viele denkbar; ' daher 
wissen wir a priori, daß unendlich viele Gesetze dasselbe leisten 
können und leisten müssen, wie das (nur durch besondere Ein- 
fachheit empfohlene) Gravitationsgesetz Newton's; wir wissen, 
daß schon die Suche nach dem einzig wahren Gesetz bei der 
nie und nimmer .zu beseitigenden Ungenauigkeit der Beobach- 
tungen thöricht wäre. Dies ist die Sachlage in den exacten 
Thatsachenwissenschaften. Keineswegs aber in der Logik. Was 
dort berechtigte Möglichkeit ist, verkehrt sich hier zu offener 
Absurdität. Wir haben ja Einsicht nicht in die bloße Wahr- 
scheinlichkeit, sondern in die Wahrheit der logischen Gesetze. 
Wir sehen die Principien der Syllogistik, der Beenoülli' sehen 
Induction, der Wahrscheinlichkeitsschlüsse, der allgemeinen 
Arithmetik u. dgl. ein, d. h. wir erfassen in ihnen die Wahr- 
heit selbst; somit verliert die Rede von Ungenauigkeitssphären, 
von bloßen Annäherungen u. dgl. ihren möglichen Sinn. Ist 
aber, was die psychologische Begründung der Logik als Conse- 
quenz verlangt, absurd, so ist sie selbst absurd. 
64 Empiristis'che Consequenzen 
Gegen die Wahrheit selbst, die wir einsichtig erfassen, kann 
auch die stärkste psychologistische Argumentation nicht auf- 
kommen; Wahrscheinlichkeit kann nicht gegen Wahrheit, Ver- 
muthung nicht gegen Einsicht streiten. Mag sich, wer in der 
Sphäre allgemeiner Erwägungen stecken bleibt, durch die psycho- 
logistischen Argumente täuschen lassen. Der bloße Hinblick 
auf irgend Eines der logischen Gesetze, auf seine eigentliche 
Meinung und die Einsichtigkeit, mit der es als Wahrheit an 
sich erfaßt wird, müßte der Täuschung ein Ende machen. 
Wie klingt doch plausibel, was die so naheliegende psycho- 
logische Reflexion uns -aufdrängen will: Die logischen Gesetze 
sind Gesetze für Begründungen. Begründungen — was sind sie 
Anderes denn eigenartige Gedankenverläufe des Menschen, in 
welchen unter gewissen normalen Verhältnissen die als Endglieder 
auftretenden Urtheile mit dem Charakter der notwendigen Folge 
behaftet erscheinen. Dieser Charakter ist selbst ein psychischer, 
eine gewisse Art des Zumutheseins und nichts weiter. Und 
alle diese psychischen Phänomene stehen selbstverständlich 
nicht isolirt, sie sind einzelne Fäden des vielverschlungenen 
Gewebes von psychischen Phänomenen, psychischen Disposi- 
tionen und organischen Processen, die wir menschliches Leben 
nennen. Wir sollte unter diesen Umständen Anderes resul- 
tiren als empirische Allgemeinheiten? Wo gäbe die Psycho- 
logie auch mehr? 
Wir antworten: Gewiß giebt die Psychologie nicht mehr. 
Eben darum kann sie auch nicht jene apodictisch evidenten 
und somit überempirischen und absolut exacten Gesetze geben, 
welche den Kern aller Logik ausmachen. 
§22. Die Denkgesetze als vermeintliche Naturgesetze, welche in 
isolirter Wirksamkeit das vernünftige Denken causiren. 
Hier ist auch der Ort, zu einer verbreiteten Auffassung 
der logischen Gesetze Stellung zu nehmen, welche das richtige 
Denken durch seine Angemessenheit an gewisse (wie immer zu 
formulirende) Denkgesetze bestimmt, zugleich aber geneigt ist, 
des Psychologismus. 65 
sich diese Angemessenheit in folgender Weise psychologistisch zu 
interpretiren : nämlich, wie ihr die Denkgesetze als die Natur- 
gesetze gelten, welche die Eigenart unseres Geistes als eines 
denkenden charakterisiren , so soll das Wesen der das richtige 
Denken definirenden Angemessenheit in der reinen, durch keine 
anderweitigen psychischen Einflüsse (wie Gewohnheit, Neigung, 
Tradition) getrübten Wirksamkeit dieser Denkgesetze liegen. 1 
Von den bedenklichen Consequenzen dieser Lehre sei hier 
Eine ausgeführt. Denkgesetze als Causalgesetze, nach denen die 
Erkenntnisse werden, könnten nur in Form von Wahrscheinlich- 
keiten gegeben sein. Demgemäß dürfte keine Behauptung als 
eine richtige mit Gewißheit beurtheilt werden; denn Wahr- 
scheinlichkeiten als Grundmaße aller Eichtigkeit müssen jeder 
Erkenntnis den Stempel der bloßen Wahrscheinlichkeit auf- 
prägen. So ständen wir vor dem extremsten Probabilismus. 
Auch die Behauptung, daß alles Wissen ein bloß wahrschein- 
liches ist, wäre nur wahrscheinlich giltig; diese neue Be- 
hauptung abermals und so in infinitum. Da jede folgende 
Stufe den Wahrscheinlichkeitsgrad der nächstvorhergehenden in 
Etwas her abdrückt, so müssten wir um den Werth aller Er- 
kenntnis ernstlich besorgt sein. Hoffentlich trifft es sich aber 
glücklich genug, daß die Wahrscheinlichkeitsgrade dieser un- 
endlichen Eeihen allzeit den Charakter ÖANTOß'scher „Funda- 
mentalreihen" haben, und zwar so, daß der endgiltige Grenz- 
werth für die Wahrscheinlichkeit der jeweilig zu beurtheilenden 
Erkenntnis eine reelle absolute Zahl ist > 0. Natürlich ent- 
geht man diesen Unzuträglichkeiten, wenn man die Denkgesetze 
als einsichtig gegebene gelten läßt. Aber wie sollten wir von 
Causalgesetzen Einsicht haben? 
Und angenommen, es bestände diese Schwierigkeit nicht, 
dann dürfen wir doch fragen: Wo ist in aller Welt der Nach- 
weis geführt, daß aus der reinen Wirksamkeit dieser Gesetze 
1 Vgl. z. B. die S. 55 oben citirten Sätze aus Lipps' Aufsatz über 
die Aufgabe der Erkenntnistheorie. 
Husserl, Log. Unters. I. 5 
66 Empiristische Consequenzen 
(oder welcher Gesetze auch sonst) die richtigen Denkacte ent- 
springen? Wo sind die genetischen Analysen, die uns berech- 
tigen, die Denkphänomene aus zwei Klassen von Natur- 
gesetzen zu erklären, von welchen die Einen ausschließlich den 
Gang solcher Causationen bestimmen, die das logische Denken 
hervorgehen lassen, während für das alogische Denken auch 
die anderen mitbestimmend sind? Ist die Bemessung eines 
Denkens durch die logischen Gesetze etwa gleichbedeutend mit 
dem Nachweis seiner causalen Entstehung nach eben diesen 
Gesetzen als Naturgesetzen? 
Es scheint, daß hier einige naheliegende Verwechslungen 
den psychologistischen Irrthümern den Weg geebnet haben. 
Zunächst verwechselt man die logischen Gesetze mit den Ur- 
theilen (Urtheilsacten) , in denen sie möglicher Weise erkannt 
werden, also die Gesetze als „Urtheilsinhalte" mit den Ur- 
theilen selbst. Die Letzteren sind reale Vorkommnisse, die 
ihre Ursachen und Wirkungen haben. Insbesondere wirken die 
Urtheile gesetzlichen Inhalts des Oefteren als Denkmotive, 
welche den Gang unserer Denkerlebnisse so bestimmen, wie es 
eben jene Inhalte, die Denkgesetze, vorschreiben. In solchen 
Fällen ist die reale Anordnung und Verknüpfung unserer Denk- 
erlebnisse dem, was in der leitenden gesetzlichen Erkenntnis 
allgemein gedacht ist, angemessen ; sie ist ein concreter Einzel- 
fall zu dem Allgemeinen des Gesetzes. Verwechselt man aber das 
Gesetz mit dem Urtheilen, Erkennen des Gesetzes, das Ideale 
mit dem Realen, so erscheint das Gesetz als eine bestim- 
mende Macht unseres Denkverlaufs. In wol begreiflicher 
Leichtigkeit reiht sich dann eine zweite Verwechslung an, nämlich 
zwischen dem Gesetz als Glied der Causation und dem 
Gesetz als der Regel der Causation. Es ist uns ja auch 
sonst die mythische Rede von den Naturgesetzen als waltenden 
Mächten des natürlichen Geschehens nicht fremd — als ob die 
Regeln ursächlicher Zusammenhänge selbst wieder als Ursachen, 
somit als Glieder eben solcher Zusammenhänge sinnvoll fungiren > 
könnten. Die ernsthafte Vermengung so wesentlich verschie- 
des Psychologismus. G7 
dener Dinge war in unserem Falle durch die vordem bereits 
begangene Vermengung zwischen Gesetz und Gesetzeserkenntnis 
offenbar begünstigt. Die logischen Gesetze erschienen ja bereits 
als treibende Motoren im Denken. Sie regieren, dachte man 
sich, den Denkverlauf causal — also sind sie Causalgesetze 
des Denkens, sie drücken aus, wie wir der Natur unseres 
Geistes zufolge denken müssen, sie kennzeichnen den mensch- 
lichen Geist als einen (im prägnanten Sinne) denkenden. 
Denken wir gelegentlich anders als diese Gesetze es verlangen, 
so „denken" wir, eigentlich gesprochen, überhaupt nicht, wir 
urtheilen nicht wie es die Naturgesetze des Denkens, oder wie 
es die Eigenart unseres Geistes als eines denkenden 
fordert, sondern wie es andere Gesetze, und zwar wiederum 
causal, bestimmen, wir folgen trübenden Einflüssen der Ge- 
wohnheit, Leidenschaft u. dgl. 
Natürlich können auch andere Motive zu dieser selben 
Auffassung gedrängt haben. Die Erfahrungsthatsache , daß die 
in gewisser Sphäre normal Disponirten, z. B. die wissenschaft- 
lichen Forscher in ihren Gebieten, logisch richtig zu urtheilen 
pflegen, scheint die natürliche Erklärung zu fordern, daß die 
logischen Gesetze, nach denen die Eichtigkeit des Denkens be- 
messen wird, zugleich in der Weise von Causalgesetzen den 
Gang des jeweiligen Denkens bestimmen, während die ver- 
einzelten Abweichungen von der Norm leicht auf Rechnung 
jener trübenden Einflüsse aus anderen psychologischen Quellen 
zu setzen waren. 
Demgegenüber genügt es, folgende Erwägung anzustellen. 
Wir fingiren einen Idealmenschen, in dem alles Denken so 
von Statten geht, wie es die logischen Gesetze fordern. Natür- 
lich muß die Thatsache, daß es so von Statten geht, ihren er- 
klärenden Grund haben in gewissen psychologischen Gesetzen, 
welche den Verlauf der psychischen Erlebnisse dieses Wesens 
von gewissen ersten „Collocationen" aus in einer gewissen 
Weise regeln. Ich frage nun: Wären diese Naturgesetze und 
jene logischen Gesetze unter den gemachten Annahmen iden- 
68 Empiristische Consequenzen 
tisch? Die Antwort muß offenbar verneinend ausfallen. Causal- 
gesetze, nach welchen das Denken so ablaufen muß, wie es 
nach den idealen Normen der Logik gerechtfertigt werden 
könnte, und diese Normen selbst — das ist doch keineswegs 
dasselbe. Ein Wesen ist so constituirt, daß es in keinem ein- 
heitlichen Gedankenzuge widersprechende Urtheile fällen, oder 
daß es keinen Schluß vollziehen kann, der gegen die syllogisti- 
schen Modi verstieße — darin liegt durchaus nicht, daß der 
Satz vom Widerspruch, der modus Barbara u. dgl. Naturgesetze 
sind, die solche Constitution zu erklären vermöchten. Das 
Beispiel der Rechenmaschine macht den Unterschied völlig 
klar. Die Anordnung und Verknüpfung der hervorspringenden 
Ziffern wird naturgesetzlich so geregelt, wie es die arith- 
metischen Sätze für ihre Bedeutungen fordern. Aber Niemand 
wird, um den Gang der Maschine physikalisch zu erklären, 
statt der mechanischen die arithmetischen Gesetze heranziehen. 
Die Maschine ist freilich keine denkende, sie versteht sich 
selbst nicht und nicht die Bedeutung ihrer Leistungen; aber 
könnte nicht unsere Denkmaschine sonst in ähnlicher Weise 
functioniren, nur daß der reale Gang des einen Denkens durch 
die in einem anderen Denken hervortretende Einsicht in die 
logische Gesetzlichkeit allzeit als richtig anerkannt werden 
müßte? Dieses andere Denken könnte ebensogut zu der 
Leistung derselben wie anderer Denkmaschinen gehören, aber 
ideale Bewerthung und causale Erklärung blieben immer noch 
heterogen. Man vergesse auch nicht die „ersten Collocationen", 
die für die causale Erklärung unerläßlich, für die ideale 
Werthung aber sinnlos sind. 
Die psychologistischen Logiker verkennen die grundwesent- 
lichen und ewig unüberbrückbaren Unterschiede zwischen Ideal- 
gesetz und Realgesetz, zwischen normirender Regelung und 
causaler Regelung, zwischen logischer und realer Notwendig- 
keit, zwischen logischem und Realgrund. Keine denkbare Ab- 
stufung vermag zwischen Idealem und Realem Vermittlungen 
herzustellen. Es ist kennzeichnend für den Tiefstand der 
des Psychologismus. 69 
rein -logischen Einsichten in unserer Zeit, wenn ein Forscher 
vom Hange Sigwaet's gerade mit Beziehung auf die auch oben 
erwogene Fiction eines intellectuell idealen Wesens glaubt 
annehmen zu dürfen, daß für ein solches „die logische Noth- 
wendigkeit zugleich eine reale wäre, die wirkliches Denken 
hervorbringt", oder wenn er zur Erklärung des Begriffes 
logischer Grund den Begriff des Denkzwanges benützt. 1 Wieder, 
wenn ein Wundt 2 im Satz vom Grunde ,,das Grundgesetz der 
Abhängigkeit unserer Denkacte voneinander" erblickt, u. s. w. 
Daß es sich in diesen Beziehungen wirklich um logische Grund- 
irrthümer handelt, wird der Lauf der weiteren Untersuchungen 
hoffentlich auch dem Voreingenommenen zu voller Gewißheit 
bringen. 
§ 23. Eine dritte Consequenz des Psychologismus und ihre 
Widerlegung. 
Drittens. 3 Hätten die logischen Gesetze ihre Erkenntnisquelle 
in psychologischen Thatsächlichkeiten, wären sie z. B., wie die 
Gegenseite gewöhnlich lehrt, normative Wendungen psycholo- 
gischer Thatsachen, so müßten sie selbst einen psychologischen 
Gehalt besitzen und zwar in doppeltem Sinne: sie müßten Ge- 
setze für Psychisches sein und zugleich die Existenz von 
Psychischem voraussetzen, bezw. einschließen. Dies ist nach- 
weislich falsch. Kein logisches Gesetz implicirt einen „matter 
of fact", auch nicht die Existenz von Vorstellungen oder Urtheilen 
oder sonstigen Erkenntnisphänomenen. Kein logisches Gesetz 
ist — nach seinem echten Sinne — ein Gesetz für Thatsäch- 
lichkeiten des psychischen Lebens, also weder für Vorstellungen 
(d. i. Erlebnisse des Vorstellens), noch für Urtheile (d. i. Erleb- 
nisse des Urtheilens), noch für sonstige psychische Erlebnisse. 
Die meisten Psychologisten stehen zu sehr unter dem 
Einflüsse ihres allgemeinen Vorurtheils, als daß sie daran 
1 Sigwabt's Logik I. 2 S. 252 u. 253. 
2 Wündt's Logik I. 2 S. 573. 
3 Vgl. oben § 21 S. 60 ff. 
70 Empvristische Consequenzen 
dächten, es an den bestimmt vorliegenden Gesetzen der Logik 
zu verificiren. Müssen diese Gesetze aus allgemeinen Gründen 
psychologisch sein, wozu im Einzelnen nachweisen, daß sie es 
wirklich sind? Man beachtet nicht, daß ein consequenter 
Psychologismus zu Interpretationen der logischen Gesetze 
nöthigen würde, welche ihrem wahren Sinn von Grund aus 
fremd wären. Man übersieht, daß die natürlich verstandenen 
Gesetze weder der Begründung noch dem Inhalt nach Psycho- 
logisches (also Thatsächlichkeiten des Seelenlebens) voraus- 
setzen und jedenfalls nicht mehr als die Gesetze der reinen 
Mathematik. 
Wäre der Psychologismus auf richtigem Wege, so müßten 
wir in der Lehre von den Schlüssen durchaus nur Regeln* 
folgender Art erwarten: Erfahrungsgemäß knüpft sich ein mit 
dem Charakter apodictisch nothwendiger Folge versehener 
Schlußsatz der Form S unter den Umständen U an Prämissen 
der Form P. Um also „richtig" zu schließen, d. h. Urtheile 
dieses auszeichnenden Charakters beim Schließen zu gewinnen, 
hat man demgemäß zu verfahren und für die Realisirung 
der Umstände U und der bezüglichen Prämissen zu sorgen. 
Psychische Thatsächlichkeiten erschienen hier als das Geregelte, 
und zugleich wäre die Existenz solcher Thatsächlichkeiten, wie 
in der Begründung der Regeln vorausgesetzt, so in ihrem In- 
halt mit eingeschlossen. Aber kein einziges Schlußgesetz ent- 
spricht diesem Typus. Was besagt z. B. der modus Barbara? 
Doch nichts anderes als dies: Allgemein gilt für beliebige 
Klassentermini A, B, C, daß wenn alle A B und alle B C sind, 
auch alle A C sind. Wieder sagt der „modus ponens" unver- 
kürzt ausgesprochen: „Es ist ein für beliebige Sätze A, B 
giltiges Gesetz, daß wenn A gilt und überdies gilt, daß wenn 
A so B gilt, dann auch B gilt." So wenig diese und alle ähn- 
lichen Gesetze empirisch sind, so wenig sind sie auch psycho- 
logisch. Allerdings werden sie in der traditionellen Logik in 
Absicht auf die Normirung der Urtheilsthätigkeiten aufgestellt. 
Aber ist die Existenz eines einzigen actuellen Urtheils oder 
des Psychologismus. 71 
eines sonstigen psychischen Phänomens in ihnen mitbehauptet? ( w**~( 
Ist Jemand dieser Meinung, so verlangen wir den Beweis. /~H* pS^ «^v 
Was in einem Satze als mitbehauptet liegt, muß sich durch <&avw£^vtv# 
eine giltige Schlußweise aus ihm ableiten lassen. Aber wo /rr*&vJLJ*~ 
sind die Schlußformen, die aus einem reinen Gesetz eine That- 
sache abzuleiten gestatten? 
Man wird nicht einwenden, daß in aller Welt die Rede 
von logischen Gesetzen nicht hätte aufkommen können, wenn 
wir nie Vorstellungen und Urtheile im actuellen Erlebnis ge- 
habt und die betreffenden logischen Grundbegriffe aus ihnen 
abstrahirt hätten; oder gar, daß in jedem Verstehen und Be- 
haupten des Gesetzes die Existenz von Vorstellungen und Ur- 
theilen implicirt, also daraus wieder zu erschließen sei. Denn 
kaum braucht gesagt zu werden, daß hier die Folge nicht aus 
dem Gesetz, sondern aus dem Verstehen und Behaupten des 
Gesetzes gezogen ist, daß dieselbe Folge aus jeder beliebigen 
Behauptung zu ziehen wäre, und daß psychologische Voraus- 
setzungen oder Ingredienzien der Behauptung eines Gesetzes 
nicht mit logischen Momenten seines Inhaltes vermengt werden 
dürfen. 
„Empirische Gesetze" haben eo ipso einen Thatsachen- ^ 
gehalt. Als unechte Gesetze sagen sie, roh gesprochen, nur 
aus, daß unter gewissen Umständen erfahrungsmäßig gewisse 
Coexistenzen oder Successionen einzutreten pflegen, oder je nach 
Umständen mit größerer oder geringerer Wahrscheinlichkeit zu 
erwarten sind. Darin liegt, daß solche Umstände, solche Co- 
existenzen oder Successionen thatsächlich vorkommen. 
Aber auch die strengen Gesetze der Erfahrungswissenschaften sind 
nicht ohne Thatsachengehalt. Sie sind nicht bloß Gesetze über 
Thatsachen, sie impliciren auch die Existenz von Thatsachen. 
Doch es bedarf hier größerer Genauigkeit. Die exacten 
Gesetze in ihrer normalen Formulirung haben freilich den 
Charakter reiner Gesetze, sie schließen keinerlei Existenzial- 
gehalt in sich. Aber denken wir an die Begründungen, aus 
denen sie die wissenschaftliche Rechtfertigung schöpfen, so ist 
72 Empiristische Consequenzen 
es sofort klar, daß sie als die reinen Gesetze der normalen 
Formulirun g nicht gerechtfertigt sein können. Wahrhaft be- 
gründet ist nicht das Gravitationsgesetz, wie es die Astronomie 
ausspricht, sondern nur ein Satz der Form: Nach Maßgabe 
unserer bisherigen Erkenntnisse ist es eine theoretisch be- 
gründete Wahrscheinlichkeit höchster Dignität, daß für den 
Bereich der mit den gegenwärtigen Hilfsmitteln erreichbaren 
Erfahrung der Satz Newton's gilt oder überhaupt eines aus 
der unendlichen Mannigfaltigkeit mathematisch denkbarer Ge- 
setze, welche von Newton's Gesetz nur innerhalb der Sphäre 
unvermeidlicher Beobachtungsfehler differiren können. Diese 
Wahrheit ist mit Thatsächlichkeitsgehalt reichlich beschwert, 
sie selbst ist also nichts weniger als ein Gesetz im echten 
Sinne des Wortes. Sie schließt offenbar auch mehrere Begriffe 
vager Umgrenzung ein. 
Und so sind alle Gesetze der exacten Wissenschaften über 
Thatsachen zwar echte Gesetze, aber erkenntnistheoretisch be- 
trachtet nur idealisirende Fictionen — obschon Fictionen cum 
fundamento in re. Sie erfüllen die Aufgabe, theoretische Wissen- 
schaften als der Wirklichkeit nächstangepaßte Ideale zu er- 
möglichen, also das höchste theoretische Ziel aller wissenschaft- 
lichen Thatsachenforschung, das Ideal der erklärenden Theorie, 
der Einheit aus Gesetzlichkeit, insoweit zu realisiren, als es 
nach Maßgabe der unüberbrückbaren Schranken der mensch- 
lichen Erkenntnis möglich ist. An Stelle der absoluten Er- 
kenntnis, die uns versagt ist, arbeiten wir uns durch einsich- 
tiges Denken aus dem Gebiet empirischer Einzelheiten und 
Allgemeinheiten zunächst jene s. z. s. apodictischen Wahrschein- 
lichkeiten heraus, in denen alles erreichbare Wissen betreffs 
der Wirklichkeit beschlossen ist. Diese reduciren wir dann auf 
gewisse exacte Gedanken von echtem Gesetzescharakter, und so 
gelingt uns der Aufbau formell vollkommener Systeme er- 
klärender Theorien. Aber diese Systeme (wie z. B. die theore- 
tische Mechanik, die theoretische Akustik, theoretische Optik, 
theoretische Astronomie u. dgl.) können sachlich nur gelten als 
des Psychologismus. 73 
ideale Möglichkeiten cum fundamento in re, welche unendlich 
viele andere Möglichkeiten nicht ausschließen, aber dafür in 
bestimmte Grenzen einschließen. — Doch dies geht uns hier 
nicht weiter an und noch weniger die Erörterung der erkenntnis- 
practischen Functionen dieser idealen Theorien, nämlich ihre 
Leistungen zur erfolgreichen Vorausbestimmung der künftigen 
und Keconstruction der vergangenen Thatsachen, und ihre 
technischen Leistungen für die practische Naturbeherrschung. 
Wir gehen also wieder zu unserem Falle über. 
Ist echte Gesetzlichkeit, wie soeben gezeigt wurde, ein 
bloßes Ideal im Gebiete der Thatsachenerkenntnis , so findet 
sie sich dagegen realisirt im Gebiete der „rein begrifflichen" 
Erkenntnis. In diese Sphäre gehören unsere rein logischen 
Gesetze, wie auch die Gesetze der Mathesis pura. Ihren „Ur- 
sprung", genauer gesprochen, ihre rechtfertigende Begründung 
nehmen sie nicht aus der Induction; so führen sie auch nicht 
den existenzialen Gehalt mit sich, der allen Wahrscheinlich- 
keiten als solchen, auch den höchsten und werthvollsten , an- 
haftet. Was sie besagen, gilt voll uud ganz, einsichtig be- 
gründet sind sie selbst in ihrer absoluten Exactheit, und nicht 
an ihrer Statt gewisse Wahrscheinlichkeitsbehauptungen mit 
ersichtlich vagen Bestandstücken. Das jeweilige Gesetz er- 
scheint nicht als eine von unzähligen theoretischen Möglichkeiten 
einer gewissen, obschon sachlich abgegrenzten Sphäre. Es ist 
die Eine und alleinige Wahrheit, die jede andersartige Möglich- 
keit ausschließt und sich als einsichtig erkannte Gesetzlich- 
keit von allen Thatsachen dem Inhalt wie der Begründung 
nach rein erhält. 
Man sieht aus diesen Betrachtungen, wie innig die beiden 
Hälften der -psychologistischen Consequenz — nämlich daß die 
lo'gischen Gesetze nicht bloß existenziale Behauptungen über 
psychische Thatsächlichkeiten mit sich führen, sondern daß sie 
auch Gesetze für solche Thatsächlichkeiten sein müßten — 
zusammenhängen. Die Widerlegung der ersten Hälfte ergab 
sich uns zunächst. Die der anderen erscheint darin mitbe- 
74 EmpiristiscJie 
schlössen nach folgendem Argument: Wie jedes Gesetz, das 
der Erfahrung und Induction aus Einzelthatsachen entstammt, 
ein Gesetz für Thatsachen ist, so ist umgekehrt jedes Gesetz 
für Thatsachen ein Gesetz aus Erfahrung und Induction; und 
folglich sind von ihm, wie oben nachgewiesen, Behauptungen 
existenzialen Gehalts unabtrennbar. 
Selbstverständlich dürfen wir hier unter Thatsachengesetzen 
nicht auch die allgemeinen Aussagen befassen, welche rein be- 
griffliche Sätze — d. i. Sätze, die sich als allgemeingiltige 
Beziehungen auf Grund reiner Begriffe darstellen — auf That- 
sächlichkeiten übertragen. Ist 3 > 2, so sind auch 3 Bücher 
jenes Tisches mehr als 2 Bücher jenes Schrankes. Und so allge- 
mein für beliebige Dinge. Der reine Zahlen satz spricht aber 
nicht von Dingen, sondern von Zahlen — die Zahl 3 ist größer 
als die Zahl 2 — und Anwendung kann er nicht bloß finden 
auf individuelle, sondern auch auf „allgemeine" Gegenstände, 
z. B. auf Farben- und Tonspecies, auf Arten geometrischer Ge- 
bilde u. dgl. 
Wird dies alles zugestanden, so ist es natürlich ausge- 
schlossen, daß die logischen Gesetze (wesentlich) Gesetze 
psychischer Bethätigungen oder Producte sind. 
§ 24. Fortsetzung. 
Vielleicht wird Mancher unserer Consequenz zu entgehen 
suchen, indem er einwendet: Nicht jedes Gesetz für Thatsachen 
entspringt aus Erfahrung und Induction. Man muß hier viel- 
mehr unterscheiden: Jede Gesetzeserkenntnis beruht auf Er- 
fahrung, aber nicht jede erwächst aus ihr in der Weise der 
Induction, also in jenem wolbekannten logischen Proceß, der von 
singulären Thatsachen oder empirischen Allgemeinheiten niedriger 
Stufe zu den gesetzlichen Allgemeinheiten hinleitet. So sind im 
Besonderen die logischen Gesetze erfahrungsmäßige, aber nicht 
inductive Gesetze. In der psychologischen Erfahrung ab- 
strahiren wir die logischen Grundbegriffe und die mit ihnen 
gegebenen rein begrifflichen Verhältnisse. Was wir im einzelnen 
des Psychologismus. 75 
Fall vorfinden, erkennen wir mit Einem Schlage als allgemein- 
giltig, weil nur in den abstrahirten Inhalten gründend. So 
verschafft uns die Erfahrung ein unmittelbares Bewußtsein der 
Gesetzlichkeit unseres Geistes. Und wie wir hier der Induction 
nicht bedürfen, so ist auch das Ergebnis nicht mit ihren Un- 
vollkommenheiten behaftet, es hat nicht den bloßen Cha- 
rakter der Wahrscheinlichkeit, sondern den apodictischer Ge- 
wißheit, es ist nicht von vager, sondern von exacter Begrenzung, 
es schließt auch in keiner Weise Behauptungen existenzialen 
Gehalts ein. 
Indessen, was man hier einwendet, kann nicht genügen. 
Niemand wird bezweifeln, daß die Erkenntnis der logischen 
Gesetze, als psychischer Act, die Einzelerfahrung voraussetzt, 
daß sie ihre Grundlage hat in der concreten Anschauung. 
Aber man vermenge nicht psychologische „Voraussetzungen" 
und „Grundlagen" der Gesetzeserkenntnis mit logischen 
Voraussetzungen, Gründen, Prämissen des Gesetzes; und dem- 
gemäß auch nicht die psychologische Abhängigkeit (z. B. in der 
Entstehung) mit der logischen Begründung und Kechtfertigung. 
Die Letztere folgt einsichtig dem objectiven Verhältnis von 
Grund und Folge, während sich die Erstere auf die psychischen 
Zusammenhänge in der Coexistenz und Succession bezieht. 
Niemand kann ernstlich behaupten, daß die etwa vor Augen 
stehenden concreten Einzelfälle, auf „Grund" welcher die Einsicht 
in das Gesetz zu Stande kommt, die Function von logischen 
Gründen, von Prämissen haben, als ob aus dem Dasein des Ein- 
zelnen die Folge statthätte auf die Allgemeinheit des Gesetzes. 
Die intuitive Erfassung des Gesetzes mag psychologisch zwei 
Schritte verlangen: den Hinblick auf die Einzelheiten der An- 
schauung und die darauf bezogene gesetzliche Einsicht. Aber 
logisch, ist nur Eines da. Der Inhalt der Einsicht ist nicht 
Folgerung aus der Einzelheit. 
Alle Erkenntnis „fängt mit der Erfahrung an", aber sie 
„entspringt" darum nicht schon aus der Erfahrung. Was 
wir behaupten, ist dies, daß jedes Gesetz für Thatsachen aus 
76 Empiristische Consequenzen 
der Erfahrung entspringt, und darin liegt eben, daß es nur 
durch Induction aus einzelnen Erfahrungen zu begründen ist. 
Giebt es einsichtig erkannte Gesetze, so können sie also nicht 
(unmittelbar) Gesetze für Thatsachen sein. Ich will es nicht 
geradezu als absurd hinstellen, daß ein Gesetz für Thatsachen 
unmittelbar einsichtig erkannt sei; aber ich leugne, daß es je 
vorkomme. Wo immer dergleichen bisher angenommen wurde, 
da stellte sich heraus, daß man entweder echte Thatsachen- 
gesetze, d. h. Gesetze der Coexistenz und Succession vermengt 
hat mit idealen Gesetzen, denen die Beziehung auf zeitlich Be- 
stimmtes an sich fremd ist; oder daß man den lebhaften Ueber- 
zeugungsdrang, den die wolvertrauten empirischen Allgemein- 
heiten mit sich führen, mit der Einsichtigkeit, die wir nur im 
Gebiet des rein Begrifflichen erleben, verwechselte. 
Kann ein Argument dieser Art auch nicht entscheidend 
wirken, so kann es immerhin die Kraft anderweitiger Argu- 
mente verstärken. Noch ein solches sei hier angefügt. 
Schwerlich wird Jemand leugnen, daß alle rein logischen 
Gesetze ein und desselben Charakters sind; können wir von 
einigen zeigen, daß ihre Auffassung als Gesetze über That- 
sachen unmöglich sei, so wird dasselbe von allen gelten müssen. 
Nun finden sich unter den Gesetzen auch solche, die sich auf 
Wahrheiten überhaupt beziehen, in denen also Wahrheiten die 
geregelten „Gegenstände" sind. Z. B. für jede Wahrheit A 
gilt, daß ihr contradictorisches Gegentheil keine Wahrheit 
ist. Für Jedes Paar Wahrheiten A, B gilt, daß auch ihre 
conjunctiven und disjunctiven Verknüpfungen 1 Wahrheiten sind. 
Stehen drei Wahrheiten A, B, C in dem Verhältnis, daß A 
Grund ist für B, B Grund für C, so ist auch A Grund für C 
u. dgl. Es ist aber absurd Gesetze, die für Wahrheiten als 
solche gelten, als Gesetze für Thatsachen zu bezeichnen. Keine 
1 Ich verstehe darunter den Sinn der Sätze „A und B", d. h. Beides 
gilt, bezw. „A oder J3", d. h. Eines von Beiden gilt — worin nicht liegt, 
daß nur Eines gilt. 
des Psychologismus. 77 
Wahrheit ist eine Thatsache, d. i. ein zeitlich Bestimmtes. 
Eine Wahrheit kann freilich die Bedeutung haben, daß ein 
Ding ist, ein Zustand besteht, eine Veränderung von Statten 
geht u. dgl. Aber die Wahrheit selbst ist über alle Zeitlich - 
keit erhaben, d. h. es hat keinen Sinn, ihr zeitliches Sein, Ent- 
stehen oder Vergehen zuzuschreiben. Am klarsten tritt die 
Absurdität für die Wahrheitsgesetze selbst hervor. Als Real- 
gesetze wären sie Regeln der Coexistenz und Succession von 
Thatsachen, specieller von Wahrheiten, und zu diesen That- 
sachen, die sie regeln, müßten sie selbst, nämlich als Wahr- 
heiten, gehören. Da schriebe ein Gesetz gewissen Thatsachen, 
genannt Wahrheiten, Kommen und Gehen vor, und unter diesen 
Thatsachen sollte sich nun, als Eine neben anderen, das Gesetz 
selbst finden. Das Gesetz entstände und verginge nach dem 
Gesetz — ein offenbarer Widersinn. Und ähnlich, wenn wir 
das Wahrheitsgesetz als Coexistenzgesetz deuten wollten, als 
zeitlich Einzelnes und doch als allgemeine Regel für alles und 
jedes zeitlich Seiende maßgebend. Derartige Absurditäten 1 
sind unausweichlich, wenn man den fundamentalen Unterschied 
zwischen idealen und realen Objecten und dementsprechend 
den Unterschied zwischen Ideal- und Realgesetzen nicht be- 
achtet oder nicht in rechtem Sinne versteht; immer wieder 
werden wir sehen, daß dieser Unterschied für die Streitfragen 
zwischen psychologistischer und reiner Logik entscheidend ist. 
1 Man vgl. dazu die systematischen Ausführungen des VII. Kap. 
d. S. über den skeptisch - relativistischen Widersinn jeder Auffassung, 
welche die logischen Gesetze von Thatsachen abhängig macht. 
78 Die psychologischen Interpretationen 
Fünftes Kapitel. 
Die psychologischen Interpretationen der 
logischen Grundsätze. 
§ 25. Der Satz vom Widerspruch in der psychologisüschen 
Interpretation Mill's und Spencers. 
Wir haben oben bemerkt, daß eine consequent durch- 
geführte Auffassung der logischen Gesetze als Gesetze über 
psychische Thatsachen zu wesentlichen Mißdeutungen derselben 
führen müßte. Aber in diesen, wie in allen anderen Punkten, 
hat die herrschende Logik die Consequenz in der Regel ge- 
scheut. Fast würde ich sagen, die Psychologismus lebe nur 
durch Inconsequenz, wer ihn folgerichtig zu Ende denke, habe 
ihn schon aufgegeben, wenn nicht der extreme Empirismus ein 
merkwürdiges Beispiel dafür liefern würde, wie viel stärker ein- 
gewurzelte Vorurtheile sein können, als die klarsten Zeugnisse 
der Einsicht. In unerschrockener Folgerichtigkeit zieht er die 
härtesten Consequenzen, aber nur, um sie auf sich zu nehmen 
und zu einer, freilich widerspruchsvollen Theorie zusammen- 
zubinden. Was wir gegen die bestrittene logische Position 
geltend gemacht haben — daß die logischen Wahrheiten statt 
a priori gewährleisteter und absolut exaeter Gesetze rein be- 
grifflicher Art, vielmehr durch Erfahrung und Induction be- 
gründete, mehr oder minder vage Wahrscheinlichkeiten sein 
müßten, gewisse Thatsächlichkeiten menschlichen Seelenlebens 
betreffend, dies ist (wenn wir etwa von der Betonung der Vag- 
heit absehen) gerade die ausdrückliche Lehre des Empirismus. 
Es kann nicht unsere Aufgabe sein, diese erkenntnistheoretische 
Richtung einer erschöpfenden Kritik zu unterwerfen. Ein be- 
sonderes Interesse bieten für uns aber die psychologischen 
Interpretationen der logischen Gesetze, die in dieser Schule 
der logischen Grundsätze. 79 
aufgetreten sind, und die auch über ihre Grenzen hinaus blen- 
denden Schein verbreitet haben. 1 
Bekanntlich lehrt J. St. Mill 2 das principium contradictionis 
sei „eine unserer frühesten und naheliegendsten Verallge- 
meinerungen aus der Erfahrung". Seine ursprüngliche Grund- 
lage findet er darin, „daß Glaube und Unglaube zwei verschie- 
dene Geisteszustände sind", die einander ausschließen. Dies 
erkennen. wir — so fährt er wörtlich fort — aus den einfachsten 
Beobachtungen unseres eigenen Geistes. Und richten wir unsere 
Beobachtung nach außen, so finden wir auch hier, daß Licht 
und Dunkel, Schall* und Stille, Gleichheit und Ungleichheit, 
Vorangehen und Nachfolgen, Aufeinanderfolge und Gleichzeitig- 
keit, kurz jedes positive Phänomen und seine Verneinung 
[negative) unterschiedene Phänomene sind, im Verhältnis eines 
zugespitzten Gegensatzes, und die eine immer dort abwesend, 
wo die andere anwesend ist. „Ich betrachte," sagt er, „das 
fragliche Axiom als eine Verallgemeinerung aus all diesen 
Thatsachen." 
Wo es sich um die principiellen Fundamente seiner em- 
piristischen Vorurtheile handelt, ist der sonst so scharfsinnige 
Mill wie von allen Göttern verlassen. Und so macht hier nur 
Eines Schwierigkeit: zu begreifen, wie eine solche Lehre über- 
zeugen konnte. Auffällig ist zunächst die offenbare Incorrect- 
heit der Behauptung, es sei das Princip, daß zwei contra- 
dictorische Sätze nicht zusammen wahr sind und sich in diesem 
Sinne ausschließen, eine Verallgemeinerung der angeführten 
Thatsachen, daß Licht und Dunkel, Schall und Stille u. dgl. 
sich ausschließen; welche doch alles eher sind als contra- 
dictorische Sätze. Es ist überhaupt nicht recht verständlich, 
wie Mill den Zusammenhang dieser Erfahrungsthatsachen mit 
1 Eine allgemein gehaltene Erörterung der principiellen Haupt- 
gebrechen des Empirismus, so weit geführt als wir dadurch eine Förderung 
unserer idealistischen Intentionen in der Logik erhoffen dürfen, bietet 
der Anhang zu diesem und dem nächsten Paragraphen, S. 84 ff. 
3 Mill, Logik, Buch II Kap. VII § 4 (Gompeez l I. S. 298). 
80 Die psychologischen Interpretationen 
dem logischen Gesetz herstellen will. Vergeblich erhofft man 
die Aufklärung von den parallelen Ausführungen Mill's in der 
Streitschrift gegen Hamilton. Hier citirt er mit Beifall das 
„absolut constante Gesetz", welches der gleichgesinnte Spencer 
dem logischen Princip unterlegt hat, nämlich „that the appearence 
of any positive mode of consciousness cannot occur without excluding 
a cor relative negative mode: and that the negative mode cannot 
occur without excluding the correlative positive mode". 1 Aber wer 
sieht nicht, daß dieser Satz eine pure Tautologie darstellt, da 
doch der wechselseitige Ausschluß zur Definition der corre- 
lativen Termini „positives und negatives ' Phänomen" gehört? 
Im Gegentheil ist aber der Satz vom Widerspruch nichts 
weniger als eine Tautologie. Es liegt nicht in der Definition 
contradictorischer Sätze, daß sie sich ausschließen, und thun 
sie es auch vermöge des genannten Princips, so gilt doch nicht 
das Umgekehrte: nicht jedes Paar sich ausschließender Sätze 
ist ein Paar contradictorischer — Beweis genug, daß unser 
Princip nicht zusammengeworfen werden darf mit jener Tauto- 
logie. Und als Tautologie will es ja auch Mtll nicht ver- 
standen wissen, da es nach ihm allererst durch Induction aus 
der Erfahrung entspringen soll. 
Jedenfalls besser als die so wenig verständlichen Be- 
ziehungen auf die Incoexistenzen der äußeren Erfahrung mögen 
andere Aeußerungen Mill's dazu dienen, uns den empirischen 
Sinn des Princips klarzulegen, zumal diejenigen, welche die 
Frage discutiren, ob die drei logischen Grundprincipien als 
„inherent necessities of thought", als „an original part of our 
mental Constitution", als „laws of our thoughts by the native struc- 
ture of the mind" gelten dürfen, oder ob sie Denkgesetze nur 
sind „because we perceive them to be universally true of observed 
phenomena u — was Mill übrigens nicht positiv entscheiden 
möchte. Da lesen wir in Beziehung auf diese Gesetze: „They 
1 Mill, An Examination 5 eh. XXI. S. 491. Es ist wol ein Versehen, 
wenn Spencer statt auf den Satz vom Widerspruch auf den des ausge- 
schlossenen Dritten recurrirt. 
der logischen Grundsätze. 81 
may or may not be capable of alter ation by experience, but the 
conditions of our existence deny to us the experience which would 
be required to alter them. Any asser tion, therefore, which con- 
flicts wiih one of these laws — any proposition, for instance, which 
asserts a contradiction, though it were on a subject wholly removed 
from the sphere of our experience, is to us unbelievable. The 
belief in such a proposition is, in the present Constitution of nature, 
impossible as a mental factK 1 
Wir entnehmen daraus, daß die Inconsistenz, die im Satze 
vom Widerspruch ausgedrückt wird, nämlich das Nichtzusammen- 
wahrsein contradictorischer Sätze, von Mill als Unverträglich- 
keit solcher Sätze in unserem belief gedeutet wird. Mit an- 
deren Worten: dem Nichtzusammenwahrsein der Sätze 
wird substituirt die reale Unverträglichkeit der entsprechen- 
den Urtheilsacte. Dies harmonirt auch mit der wiederholten 
Behauptung Mill's, daß Glaubensacte die einzigen Objecte 
seien, die man im eigentlichen Sinne als wahr und falsch be- 
zeichnen könne. Zwei contradictorisch entgegengesetzte 
Glaubensacte können nicht coexistiren — so müßte das 
Princip verstanden werden. 
§ 26. Mill's psychologische Interpretation des Princips ergiebt 
kein Gesetz, sondern einen völlig vagen und wissenschaftlich nicht 
geprüften Erfahrungssatz. 
Hier regen sich nun allerlei Bedenken. Zunächst ist der 
Ausspruch des Princips sicher unvollständig. Unter welchen 
Umständen, so wird man fragen müssen, können die ent- 
gegengesetzten Glaubensacte nicht coexistiren? In verschie- 
denen Individuen können, wie allbekannt, entgegengesetzte Ur- 
theile sehr wol coexistiren. Wir werden also, zugleich den 
Sinn der realen Coexistenz auseinanderlegend, genauer sagen 
1 Mill, An Examination, S. 491. Vgl. auch S. 487: „It is the 
generalization of a mental fact, which is of eontinual occurrence, and 
which cannot be dispensed wiih in reasoning". 
Husserl, Log. Unters. I. 6 
82 Die psychologischen Interpretationen 
müssen: In demselben Individuum, oder noch besser, in dem- 
selben Bewußtsein, können während einer noch so kleinen Zeit- 
strecke contradictorische Glaubensacte nicht andauern. Aber 
ist dies wirklich ein Gesetz? Dürfen wir es wirklich mit un- 
beschränkter Allgemeinheit aussprechen? Wo sind die psycho- 
logischen Inductionen, die zu seiner Annahme berechtigen? 
Sollte es nicht Menschen gegeben haben und noch geben, die 
gelegentlieh, z. B. durch Trugschlüsse verwirrt, Entgegengesetztes 
zu gleicher Zeit für wahr hielten? Hat man wissenschaftliche 
Forschungen darüber angestellt, ob dergleichen nicht unter den 
Irrsinnigen und vielleicht sogar bei nackten Widersprüchen 
vorkomme? Wie steht es mit den Zuständen der Hypnose, 
des Fieberdeliriums u. s. w.? Gilt das Gesetz auch für Thiere? 
Vielleicht begrenzt der Empirist, um diesen Einwänden zu 
entgehen, sein „Gesetz" durch passende Zusätze, z. B. daß es 
nur für normale und im Zustande normaler Denkverfassung 
befindliche Individuen der Species homo Geltung beanspruche. 
Aber es genügt die verfängliche Frage nach der genaueren Be- 
stimmung der Begriffe „normales Individuum" und „normale 
Denkverfassung" aufzuwerfen, und wir erkennen, wie complicirt 
und wie inexact der Inhalt des Gesetzes geworden ist, mit dem 
wir es nun zu thun haben. 
Es ist nicht nöthig diese Betrachtungen weiter fort- 
zusetzen (obschon z. B. das im Gesetz auftretende Zeitver- 
hältnis einigen Anhalt bieten würde): sie sind ja mehr als 
ausreichend, um die erstaunliche Consequenz zu begründen, 
daß unser wolvertrautes principium contradictionis , welches man 
allzeit für ein evidentes, absolut exactes und ausnahmslos 
giltiges Gesetz gehalten hatte, in Wahrheit das Muster eines 
grob ungenauen und unwissenschaftlichen Satzes ist, welcher 
erst nach mancherlei Correcturen, die seinen scheinbar exacten 
Gehalt in einen recht vagen umwandeln, zum Range einer 
plausiblen Vermuthung erhoben werden kann. So muß es sich 
freilich verhalten, wenn der Empirismus darin im Rechte ist, 
daß die Unverträglichkeit, von der das Princip spricht, als 
der logischen Grundsätze. 83 
reale Incoexistenz von contradictorischen Urtheilsacten, also das 
Princip selbst als eine empirisch -psychologische Allgemeinheit 
zu deuten sei. Und der Empirismus Mill' scher Observanz 
denkt nicht einmal daran, jenen grob ungenauen Satz, der aus 
der psychologischen Deutung zunächst hervorgeht, wissenschaft- 
lich zu begrenzen und zu begründen; er nimmt ihn, so wie er 
sich giebt, so ungenau, wie es bei „einer der frühesten und 
nächstliegenden Verallgemeinerungen aus der Erfahrung", d. h. 
bei einer rohen Verallgemeinerung der vorwissenschaftlichen 
Empirie nur irgend zu erwarten ist. Gerade da, wo es sich 
um die letzten Fundamente aller Wissenschaft handelt, soll es 
bei dieser naiven Empirie mit ihrem blinden Associations- 
mechanismus sein Bewenden haben. Ueberzeugungen, die ohne 
alle Einsicht aus psychologischen Mechanismen erwachsen, die 
keine bessere Rechtfertigung haben als allverbreitete Vor- 
urtheile, die vermöge ihres Ursprungs einer haltbaren oder 
festen Begrenzung ermangeln, und die, wenn sie s. z. s. beim 
Wort genommen werden, nachweislich Falsches einschließen — 
sollen die letzten Gründe für die Rechtfertigung aller im 
strengsten Wortsinne wissenschaftlichen Erkenntnis darstellen. 
Doch dies haben wir hier nicht weiter zu verfolgen. Wichtig 
ist es aber, auf den Grundirrthum der gegnerischen Lehre mit der 
Frage zurückzugehen, ob denn jener empirische und wie immer 
zu formulirende Satz über Glaubensacte wirklich der Satz ist, von 
dem in der Logik Gebrauch gemacht wird. Er sagt: Unter 
gewissen subjectiven (leider nicht näher erforschten und complet 
angebbaren) Umständen X können in demselben Bewußtsein 
zwei als ja und nein entgegengesetzte Glaubensacte nicht zu- 
sammen bestehen. Ist das wirklich gemeint, wenn die Logiker 
sagen: „Zwei contradictorische Sätze sind nicht beide wahr?" 
Wir brauchen nur auf die Fälle hinzublicken, wo wir uns dieses 
Gesetzes zur Regelung der Urtheilsthätigkeiten bedienen, und 
wir erkennen, daß seine Meinung eine ganz andere ist. In 
seiner normativen Wendung besagt es offenbar dies und nichts 
Anderes: Welche Paare entgegengesetzter Glaubensacte heraus- 
6* 
84 Die psychologischen Interpretationen 
gegriffen werden mögen — ob nun demselben Individuum an- 
gehörig oder auf verschiedene vertheilt; ob in demselben Zeit- 
abschnitt coexistirend oder durch irgendwelche Zeitabschnitte 
getrennt — es gilt in absoluter Strenge und Ausnahmslosig- 
keit, daß die Glieder des jeweiligen Paares nicht beide 
richtig, d. i. wahrheitsgemäß sind. Ich denke man wird an der 
Giltigkeit dieser Norm selbst auf empiristischer Seite nicht 
zweifeln können. Jedenfalls hat es die Logik da, wo sie von 
den Denkgesetzen spricht, nur mit dem zweiten, logischen 
Gesetze zu thun und nicht mit jenem vagen, dem Inhalt nach 
total verschiedenen und bisher noch nicht einmal formulirteo 
„Gesetz" der Psychologie. 
Anhang zu den beiden letzten Paragraphen. 
Ueber einige principielle Gebrechen des Empirismus. 
Bei der innigen Verschwisterung zwischen Empirismus und Psycho- 
logismus dürfte eine kleine Abschweifung gerechtfertigt erscheinen, 
welche die Grundirrthümer des Empirismus bloßlegt. Der extreme Em- 
pirismus als eine Theorie der Erkenntnis ist nicht minder absurd als 
der extreme Skepticismus. Er hebt die Möglichkeit einer ver- 
nünftigen Rechtfertigung der mittelbaren Erkenntnis auf, 
und damit hebt er seine eigene Möglichkeit als einer wissen- 
schaftlich begründeten Theorie auf. l Er giebt zu, daß es mittelbare, 
aus Begründungszusammenhängen erwachsende Erkenntnisse giebt, er 
leugnet auch nicht Principien der Begründung. Er gesteht die Mög- 
lichkeit einer Logik nicht bloß zu, sondern er baut sie auch selbst 
auf. Beruht aber jede Begründung auf Principien, denen gemäß sie 
verläuft, und kann ihre höchste Rechtfertigung nur durch Recurs auf 
diese Principien vollzogen werden, dann führte es entweder auf einen 
Cirkel oder einen unendlichen Regreß, wenn die Begründungs- 
1 Nach dem prägnanten Begriff von Skepticismus, den wir im 
Kap. VII S. 112 entwickeln, ist also der Empirismus als skeptische 
Theorie charakterisirt. Sehr treffend wendet Windelband auf ihn das 
KANT'sche Wort vom „hoffnungslosen Versuch" an — er sei nämlich der 
hoffnungslose Versuch „durch eine empirische Theorie dasjenige 
zu begründen, was selbst die Voraussetzung jeder Theorie 
bildet" (Präludien, S. 261). 
der logischen Grundsätze. 85 
principien selbst immer wieder der Begründung bedürften. Das Erstere : 
wenn die Begründungsprincipien, die zur Rechtfertigung der Begrün- 
dungsprincipien gehören, identisch sind mit diesen selbst. Das Letztere: 
wenn die einen und die anderen immer wieder verschieden sind. 
Also ist es evident, daß die Forderung einer principiellen Recht- 
fertigung für jede mittelbare Erkenntnis nur dann einen möglichen 
Sinn haben kann, wenn wir fähig sind, gewisse letzte Principien ein- 
sichtig und unmittelbar zu erkennen, auf welchen alle Begründung 
im letzten Grunde beruht. Alle rechtfertigenden Principien möglicher 
Begründungen müssen sich sonach deductiv zurückführen lassen auf 
gewisse letzte, unmittelbar evidente Principien, und zwar so, daß die 
Principien dieser Deduction selbst sämmtlich unter diesen Principien 
vorkommen müssen. 
Der extreme Empirismus aber, indem er im Grunde nur den 
empirischen Einzelurtheilen volles Vertrauen schenkt (und ein gänzlich 
unkritisches, da er die Schwierigkeiten nicht beachtet, welche gerade 
diese Einzelurtheile in so reichem Maße betreffen), verzichtet eo ipso 
auf die Möglichkeit einer vernünftigen Rechtfertigung der mittelbaren 
Erkenntnis. Anstatt die letzten Principien, von denen die Rechtfertigung 
der mittelbaren Erkenntnis abhängt, als unmittelbare Einsichten und 
damit als gegebene Wahrheiten anzuerkennen, glaubt er ein Mehreres 
leisten zu können, wenn er sie aus Erfahrung und Induction ab- 
leitet, also mittelbar rechtfertigt. Fragt man nach den Principien 
dieser Ableitung, nach dem, was sie rechtfertigt, so antwortet der 
Empirismus, da ihm der Hinweis auf unmittelbar einsichtige allge- 
meine Principien verschlossen ist, vielmehr durch Hinweis auf die 
naive, unkritische Alltagserfahrung. Und für diese selbst glaubt er eine 
höhere Dignität gewinnen zu können, indem er sie in HüME^scher 
Art psychologisch erklärt. Er übersieht also, daß, wenn es keine 
einsichtige Rechtfertigung von mittelbaren Annahmen überhaupt giebt, 
also keine Rechtfertigung nach unmittelbar evidenten allgemeinen 
Principien, an denen die bezüglichen Begründungen fortlaufen, auch 
die ganze psychologische Theorie, die ganze auf mittelbarer Er- 
kenntnis beruhende Lehre des Empirismus selbst jeder vernünftigen 
Rechtfertigung entbehrte, daß sie also eine willkürliche Annahme 
wäre, nicht besser als das nächste Vorurtheil. 
Es ist sonderbar, daß der Empirismus einer Theorie, die mit 
solchen Widersinnigkeiten beschwert ist, mehr Vertrauen schenkt als 
86 Die psychologischen Interpretationen 
den fundamentalen Trivialitäten der Logik und Arithmetik. Als 
echter Psychologismus zeigt er überall die Neigung, die psycho- 
logische Entstehung gewisser allgemeiner Urtheile aus der Erfahrung, 
wol vermöge dieser vermeintlichen „Natürlichkeit", mit einer Recht- 
fertigung derselben zu verwechseln. 
Es ist bemerkenswerth, daß die Partie nicht etwa besser steht 
für den gemäßigten Empirismus Hüme's, welcher die Sphäre der 
reinen Logik und Mathematik (bei allem auch sie verwirrenden 
Psychologismus) als a priori gerechtfertigte festzuhalten versucht 
und nur die Thatsachenwissenschaften empiristisch preisgiebt. Auch 
dieser erkenntnistheoretische Standpunkt erweist sich als unhaltbar, 
ja als widersinnig ; dies zeigt ein ähnlicher Einwand , wie der- 
jenige, welchen wir oben gegen den extremen Empirismus gerichtet 
haben. Mittelbare Thatsachenurtheile — so können wir den Sinn 
der HüME'schen Theorie kurz ausdrücken — lassen, und zwar ganz 
allgemein, keine vernünftige Rechtfertigung, sondern nur 
eine psychologische Erklärung zu. Man braucht bloß die Frage 
aufzuwerfen, wie es denn mit der vernünftigen Rechtfertigung der 
psychologischen Urtheile steht (über Gewohnheit, Ideenassociation 
u. dgl.), auf welche sich diese Theorie selbst stützt, und der That- 
sachenschlüsse , die sie selbst verwendet — und man erkennt den 
evidenten Widerstreit zwischen dem Sinn des Satzes, den die Theorie 
beweisen, und dem Sinn der Herleitungen, die sie dazu verwenden 
will. Die psychologischen Prämissen der Theorie sind selbst mittel- 
bare Thatsachenurtheile, ermangeln also im Sinne der zu beweisenden 
These jeder vernünftigen Rechtfertigung. Mit anderen Worten: die 
Richtigkeit der Theorie setzt die Unvernünftigkeit ihrer Prämissen, 
die Richtigkeit der Prämissen die Unvernünftigkeit der Theorie 
(bezw. These) voraus. (Auch Hüme's Lehre ist darnach in dem präg- 
nanten, im Kapitel VII zu definirenden Sinne eine skeptische.) 
§ 27. Analoge Einwände gegen die übrigen psychologischen 
Interpretationen des logischen Princips. Aequivocationen als Quellen 
der Täuschung. 
Es ist leicht einzusehen, daß Einwände der Art, wie 
wir sie in den letzten Paragraphen erhoben haben, jedwede 
psychologische Mißdeutung der sog. Denkgesetze und aller 
der logischen Grundsätze. 87 
Yon ihnen abhängigen Gesetze betreffen müssen. Es würde 
nichts helfen, wenn man unserer Forderung nach Begrenzung 
und Begründung mit der Berufung auf das „Selbstvertrauen 
•der Vernunft" oder auf die ihnen im logischen Denken an- 
haftende Evidenz ausweichen wollte. Die Einsichtigkeit der 
logischen Gesetze steht fest. Aber so wie man ihren Ge- 
dankengehalt als einen psychologischen versteht, hat man ihren 
originären Sinn, an den die Einsichtigkeit geknüpft war, total 
geändert. Aus exacten Gesetzen sind, wie wir sahen, empirisch 
vage Allgemeinheiten geworden, die, bei gehöriger Beachtung 
ihrer Unbestimmtheitssphäre, Giltigkeit haben mögen, aber von 
aller Evidenz weit entfernt sind. Dem natürlichen Zuge ihres 
Denkens folgend, aber ohne sich dessen klar bewußt zu sein, 
verstehen zweifellos auch die psychologischen Erkenntnistheore- 
tiker alle die hiehergehörigen Gesetze zunächst — nämlich 
bevor ihre philosophische Interpretationskunst zu spielen be- 
ginnt — in dem objectiven Sinne. Dann aber verfallen sie in 
den Irrthum, die auf diesen eigentlichen Sinn bezogene Evidenz, 
welche ihnen die absolute Giltigkeit der Gesetze verbürgte, 
auch für jene wesentlich geänderten Deutungen in Anspruch zu 
nehmen, die sie bei nachträglicher Eeflexion den Gesetzes- 
formeln glauben unterlegen zu dürfen. Hat in aller Welt die 
Eede von der Einsicht, in der wir der Wahrheit selbst inne 
werden, irgendwo Berechtigung, so gewiß bei dem Satze, daß 
von zwei contradictorischen Sätzen nicht beide wahr sind; und 
wieder: müssen wir dieser Rede die Berechtigung irgendwo 
versagen, so gewiß bei jeder psychologisirenden Umdeutung des- 
selben Satzes (oder seiner Aequivalente), z. B. „daß Bejahung 
und Verneinung im Denken sich ausschließen", daß „gleich- 
zeitig in Einem Bewußtsein als widersprechend erkannte Ur- 
theile nebeneinander nicht bestehen können", 1 daß an einen 
1 Fassungen von Heymans (vgl. die Gesetze und Elemente des wissen- 
schaftlichen Denkens I. § 19 u. f.). Verwandt mit der zweiten Fassung ist 
diejenige Sigwaät's, Logik I. 2 S. 419, „daß es unmöglich ist, mit Bewußt- 
sein denselben Satz zugleich zu bejahen und zu verneinen". 
88 Die psychologischen Interpretationen 
expliciten Widerspruch zu glauben für uns unmöglich sei, 1 daß 
Niemand annehmen könne, es sei etwas und sei zugleich nicht, 
und dergleichen. 
Verweilen wir, um keine Unklarheit übrig zu lassen, bei 
der Erwägung dieser schillernden Fassungen. Bei näherer Be- 
trachtung merkt man sogleich den beirrenden Einfluß mit- 
spielender Aequivocationen, in Folge deren das echte Gesetz 
oder irgend welche ihm äquivalente normative Wendungen mit 
psychologischen Behauptungen verwechselt wurden. So bei der 
ersten Fassung. Im Denken schließen sich Bejahung und Ver- 
neinung aus. Der Terminus Denken, der in weiterem Sinne 
alle intellectiven Bethätigungen befaßt, wird im Sprachgebrauch 
vieler Logiker mit Vorliebe in Beziehung auf das vernünftige, 
„logische" Denken, also in Beziehung auf das richtige Urtheilen 
gebraucht. Daß sich im richtigen Urtheilen Ja und Nein aus- 
schließen, ist evident, aber damit ist auch ein mit dem logischen 
Gesetz äquivalenter, nichts weniger als psychologischer Satz aus- 
gesprochen. Er besagt, daß kein Urtheilen ein richtiges wäre, 
in welchem derselbe Sachverhalt zugleich bejaht und verneint 
würde; aber mit Nichten sagt er irgend etwas darüber, ob 
— gleichgiltig ob in Einem Bewußtsein oder in mehreren — 
contradictorische Urtheilsacte realiter coexistiren können oder 
nicht. 2 
Zugleich ist so die zweite Formulirung (daß gleichzeitig in 
Einem Bewußtsein als widersprechend erkannte Urtheile neben- 
einander nicht bestehen können) ausgeschlossen, es sei denn, 
daß man das „Bewußtsein" als „Bewußtsein überhaupt", als 
überzeitliches Normalbewußtsein interpretirt. Natürlich kann 
aber ein primitives logisches Princip nicht den Begriff des 
1 Vgl. den Schluß des Citats aus Mill's Schrift gegen Hamilton oben 
S. 81 (Text). Ebenso heißt es a. a. 0. S. 484 unten: „two assertions, 
one of which denies wkat tke other affirms, cannot he thought together", wo 
das „thought" gleich darauf als „believed" interpretirt wird. 
2 Auch Höfler und Meinong unterläuft das Versehen, dem logischen 
Princip den Gedanken der Incoexistenz zu unterschieben. (Logik 1890. S. 133.) 
der logischen Grundsätze. 89 
Normalen voraussetzen, der ohne Rückbeziehung auf dieses 
Princip garnicht zu fassen wäre. Uebrigens ist es klar, daß der 
so verstandene Satz, wofern man sich jeder metaphysischen 
Hypostasirung enthält, eine äquivalente Umschreibung des lo- 
gischen Princips darstellt und mit aller Psychologie nichts zu 
thun hat. 
Eine ähnliche Aequivocation wie in der ersten spielt in 
der dritten und vierten Formulirung. Niemand kann an einen 
Widerspruch glauben, Niemand kann annehmen, daß dasselbe 
sei und nicht sei — Niemand Vernünftiger, wie selbstverständ- 
lich ergänzt werden muß. Für jeden, der richtig urtheilen will, 
und für Niemand sonst besteht diese Unmöglichkeit. Sie drückt 
also keinen psychologischen Zwang aus, sondern die Einsicht, 
daß entgegengesetzte Sachverhalte nicht zusammen wahr sind, 
und daß somit, wer den Anspruch erhebt, richtig zu urtheilen, 
das heißt das Wahre als wahr, das Falsche als falsch gelten 
zu lassen, so urtheilen muß, wie dieses Gesetz es vorschreibt. 
Im factischen Urtheilen mag es anders kommen; kein psycho- 
logisches Gesetz zwingt den Urtheilenden unter das Joch der 
logischen Gesetze. Wieder haben wir es also mit einer äqui- 
valenten Wendung des logischen Gesetzes zu thun, der nichts 
ferner liegt als der Gedanke an eine psychologische, also cau- 
sale Gesetzlichkeit der Urtheilsphänomene. Eben dieser Ge- 
danke macht andererseits aber den wesentlichen Gehalt der 
psychologischen Deutung aus. Sie resultirt, wenn das Nicht- 
können eben als Incoexistenz der Urtheilsacte anstatt als 
Incompatibilität der entsprechenden Sätze (als ihr gesetzliches 
Nichtzusammenwahrsein) gefaßt wird. 
Der Satz : kein „Vernünftiger" oder auch nur „Zurechnungs- 
fähiger" kann an einen Widerspruch glauben, läßt noch eine 
andere Interpretation zu. Wir nennen den einen Vernünftigen, 
dem wir die habituelle Disposition zutrauen, „bei normaler 
Denkverfassung" „in seinem Kreise" richtig zu urtheilen. Wer 
die habituelle Befähigung besitzt, in normaler Denkverfassung 
zum Mindesten das „Selbstverständliche", „auf der Hand 
90 Die psychologischen Interpretationen 
Liegende" nicht zu verfehlen, gilt uns in dem hier fraglichen 
Sinne als „zurechnungsfähig". Natürlich zählen wir die Ver- 
meidung expliciter Widersprüche in den — übrigens recht 
vagen — Bereich dieses Selbstverständlichen. Ist diese Sub- 
sumption vollzogen, so ist der Satz: kein Zurechnungsfähiger 
(oder gar Vernünftiger) kann Widersprüche für wahr halten, 
nichts mehr als eine triviale Uebertragung des Allgemeinen 
auf den Einzelfall. Natürlich würden wir Niemanden zu- 
rechnungsfähig nennen, der sich anders verhielte. Von einem 
psychologischen Gesetz ist also wiederum keine Rede. 
Doch wir sind mit den möglichen Interpretationen nicht zu 
Ende. Eine arge Zweideutigkeit des Wortes Unmöglichkeit, 
nach der es nicht bloß die objectiv gesetzliche Unverein- 
barkeit, sondern auch ein subjectives Unvermögen, Ver- 
einigung zu Stande zu bringen, bedeuten kann, trägt nicht wenig 
zur Begünstigung psychologistischer Tendenzen bei. Daß Wider- 
sprüche zusammen bestehen, kann ich nicht glauben — ich 
mag mich noch so sehr bemühen, der Versuch scheitert an dem 
gefühlten und unüberwindlichen Widerstand. Dieses Nichtglauben- 
können, so möchte man argumentiren, ist ein evidentes Erleb- 
nis, ich sehe also ein, daß der Glaube an Widersprechendes für 
mich, also auch für jedes Wesen, das ich mir analog denken 
muß, eine Unmöglichkeit ist; ich habe damit eine evidente 
Einsicht in eine psychologische Gesetzlichkeit, die eben im 
Satze vom Widerspruch ausgedrückt ist. 
Wir antworten, nur auf den neuen Irrthum der Argumen- 
tation Rücksicht nehmend, folgendes: Erfahrungsmäßig miß- 
lingt, wo wir uns urtheilend entschieden haben, jedweder Ver- 
such, die Ueberzeugung, von der wir eben erfüllt sind, aufzu- 
geben und den gegenteiligen Sachverhalt anzunehmen; es sei 
denn, daß neue Denkmotive auftauchen, nachträgliche Zweifel, 
ältere und mit der gegenwärtigen unverträgliche Ueberzeugungen, 
oft nur ein dunkles „Gefühl"' feindlich aufstrebender Gedanken- 
massen. Der vergebliche Versuch, der gefühlte Widerstand 
u. dgl., das sind individuelle Erlebnisse, beschränkt auf Person 
der logischen Grundsätze. 91 
und Zeit, gebunden an gewisse, exact garnicht bestimmbare 
Umstände. Wie sollten sie also Evidenz begründen für ein all- 
gemeines, Person und Zeit transcendirendes Gesetz? Man 
verwechsle nicht die assertorische Evidenz für das Dasein des 
einzelnen Erlebnisses mit der apodictischen Evidenz für den 
Bestand eines allgemeinen Gesetzes. Kann die Evidenz für das 
Dasein jenes als Unfähigkeit gedeuteten Gefühls uns die Ein- 
sicht gewähren, daß, was wir soeben factisch nicht zu Stande 
bringen, uns auch für immer und gesetzlich versagt sei? Man 
beachte die Unbestimmbarkeit der wesentlich mitspielenden 
Umstände. Thatsächlich irren wir in dieser Hinsicht oft genug, 
obschon wir uns, von einem Sachverhalt A fest überzeugt, so 
leicht zu dem Ausspruch versteigen: Es ist undenkbar, daß 
Jemand non-A urtheile. In gleichem Sinne können wir nun 
auch sagen: Es ist undenkbar, daß Jemand den Satz des Wider- 
spruches — von dem wir ja die festeste Ueberzeugung haben — 
nicht annehme; und wieder: Niemand bringt es fertig, zwei 
contradictorische Sachverhalte zugleich für wahr zu halten. 
Es mag sein, daß hierfür ein aus vielfältiger Erprobung an 
Beispielen erwachsenes und eventuell recht lebhaftes Erfahrungs- 
urtheil spricht; aber die Evidenz, daß es sich allgemein und 
nothwendig so verhalte, besitzen wir nicht. 
Die wahre Sachlage können wir so beschreiben: Apooüc- 
iische Evidenz, d. i. die Einsicht im prägnanten Sinne des 
Wortes, haben wir bezüglich des Nichtzusammenwahrseins 
«contradictorischer Sätze. Das Gesetz dieser Unverträglichkeit 
ist das echte Princip vom Widerspruche. Die apodictische 
Evidenz erstreckt sich dann auch auf eine psychologische Nutz- 
anwendung; wir haben auch die Einsicht, daß zwei Urtheile 
von contradictorischem Gehalt nicht in der Weise coexistiren 
können, daß sie beide nur urtheilsmäßig fassen, was in fun- 
«direnden Anschauungen wirklich gegeben ist. Allgemeiner haben 
wir die Einsicht, daß nicht bloß assertorisch, sondern auch 
apodictisch evidente Urtheile von contradictorischem Gehalt — 
weder in Einem Bewußtsein noch auf verschiedene Bewußtseine 
92 Die psychologischen Interpretationen 
vertheilt — coexistiren können. Mit alledem ist ja nur gesagt, 
daß Sachverhalte, die als contradictorische objectiv unverträg- 
lich sind, factisch auch von Niemandem in dem Kreise seiner 
Anschauung und seiner Einsicht als coexistirend vorgefunden 
werden können — was keineswegs ausschließt, daß sie für co- 
existirend gehalten werden. Dagegen fehlt uns apodictische 
Evidenz in Beziehung auf contradictorische Urtheile überhaupt; 
nur besitzen wir innerhalb practisch bekannter und für prac- 
tische Zwecke genügend begrenzter Klassen von Fällen ein er- 
fahrungsmäßiges Wissen, daß sich in diesen Fällen contra- 
dictorische Urtheilsacte thatsächlich ausschließen. 
§ 28. Die vermeintliche Doppelseitigkeit des Princips vom Wider- 
spruch, wonach es zugleich als Naturgesetz des Denkens und als 
Normalgesetz seiner logischen Regelung zu fassen sei. 
In unserer psychologisch interessirten Zeit haben sich nur 
wenige Logiker von den psychologischen Mißdeutungen der 
logischen Principien ganz frei zu halten gewußt; darunter auch 
solche nicht, die selbst gegen eine psychologische Fundirung 
der Logik Partei ergriffen haben, oder die aus anderen Gründen 
den Vorwurf des Psychologismus empfindlich ablehnen würden. 
Bedenkt man, daß, was nicht psychologisch ist, auch nicht 
psychologischer Aufklärung zugänglich ist, daß also jeder noch 
so wolgem einte Versuch, durch psychologische Forschungen auf 
das Wesen der „Denkgesetze" ein Licht zu werfen, deren 
psychologische Umdeutung voraussetzt, so wird man alle 
deutschen Logiker der von Sigwart angebahnten Richtung 
hieher zählen müssen , mögen sie auch der ausdrücklichen 
Formulirung oder Kennzeichnung dieser Gesetze als psycho- 
logischer fern geblieben sein und sie wie immer den sonstigen 
Gesetzen der Psychologie gegenübergestellt haben. Findet man 
die gedanklichen Verschiebungen nicht in den gewählten Ge- 
setzesformeln ausgeprägt, dann um so sicherer in den be- 
gleitenden Erläuterungen oder in dem Zusammenhang der je- 
weiligen Darstellungen. 
der logischen Grundsätze. 93 
Besonders bemerkenswert]! erscheinen uns die Versuche, dem 
Satze vom Widerspruch eine Doppelstellung zu verschaffen, 
der zufolge er einerseits als Naturgesetz eine bestimmende 
Macht unseres thatsächlichen Urtheilens, andererseits als 
Norm algesetz das Fundament aller logischen Regeln bilden 
soll. In besonders ansprechender Weise vertritt diese Auf- 
assung F. A. Lange in den „Logischen Studien", einer geist- 
vollen Schrift, die im Uebrigen ein Beitrag nicht zur Förderung 
einer psychologistischen Logik im Style Mili/s, sondern „zur 
Neubegründung der formalen Logik" sein will. Freilich, 
wenn man sich diese Neubegründung näher ansieht und liest, 
daß die Wahrheiten der Logik sich wie die der Mathematik 
aus der Raumanschauung ableiten, 1 daß die einfachen Grund- 
lagen dieser Wissenschaften, „da sie die strenge Richtigkeit 
aller Erkenntnis überhaupt verbürgen", „die Grundlagen unserer 
intellectuellen Organisation sind", und daß also „die Gesetz- 
mäßigkeit, die wir an ihnen bewundern, aus uns selbst 
stammt . . . aus der unbewußten Grundlage unserer selbst" 2 
— so wird man kaum umhin können, die LANGE'sche Stellung 
wieder als einen Psychologismus zu klassificiren, nur von einem 
anderen Genus, unter welches auch Kant's formaler Idealismus 
— im Sinne der vorherrschenden Interpretation desselben — 
und die sonstigen Species der Lehre von den angeborenen Er- 
kenntnisvermögen oder „Erkenntnisquellen" gehören. 3 
1 F. A. Lange, Logische Studien, ein Beitrag zur Neubegründung 
der formalen Logik und Erkenntnistheorie, 1877, S. 130. 
2 A. a. 0. S. 148. 
3 Daß Kant's Erkenntnistheorie Seiten hat, die über diesen Psycho- 
logismus der Seelenvermögen als Erkenntnisquellen hinausstreben und 
in der That auch hinausreichen, ist allbekannt. Hier genügt es, daß sie 
auch stark hervortretende Seiten hat, die in den Psychologismus hinein- 
reichen, was lebhafte Polemik gegen andere Formen psychologistischer 
Erkenntnisbegründung natürlich nicht ausschließt. Uebrigens gehört nicht 
bloß Lange, sondern ein guter Theil der Neukantianer in die Sphäre 
psychologistischer Erkenntnistheorie, wie wenig sie es auch Wort haben 
wollen. Transcendentalpsychologie ist eben auch Psychologie. 
94 Die psychologischen Interpretationen 
Lange's hiehergehörige Ausführungen lauten: „Der Satz des 
Widerspruchs ist der Punkt, in welchem sich die Naturgesetz© 
des Denkens mit den Normalgesetzen berühren. Jene psycho- 
logischen Bedingungen unserer Vorstellungsbildung, welche durch 
ihre unabänderliche Thätigkeit im natürlichen, von keiner Regel ge- 
leiteten Denken sowol Wahrheit als Irrthum in ewig sprudelnder 
Fülle hervorbringen, werden ergänzt, beschränkt und in ihrer Wirkung 
zu einem bestimmten Ziele geleitet durch die Thatsache, daß wir 
Entgegengesetztes in unserem Denken nicht vereinigen können, sobald 
es gleichsam zur Deckung gebracht wird. Der menschliche Geist 
nimmt die größten Widersprüche in sich auf, solange er das Ent- 
gegengesetzte in verschiedene Gedankenkreise einhegen und so aus- 
einanderhalten kann; allein wenn dieselbe Aussage sich unmittelbar 
mit ihrem Gegentheil auf denselben Gegenstand bezieht, so hört 
diese Fähigkeit der Vereinigung auf; es entsteht völlige Unsicherheit, 
oder eine der beiden Behauptungen muß weichen. Psychologisch 
kann freilich diese Vernichtung des Widersprechenden vorübergehend 
sein, insofern die unmittelbare Deckung der Widersprüche vorüber- 
gehend ist. Was in verschiedenen Denkgebieten tief eingewurzelt 
ist, kann nicht so ohne weiteres zerstört werden, wenn man durch 
bloße Folgerungen zeigt, daß es widersprechend ist. Auf dem Punkte 
freilich, wo man die Consequenzen des einen und des anderen Satzes 
unmittelbar zur Deckung bringt, bleibt die Wirkung nicht aus, allein 
sie schlägt nicht immer durch die ganze Reihe der Folgerungen 
hindurch bis in den Sitz der ursprünglichen Widersprüche. Zweifel 
an der Bündigkeit der Schlußreihe, an der Identität des Gegenstandes 
der Folgerung schützen den Irrthum häufig; aber auch wenn er für 
den Augenblick zerstört wird, bildet er sich aus dem gewohnten 
Kreise der Vorstellungsverbindungen wieder neu und behauptet sich, 
wenn er nicht endlich durch wiederholte Schläge zum Weichen ge- 
bracht wird. 
Trotz dieser Zähigkeit des Irrthums muß gleichwol das psycho- 
logische Gesetz der Unvereinbarkeit unmittelbarer Widersprüche im 
Denken mit der Zeit eine große Wirkung ausüben. Es ist die 
scharfe Schneide, mittels welcher im Fortgang der Erfahrung all- 
mählich die unhaltbaren Vorstellungsverbindungen vernichtet werden, 
während die besser haltbaren fortdauern. Es ist das vernichtende 
Princip im natürlichen Fortschritt des menschlichen Denkens, welches, 
der logischen Grundsätze. 95 
gleich dem Fortschritt der Organismen, darauf beruht, daß immer 
neue Verbindungen von Vorstellungen erzeugt werden, von denen 
beständig die große Masse wieder vernichtet wird, während die 
besseren überleben und weiter wirken. 
Dieses psychologische Gesetz des Widerspruches ... ist un- 
mittelbar durch unsere Organisation gegeben und wirkt vor aller 
Erfahrung als Bedingung aller Erfahrung. Seine Wirksamkeit ist 
eine objective, und es braucht nicht erst zum Bewußtsein gebracht 
zu werden, um thätig zu sein. 
Sollen wir nun aber dasselbe Gesetz als Grundlage der Logik 
auffassen, sollen wir es als Normalgesetz alles Denkens anerkennen, 
wie es als Naturgesetz auch ohne unsere Anerkennung wirksam 
ist, dann allerdings bedürfen wir hier so gut, wie bei allen anderen 
Axiomen der typischen Anschauung, um uns zu überzeugen." 1 
„Was ist hier das Wesentliche für die Logik, wenn wir alle 
psychologischen Zuthaten weglassen? Nichts als die Thatsache der 
beständigen Aufhebung des Widersprechenden. Es ist auf dem Boden 
der Anschauung im Schema ein bloßer Pleonasmus, wenn man sagt, 
daß der Widerspruch nicht bestehen kann; als ob hinter dem Grunde 
des Noth wendigen noch einmal eine , Notwendigkeit steckte. Die 
Thatsache ist, daß er nicht besteht, daß jedes Urtheil, welches die 
Grenze des Begriffs überschreitet, sofort durch ein entgegengesetztes 
und fester begründetes Urtheil aufgehoben wird. Diese thatsächliche 
Aufhebung ist aber für die Logik der letzte Grund aller Regeln. 
Psychologisch betrachtet kann man sie auch wieder als nothwendig 
bezeichnen, indem man sie als einen Specialfall eines allgemeineren 
Naturgesetzes ansieht; damit hat aber die Logik nichts zu schaffen, 
welche vielmehr hier mit sammt ihrem Grundgesetze des Wider- 
spruchs erst ihren Ursprung nimmt." 2 
Diese Lehren F. A. Lange's haben insbesondere auf Kkoman 3 
und Heymans 4 sichtliche Wirkungen geübt. Dem Letzteren ver- 
danken wir einen systematischen Versuch, die Erkenntnistheorie mit 
1 A. a. 0. S. 27 f. 
2 A. a. 0. S. 49. 
3 K. Kroman, Unsere Naturerkenntnis, übers, von Fischer -Benzon. 
Kopenhagen 1883. 
4 G. Heymans, Die Gesetze und Elemente des wissenschaftlichen 
Denkens, 2 Bde., Leipzig 1890 und 1894. 
96 Die psychologischen Interpretationen 
möglichster Consequenz auf psychologischer Basis aufzuführen. Als 
ein nahezu reinliches Gedankenexperiment muß es uns besonders will- 
kommen sein, und wir werden bald Gelegenheit finden, darauf nähere 
Rücksicht zu nehmen. — Aehnliche Auffassungen finden wir auch 
von Liebmann 1 ausgesprochen und zu unserer Ueberraschung in- 
mitten einer Betrachtung, welche, durchaus zutreffend, der logischen 
Notwendigkeit „absolute Giltigkeit für jedes vernünftig denkende 
Wesen 4 ' beimißt, „gleichviel ob dessen sonstige Constitution mit der 
unsrigen zusammenstimme oder nicht". 
Was wir gegen diese Lehren einzuwenden haben, ist 
nach dem Obigen klar. Wir leugnen nicht die psycho- 
logischen Thatsachen, von denen in Lange's so eindring- 
licher Darstellung die Rede ist; aber wir vermissen alles, 
was es rechtfertigen könnte, hier von einem Naturgesetz zu 
sprechen. Vergleicht man die verschiedenen gelegentlichen 
Formulirungen des vermeintlichen Gesetzes mit den Thatsachen, 
so erweisen sie sich als sehr nachlässige Ausdrücke derselben. 
Hätte Lange den Versuch einer begrifflich genauen Beschreibung 
und Umgrenzung der uns % wolvertrauten Erfahrungen unter- 
nommen, so hätte ihm nicht entgehen können, daß sie keines- 
wegs als Einzelfälle eines Gesetzes in dem exacten Sinne 
gelten können, der bei den logischen Principien in Frage 
kommt. In der That reducirt sich, was man uns als „Natur- 
gesetz vom Widerspruch" darbietet, auf eine rohe empirische 
Allgemeinheit, die als solche mit einer des Genaueren über- 
haupt nicht fixirbaren Unbestimmtheitssphäre behaftet ist. 
Es bezieht sich überdies nur auf die normalen psychischen In- 
dividuen; denn wie sich psychisch Abnorme verhalten, darüber 
kann die hier allein zu Rathe gezogene Alltagserfahrung des 
Normalen nichts aussagen. Kurz, wir vermissen die streng 
wissenschaftliche Haltung, die bei aller Benützung vorwissen- 
schaftlicher Erfahrungsurtheile zu wissenschaftlichen Zwecken 
unbedingt geboten ist. Wir erheben den entschiedensten Ein- 
spruch gegen die Vermengung jener vagen empirischen All- 
1 0. Liebmann, Gedanken und Thatsachen, 1. Heft (1882) S. 25—27. 
der logischen Grundsätze. 97 
gemeinheit mit dem absolut exacten und rein begrifflichen 
Gesetze, das allein in der Logik seine Stelle hat; wir halten 
es geradezu für widersinnig, das eine mit dem anderen zu 
identificiren oder aus dem einen das andere herzuleiten, oder 
auch beide zu dem vermeintlich zweiseitigen Gesetz vom 
Widerspruch zusammenzuschweißen. Nur die Unachtsam- 
keit auf den schlichten Bedeutungsgehalt des logischen Ge- 
setzes ließ es übersehen, daß dieses zur thatsächlichen Auf- 
hebung des Widersprechenden im Denken weder direct noch 
indirect die mindeste Beziehung hat. Diese thatsächliche 
Aufhebung betrifft offenbar nur die Urtheilserlebnisse eines und 
desselben Individuums in einem und demselben Zeitpunkt und 
Act; es betrifft nicht Bejahung und Verneinung vertheilt auf 
verschiedene Individuen oder auf verschiedene Zeiten und Acte. 
Für das Thatsächliche, das hier in Frage ist, kommen der- 
gleichen Unterscheidungen wesentlich in Betracht, das logische 
Gesetz wird durch sie überhaupt nicht berührt. Es spricht 
eben nicht von dem Kampfe contradictorischer Urtheile, dieser 
zeitlichen real so und so bestimmten Acte, sondern von der 
gesetzlichen Unverträglichkeit unzeitlicher, idealer Einheiten, 
die wir contradictorische Sätze nennen. Die Wahrheit, daß 
in einem Paar solcher Sätze nicht beide wahr sind, enthält 
nicht den Schatten einer empirischen Behauptung über irgend 
ein Bewußtsein und seine Urtheilsacte. Ich denke, man muß 
sich dies nur einmal ernstlich klar gemacht haben, um die 
Untriftigkeit der kritisirten Auffassung einzusehen. 
§ 29. Fortsetzung. Sigwabts Lehre. 
Auf Seite der hier bestrittenen Lehre vom doppelten Cha- 
rakter der logischen Grundsätze finden wir schon vor Lange 
hervorragende Denker, nach einer gelegentlichen Bemerkung 
selbst Bekgmann, der sonst wenig Neigung zeigt, dem Psycho- 
logismus Concessionen zu machen; 1 vor Allem aber Sigwakt, 
1 Bergmann, Reine Logik S. 20 (Schlußworte des § 2). 
Husskrl, Log. Unters. I. < 
98 Die psychologischen Interpretationen 
dessen weitreichender Einfluß auf die neuere Logik die ge- 
nauere Erwägung seiner bezüglichen Ausführungen rechtfertigt. 
„In keinem anderen Sinne," meint dieser bedeutende Logiker, 
„tritt das Princip des Widerspruchs ... als Normalgesetz auf, 
als in welchem es ein Naturgesetz war und einfach die Bedeu- 
tung der Verneinung feststellte; aber während es als Natur- 
gesetz nur sagt, daß es unmöglich ist, mit Bewußtsein in irgend 
einem Moment zu sagen, A ist b und A ist nicht b, wird es 
jetzt als Normalgesetz auf den gesammten Umkreis constanter 
Begriffe angewendet, über welchen sich die Einheit des Be- 
wußtseins überhaupt erstreckt; unter dieser Voraussetzung be- 
gründet es das gewöhnlich sogenannte Principium Contra- 
dictionis, das jetzt aber kein Seitenstück zum Princip der 
Identität (im Sinne der Formel A ist Ä) bildet, sondern dieses, 
d. h. die absolute Constanz der Begriffe selbst wieder als er- 
füllt voraussetzt." 1 
Ebenso heißt es in paralleler Ausführung in Beziehung auf 
den (als Princip der Uebereinstimmung interpretirten) Satz der 
Identität: „Der Unterschied, ob das Princip der Ueberein- 
stimmung als Naturgesetz oder Normalgesetz betrachtet wird, 
liegt . . . nicht in seiner eigenen Natur, sondern in den Vor- 
aussetzungen, auf die es angewendet wird; im ersten Fall 
wird es angewendet auf das eben dem Bewußtsein Gegen- 
wärtige; im zweiten auf den idealen Zustand einer durch- 
gängigen unveränderlichen Gegenwart des gesammten geordneten 
Vorstellungsinhalts für Ein Bewußtsein, der empirisch niemals 
vollständig erfüllt sein kann." 2 
Nun unsere Bedenken. Wie kann ein Satz, der (als Satz 
vom Widerspruch) „die Bedeutung der Verneinung feststellt", 
den Charakter eines Naturgesetzes haben? Natürlich meint 
Sigwabt nicht, daß der Satz in der Weise einer Nominal- 
definition den Sinn des Wortes Verneinung angiebt. Nur daß 
1 Sigwart, Logik 1. 2 S. 385 (§ 45, 5). 
2 A. a. 0. I. 2 S.383 (§ 45,2). 
der logischen Grundsätze. 99 
er im Sinne der Verneinung gründet, was zur Bedeutung des 
Begriffes Verneinung gehört, auseinanderlegt, mit anderen 
Worten, nur daß durch ein Aufgeben des Satzes auch die Be- 
deutung des Wortes Verneinung aufgegeben wäre, kann Sig- 
wart im Auge haben. Eben dies kann aber nimmermehr den 
Gedankengehalt eines Naturgesetzes ausmachen, zumal auch 
nicht desjenigen, das Sigwart in den anschließenden Worten 
so formulirt, es sei unmöglich mit Bewußtsein in irgend einem 
Moment zu sagen, A ist b und A ist nicht b. Sätze, die in Be- 
griffen gründen (und auch nicht das, was in Begriffen gründet, 
auf Thatsachen bloß übertragen) können nichts darüber aussagen, 
was wir mit Bewußtsein in irgend einem Moment thun oder 
nicht thun können; sind sie, wie Sigwart an anderen Stellen 
lehrt, überzeitlich, so können sie keinen wesentlichen Inhalt 
haben, der Zeitliches, also Thatsächliches betrifft. Jedes Hinein- 
ziehen von Thatsachen in Sätze dieser Art hebt ihren eigent- 
lichen Sinn unvermeidlich auf. Demgemäß ist es klar, daß 
jenes Naturgesetz, das von Zeitlichem, und das Normalgesetz 
(das echte Princip vom Widerspruch), das von Unzeitlichem 
spricht, durchaus heterogen sind, und daß es sich also nicht 
um Ein Gesetz handeln kann, das in demselben Sinne n^* 
in verschiedener Function oder Anwendungssphäre auf- 
tritt. Uebrigens müßte doch, wenn die Gegenansicht richtig wäre, 
eine allgemeine Formel angebbar sein, welche jenes Gesetz über 
Thatsachen und dieses Gesetz über ideale Objecte gleichmäßig 
befaßte. Wer hier Ein Gesetz lehrt, muß über Eine begrifflich 
bestimmte Fassung verfügen. Begreiflicher Weise ist aber die 
Frage nach dieser einheitlichen Fassung eine vergebliche. 
Wiederum habe ich folgendes Bedenken. Das Normal- 
gesetz soll die absolute Constanz der Begriffe als erfüllt voraus- 
setzen? Dann würde das Gesetz also nur Gel tung unter der 
Voraussetzung haben, daß die Ausdrücke allzeit in iden- 
tischer Bedeutung gebraucht werden, und wo diese Voraus- 
setzung nicht erfüllt ist, verlöre es auch seine Geltung. Dies 
kann nicht die ernstliche Ueberzeugung des ausgezeichneten 
100 Die psychologischen Interpretationen 
Logikers sein. Natürlich setzt die empirische Anwendung 
des Gesetzes voraus, daß die Begriffe, bezw. Sätze, welche als 
Bedeutungen unserer Ausdrücke fungiren, wirklich dieselben 
sind, so wie der ideale Umfang des Gesetzes auf alle möglichen 
Sätzepaare entgegengesetzter Qualität, aber identischer Ma- 
terie geht. Aber natürlich ist dies keine Voraussetzung der 
Geltung, als ob diese eine hypothetische wäre, sondern die 
Voraussetzung möglicher Anwendung auf vorgegebene Einzel- 
fälle. So wie es die Voraussetzung der Anwendung eines 
Zahlengesetzes ist, daß uns gegebenen Falls eben Zahlen vor- 
liegen, und zwar Zahlen von solcher Bestimmtheit, wie es sie 
ausdrücklich bezeichnet, so ist es Voraussetzung des logischen 
Gesetzes, daß uns Sätze vorliegen, und zwar verlangt es aus- 
drücklich Sätze identischer Materie. 
Auch die Beziehung auf ein ideales Bewußtsein überhaupt 1 
kann ich nicht recht förderlich finden. In einem idealen 
Denken würden alle Begriffe (genauer alle Ausdrücke) in ab- 
solut identischer Bedeutung gebraucht sein, es gäbe keine 
fließenden Bedeutungen, keine Aequivocationen und Quatter- 
nionen. Aber in sich haben die logischen Gesetze keine 
Wesentliche Beziehung auf dieses Ideal, das wir uns um ihret- 
willen vielmehr erst bilden. Der beständige Recurs auf das 
Idealbewußtsein erregt das unbehagliche Gefühl, als ob die 
logischen Gesetze in Strenge eigentlich nur für diese fictiven 
Idealfälle Geltung besäßen, statt für die empirisch vorkommen- 
den Einzelfälle. In welchem Sinne rein logische Sätze iden- 
tische Begriffe „voraussetzen", haben wir eben erörtert. Sind 
begriffliche Vorstellungen fließend, d. h. ändert sich bei Wieder- 
kehr , desselben' Ausdrucks ,der' begriffliche Gehalt der Vor- 
stellung, so haben wir im logischen Sinn nicht mehr denselben, 
sondern einen zweiten Begriff, und so bei jeder weiteren Aende- 
rung einen neuen. Aber jeder einzelne für sich ist eine über- 
empirische Einheit und fällt unter die auf seine jeweilige Form 
1 Vgl. auch a. a. 0. I. 2 S. 419 (§ 48, 4). 
der logischen Grundsätze. 101 
bezüglichen logischen Wahrheiten. So wie der Fluß der em- 
pirischen Farbeninhalte und die Unvollkommenheit der quali- 
tativen Identificirung nicht die Unterschiede der Farben als 
Qualitäten speci es tangirt, so wie die Eine Species ein ideal 
Identisches ist gegenüber der Mannigfaltigkeit möglicher Einzel- 
fälle (die selbst nicht Farben sind, sondern eben Fälle Einer 
Farbe), so gilt dasselbe von den identischen Bedeutungen oder 
Begriffen in Beziehung auf die begrifflichen Vorstellungen, deren 
^Inhalte' sie sind. Die Fähigkeit, ideirend im Einzelnen das 
Allgemeine, in der empirischen Vorstellung den Begriff zu er- 
fassen und uns im wiederholten Vorstellen der Identität der 
begrifflichen Intention zu versichern, ist die Voraussetzung für 
die Möglichkeit der Erkenntnis, des Denkens. Und wie wir 
Ein Begriffliches im Acte der Ideation erfassen — als die 
Eine Species, deren Einheit gegenüber der Mannigfaltigkeit 
thatsächlicher oder als thatsächlich vorgestellter Einzelfälle wir 
einsichtig zu vertreten vermögen — so können wir auch die 
Evidenz der logischen Gesetze gewinnen, welche sich auf diese, 
bald so oder so geformten Begriffe beziehen. Zu den ,Begriffen< 
in diesem Sinne von idealen Einheiten, gehören nun auch die 
,Sätze', von denen das Principium Contradictionis spricht, und 
so überhaupt die Bedeutungen der Buchstabenzeichen, die in 
den formelhaften Ausdrücken der logischen Sätze benutzt werden. 
Wo immer wir Acte begrifflichen Vorstellens vollziehen, da 
haben wir auch Begriffe; die Vorstellungen haben ihre In- 
halte', ihre idealen Bedeutungen, deren wir uns abstractiv, in 
ideirender Abstraction bemächtigen können; und damit haben 
wir auch überall die Möglichkeit der Anwendung der logischen 
Gesetze gegeben. Die Geltung dieser Gesetze ist aber schlecht- 
hin unbegrenzt, sie hängt nicht davon ab, ob wir und wer 
immer begriffliche Vorstellungen factisch zu vollziehen und 
sie mit dem Bewußtsein identischer Intention festzuhalten, 
bezw. zu wiederholen vermag. 
102 Die Syllogistik in psychologistischer Beleuchtung. 
Sechstes Kapitel. 
Die Syllogistik in psychologistischer Beleuchtung. 
Schlußformeln und chemische Formeln. 
§ 30. Versuche zur psychologischen Interpretation der syllo- 
gistischen Sätze, 
Wir haben in den Ausführungen des letzten Kapitels vor- 
zugsweise den Satz des Widerspruchs zu Grunde gelegt, weil 
gerade bei diesem, wie bei den Grundsätzen überhaupt, die 
Versuchung zur psychologistischen Auffassung sehr groß ist. 
Die Gedankenmotive, die zu ihr hindrängen, haben in der 
That einen starken Anstrich von Selbstverständlichkeit. Ueber- 
dies läßt man sich auf die specielle Durchführung der 
empiristischen Doctrin bei den' Schlußgesetzen seltener 
ein; vermöge ihrer Reductibilität auf die Grundsätze glaubt 
man bei ihnen jeder weiteren Bemühung enthoben zu sein. 
Sind diese Axiome psychologische Gesetze, und sind die syllo- 
gistischen Gesetze rein deductive Consequenzen der Axiome, 
dann müssen auch die syllogistischen Gesetze als psychologische 
gelten. Man sollte nun meinen, daß jeder Fehlschluß eine 
entscheidende Gegeninstanz abgeben müsse, und daß also aus 
dieser Deduction vielmehr ein Argument gegen die Möglichkeit 
jeder psychologischen Deutung der Axiome zu entnehmen sei. 
Man sollte ferner meinen, daß die nöthige Sorgsamkeit in der 
gedanklichen und sprachlichen Fixirung des prätendirten psycho- 
logischen Gehalts der Axiome den Empiristen überzeugen 
müßte, daß sie in solcher Interpretation auch nicht den 
kleinsten Beitrag zum Beweise der Schlußformeln leisten 
können, und daß, wo immer solch ein Beweis statthat, die Aus^ 
gangspunkte ebenso wie die Endpunkte den Charakter von 
Gesetzen haben, die von dem, was in der Psychologie Gesetz 
Schlußformeln und chemische Formeln. 103 
heißt, toto coelo verschieden sind. Aber selbst die klarsten 
Widerlegungen scheitern an der Ueberzeugungsfreudigkeit der 
psychologistischen Lehre. G. Heymans, welcher diese Lehre 
neuerdings ausführlich entwickelt hat, nimmt an der Existenz 
von Fehlschlüssen so wenig Anstoß, daß er in der Möglichkeit, 
einen Fehlschluß nachzuweisen, sogar eine Bestätigung der 
psychologischen Auffassung sieht; denn dieser Nachweis bestehe 
nicht darin, denjenigen, der noch nicht nach dem Satze des 
Widerspruchs denke, eines Besseren zu belehren, sondern darin, 
den im Fehlschluß unvermerkt begangenen Widerspruch aufzu- 
zeigen. Man möchte hier fragen, ob unbemerkte Widersprüche 
nicht auch Widersprüche sind, und ob das logische Princip 
nur die Unvereinbarkeit bemerkter Widersprüche aussage, 
während es bei unbemerkten zulasse, daß sie zusammen wahr 
seien. Es ist wieder klar — man denke nur an den Unter- 
schied der psychologischen und logischen Unvereinbarkeit — 
daß wir uns in der trüben Sphäre der schon besprochenen 
Aequivocationen herumtreiben. 
Wollte man noch sagen, die Rede von „unvermerkten" 
Widersprüchen, die der Fehlschluß enthalte, sei eine un- 
eigentliche; erst im Verlaufe des widerlegenden Gedanken- 
ganges trete der Widerspruch als Neues auf, er stelle sich als 
Folge der irrigen Schlußweise ein und daran knüpfe sich 
(immer psychologisch verstanden) die weitere Folge, daß wir 
uns nun auch genöthigt sehen, diese Schlußweise als irrig zu 
verwerfen — so wäre uns wenig gedient. Die eine Gedanken- 
bewegung hat diesen, eine andere wieder einen anderen Erfolg. 
Kein psychologisches Gesetz bindet die ,Widerlegung' an den 
Fehlschluß. Jedenfalls tritt er in unzähligen Fällen ohne sie 
auf und behauptet sich in der Ueberzeugung. Wie kommt also 
gerade die eine Gedankenbewegung, die sich nur unter gewissen 
psychischen Umständen an den Trugschluß anknüpft, zu dem 
Eechte, ihm einen Widerspruch schlechthin zuzuschieben und 
ihm nicht bloß die ,Giltigkeit' unter diesen Umständen, sondern 
die objective, absolute Giltigkeit abzustreiten? Genau ebenso 
104 Die Syllogistik in psychologistischer Beleuchtung. 
verhält es sich natürlich bei den »richtigen* Schlußformen in Be- 
ziehung auf ihre rechtfertigende Begründung durch die logischen 
Axiome. Wie kommt der begründende Gedankengang, der nur 
unter gewissen psychischen Umständen eintritt, zu dem Anspruch, 
die bezügliche Schlußform als schlechthin giltige auszuzeichnen? 
Für derartige Fragen hat die psychologistische Lehre keine an- 
nehmbare Antwort; es fehlt ihr hier wie überall die Möglichkeit, 
den objectiven Giltigkeitsanspruch der logischen Wahrheiten, und 
damit auch ihre Function als absolute Normen des richtigen 
und falschen Urtheilens, zum Verständnis zu bringen. Wie oft 
ist dieser Einwand erhoben, wie oft ist bemerkt worden, daß 
die Identification von logischem und psychologischem Gesetz 
auch jeden Unterschied zwischen richtigem und irrigem Denken 
aufhöbe, da die irrigen Urtheilsweisen nicht minder nach 
psychologischen Gesetzen erfolgen als die richtigen. Oder 
sollten wir, etwa auf Grund einer willkürlichen Convention, 
die Ergebnisse gewisser Gesetzlichkeiten als richtig, diejenigen 
anderer als irrig bezeichnen? Was antwortet der Empirist auf 
solche Einwände? „Allerdings strebt das auf Wahrheit ge- 
richtete Denken darnach, widerspruchslose Gedankenverbin- 
dungen zu erzeugen; aber der Werth dieser widerspruchslosen 
Gedankenverbindungen liegt doch eben wieder in dem Um- 
stände, daß thatsächlich nur das Widerspruchslose bejaht 
werden kann, daß also der Satz des Widerspruchs ein Natur- 
gesetz des Denkens ist." 1 Ein sonderbares Streben, wird man 
sagen, das dem Denken hier zugemuthet wird, ein Streben nach 
widerspruchslosen Gedankenverbindungen, während es andere 
als widerspruchslose Verbindungen überhaupt nicht giebt und 
nicht geben kann — so zum Mindesten, wenn das „Naturgesetz" 
wirklich besteht, von dem hier die Rede ist. Oder ist es ein 
besseres Argument, wenn man sagt: „Wir haben keinen einzigen 
1 Heymans a. a. 0. I. S. 70. So sagte ja auch F. A. Lange (vgl. den 
letzten Absatz des längeren Citates aus den log. Studien, oben S. 95), 
die that sächliche Aufhebung des Widersprechenden in unseren Ur- 
theilen sei der letzte Grund der logischen Regeln. 
Schlußformeln und chemische Formeln. 105 
Grund, die Verbindung zweier sich widersprechender Urtheile 
als „unrichtig" zu verurth eilen , wenn nicht eben diesen, daß 
wir instinctiv und unmittelbar die Unmöglichkeit empfinden, die 
beiderseitigen Urtheile gleichzeitig zu bejahen. Man versuche 
es nun, unabhängig von dieser Thatsache zu beweisen, daß nur 
das Widerspruchslose bejaht werden darf: man wird immer 
wieder, um den Beweis führen zu können, das zu Beweisende 
voraussetzen müssen" (a. a. 0. S. 69). Man erkennt ohne Weiteres 
die Wirksamkeit der oben analysirten Aequivocationen : Die 
Einsicht in das logische Gesetz, daß contradictorische Sätze 
nicht zusammen wahr sind, wird identificirt mit der instinctiven 
und. vermeintlich unmittelbaren „Empfindung" der psychologischen 
Unfähigkeit, contradictorische Urtheilsacte gleichzeitig zu voll- 
ziehen. Evidenz und blinde Ueberzeugung, exacte und em- 
pirische Allgemeinheit, logische Unverträglichkeit der Sachver- 
halte und psychologische Unverträglichkeit der Glaubensacte, also 
Nicht-zusammen-wahrsein-können und Nicht-zugleich-glauben- 
können — fließen in Eins zusammen. 
§ 31. Schlußformeln und chemische Formeln. 
Die Lehre, daß die Schlußformeln „empirische Gesetze des 
Denkens" ausdrücken, versuchte Heymans durch den Vergleich 
mit den chemischen Formeln plausibler zu machen. „Genau 
so wie in der chemischen Formel 2ff 2 + 2 = 2ff 2 nur die 
allgemeine Thatsache zum Ausdruck kommt, daß zwei Volumen 
Wasserstoff mit einem Volumen Sauerstoff sich unter geeigneten 
Umständen zu zwei Volumen Wasserstoff verbinden, — genau 
so sagt die logische Formel 
MaX+MaY= YiX+XiY 
nur aus, daß zwei allgemein bejahende Urtheile mit gemein- 
schaftlichem Subjectbegriff unter geeigneten Umständen im Be- 
wußtsein zwei neue particulär bejahende Urtheile erzeugen, in 
denen die Prädicatbegriffe der ursprünglichen Urtheile als 
Prädicat- und Subjectbegriff auftreten. Warum in diesem Falle 
106 Die Syllogistik in psychologistischer Beleuchtung. 
eine Erzeugung neuer Urtheile stattfindet, dagegen etwa bei der 
Combination Me X -f- Me Y nicht, davon wissen wir zur Zeit 
noch nichts. Von der unerschütterlichen Notwendigkeit aber, 
welche diese Verhältnisse beherrscht, und welche, wenn die 
Prämissen zugegeben sind, uns zwingt, auch die Schlußfolgerung 
für wahr zu halten, möge man sich durch Wiederholung der . . . 
Experimente überzeugen." 1 Diese Experimente sind natürlich 
„unter Ausschließung aller störenden Einflüsse" anzustellen und 
bestehen darin, „daß man die betreffenden Prämissenurtheile 
möglichst klar sich vergegenwärtigen, dann den Mechanismus 
des Denkens wirken lassen und die Erzeugung oder Nicht- 
erzeugung eines neuen Urtheils abwarten muß". Kommt aber 
ein neues Urtheil wirklich zustande, dann muß man scharf 
zusehen, ob vielleicht außer Anfangs- und Endpunkt des Pro- 
cesses noch einzelne Zwischenstadien ins Bewußtsein treten 
und diese in möglichster Genauigkeit und Vollständigkeit no- 
tiren. 2 
Was uns bei dieser Auffassung überrascht, ist die Be- 
hauptung, daß bei den von Logikern ausgeschlossenen Com- 
binationen keine Erzeugung neuer Urtheile statthabe. In Be- 
ziehung auf jeden Fehlschluß, z. B. der Form 
XeM + MeY = XeY 
wird man doch sagen müssen, daß allgemein zwei Ur- 
theile der Formen XeM und MeY „unter geeigneten Um- 
ständen" im Bewußtsein ein neues Urtheil ergeben. Die Ana- 
logie mit den chemischen Formeln paßt hier genau so recht 
und schlecht wie in den anderen Fällen. Natürlich ist darauf 
nicht die Entgegnung zulässig, daß die „Umstände" in dem 
einen und anderen Falle ungleich seien. Psychologisch sind 
sie alle von gleichem Interesse und die zugehörigen empirischen 
Sätze von gleichem Werth. Warum machen wir also diesen 
fundamentalen Unterschied zwischen den beiden Klassen von 
1 Heymans, a. a. 0. I. S. 62. 
2 A. a. 0. S. 57. 
Schlußformelm und chemische Formeln. 107 
Formeln? Würde man uns diese Frage vorlegen, so würden 
wir natürlich antworten: Weil wir in Beziehung auf die einen 
zur Einsicht gekommen sind, daß, was sie ausdrücken, 
Wahrheiten, und in Beziehung auf die anderen, daß es Falsch- 
heiten sind. Diese Antwort kann aber der Empirist nicht 
geben. Unter Voraussetzung der von ihm angenommenen Inter- 
pretationen sind ja die den Fehlschlüssen entsprechenden em- 
pirischen Sätze in gleicher Weise giltig, wie die den übrigen 
Schlüssen entsprechenden. 
Der Empirist beruft sich auf die Erfahrung der „uner- 
schütterlichen Notwendigkeit", welche, „wenn die Prämissen 
gegeben sind, uns zwingt auch die Schlußfolgerung für wahr 
zu halten". Aber alle Schlüsse, ob logisch gerechtfertigt oder 
nicht, vollziehen sich mit psychologischer Notwendigkeit und 
auch der (allerdings nur unter Umständen) fühlbare Zwang ist 
überall derselbe. Wer einen begangenen Fehlschluß allen 
kritischen Einwänden zu Trotze immerfort aufrecht hält, fühlt 
die „unerschütterliche Notwendigkeit", den Zwang des Nicht- 
anderskönnens — er fühlt ihn genau so wie derjenige, der 
richtig schließt und auf der erkannten Richtigkeit bestehen 
bleibt. Wie alles Urtheilen, so ist eben auch das Schließen 
nicht Sache der Willkür. Diese gefühlte Unerschütterlichkeit 
ist so wenig ein Zeugnis für wahrhafte Unerschütterlichkeit, 
daß sie vermöge neuer Urtheilsmotive, und zwar selbst im Falle 
richtiger und als richtig erkannter Schlüsse, weichen mag. Sie 
darf man also nicht vermengen mit der echten, logischen Not- 
wendigkeit, die zu jedem richtigen Schlüsse gehört, und die 
nichts anderes besagt und besagen darf als wie die einsichtig 
zu erkennende (obschon nicht von jedem Urtheilenden wirklich 
erkannte) ideal-gesetzliche Geltung des Schlusses. Die Gesetz- 
lichkeit der Geltung als solche tritt allerdings erst hervor in 
der einsichtigen Erfassung des Schlußgesetzes; im Vergleich mit 
ihr erscheint die Einsichtigkeit des hie et nunc vollzogenen 
Schlusses als Einsicht in die nothwendige Geltung des Einzel- 
falles, d. i. in die Geltung desselben auf Grund des Gesetzes. 
108 Die Syllogistik in psychologistischer Beleuchtung. 
Der Empirist meint, wir wüßten „zur Zeit noch Nichts" 
darüber, warum die in der Logik verworfenen Prämissen combi- 
nationen „kein Ergebnis lieferten". Also von einem künftigen 
Fortschritt der Erkenntnis erhofft er reichere Belehrung? Man 
sollte denken, hier wüßten wir alles, was sich überhaupt wissen 
läßt; haben wir doch die Einsicht, daß jede überhaupt mög- 
liche (d. h. in den Rahmen der syllogistischen Combinationen 
fallende) Form von Schlußsätzen in Verknüpfung mit den frag- 
lichen Prämissencombinationen ein falsches Schlußgesetz liefern 
würde; man sollte denken, daß in diesen Fällen auch für einen 
unendlich vollkommenen Intellect ein Mehr an Wissen schlechter- 
dings nicht möglich wäre. 
An diese und ähnliche Einwände würde sich noch ein 
andersartiger knüpfen lassen, der, obschon nicht minder kräftig, 
für unsere Zwecke minder wichtig erscheint. Es ist nämlich 
unzweifelhaft, daß die Analogie mit den chemischen Formeln 
nicht eben weit reicht, ich meine nicht so weit, daß wir Anlaß 
fänden, neben den logischen Gesetzen die mit ihnen ver- 
wechselten psychologischen pathetisch zu nehmen. Im Falle 
der Chemie kennen wir die „Umstände", unter denen die formel- 
haft ausgedrückten Synthesen erfolgen, sie sind in erheblichem 
Maße exact bestimmbar, und eben darum rechnen wir die 
chemischen Formeln zu den werthvollsten Inductionen der 
Naturwissenschaft. Im Falle der Psychologie hingegen bedeutet 
die uns erreichbare Kenntnis der Umstände so wenig, daß wir 
schließlich nicht weiter kommen als zu sagen : daß es eben öfter 
vorkommt, daß Menschen den logischen Gesetzen conform 
schließen, wobei gewisse exact nicht zu umgrenzende Umstände, 
eine gewisse „Anspannung der Aufmerksamkeit" eine gewisse 
„geistige Frische", eine gewisse „Vorbildung" u. dgl. begünstigende 
Bedingungen für das Zustandekommen eines logischen Schluß- 
actes sind. Die Umstände oder Bedingungen im strengen Sinne, 
unter denen der schließende Urtheilsact mit Notwendigkeit 
hervorgeht, sind uns ganz verborgen. Bei der gegebenen Sach- 
lage ist es auch wol begreiflich, warum es bisher keinem Psy- 
Schlußformeln und chemische Formeln. 109 
chologen eingefallen ist, die den mannigfaltigen Schlußformeln 
zuzuordnenden und durch jene vagen Umstände charakterisirten 
Allgemeinheiten in der Psychologie einzelweise aufzuführen und 
mit dem Titel „Denkgesetze" zu ehren. 
Nach alledem werden wir wol auch Heymans' interessanten 
und in vielen hier nicht berührten Einzelheiten anregenden) 
ersuch einer „Erkenntnistheorie, die man auch Chemie der 
frtheile nennen könnte" 1 und die „nichts weiter sei, als eine 
'sychologie des Denkens" 2 zu den im KANT'schen Sinne hoff- 
nungslosen rechnen dürfen. In der Ablehnung der psychö- 
logistischen Interpretationen werden wir jedenfalls nicht 
schwanken können. Die Schlußformeln haben nicht den ihnen 
unterlegten empirischen Gehalt; ihre wahre Bedeutung tritt am 
klarsten hervor, wenn wir sie in äquivalenten idealen Unver- 
träglichkeiten aussprechen. Z. B.: Es gilt allgemein, daß nicht 
zwei Sätze der Formen „alle M sind X (i und „kein P ist M" 
wahr sind, ohne daß auch ein Satz der Form „einige X sind 
nicht P" wahr wäre. Und so in jedem Falle. Von einem 
Bewußtsein, von Urtheilsacten und Umständen des Urtheilens 
u. dgl. ist hier keine Rede. Hält man sich den wahren Gehalt 
der Schlußgesetze vor Augen, dann verschwindet auch der 
irrige Schein, als ob die experimentelle Erzeugung des ein- 
sichtigen Urtheils, in dem wir das Schlußgesetz anerkennen, 
eine experimentelle Begründung des Schlußgesetzes selbst be- 
deuten oder einleiten könnte. 
1 Heymans, a. a. 0. I. S. 10. 
2 A. a. 0. I. S. 30. 
110 Der Psychologismus 
Siebentes Kapitel. 
Der Psychologismus als skeptischer Relativismus. 
§ 32. Die idealen Bedingungen für die Möglichkeit einer Theorie 
überhaupt. Der strenge Begriff des Skepticismus. 
Der schwerste Vorwurf, den man gegen eine Theorie, und 
zumal gegen eine Theorie der Logik, erheben kann, besteht darin, 
daß sie gegen die evidenten Bedingungen der Möglich- 
keit einer Theorie überhaupt verstoße. Eine Theorie auf- 
stellen und in ihrem Inhalt, sei es ausdrücklich oder einschließ- 
lich, den Sätzen widerstreiten, welche den Sinn und Rechts- 
anspruch aller Theorie überhaupt begründen — das ist nicht 
bloß falsch, sondern von Grund aus verkehrt. 
In doppelter Hinsicht kann man hier von evidenten „Bedin- 
gungen der Möglichkeit" jeder Theorie überhaupt sprechen. Fürs 
Erste in subjectiver Hinsicht. Hier handelt es sich um die 
apriorischen Bedingungen, von denen die Möglichkeit der unmittel- 
baren und mittelbaren Erkenntnis 1 und somit die Möglichkeit 
der vernünftigen Rechtfertigung jeder Theorie abhängig ist. 
Die Theorie als Erkenntnisbegründung ist selbst eine Er- 
kenntnis und hängt ihrer Möglichkeit nach von gewissen Be- 
dingungen ab, die rein begrifflich in der Erkenntnis und ihrem 
Verhältnis zum erkennenden Subject gründen. Z. B.: Im Be- 
griff der Erkenntnis im strengen Sinne liegt es, ein Urtheil zu 
sein, das nicht bloß den Anspruch erhebt, die Wahrheit zu 
treffen, sondern auch der Berechtigung dieses Anspruches ge- 
wiß ist und diese Berechtigung auch wirklich besitzt. Wäre 
1 Ich bitte zu beachten, daß der Terminus Erkenntnis in diesem 
Werke nicht in der viel gebräuchlichen Einschränkung auf Reales ver- 
standen wird. 
als skeptischer Relativismus. 111 
der Urtheilende aber nie und nirgends in der Lage, diejenige 
Auszeichnung, welche die Rechtfertigung des Urtheils ausmacht, 
in sich zu erleben und als solche zu erfassen, fehlte ihm bei 
allen Urtheilen die Evidenz, die sie von blinden Vorurtheilen 
unterscheidet, und die ihm die lichtvolle Gewißheit giebt, nicht 
bloß für wahr zu halten, sondern die Wahrheit selbst zu 
halten — so wäre bei ihm von einer vernünftigen Aufstellung 
und Begründung der Erkenntnis, es wäre von Theorie und 
Wissenschaft keine Rede. Also verstößt eine Theorie gegen 
die subjectiven Bedingungen ihrer Möglichkeit als Theorie über- 
haupt, wenn sie, diesem Beispiel gemäß, jeden Vorzug des evi- 
denten gegenüber dem blinden Urtheil leugnet; sie hebt dadurch 
das auf, was sie selbst von einer willkürlichen, rechtlosen Be- 
hauptung unterscheidet. 
Man sieht, daß unter subjectiven Bedingungen der Mög- 
lichkeit hier nicht etwa zu verstehen sind reale Bedingungen, 
die im einzelnen Urtheilssubject oder in der wechselnden Species 
urtheilender Wesen (z. B. der menschlichen) wurzeln, sondern 
ideale Bedingungen, die in der Form der Subjectivität überhaupt 
und in deren Beziehung zur Erkenntnis wurzeln. Zur Unter- 
scheidung wollen wir von ihnen als von noeti sehen Be- 
dingungen sprechen. 
In objeetiver Hinsicht betrifft die Rede von Bedingungen 
der Möglichkeit jeder Theorie nicht die Theorie als subjeetive 
Einheit von Erkenntnissen, sondern Theorie als eine objee- 
tive, durch Verhältnisse von Grund und Folge verknüpfte Ein- 
heit von Wahrheiten, bezw. Sätzen. Die Bedingungen sind 
hier all die Gesetze, welche rein im Begriffe der Theorie 
gründen — specieller gesprochen, die rein im Begriffe der 
Wahrheit, des Satzes, des Gegenstandes, der Beschaffenheit, 
der Beziehung u. dgl., kurz in den Begriffen gründen, welche 
den Begriff der theoretischen Einheit wesentlich con- 
stituiren. Die Leugnung dieser Gesetze ist also gleichbedeu- 
tend (äquivalent) mit der Behauptung, all die fraglichen Termini: 
Theorie, Wahrheit, Gegenstand, Beschaffenheit u. s. w. entbehrten 
112 Der Psychologismus 
eines consistenten Sinnes. Eine Theorie hebt sich in dieser 
objectiv-logischen Hinsicht auf, wenn sie in ihrem Inhalt gegen 
die Gesetze verstößt, ohne welche Theorie überhaupt keinen 
„vernünftigen" (consistenten) Sinn hätte. 
Ihre logischen Verstöße können in den Voraussetzungen, 
in den Formen der theoretischen Verbindung, endlich 
auch in der erwiesenen These selbst liegen. Am schroffsten 
ist die Verletzung der logischen Bedingungen offenbar dann, 
wenn es zum Sinne der theoretischen These gehört, diese Ge- 
setze zu leugnen, von welchen die vernünftige Möglichkeit jeder 
These und jeder Begründung einer These überhaupt abhängig 
ist. Und Aehnliches gilt auch für die noetischen Bedingungen 
und die gegen sie verstoßenden Theorien. Wir unterscheiden 
also (natürlich nicht in klassificatorischer Absicht): falsche, ab- 
surde, logisch und noetisch absurde und endlich skeptische 
Theorien; unter dem letzteren Titel alle Theorien befassend, 
deren Thesen entweder ausdrücklich besagen oder analytisch 
in sich schließen, daß die logischen oder noetischen Bedingungen 
für die Möglichkeit einer Theorie überhaupt falsch sind. 
Hiermit ist für den Terminus Skepticismus ein scharfer 
Begriff und zugleich eine klare Sonderung in logischen und 
noetischen Skepticismus gewonnen. Ihm entsprechen bei- 
spielsweise die antiken Formen des Skepticismus mit Thesen 
der Art wie: Es giebt keine Wahrheit, es giebt keine Er- 
kenntnis und Erkenntnisbegründung u. dgl. Auch der Empiris- 
mus, der gemäßigte nicht minder als der extreme, ist nach 
unseren frühereD Ausführungen 1 ein Beispiel, das unserem 
prägnanten Begriffe entspricht. Daß es zum Begriff der skep- 
tischen Theorie gehört, widersinnig zu sein, ist aus der 
Definition ohne weiteres klar. 
§ 33. Skepticismus in metaphysischem Sinne. 
Gewöhnlich wird der Terminus Skepticismus einiger- 
maßen vage gebraucht. Sehen wir von seinem populären Sinn 
1 Vgl. Kapitel V, Anhang zu den §§ 25 und 26. S. 84 ff. 
als skeptischer Relativismus. 113 
ab, so nennt man skeptisch jedwede philosophischen Theorien, 
welche aus principiellen Gründen eine erhebliche Einschrän- 
kung der menschlichen Erkenntnis darthun wollen, zumal wenn 
durch sie umfassende Sphären des realen Seins oder besonders 
werthgehaltene Wissenschaften (z. B. Metaphysik, Naturwissen- 
schaft, Ethik als rationale Disciplinen) aus dem Gebiete mög- 
licher Erkenntnis verbannt werden. 
Unter diesen unechten Formen des Skepticismus pflegt 
hauptsächlich die Eine mit dem hier definirten, eigentlich erkennt- 
nistheoretischen Skepticismus vermengt zu werden, bei welcher 
es sich um die Beschränkung der Erkenntnis auf psychisches 
Dasein und die Leugnung der Existenz oder Erkennbarkeit von 
„Dingen an sich" handelt. Derartige Theorien sind aber offen- 
bar metaphysische; sie haben an sich mit dem eigent- 
lichen Skepticismus nichts zu thun, ihre These ist von allem 
logischen und noetischen Widersinn frei, ihr Rechts- 
anspruch ist nur eine Frage der Argumente und Beweise. Ver- 
mengungen und echt skeptische Wendungen erwuchsen erst 
unter dem paralogistischen Einfluß naheliegender Aequivoca- 
tionen oder anderweitig geförderter skeptischer Grundüber- 
zeugungen. Faßt z. B. ein metaphysischer Skeptiker seine 
Ueberzeugung in die Form: „Es giebt keine objective Erkennt- 
nis" (sc. keine Erkenntnis von Dingen an sich); oder: „Alle 
Erkenntnis ist subjectiv" (sc. alle Thatsachen-Erkenntnis ist 
bloße Erkenntnis von Bewußtseinsthatsachen), so ist die Ver- 
lockung groß, der Zweideutigkeit der Ausdrucksweise Subjectiv- 
Objectiv nachzugeben und für den ursprünglichen, dem einge- 
nommenen Standpunkte angemessenen Sinn, einen noetisch- 
skeptischen unterzulegen. Aus dem Satze: „Alle Erkenntnis ist 
subjectiv", wird nun die total neue Behauptung: „Alle Erkennt- 
nis als Bewußtseinserscheinung untersteht den Bewußtseins- 
gesetzen; was wir Formen und Gesetze der Erkenntnis nennen, 
sind nichts weiter als ,Functionsformen des Bewußtseins' bezw. 
Gesetzmäßigkeiten dieser Function sformen — psychologische 
Gesetze." Wie nun (in dieser unrechtmäßigen Weise) der meta- 
Husserl, Log. Unters. I. 8 
114 Der Psychologismus 
physische Subjectivismus den erkenntnistheoretischen empfiehlt, 
so scheint auch in umgekehrter Richtung der letztere (wo er 
als für sich einleuchtend angenommen wird) ein kräftiges Argu- 
ment für den ersteren abzugeben. Man schließt etwa: „Die 
logischen Gesetze, als Gesetze für unsere Erkenntnisfunctionen, 
ermangeln der ,realen Bedeutung'; jedenfalls könnten wir nie 
und nirgends wissen, ob sie mit den etwaigen Dingen an sich 
harmoniren, die Annahme eines ,Präformationssystems' wäre 
völlig willkürlich. Ist schon die Vergleichung der einzelnen 
Erkenntnis mit ihrem Gegenstande (zur Constatirung der ad- 
aeqvatio rei et intellectus) durch den Begriff des Dinges an sich 
ausgeschlossen, so erst recht die Vergleichung der subjectiven 
Gesetzmäßigkeiten unserer Bewußtseinsfunctionen mit dem ob- 
jectiven Sein der Dinge und ihren Gesetzen. Also wenn es 
Dinge an sich giebt, können wir von ihnen schlechterdings 
nichts wissen." 
Metaphysische Fragen gehen uns hier nicht an, wir er- 
wähnten sie nur, um gleich von vornherein der Vermengung 
zwischen metaphysischem und logisch-noetischem Skepticismus 
zu begegnen. 
§ 34. Der Begriff Relativismus und seine Besonderunr/en. 
Für die Zwecke einer Kritik des Psychologismus müssen 
wir noch den Begriff des (auch in der besprochenen meta- 
physischen Theorie auftretenden) Subjectivismus oder Rela- 
tivismus erörtern. Ein ursprünglicher Begriff ist umschrieben 
durch die PEOTAGOEEische Formel: „Aller Dinge Maß ist der 
Mensch", sofern wir sie in dem Sinne interpretiren : Aller Wahr- 
heit Maß ist der individuelle Mensch. Wahr ist für einen 
Jeden, was ihm als wahr erscheint, für den Einen dieses, für 
den Anderen das Entgegengesetzte, falls es ihm eben so er- 
scheint. Wir können hier also auch die Formel wählen: Alle 
Wahrheit (und Erkenntnis) ist relativ — relativ zu dem zufällig 
urtheilenden Subject. Nehmen wir hingegen statt des Sub- 
jectes die zufällige Species urth eilender Wesen als den Be- 
als skeptischer Relativismus. 115 
ziehuügspunkt der Relation, so erwächst eine neue Form des 
Relativismus. Aller menschlichen Wahrheit Maß ist also der 
Mensch als solcher. Jedes Urtheil, das im Specifischen des 
Menschen, in den es constituirenden Gesetzen wurzelt, ist — 
für uns Menschen — wahr. Sofern diese Urtheile zur Form 
der allgemein menschlichen Subjectivität (des menschlichen „Be- 
wußtseins überhaupt") gehören, spricht man auch hier von 
Subjectivismus (von dem Subject als letzter Erkenntnisquelle 
u. dgl.). Besser wählt man den Terminus Relativismus 
und unterscheidet den individuellen und specifischen 
Relativismus; die einschränkende Beziehung auf die mensch- 
liche Species bestimmt den letzteren dann als Anthro- 
pologismus. — Wir wenden uns nun zur Kritik, deren sorg- 
samste Ausführung durch unsere Interessen geboten ist. 
§ 35. Kritik des individuellen Relativismus. 
Der individuelle Relativismus ist ein so offenkundiger und, 
fast möchte ich sagen, frecher Skepticismus, daß er, wenn 
überhaupt je, so gewiß nicht in neueren Zeiten ernstlich ver- 
treten worden ist. Die Lehre ist sowie aufgestellt schon wider- 
legt — aber freilich nur für den, welcher die Objectivität alles 
Logischen einsieht. Den Subjectivisten, wie den ausdrücklichen 
Skeptiker überhaupt, kann man nicht überzeugen, wenn ihm 
nun einmal die Disposition mangelt einzusehen, daß Sätze, wie 
der vom Widerspruch, im bloßen Sinn der Wahrheit gründen, 
und daß ihnen gemäß die Rede von einer subjectiven Wahrheit, 
die für den Einen diese, für den Andern die entgegengesetzte 
sei, eben als widersinnige gelten müsse. Man wird ihn auch 
nicfyt durch den gewöhnlichen Einwand überzeugen, daß er 
durch die Aufstellung seiner Theorie den Anspruch erhebe, 
Andere zu überzeugen, daß er also die Objectivität der Wahr- 
heit voraussetze, die er in thesi leugne. Er wird natürlich 
antworten: Mit meiner Theorie spreche ich meinen Standpunkt 
aus, der für mich wahr ist und für Niemand sonst wahr zu 
sein braucht. Selbst die Thatsache seines subjectiven Meinens 
8* 
1 1 6 Der Psychologismus 
wird er als bloß für sein eigenes Ich, nicht aber als an sich 
wahre behaupten. 1 Aber nicht auf die Möglichkeit, den Sub- 
jectivisten persönlich zu überzeugen und zum Eingeständnis 
seines Irrthums zu bringen, sondern auf die, ihn objectiv giltig 
zu widerlegen, kommt es an. Widerlegung setzt aber als ihre 
Hebel gewisse einsichtige und damit allgemeingiltige Ueber- 
zeugungen voraus. Als solche dienen uns Normaldisponirten 
jene trivialen Einsichten, an welchen jeder Skepticismus schei- 
tern muß, sofern wir durch sie erkennen, daß seine Lehren im 
eigentlichsten und strengsten Sinne widersinnig sind: Der Inhalt 
ihrer Behauptungen leugnet das, was überhaupt zum Sinn oder 
Inhalt jeder Behauptung gehört und somit von keiner Be- 
hauptung sinngemäß abtrennbar ist. 
§ 36. Kritik des specifischen Relativismus und im Besonderen 
des Anthropologismus. 
Können wir bei dem Subjectivismus zweifeln, ob er je in 
vollem Ernste vertreten worden sei, so neigt im Gegentheil 
die neuere und neueste Philosophie dem specifischen Relativis- 
mus, und näher dem Anthropologismus, in einem Maße zu, daß 
wir nur ausnahmsweise einem Denker begegnen, der sich von 
den Irrthümern dieser Lehre ganz rein zu erhalten wußte. Und 
doch ist auch sie eine skeptische in der oben fixirten Bedeu- 
tung des Wortes, also mit den größtmöglichen Absurditäten 
behaftet, die bei einer Theorie überhaupt denkbar sind; auch 
bei ihr finden wir, nur wenig verhüllt, einen evidenten Wider- 
spruch zwischen dem Sinn ihrer These und dem, was von keiner 
These als solcher sinngemäß abtrennbar ist. Es ist nicht 
schwierig dies im Einzelnen nachzuweisen. 
1 Darin müßten ihm diejenigen Recht geben, welche zwischen bloß 
subjectiven und objectiven Wahrheiten glauben scheiden zu dürfen, indem 
sie den Wahrnehmungsurtheilen über die eigenen Bewußtseinserlebnisse 
den Charakter der Objectivität abstreiten: als ob das Für-mich-sein des 
Bewußtseinsinhalts nicht als solches zugleich ein An-sich-sein wäre; als 
ob die Subjectivität im psychologischen mit der Objectivität im logischen 
Sinne stritte! 
als skeptischer Relativismus. 117 
1. Der specifische Relativismus stellt die Behauptung auf: 
Wahr ist für jede Species urtheilender Wesen, was nach ihrer 
Constitution, nach ihren Denkgesetzen als wahr zu gelten habe. 
Diese Lehre ist widersinnig. Denn es liegt in ihrem Sinne, 
daß derselbe Urtheilsinhalt (Satz) für den Einen, nämlich für 
ein Subject der Species homo, wahr, für einen Anderen, nämlich 
für ein Subject einer anders constituirten Species, falsch sein 
kann. Aber derselbe Urtheilsinhalt kann nicht beides, wahr 
und falsch sein. Dies liegt in dem bloßen Sinne der Worte 
wahr und falsch. Gebraucht der Relativist diese Worte mit 
ihrem zugehörigen Sinn, so sagt seine These, was ihrem eigenen 
Sinn zuwider ist. 
Die Ausflucht, es sei der Wortlaut des herangezogenen 
Satzes vom Widerspruch, durch den wir den Sinn der Worte 
wahr und falsch entfalteten, unvollständig, es sei in ihm eben 
von menschlich wahr und menschlich falsch die Rede, ist offen- 
bar nichtig. Aehnlich könnte ja auch der gemeine Subjectivismus 
sagen, die Rede von wahr und falsch sei ungenau, gemeint sei 
„für das einzelne Subject wahr, bezw. falsch". Und natürlich 
wird man ihm antworten: Das evident giltige Gesetz kann 
nicht meinen, was offenbar widersinnig ist; und widersinnig ist 
in der That die Rede von einer Wahrheit für den oder Jenen. 
Widersinnig ist die offengehaltene Möglichkeit, daß derselbe 
Urtheilsinhalt (wir sagen in gefährlicher Laxheit: dasselbe Ur- 
theil) je nach dem Urtheilenden beides, wahr und falsch, sei. 
Entsprechend wird nun auch die Antwort für den specifischen 
Relativismus lauten: „Wahrheit für die oder jene Species", z. B. 
für die menschliche, das ist — so wie es hier gemeint ist — 
eine widersinnige Rede. Man kann sie allerdings auch in gutem 
Sinne gebrauchen; aber dann meint sie etwas total Verschie- 
denes, nämlich den Umkreis von Wahrheiten, die dem Menschen 
als solchem zugänglich, erkennbar sind. Was wahr ist, ist 
absolut, ist „an sich" wahr; die Wahrheit ist identisch Eine, 
ob sie Menschen oder Unmenschen, Engel oder Götter ur- 
theilend erfassen. Von der Wahrheit in dieser idealen Einheit 
118 Der Psychologismus 
gegenüber der realen Mannigfaltigkeit von Rassen, Indi- 
viduen und Erlebnissen sprechen die logischen Gesetze und 
sprechen wir alle, wenn wir nicht etwa relativistisch ver- 
wirrt sind. 
2. Mit Rücksicht darauf, daß, was die Grundsätze vom 
Widerspruch und vom ausgeschlossenen Dritten besagen, zum 
bloßen Sinn der Worte wahr und falsch gehört, ließe sich der 
Einwand auch so fassen: Sagt der Relativist, es könnte auch 
Wesen geben, welche an diese Grundsätze nicht gebunden sind 
(und diese Behauptung ist, wie leicht zu sehen, mit der oben 
formulirten relativistischen äquivalent), so meint er entweder, 
es könnten in den Urtheilen dieser Wesen Sätze und Wahr- 
heiten auftreten, welche den Grundsätzen nicht gemäß sind; 
oder er meint, der Verlauf des Urtheilens sei bei ihnen durch 
diese Grundsätze nicht psychologisch geregelt. Was das 
Letztere anbelangt, so finden wir darin gar nichts Absonder- 
liches, denn wir selbst sind solche Wesen. (Man erinnere sich 
an unsere Einwände gegen die psychologistischen Interpreta- 
tionen der logischen Gesetze.) Was aber das Erstere anbe- 
langt, so würden wir einfach erwidern: Entweder es verstehen 
jene Wesen die Worte wahr und falsch in unserem Sinn; 
dann ist keine vernünftige Rede davon, daß die Grundsätze 
nicht gelten: sie gehören ja zu dem bloßen Sinn dieser Worte, 
und zwar wie wir ihn verstehen. Wir würden in aller Welt 
nichts wahr oder falsch nennen, was ihnen widerstritte. 
Oder sie gebrauchen die Worte wahr und falsch in einem 
anderen Sinne, und dann ist der ganze Streit ein Wortstreit. 
Nennen sie z. B. Bäume, was wir Sätze nennen, dann gelten 
die Aussagen, in die wir Grundsätze fassen, natürlich nicht; 
aber sie verlieren dann ja auch den Sinn, in dem wir sie be- 
haupten. Somit kommt der Relativismus darauf hinaus, daß 
er den Sinn des Wortes Wahrheit total ändert aber doch An- 
spruch erhebt, von Wahrheit in dem Sinne zu sprechen, der 
durch die logischen Grundsätze festgelegt ist, und den wir 
Alle, wo von Wahrheit die Rede ist, ausschließlich meinen. 
als skeptischer Relativismus. 119 
In Einem Sinne giebt es nur Eine Wahrheit, in äquivokem 
Sinne aber natürlich so viel „Wahrheiten", als man Aequi- 
vocationen zu schaffen liebt. 
3. Die Constitution der Species ist eine Thatsache; aus 
Thatsachen lassen sich immer wieder nur Thatsachen ableiten. 
Die Wahrheit relativistisch auf die Constitution der Species 
gründen, das heißt also ihr den Charakter der Thatsache geben. 
Dies aber ist widersinnig. Jede Thatsache ist individuell, also 
zeitlich bestimmt. Bei der Wahrheit giebt die Rede von zeit- 
licher Bestimmtheit nur Sinn mit Beziehung auf eine durch sie 
gesetzte Thatsache (falls sie eben Thatsachenwahrheit ist), nicht 
aber mit Beziehung auf sich selbst. Wahrheiten als Ursachen 
oder Wirkungen zu denken, ist absurd. Wir haben davon 
schon gesprochen. Wollte man sich darauf stützen, daß doch 
wie jedes Urtheil auch das wahre aus der Constitution des 
urtheilenden Wesens auf Grund der zugehörigen Naturgesetze- 
erwachse, so würden wir entgegnen: Man vermenge nicht das 
Urtheil als Urtheilsinhalt, d. i. als die ideale Einheit, mit dem 
einzelnen realen Urtheilsact. Die erstere ist gemeint, wo wir 
von dem Urtheil „2 x 2 ist 4" sprechen, welches dasselbe ist, 
wer immer es fällt. Man vermenge auch nicht das wahre Ur- 
theil als den richtigen, wahrheitsgemäßen Urtheilsact, mit der 
Wahrheit dieses Urtheils oder mit dem wahren Urtheilsinhalt. 
Mein Urtheilen, daß 2x2 = 4 ist, ist sicherlich causal bestimmt, 
nicht aber die Wahrheit: 2x2 = 4. 
4. Hat (im Sinne des Anthropologismus) alle Wahrheit 
ihre ausschließliche Quelle in der allgemein menschlichen Con- 
stitution, so gilt, daß wenn keine solche Constitution bestände, 
auch keine Wahrheit bestände. Die Thesis dieser hypothetischen 
Behauptung ist widersinnig; denn der Satz „es besteht keine 
Wahrheit" ist dem Sinne nach gleichwerthig mit dem Satze 
„es besteht die Wahrheit, daß keine Wahrheit besteht". Die 
Widersinnigkeit der Thesis verlangt eine Widersinnigkeit der 
Hypothesis. Als Leugnung eines giltigen Satzes von thatsäch- 
lichem Gehalt kann sie aber wol falsch, niemals aber wider- 
120 Der Psychologismus 
sinnig sein. In der That ist es noch Niemandem beigefallen, 
den bekannten geologischen und physikalischen Theorien, welche 
dem Menschengeschlechte in der Zeitlichkeit Anfang und Ende 
setzen, als absurd zu verwerfen. Folglich trifft der Vorwurf 
des Widersinns die ganze hypothetische Behauptung, da sie an 
eine dem Sinne nach einstimmige („logisch mögliche") Voraus- 
setzung eine widersinnige („logisch unmögliche") Folge knüpft. 
Derselbe Vorwurf trifft dann den Anthropologismus und über- 
trägt sich natürlich mutatis mutandis auf die allgemeinere Form 
des Relativismus. 
5. Nach dem Relativismus könnte sich auf Grund der Con- 
stitution einer Species die für sie giltige „Wahrheit" ergeben, 
daß solch eine Constitution gar nicht existire. Sollen wir also 
sagen, sie existire in Wirklichkeit nicht, oder sie existire. aber 
nur für uns Menschen? Wenn nun alle Menschen und alle 
Species urtheilender Wesen bis auf die eben vorausgesetzte ver- 
giengen? Wir bewegen uns offenbar in Widersinnigkeiten. 
Der Gedanke, daß die Nichtexistenz einer specifischen Con- 
stitution ihren Grund habe in dieser selben Constitution, ist 
der klare Widerspruch; die wahrheitgründende, also existirende 
Constitution soll neben anderen Wahrheiten die ihrer eigenen 
Nichtexistenz begründen. — Die Absurdität ist nicht viel kleiner, 
wenn wir Existenz mit Nichtexistenz vertauschen und dem- 
entsprechend an Stelle jener fingirten, aber vom relativistischen 
Standpunkt aus möglichen Species, die menschliche zu Grunde 
legen. Zwar jener Widerspruch, nicht aber der übrige mit 
ihm verwobene Widersinn verschwindet. Die Relativität der 
Wahrheit besagt, daß, was wir Wahrheit nennen, abhängig 
sei von der Constitution der Species homo und den sie regie- 
renden Gesetzen. Die Abhängigkeit will und kann nur als 
causale verstanden sein. Also müßte die Wahrheit, daß diese 
Constitution und diese Gesetze bestehen, ihre reale Erklärung 
daraus schöpfen, daß sie bestehen, wobei die Principien, nach 
denen die Erklärung verliefe, mit eben diesen Gesetzen identisch 
wären — nichts als Widersinn. Die Constitution wäre causa 
als skeptischer Relativismus. 121 
sui auf Grund von Gesetzen, die sich auf Grund von sich selbst 
causiren würden u. s. w. 
6. Die Relativität der Wahrheit zieht die Eelativität der 
Weltexistenz nach sich. Denn die Welt ist nichts Anderes 
als die gesaminte gegenständliche Einheit, welche dem idealen 
System aller Thatsachenwahrheit entspricht und von ihm un- 
abtrennbar ist. Man kann nicht die Wahrheit subjectiviren und 
ihren Gegenstand (der nur in und vermöge der Wahrheit ist) 
als absolut (an sich) seiend gelten lassen. Es gäbe also keine 
"Welt an sich, sondern nur eine Welt für uns oder für irgend 
eine andere Species von Wesen. Das wird nun Manchem 
trefflich passen; aber bedenklich mag er wol werden, wenn 
wir darauf aufmerksam machen, daß zur Welt auch das Ich und 
seine Bewußtseinsinhalte gehören. Auch das „Ich bin" und 
„Ich erlebe dies und jenes" wäre eventuell falsch; gesetzt 
nämlich, daß ich so constituirt wäre, diese Sätze auf Grund 
meiner specifischen Constitution verneinen zu müssen. Und 
es gäbe nicht bloß für diesen oder jenen, sondern schlechthin 
keine Welt, wenn keine Species urtheilender Wesen so glück- 
lich constituirt wäre, eine Welt (und darunter sich selbst) an- 
erkennen zu müssen. Halten wir uns an die einzigen Species, 
die wir thatsächlich kennen, die animalischen, so bedingte eine 
Aenderung ihrer Constitution eine Aenderung der Welt, wobei 
freilich, nach allgemein angenommenen Lehren, die anima- 
lischen Species Entwicklungsproducte der Welt sein sollen. 
So treiben wir ein artiges Spiel: Aus der Welt entwickelt sich 
der Mensch, aus dem Menschen die Welt; Gott schafft den 
Menschen und der Mensch schafft Gott. 
Der wesentliche Kern dieses Einwandes besteht darin, 
daß der Relativismus auch in evidentem Widerstreit ist mit 
der Evidenz des unmittelbar anschaulichen Daseins, d. i. mit 
der Evidenz der „inneren Wahrnehmung" in dem berechtigten, 
dann aber auch nicht entbehrlichen Sinne. Die Evidenz der 
auf Anschauung beruhenden Urtheile wird mit Recht bestritten, 
sofern sie intentional über den Gehalt des factischen Be- 
122 Der Psychologismus 
wußtseinsdatums hinausgehen. Wirklich evident sind sie aber, 
wo ihre Intention auf ihn selbst geht, in ihm, wie er ist, die 
Erfüllung findet. Dagegen streitet nicht die Vagheit aller 
dieser Urtheile (man denke nur an die für kein unmittelbares 
Anschauungsurtheil aufhebbare Vagheit der Zeitbestimmung 
und ev. auch Ortsbestimmung). 
§ 37. Allgemeine Bemerkung. Der Begriff Relativismus in er- 
weitertem Sinne. 
Die beiden Formen des Relativismus sind Specialitäten 
des Eelativismus in einem gewissen weitesten Sinn des Wortes, 
als einer Lehre, welche die rein logischen Principien irgendwie 
aus Thatsachen ableitet. Thatsachen sind „zufällig", sie könnten 
ebensogut auch nicht sein, sie könnten anders sein. Also 
andere Thatsachen, andere logische Gesetze; auch diese wären 
also zufällig, sie wären nur relativ zu den sie begründenden 
Thatsachen. Demgegenüber will ich nicht bloß auf die apodic- 
tische Evidenz der logischen Gesetze hinweisen, und was wir 
sonst in den früheren Kapiteln geltend gemacht haben, sondern 
auch auf einen anderen, hier bedeutsameren Punkt. 1 Ich ver- 
stehe, wie man schon aus dem Bisherigen entnimmt, unter rein 
logischen Gesetzen alle die Idealgesetze, welche rein im Sinne 
(im „Wesen", „Inhalt") der Begriffe Wahrheit, Satz, Gegen- 
stand, Beschaffenheit, Beziehung, Verknüpfung, Gesetz, That- 
sache u. s. w. gründen. Allgemeiner gesprochen, sie gründen 
rein im Sinne der Begriffe, welche zum Erbgut aller Wissen- 
schaft gehören, weil sie die Kategorien von Bausteinen dar- 
stellen, aus welchen die Wissenschaft als solche, ihrem Begriffe 
nach, constituirt ist. Gesetze dieser Art darf keine theoretische 
Behauptung, keine Begründung und Theorie verletzen; nicht 
bloß weil sie sonst falsch wäre — dies wäre sie auch durch 
Widerstreit gegen eine beliebige Wahrheit — sondern weil sie 
in sich widersinnig wäre. Z. B. eine Behauptung, deren Inhalt 
1 Vgl. den einleitenden § 32 dieses Kapitels, S. 110 ff. 
als skeptischer Relativismus. 123 
gegen Principien streitet, die im Sinne der Wahrheit als 
solcher gründen, „hebt sich selbst auf". Denn Behaupten ist 
Aussagen, daß der und jener Inhalt in Wahrheit sei. Eine 
Begründung, die inhaltlich gegen die Principien streitet, die 
im Sinne der Beziehung von Grund und Folge gründen, hebt 
sich selbst auf. Denn Begründen heißt wieder Aussagen, daß 
diese oder jene Beziehung von Grund und Folge bestehe u. s. w. 
Eine Behauptung „hebt sich selbst auf", sie ist „logisch wider- 
sinnig", das heißt, ihr besonderer Inhalt (Sinn, Bedeutung) 
widerspricht dem, was die ihm zugehörigen Bedeutungskate- 
gorien allgemein fordern, was in ihrer allgemeinen Bedeutung 
allgemein gegründet ist. Es ist nun klar, daß in diesem präg- 
nanten Sinne jede Theorie logisch widersinnig ist, welche die 
logischen Principien aus irgend welchen Thatsachen ableitet. 
Dergleichen streitet mit dem allgemeinen Sinn der Begriffe 
„logisches Princip" und „Thatsache" ; oder um genauer und all- 
gemeiner zu sprechen: der Begriffe „Wahrheit, die in dem 
bloßen Inhalt von Begriffen gründet" und „Wahrheit über 
individuelles Dasein". Man sieht auch leicht, daß die Einwände 
gegen die oben discutirten relativistischen Theorien der Haupt- 
sache nach auch den Relativismus im allgemeinsten Sinne be- 
träfen. 
§ 38. Der Psychologismus in allen seinen Formen ein 
Relativismus. 
Den Relativismus haben wir bekämpft, den Psychologis- 
mus haben wir natürlich gemeint. In der That ist der Psycho- 
logismus in allen seinen Abarten und individuellen Ausgestal- 
tungen nichts Anderes als Relativismus, nur nicht immer er- 
kannter und ausdrücklich zugestandener. Es ist dabei ganz 
gleich, ob er sich auf „Transcendentalpsychologie" stützt und 
als formaler Idealismus die Objectivität der Erkenntnis zu 
retten glaubt, oder ob er sich auf empirische Psychologie 
stützt und den Relativismus als unvermeidliches Fatum auf 
sich nimmt. 
124 Der Psychologismus 
Jede Lehre, welche die rein logischen Gesetze entweder 
nach Art der Empiristen als empirisch-psychologische Gesetze 
faßt oder sie nach Art der Aprioristen mehr oder minder 
mythisch zurückführt auf gewisse „ursprüngliche Formen" oder 
„Functionsweisen" des (menschlichen) Verstandes, auf das „Be- 
wußtsein überhaupt" als (menschliche) „Gattungsvernunft", auf 
die „psychophysische Constitution" des Menschen, auf den „intel- 
lectus ipse", der als angeborene (allgemein menschliche) Anlage 
dem factischen Denken und aller Erfahrung vorhergeht, u. dgL 
— ist eo ipso relativistisch, und zwar von der Art des speci- 
fischen Relativismus. Alle Einwände, die wir gegen ihn erhoben 
haben, treffen auch sie. Selbstverständlich muß man aber die 
zum Theil schillernden Schlagwörter des Apriorismus, z. B. 
Verstand, Vernunft, Bewußtsein, in jenem natürlichen Sinne 
nehmen, der ihr eine wesentliche Beziehung zur menschlichen 
Species verleiht. Es ist der Fluch der hiehergehörigen Theo- 
rien, daß sie ihnen bald diese reale und bald eine ideale Be- 
deutung unterlegen und so ein unerträgliches Gewirr theils 
richtiger, theils falscher Sätze ineinanderflechten. Jedenfalls 
dürfen wir die aprioristischen Theorien, soweit sie rela- 
tivistischen Motiven Raum gönnen, auch dem Relativismus zu- 
rechnen. Allerdings, wenn ein Theil der kantianisirenden Forscher 
einige logische Grundsätze als Principien „analytischer Urtheile" 
aus dem Spiel läßt, so beschränkt sich auch ihr Relativismus 
(sc. auf das Gebiet der mathematischen und Naturerkenntnis); 
aber den skeptischen Absurditäten entgehen sie dadurch nicht. 
Bleiben sie doch in dem engeren Kreise dabei, die Wahrheit 
aus dem allgemeinen Menschlichen, also das Ideale aus dem 
Realen, specieller: die Notwendigkeit der Gesetze aus der Zu- 
fälligkeit von Thatsachen herzuleiten. 
Doch hier interessirt uns noch mehr die extremere und 
consequentere Form des Psychologismus, die von solcher Ein- 
schränkung nichts weiß. Ihr gehören die Hauptvertreter der 
englischen empiristischen, sowie der neueren deutschen Logik 
an, also Forscher wie Mill, Bain, Wundt, Sigwart, Erdmann 
als skeptischer Relativismus. 125 
und Lipps. Auf alle hiehergehörigen Werke kritische Rück- 
sicht zu nehmen ist weder möglich noch wünschenswerte Doch 
darf ich, den reformatorischen Zielen dieser Prolegomena zu 
genügen, nicht die führenden Werke der modernen deutschen 
Logik übergehen, vor Allem nicht Sigwart's bedeutendes Werk, 
das wie kein zweites die logische Bewegung der letzten Jahr- 
zehnte in die Bahn des Psychologismus gelenkt hat. 
§ 39. Der Anthropologismus in Sigwart's Logik. 
Vereinzelte Ausführungen von psychologistischem Klang 
und Charakter finden wir als vorübergehende Mißverständnisse 
auch bei Denkern, welche in ihren logischen Arbeiten eine be- 
wußt antinsychologistische Richtung vertreten. Anders bei 
Sigwart. Der Psychologismus ist bei ihm nicht eine unwesent- 
liche und abfällbare Beimischung, sondern die systematisch herr- 
schende Grundauifassung. Ausdrücklich leugnet er gleich eingangs 
seines Werkes, „daß die Normen der Logik (die Normen, also nicht 
bloß die technischen Regeln der Methodenlehre, sondern auch 
die rein logischen Sätze, der Satz des Widerspruches, des 
Grundes u. s. w.) erkannt werden können anders, als auf Grund- 
lage des Studiums der natürlichen Kräfte und Functionsformen, 
welche durch jene Normen geregelt werden sollen". 1 Und dem 
entspricht auch die ganze Behandlungsweise der Disciplin. Sie 
zerfällt nach Sigwart in einen analytischen, einen gesetz- 
gebenden und einen technischen Theil. Sehen wir von dem 
letzten, uns hier nicht interessirenden ab, so hat der ana- 
lytische Theil „das Wesen der Function zu erforschen, für 
welche die, Regeln gesucht werden sollen". „Auf ihn baut 
sich der gesetzgebende Theil, der die „Bedingungen und Gesetze 
ihres normalen Vollzuges" 2 aufzustellen hat. Die „Forderung, 
daß unser Denken nothwendig und allgemein giltig sei", ergiebt, 
„an die nach allen ihren Bedingungen und Factoren erkannte 
1 Sigwart, Logik I. 2 S. 22. 
3 A. r. 0. § 4, S. 16. 
126 Der Psycholog ismas 
Function des Urtheils" gehalten, „bestimmte Normen, welchen 
das Urtheilen genügen muß". Und zwar concentriren sie sich 
in zwei Punkten: „Erstens, daß die Elemente des Urtheils 
durchgängig bestimmt, d. h. begrifflich fixirt sind; und zweitens, 
daß der Urtheilsact selbst auf nothwendige Weise aus seinen 
Voraussetzungen hervorgehe. Damit fällt in diesen Theil die 
Lehre von den Begriffen und Schlüssen als Inbegriff normativer 
Gesetze für die Bildung vollkommener Urtheile." 1 Mit anderen 
Worten, in diesen Theil gehören alle rein logischen Principien 
und Lehrsätze (soweit sie überhaupt in den Gesichtskreis der 
traditionellen, wie der SiGWART'schen Logik fallen), und dar- 
nach haben sie für Sigwart in der That eine psychologische 
Fundirung. 
Hiemit stimmt auch die Einzelausführung. Nirgends wer- 
den die rein logischen Sätze und Theorien und die objec- 
tiven Elemente, aus denen sie sich constituiren , aus dem 
Flusse erkenntnis- psychologischer und erkenntnis-practischer 
Forschung ausgelöst. Immer wieder ist von unserem Denken 
und seinen Functionen gerade dort die Rede, wo es gilt, im 
Gegensatz zu den psychologischen Zufälligkeiten, die logische 
Notwendigkeit und ihre ideale Gesetzmäßigkeit zu charakteri- 
siren. Reine Grundsätze, wie der vom Widerspruch, vom 
Grunde, werden wiederholt als „Functionsgesetze" oder als 
„fundamentale Bewegungsformen unseres Denkens" 2 
u. dgl. bezeichnet. Beispielsweise lesen wir: „So gewiß die Ver- 
neinung in einer über das Seiende hinausgreifenden Bewegung 
des Denkens wurzelt, welche auch das Unvereinbare aneinander 
mißt, so gewiß kann Aristoteles mit seinem Princip nur die 
Natur unseres Denkens treffen wollen". 3 „Die absolute Giltig- 
keit des Princips des Widerspruchs und in Folge davon der Sätze, 
welche eine contradictio in adjecto verneinen" ruht, so finden wir 
an einer anderen Stelle, „auf dem unmittelbaren Bewußtsein, daß 
1 A. a. 0. S. 21. 
2 A. a. 0. I. 2 S. 184. Vgl. auch den ganzen Zusammenhang S. 184 f. 
3 A. a. O. S. 253. 
als skeptischer Relativismus, 127 
wir immer dasselbe thun und thun werden, wenn wir ver- 
neinen . . .' ll Aehnliches gilt nach Sigwakt für den Satz der 
Identität (als „Princip der Uebereinstimmung") und jedenfalls 
auch für alle rein begrifflichen und specieller rein logischen 
Sätze. 2 Wir hören Aeußerungen wie die folgende: „Leugnet 
man ... die Möglichkeit etwas zu erkennen, wie es an sich 
ist; ist das Seiende nur einer der Gedanken, die wir produ- 
ciren: so gilt doch das, daß wir eben denjenigen Vorstellungen 
die Objectivität beilegen, die wir mit dem Bewußtsein der 
Notwendigkeit produciren, und daß, sobald wir etwas als 
seiend setzen, wir eben damit behaupten, daß alle anderen, 
wenn auch nur hypothetisch angenommenen, denkenden Wesen 
von derselben Natur wie wir es mit derselben Notwendig- 
keit produciren müßten." 3 
Dieselbe anthropologistische Tendenz zieht sich durch alle 
Ausführungen, welche sich auf die logischen Grundbegriffe und 
zunächst auf den Begriff der Wahrheit beziehen. Es ist z. B. 
nach Sigwaet „eine Fiction ... als könne ein Urtheil wahr sein, 
abgesehen davon, daß irgend eine Intelligenz dieses Urtheil 
denkt". So kann doch nur sprechen, wer die Wahrheit psycho- 
logistisch umdeutet. Nach Sigwaet wäre es also auch eine 
Fiction, von Wahrheiten zu sprechen, die an sich gelten und 
doch von Niemand erkannt sind, z. B. von solchen, welche die 
menschliche Erkenntnisfähigkeit überschreiten. Zum mindesten 
der Atheist dürfte so nicht sprechen, der an übermenschliche 
Intelligenzen nicht glaubt und wir selbst erst nach dem Be- 
weise für die Existenz solcher Intelligenzen. Das Urtheil, das 
1 A. a. 0. S. 386. 
2 Vgl. a. a. 0. S. 411: „Diese Sätze müßten a priori gewiß sein, in 
dem Sinne, daß wir in ihnen nur einer constanten und unabweis- 
lichen Function unseres Denkens bewußt würden . . ." Ich darf 
diese Stelle citiren, obschon sie im Zusammenhang nicht unmittelbar auf 
die logischen Grundsätze bezogen ist. Dazu berechtigt der gesammte 
Sinn der Ausführungen (sub 2, § 48) und der ausdrücklich vergleichende 
Hinweis auf den Satz vom Widerspruch auf derselben citirten Seite. 
» A. si. 0. S. S. 
128 Der Psychologismus 
die Gravitationsformel ausdrückt, wäre vor Newton nicht 
wahr gewesen.- Und so wäre es, genau besehen, eigentlich 
widerspruchsvoll und überhaupt falsch: Offenbar gehört ja 
die unbedingte Geltung für alle Zeit mit zur Intention seiner 
Behauptung. 
Ein näheres Eingehen auf die mannigfachen Ausführungen 
Sigwart's über den Begriff der Wahrheit würde größere Um- 
ständlichkeit erfordern, die wir uns hier versagen müssen. 
Es würde jedenfalls bestätigen, daß wir die oben citirte Stelle 
in der That beim Wort nehmen dürfen. Für Sigwart löst 
sich die Wahrheit in Bewußtseinserlebnisse auf, und somit ist 
trotz aller Rede von einer objectiven Wahrheit, die echte 
Objectivität derselben, die in ihrer überempirischen Idealität 
ruht, aufgegeben. Die Erlebnisse sind reale Einzelheiten, 
zeitlich bestimmt, werdend und vergehend. Die Wahrheit 
aber ist „ewig" oder besser: sie ist eine Idee, und als solche 
überzeitlich. Es hat keinen Sinn, ihr eine Stelle in der Zeit 
oder eine, sei es auch durch alle Zeiten sich hindurcher- 
streckende Dauer anzuweisen. Allerdings sagt man auch von 
der* Wahrheit, daß sie uns gelegentlich „zum Bewußtßein 
komme" und so von uns „erfaßt", „erlebt" werde. Aber von 
Erfassen, Erleben und Bewußtwerden ist hier, in Beziehung auf 
dieses ideelle Sein, in ganz anderem Sinne die Rede als in Be- 
ziehung auf das empirische, d. i. das individuell vereinzelte 
Sein. Die Wahrheit „erfassen" wir nicht wie einen empirischen 
Inhalt, der im Flusse psychischer Erlebnisse auftaucht und 
wieder verschwindet; sie ist nicht Phänomen unter Phänomenen, 
sondern sie ist Erlebnis in jenem total geänderten Sinn, in 
dem ein Allgemeines, eine Idee ein Erlebnis ist. Bewußtsein 
haben wir von ihr, so wie wir von einer Species, z. B. von 
„dem" Roth im Allgemeinen Bewußtsein haben. 
Ein Rothes haben wir vor Augen. Aber das Rothe ist 
nicht die Species Roth. Das Concretum hat die Species auch 
nicht als ^psychologischen', .metaphysischen') Theil in sich. Der 
Theil, dies unselbständige Rothmoment, ist wie das concrete 
als skeptischer Relativismus. 129 
Ganze ein Individuelles, ein Hier und Jetzt, mit und in ihm 
bestehend und vergehend, in verschiedenen rothenObjecten gleich, 
nicht identisch. Die Röthe aber ist eine ideale Einheit, bei 
der die Rede von Entstehen und Vergehen widersinnig ist. 
Jener Theil ist nicht Röthe, sondern ein Einzelfall von Röthe. 
Und wie die Gegenstände verschieden sind, die allgemeinen 
verschieden von den einzelnen, so auch die Acte der Erfassung. 
Es ist etwas total Verschiedenes, im Hinblick auf das anschau- 
liche Concretum die empfundene Röthe, diesen hier und jetzt 
seienden Einzelzug zu meinen (wie in der psychologischen 
Analyse), und wieder die Species Röthe zu meinen (wie in der 
Aussage: die Röthe ist eine Farbe). Und so, wie wir auf 
das Concret- Einzelne hinblickend, doch nicht dieses, sondern 
das Allgemeine, die Idee meinen, so gewinnen wir im Hinblick 
auf mehrere Acte solcher Ideation die evidente Erkenntnis 
von der Identität dieser idealen, in den einzelnen Acten ge- 
meinten Einheiten. Und es ist Identität im echten und 
strengsten Sinne: es ist dieselbe Species, oder es sind 
Species derselben Gattung u. dgl. 
So ist nun auch die Wahrheit eine Idee, wir erleben sie 
wie jede andere Idee in einem Acte auf Anschauung ge- 
gründeter Ideation (es ist dies hier natürlich der Act der 
Einsicht) und gewinnen auch von ihrer identischen Einheit 
gegenüber einer verstreuten Mannigfaltigkeit von concreten 
Einzelfällen (d. i. hier von evidenten Urtheilsacten) in der 
Vergleichung Evidenz. Und wie das Sein oder Gelten von 
Allgemeinheiten auch sonst den Werth von idealen Mög- 
lichkeiten besitzt — nämlich in Hinsicht auf das mögliche 
Sein von empirischen Einzelheiten, die unter jene Allgemein- 
heiten fallen — so sehen wir dasselbe auch hier: die Aus- 
sagen „die Wahrheit gilt" und „es sind denkende Wesen 
möglich, welche Urtheile des bezüglichen Bedeutungsgehaltes 
einsehen", sind von gleichem Werthe. Giebt es keine intelli- 
genten Wesen, sind sie durch die Naturordnung ausgeschlossen, 
also real unmöglich — oder giebt es für gewisse Wahrheits- 
Husserl, Log. Unters. I. " 
130 Der Psychologismus 
klassen keine Wesen, die ihrer Erkenntnis fähig sind — dann 
bleiben diese idealen Möglichkeiten ohne erfüllende Wirk- 
lichkeit; das Erfassen, Erkennen, Bewußtwerden der Wahrheit 
(bezw. gewisser Wahrheitsklassen) ist dann nie und nirgend 
realisirt. Aber jede Wahrheit an sich bleibt, was sie ist, sie 
behält ihr ideales Sein. Sie ist nicht „irgendwo im Leeren", 
sondern ist eine Geltungseinheit im unzeitlichen Reiche der 
Ideen. Sie gehört zum Bereich des absolut Geltenden, in den 
wir zunächst all das einordnen, von dessen Geltung wir Ein- 
sicht haben oder zum Mindesten begründete Vermuthung, und 
zu dem wir weiterhin auch den für unser Vorstellen vagen 
Kreis des indirect und unbestimmt als geltend Vermutheten 
rechnen, also dessen was gilt, während wir es noch nicht 
erkannt haben und vielleicht niemals erkennen werden. 
In diesen Beziehungen dringt Sigwaet, wie mir scheinen 
will, zu einer klaren Position nicht durch. Die Objectivität 
der Wahrheit möchte er retten und sie in dem subjectivistischen 
Phänomenalismus nicht untersinken lassen. Fragen wir aber 
nach dem Wege, auf dem Sigwaet' s psychologische Erkennt- 
nistheorie zur Objectivität der Wahrheit glaubt durchdringen 
zu können, so stoßen wir auf Aeußerungen wie die folgende: 
„Die Gewißheit, daß es bei einem Urtheile bleibt, daß die 
Synthese unwiderruflich ist, daß ich immer dasselbe sagen 
werde 1 — diese Gewißheit kann nur dann vorhanden sein, 
wenn erkannt ist, daß die Gewißheit nicht auf momentanen 
und mit der Zeit wechselnden psychologischen Motiven 
ruht, sondern auf etwas, was jedesmal, wenn ich denke, 
unabänderlich dasselbe und von allem Wechsel unberührt 
ist; und dies ist einerseits mein Selbstbewußtsein selbst, 
die Gewißheit Ich bin und denke, die Gewißheit Ich bin Ich, 
derselbe, der jetzt denkt und früher gedacht hat, der dieses 
1 Kann ich das je mit Sicherheit behaupten? Die Unwiderruflich- 
keit betrifft nicht das Factische, sondern das Ideale. Nicht „die Gewiß- 
heit des Urtheils ist eine unveränderliche" (wie es bei Sigwaet kurz vorher 
heißt), sondern eben die Giltigkeit, bezw. Wahrheit. 
als skeptischer Relativismus. 131 
und jenes denkt; und andererseits das, worüber ich urtheile, 
das Gedachte selbst nach seinem gleichbleibenden, 
von mir in seiner Identität anerkannten Inhalt, der 
ganz unabhängig von den individuellen Zuständen des Denken- 
den ist." 1 
Ein consequent relativistischer Psychologismus wird hier 
natürlich antworten: Nicht bloß das von Individuum zu Indivi- 
duum Wechselnde, sondern auch das in allen Constante, also 
der überall gleichbleibende Inhalt und die ihn beherrschenden 
constanten Functionsgesetze sind psychologische Thatsachen. 
Giebt es solche allen Menschen wesentlich gemeinsamen Züge 
und Gesetze, so machen sie das Specifische der menschlichen 
Natur aus. Demnach hat alle Wahrheit als Allgemeingiltig- 
keit Beziehung zur menschlichen Species, oder allgemeiner, zur 
jeweiligen Species denkender Wesen. Andere Species — 
andere Denkgesetze, andere Wahrheiten. 
Wir unsererseits würden nun aber sagen: Allgemeingleich- 
heit nach Inhalt und constanten Functionsgesetzen (als Natur- 
gesetzen für die Erzeugung des allgemeingleichen Inhalts) macht 
keine echte Allgemeingiltigkeit, die vielmehr in der Idealität 
ruht. Sind alle Wesen einer Gattung ihrer Constitution nach 
zu gleichen Urth eilen genöthigt, so stimmen sie miteinander 
empirisch überein; aber im idealen Sinne der über alles Em- 
pirische erhabenen Logik können sie dabei doch statt ein- 
stimmig vielmehr widersinnig urtheilen. Die Wahrheit durch 
Beziehung auf die Gemeinsamkeit der Natur bestimmen, heißt 
ihren Begriff aufgeben. Hätte die Wahrheit eine wesentliche 
Beziehung zu denkenden Intelligenzen, ihren geistigen Functionen 
und Bewegungsformen, so entstände und vergienge sie mit 
ihnen, und wenn nicht mit den Einzelnen, so mit den Species. 
Wie die echte Objectivität der Wahrheit wäre auch die des 
Seins dahin, selbst die des subjectiven Seins, bezw. des Seins 
der Subjecte. Wie wenn z. B. die denkenden Wesen ins- 
gesammt unfähig wären, ihr eigenes Sein als wahrhaft seiend 
1 A. a. 0. I. 2 § 39, 2. S. 310. 
132 Der Psycholog ismus 
zu setzea? Dann wären sie und wären auch nicht. Wahrheit 
und Sein sind beide im gleichen Sinne „Kategorien" und offen- 
bar correlativ. Man kann nicht Wahrheit relativiren und an 
der Objectivität des Seins festhalten. Freilich setzt die Rela- 
tivirung der Wahrheit doch wieder ein objectives Sein als Be- 
ziehungspunkt voraus — darin liegt ja der relativistische 
Widerspruch. 
In Harmonie mit Sigwart's sonstigem Psychologismus finden 
wir seine Lehre vom Allgemeinen, die hierher gehört, da 
die Idealität der Wahrheit durchaus die Idealität des Allge- 
meinen, des Begrifflichen voraussetzt. Gelegentlich lesen wir 
die scherzhafte Aeußerung, „das Allgemeine sei in unserem 
Kopfe", und in ernsthafter Ausführung, das „begrifflich Vor- 
gestellte" sei „ein rein inneres, . . . von nichts als von der 
inneren Kraft unseres Denkens Abhängiges". 1 Unzweifelhaft 
kann man dergleichen von unserem begrifflichen Vorstellen 
sagen, als einem subjectiven Act von dem und dem psycho- 
logischen Gehalt. Aber das „Was" dieses Vorstellens, der 
Begriff, kann in keinem Sinne als reelles Stück des psycho- 
logischen Gehalts gefaßt werden, als ein Hier und Jetzt, mit 
dem Acte kommend und verschwindend. Es kann im Denken 
gemeint, aber nicht im Denken erzeugt sein. 
Dieselbe Relativirung wie bei dem Wahrheitsbegriff voll- 
zieht Sigwart consequenter Weise auch bei den mit jenem so 
nahe zusammenhängenden Begriffen Grund und Notwendig- 
keit. „Ein logischer Grund, den wir nicht kennen, ist strenge 
genommen ein Widerspruch, denn er wird erst ein logischer 
Grund dadurch, daß wir ihn kennen." 2 Die Aussage, daß die 
mathematischen Lehrsätze ihren Grund haben in den mathe- 
matischen Axiomen, beträfe also „streng genommen" eine 
Sachlage von menschlich -psychologischem Inhalt. Dürften wir 
noch behaupten, daß sie gilt, ob überhaupt Jemand ist, ge- 
wesen ist und sein wird, der sie erkennt? Die gewöhnliche 
1 A. a. 0. I. 2 § 45, 9. S. 388. 
2 A. a. 0. I. 2 § 32, 2. S. 248. 
als skeptischer Relativismus. 133 
Rede, welche solchen Verhältnissen zwischen Grund und Folge 
Objectivität verleiht, indem sie von ihrer Entdeckung spricht, 
wäre darnach eine verkehrte. 
So sehr sich Sigwakt bemüht, die wesentlich unterschie- 
denen Begriffe des Grundes zu sondern, und so viel Scharfsinn 
er darin bekundet (wie wir dies bei einem so bedeutenden 
Forscher nicht anders erwarten können), die psychologistische 
Richtung seines Denkens hindert ihn doch die wesentlichste 
Scheidung zu vollziehen, welche eben die scharfe Sonderung 
zwischen Idealem und Realem voraussetzt. Wenn er den 
„logischen Grund" oder „Grund der Wahrheit" dem psycho- 
logischen Grund der Gewißheit" gegenüberstellt, so findet er 
ihn doch nur in einer gewissen Allgemeingleichheit des Vor- 
gestellten, „weil nur dieses, nicht die individuelle Stimmung u. s. w. 
ein für alle Gemeinsames sein kann"; wogegen wir unsere obigen 
Bedenken nicht zu wiederholen brauchen. 
Die fundamentale Sonderung zwischen Grund der Wahr- 
heit, der das rein Logische, und Grund des Urtheils, der das 
normativ Logische angeht, müssen wir bei Sigwakt vermissen. 
Auf der einen Seite hat eine Wahrheit (nicht das Urtheil, sondern 
die ideale Geltungseinheit) einen Grund, d. h. hier, in äquivalenter 
Redeweise, es giebt einen theoretischen Beweis, der sie auf ihre 
(objectiven, theoretischen) Gründe zurückführt. Einzig und allein 
auf diesen Sinn bezieht sich der Satz vom Grunde. Und für 
diesen Begriff des Grundes gilt es durchaus nicht, daß jedes 
Urtheil einen Grund habe, geschweige denn, daß jedes einen solchen 
„implicite mitbehaupte". Jedes letzte Begründungsprincip, also jedes 
echte Axiom, ist in diesem Sinne grundlos, wie in entgegengesetzter 
Richtung auch jedes Thatsachenurtheil. Nur die Wahrscheinlichkeit 
einer Thatsache kann begründet sein, nicht sie selbst, bezw. das 
Thatsachenurtheil. Auf der anderen Seite meint der Ausdruck 
, Grund des Urtheils' — wofern wir absehen von den psycho- 
logischen ,Gründen', d. i. Ursachen der Urtheilsfällung und speciell 
auch von den inhaltlichen Motiven derselben 1 — nichts Anderes als 
1 Vgl. Sigwart's treffliche Sonderung zwischen Veranlassung der 
Verknüpfung und Grund der Entscheidung, a. a. 0. S. 250. 
134 Der Psychologismus 
logisches Recht des Urtheils. In diesem Sinne ,beansprucht' 
jedes Urtheil allerdings sein Recht (obschon es nicht unbedenklich 
wäre zu sagen, daß es „implicite mitbehauptet" würde). Das heißt: 
an jedes ist die Forderung zu stellen, daß es als wahr behaupte, 
was wahr sei; und als Techniker der Erkenntnis, als Logiker im 
gewöhnlichen Sinne, müssen wir an das Urtheil auch mit Beziehung 
auf die weitergehende Erkenntnisbewegung mancherlei Forderungen 
stellen. Sind sie nicht erfüllt, so tadeln wir das Urtheil als logisch 
unvollkommen, als , unbegründet.' ; Letzteres allerdings mit einer 
gewissen Ueberspannung des gemeinen Wortsinns. 
Aehnliche Bedenken erregen uns Sigwart's Ausführungen 
über Notwendigkeit. Wir lesen : „Aller logischen Notwendigkeit 
[muß] doch zuletzt ein seiendes denkendes Subject, dessen Natur 
es ist, so zu denken, vorausgesetzt werden, solange wir verständlich 
reden wollen." 1 Oder man verfolge die Ausführungen über den 
Unterschied der assertorischen und apodictischen Urtheile, den 
Sigwart für einen unwesentlichen erachtet, „sofern in jedem 
mit vollkommenem Bewußtsein ausgesprochenen Urtheil die Not- 
wendigkeit, es auszusprechen, mitbehauptet werde". 2 Die total 
verschiedenen Begriffe von Notwendigkeit ermangeln bei Sigwart 
der wechselseitigen Absonderung. Die subjective Notwendigkeit, 
d. h. der subjective Zwang der Ueberzeugung, welcher jedem 
Urtheil anhaftet (oder vielmehr bei jedem Urtheil dann hervor- 
tritt, wenn wir, von ihm noch durchdrungen, sein Gegen theil 
zu vollziehen suchen), wird nicht klar unterschieden von den 
ganz anderen Nothwendigkeitsbegriffen, zumal von der apodic- 
tischen Notwendigkeit, als dem eigenartigen Bewußtsein, in 
dem sich das einsichtige Erfassen eines Gesetzes oder eines 
Gesetzmäßigen constituirt. Dieser letztere (eigentlich zwie- 
fache) Begriff von Notwendigkeit fehlt bei Sigwart im Grunde 
genommen ganz. Zugleich übersieht er die fundamentale 
Aequivocation, welche es gestattet, nicht bloß das apodictische 
Nothwendigkeitsbe wüßt sein, sondern sein objectives Corre- 
1 A. a. 0. § 33, 7. S. 262. 
* A. a. 0. §31,1. S. 230 ff. 
als skeptischer Relativismus. 135 
lat — nämlich das Gesetz, bezw. das Gelten gemäß dem 
Gesetze, von dem wir in jenem Bewußtsein Einsicht haben — 
als nothwendig zu bezeichnen. So erst gewinnen ja die Aus- 
drücke ,es ist eine Notwendigkeit' und ,es ist ein Gesetz' ihre 
objective Gleichwertigkeit, und desgleichen die Ausdrücke ,es 
ist nothwendig', daß SP sei, und ,es ist nach Gesetzen be- 
gründet', daß SP sei. 
Und natürlich ist es dieser letzte rein objective und 
ideale Begriff, der allen apodictischen Urtheilen im objectiven 
Sinne der reinen Logik zu Grunde liegt; er allein beherrscht 
und constituirt alle theoretische Einheit, er bestimmt die Be- 
deutung des hypothetischen Zusammenhanges als einer objectiv- 
idealen Wahrheitsform von Sätzen, er bindet den Schlußsatz 
als ,nothwendige' (ideal-gesetzliche) Folge an die Prämissen. 
Wie wenig Sigwakt diesen Unterschieden gerecht wird, wie 
sehr er im Psychologismus befangen ist, das zeigen zumal seine 
Auseinandersetzungen über LEiBNizens fundamentale Scheidung in 
„verites de raison et celles de fait". Die „Notwendigkeit" beider 
Arten ist, meint Sigwart, „zuletzt eine hypothetische", denn „daraus, 
daß das Gregentheil einer thatsächlichen Wahrheit nicht a priori un- 
möglich ist, folgt nicht, daß es für mich nicht nothwendig wäre, 
das Factum zu behaupten, nachdem es geschehen ist, und daß die 
entgegengesetzte Behauptung für den möglich wäre, der das Factum 
kennt;" 1 und wieder: „auf der anderen Seite ist das Haben der allge- 
meinen Begriffe, auf denen die identischen Sätze ruhen, zuletzt ebenso 
etwas Factisches, was da sein muß, ehe das Princip der Identität 
darauf angewandt werden kann, um ein nothwendiges Urtheil zu er- 
zeugen". Und so glaubt er schließen zu dürfen, daß sich die 
LEiBNiz'sche Unterscheidung „hinsichtlich des Charakters der Not- 
wendigkeit auflöse". 2 
Was hier geltend gemacht wird, ist freilich richtig. Für mich 
zu behaupten nothwendig ist jedes Urtheil, während ich es fälle, und 
sein Gegentheil, während ich seiner noch gewiß bin, zu leugnen, ist 
mir unmöglich. Aber ist es diese psychologische Notwendigkeit 
1 A. a. 0. § 31, 6. S. 239. 
2 Die beiden letzten Citate a. a. 0. S. 240. 
136 Der Psychologismus 
welche Leibniz meint, wenn er den Thatsachenwahrheiten die Noth- 
wendigkeit — die Rationalität abstreitet? Wieder ist es sicher, daß 
kein Gesetz erkannt werden kann, ohne das Haben der allgemeinen 
Begriffe, aus denen es sich aufbaut. Gewiß ist dieses Haben, wie 
die ganze Gesetzeserkenntnis, etwas Factisches. Aber hat denn Leibniz 
das Erkennen des Gesetzes und nicht vielmehr die erkannte Gesetzes- 
wahrheit als noth wendig bezeichnet? Verträgt sich mit der Not- 
wendigkeit der verite de raison nicht sehr wol die Contingenz des 
Urtheilsactes , in dem sie ev. zu einsichtiger Erkenntnis kommen 
mag? Nur durch Vermengung der beiden wesentlich verschiedenen 
Begriffe von Noth wendigkeit, der subjectiven des Psychologismus und 
der objectiven des LEiBNiz'schen Idealismus, kommt in Sigwabt's 
Argumentation der Schluß zu Stande, daß sich jene Unterscheidung 
LEiBNizens „hinsichtlich des Charakters der Notwendigkeit auflöse". 
Dem fundamentalen objectiv-idealen Unterschied zwischen Gesetz und 
Thatsache entspricht unweigerlich ein subjectiver in der Weise des 
Erlebens. Hätten wir nie das Bewußtsein der Rationalität, des Apo- 
dictischen erlebt in seiner charakteristischen Unterschiedenheit vom 
Bewußtsein der Thatsächlichkeit, so hätten wir gar nicht den Begriff 
von Gesetz, wir wären unfähig zu unterscheiden: Gesetz von That- 
sache; generelle (ideale, gesetzliche) Allgemeinheit von universeller 
(thatsächlicher, zufälliger) Allgemeinheit; noth wendige (d. h. wiederum 
gesetzliche, generelle) Folge von thatsächlicher (zufälliger, univer- 
seller) Folge; all das, wofern es wahr ist, daß Begriffe, die nicht 
als Complexionen bekannter Begriffe (und zwar als Complexionen 
bekannter Complexionsformen) gegeben sind, uns ursprünglich nur 
erwachsen sein können im Erlebnis von Einzelfällen. LEiBNizens 
verites de raison sind nichts anderes als die Gesetze, und zwar im 
strengen und reinen Sinn der idealen Wahrheiten, die ,rein io den 
Begriffen gründen', die uns gegeben und erkannt sind in apodictisch 
evidenten, reinen Allgemeinheiten. LEiBNizens verites de fait sind 
alle übrigen Wahrheiten, es ist die Sphäre der Sätze, welche über 
individuelle Existenz aussagen, mögen sie für uns auch die Form 
»allgemeiner' Sätze haben, wie ,alle Südländer sind heißblütig'. 
§ 40. Der Anthropologismus in B. Erdmann's Logik. 
Eine ausdrückliche Erörterung der relativistischen Conse- 
quenzen, die in seiner ganzen Behandlung der logischen Funda- 
als skeptischer Relativismus. 137 
mentalbegriffe und -probleme beschlossen sind, finden wir 
bei Sigwaet nicht. Dasselbe gilt von Wundt. Obschon Wundt's 
Logik den psychologischen Motiven einen womöglich noch freieren 
Spielraum gewährt als diejenige Sigwart's und ausgedehnte er- 
kenntnistheoretische Kapitel enthält, so werden in ihr die letzten 
principiellen Zweifel kaum berührt. Aehnliches gilt von Lipps, 
dessen Logik den Psychologismus übrigens so originell und 
consequent vertritt, so sehr allen Compromissen abhold, so tief 
bis in alle Verzweigungen der Disciplin durchgeführt, wie wir 
es seit Beneke kaum wieder finden. 
Ganz anders liegt die Sache bei Erdmann. In lehrreicher 
Folgerichtigkeit tritt er in einer längeren Ausführung für den 
Relativismus entschieden ein, und durch Hinweis auf die Mög- 
lichkeit der Aenderung der Denkgesetze glaubt er der „Ver- 
messenheit" begegnen zu müssen, „die da meint, an diesem 
Punkte die Grenzen unseres Denkens überspringen, einen 
Standort für uns außerhalb unserer selbst gewinnen zu können". l 
Es wird nützlich sein auf seine Lehre näher einzugehen. 
Erdmann beginnt mit der Widerlegung des gegnerischen 
Standpunktes. „Mit überwiegender Majorität," so lesen wir, 2 
„ist seit Aristoteles behauptet worden, daß die Notwendig- 
keit dieser [logischen] Grundsätze eine unbedingte, ihre Geltung 
also eine ewige sei . . ." 
„Der entscheidende Beweisgrund dafür wird in der Denk- 
unmöglichkeit der widersprechenden Urtheile gesucht. In- 
dessen folgt aus ihr allein doch nur, daß jene Grundsätze das 
Wesen unseres Vorstellens und Denkens wiedergeben. Denn 
lassen sie dieses erkennen, so können ihre contradictorischen 
Urtheile nicht vollziehbar sein, weil sie eben die Bedingungen 
aufzuheben suchen, an die wir in allem unserem Vorstellen und 
Denken, also auch in unserem Urtheilen gebunden sind." 
1 B. Erdmann, Logik, § 60, Nr. 370, S. 378 u. 
2 A. a. 0. Nr. 369, S. 375. Die weiter unten folgenden Citate 
schließen sich der Reihe nach an. 
138 Der Psychologismus 
Zunächst einige Worte über den Sinn des Argumentes. Es 
scheint zu schließen: Aus der Unvollziehbarkeit der Leugnung jener 
Grundsätze folgt, daß sie das Wesen unseres Vorstellens und Denkens 
wiedergeben; denn wenn sie es thun, so ergiebt sich jene Unvoll- 
ziehbarkeit als nothwendige Folge. Dies kann nicht als Schluß ge- 
meint sein. Daß A aus B folgt, kann ich nicht daraus erschließen, 
daß B aus A folgt. Die Meinung ist offenbar nur die, daß die Un- 
möglichkeit, die logischen Grundsätze zu leugnen, ihre Erklärung 
darin finde, daß diese Grundsätze ,,das Wesen unseres Vorstellens 
und Denkens wiedergeben". Mit dem Letzteren wiederum ist gesagt, 
daß sie Gesetze sind, welche feststellen, was dem allgemein mensch- 
lichen Vorstellen und Denken als solchem zukommt, „daß sie Be- 
dingungen angeben, an die wir in allem unserem Vorstellen und 
Denken gebunden sind". Und darum, weil sie dies thun, sind 
contradictorisch sie leugnende Urtheile — wie Erdmann annimmt — 
unvollziehbar. 
Aber weder kann ich diesem Schluß beistimmen, noch den 
Behauptungen, aus denen er sich zusammensetzt. Es erscheint 
mir als sehr wol möglich, daß gerade vermöge der Gesetze, 
denen alles Denken eines Wesens (z. B. eines Menschen) unter- 
steht, in individuo Urtheile zu Tage treten, welche die 
Geltung dieser Gesetze leugnen. Die Leugnung dieser Gesetze 
widerspricht ihrer Behauptung; aber die Leugnung als 
realer Act kann sehr wol verträglich sein mit der objectiven 
Geltung der Gesetze, bezw. mit der realen Wirksamkeit der 
Bedingungen, über welche das Gesetz eine allgemeine Aussage 
macht. Handelt es sich beim Widerspruch um ein ideales Ver- 
hältnis von Urtheilsinhalten, so handelt es sich hier um ein 
reales Verhältnis zwischen dem Urtheilsact und seinen gesetz- 
lichen Bedingungen. Angenommen es wären die Gesetze der 
ldeenassociation Grundgesetze des menschlichen Vorstellens 
und Urtheilens, wie die Associationspsychologie in der That 
lehrte, wäre es dann eine als absurd zu verwerfende Unmög- 
lichkeit, daß ein Urtheil, daß diese Gesetze leugnete, sein Da- 
sein gerade der Wirksamkeit dieser Gesetze verdankte? (Vgl. 
oben S. 67 f.) 
als skeptischer Relativismus. 139 
Aber selbst wenn der Schluß richtig wäre, seinen Zweck 
müßte er verfehlen. Denn der logische Absolutist (sit venia 
verbo) wird mit Recht einwenden: Die Denkgesetze, von wel- 
chen Erdmann spricht, sind entweder nicht diejenigen, von 
welchen ich und alle Welt spricht, und dann trifft er gar nicht 
meine These; oder er legt ihnen einen Charakter bei, der ihrem 
klaren Sinn durchaus widerstreitet. Und abermals wird er ein- 
wenden: Die Denkunmöglichkeit für die Negationen dieser 
Gesetze, welche sich aus ihnen als Folge ergeben soll, ist ent- 
weder dieselbe, die ich und alle Welt darunter verstehen, dann 
spricht sie für meine Auffassung; oder sie ist eine andere, 
dann bin ich abermals nicht getroffen. 
Was das Erste anlangt, so drücken die logischen Grund- 
sätze nichts weiter aus, als gewisse Wahrheiten, die im bloßen 
Sinn (Inhalt) gewisser Begriffe, wie Wahrheit, Falschheit, Urtheil 
(Satz) u. dgl. gründen. Nach Erdmann sind sie aber „Denk- 
gesetze", welche das Wesen unseres menschlichen Denkens 
ausdrücken; sie nennen die Bedingungen, an welche alles 
menschliche Vorstellen und Denken gebunden ist, sie 
würden sich, wie gleich nachher expressis verbis gelehrt wird, 
mit der menschlichen Natur verändern. Folglich hätten sie 
nach Erdmann einen realen Inhalt. Aber dies widerspricht 
ihrem Charakter als rein begrifflichen Sätzen. Kein Satz, der in 
bloßen Begriffen (Bedeutungen in specie) gründet, der bloß 
feststellt, was in den Begriffen liegt und mit ihnen gegeben ist, 
sagt etwas über Reales aus. Und man braucht nur auf den 
wirklichen Sinn der logischen Gesetze hinzublicken, um zu er- 
kennen, daß sie dies auch nicht thun. Selbst wo in ihnen von 
Urtheil en die Rede ist, meinen sie nicht das, was die psycho- 
logischen Gesetze mit diesem Worte treffen wollen, nämlich 
Urtheile als reale Erlebnisse, sondern sie meinen Urtheile in 
dem Sinne von Aussagebedeutungen in specie, die identisch 
sind, was sie sind, ob sie wirklichen Acten des Aussagens zu 
Grunde liegen oder nicht, und wieder ob sie von dem oder 
jenem ausgesagt werden. So wie man die logischen Principien 
140 Der Psychologismus 
als Realgesetze auffaßt, die in der Weise von Naturgesetzen 
unser reales Vorstellen und Urtheilen regeln, verändert man 
total ihren Sinn — wir haben dies oben ausführlich erörtert. 
Man sieht wie gefährlich es ist, die logischen Grundgesetze 
als Denkgesetze zu bezeichnen. Sie sind es, wie wir im näch- 
sten Kapitel noch genauer darlegen werden, nur in dem Sinne 
von Gesetzen, die bei der Normirung des Denkens eine Rolle 
zu spielen berufen sind; eine Ausdrucksweise, die schon an- 
deutet, daß es sich dabei um eine practische Function handelt, 
eine Nutzungsweise, und nicht um etwas in ihrem Inhalt selbst 
Liegendes. Daß sie nun das „Wesen des Denkens" ausdrücken, 
dies könnte im Hinblick auf ihre normative Function einen 
wolberechtigten Sinn noch gewinnen, wenn die Voraussetzung 
erfüllt wäre, daß in ihnen die nothwendigen und hinreichenden 
Kriterien gegeben sind, nach welchen die Richtigkeit jedes 
Urtheils zu bemessen wäre. Man könnte dann allenfalls sagen, 
daß sie das ideale Wesen alles Denkens, im outrirten Sinne 
des richtigen Urtheilens, ausprägten. So hätte es der alte 
Rationalismus gerne gefaßt, der sich aber nicht klar machen 
konnte, daß die logischen Grundsätze nichts weiter sind als 
triviale Allgemeinheiten, gegen die eine Behauptung bloß darum 
nicht streiten darf, weil sie sonst widersinnig wäre, und daß 
also umgekehrt die Harmonie des Denkens mit diesen Normen 
auch nicht mehr verbürgt, als daß es in sich formal (nicht) 
einstimmig sei. Darnach wäre es ganz unpassend, auch jetzt 
noch in diesem (idealen) Sinne von dem „Wesen des Denkens" 
zu sprechen und es durch jene Gesetze 1 zu umschreiben, die, 
1 Ich denke hier schon alle rein logischen Gesetze zusammengefaßt. 
Mit den zwei oder drei „Denkgesetzen" im traditionellen Sinn bringt man 
nicht einmal den Begriff eines formal -einstimmigen Denkens zu Stande, 
und alles, was dem entgegen von Alters her gelehrt wurde, halte ich (und 
nicht ich allein) für Täuschung. Jeder formale Widersinn läßt sich auf 
einen Widerspruch reduciren, aber nur unter Vermittlung gar mannig- 
faltiger anderer formaler Grundsätze, z. B. der syllogistischen , der arith- 
metischen u. s. w. Schon in der Syllogistik ist deren Zahl mindestens 
ein Dutzend. Sie lassen sich alle trefflich demonstriren — in Schein- 
beweisen, die sie selbst oder ihnen äquivalente Sätze voraussetzen. 
als skeptischer Relativismus. 141 
wie wir wissen, nicht mehr leisten, als nns den formalen 
Widersinn vom Leibe zu halten. Es ist noch ein Ueberrest 
des rationalistischen Vorurtheils, wenn man bis in unsere Zeit 
statt von formaler Einstimmigkeit, von formaler Wahrheit ge- 
sprochen hat, ein höchst verwerfliches, weil beirrendes Spiel 
mit dem Worte Wahrheit. 
Doch gehen wir nun zum zweiten Punkte über. Die 
Unmöglichkeit der Leugnung der Denkgesetze faßt Erdmann 
als Unvollziehbarkeit solcher Leugnung. Diese beiden Be- 
griffe halten wir logischen Absolutisten für so wenig identisch, 
daß wir die Unvollziehbarkeit überhaupt leugnen und die Un- 
möglichkeit aufrecht halten. Nicht die Leugnung als Act ist 
unmöglich (und das hieße, als zu einem Realen gehörig, so viel 
wie real -unmöglich) sondern der ihren Inhalt bildende nega- 
tive Satz ist unmöglich, und zwar ist er als idealer in 
idealem Sinne unmöglich; darin liegt aber: er ist widersinnig 
und somit evident falsch. Diese ideale Unmöglichkeit des ne- 
gativen Satzes streitet gar nicht mit der realen Unmöglichkeit 
des negirenden Urtheilsactes. Man vermeide noch den letzten 
Rest äquivoker Ausdrücke, man sage, der Satz sei widersinnig, 
das Urtheil sei causal ausgeschlossen, und alles wird völlig klar. 
Im factischen Denken des normalen Menschen tritt nun 
freilich die actuelle Negation eines Denkgesetzes in der Regel 
nicht auf; aber daß es beim Menschen überhaupt nicht auf- 
treten kann, wird man schwerlich behaupten können, nach- 
dem große Philosophen wie Epikur und Hegel den Satz des 
Widerspruchs geleugnet haben. Vielleicht sind Genie und Wahn- 
sinn einander auch in dieser Hinsicht verwandt, vielleicht giebt 
es auch unter den Irrsinnigen Leugner der Denkgesetze; als 
Menschen wird man doch auch sie müssen gelten lassen. Man 
erwäge auch: Im selben Sinne denkunmöglich wie die Negation 
der primitiven Grundsätze ist diejenige aller ihrer noth wendigen 
Consequenzen. Aber daß man sich in Beziehung auf verwickelte 
syllogistische oder arithmetische Lehrsätze täuschen kann, ist 
allbekannt, und so dient auch dies als unanfechtbares Argument. 
142 Der Psycholugismus 
Im Uebrigen sind dies Streitfragen, die das Wesentliche nicht 
berühren. Die logische Unmöglichkeit, als Widersinnigkeit des 
idealen Urtheilsinhalts, und die psychologische Unmöglichkeit, 
als Unvollziehbarkeit des correspondirenden Urtheilsactes, wären 
heterogene Begriffe auch dann, wenn die letztere mit der 
ersteren allgemein-menschlich gegeben, also die Fürwahrhaltung 
von Widersinnigkeiten naturgesetzlich ausgeschlossen wäre. 1 
Es ist nun diese echte logische Unmöglichkeit des Wider- 
spruches gegen die Denkgesetze, welche der logische Absolutist 
als Argument für die „Ewigkeit" dieser Gesetze verwendet. 
Was meint hier die Rede von der Ewigkeit? Doch nur den 
Umstand, daß jedes Urtheil, unabhängig von Zeit und Um- 
ständen, von Individuen und Species, durch die rein logischen 
Gesetze ,gebunden' ist; und dies Letztere natürlich nicht im 
psychologischen Sinne eines Denkzwanges, sondern in dem 
idealen Sinne der Norm: wer eben anders urtheilte, urtheilte 
unbedingt falsch, zu welcher Species psychischer Wesen er sich 
nun rechnen mag. Die Beziehung auf psychische Wesen be- 
deutet offenbar keine Einschränkung der Allgemeinheit. Nor- 
men für Urtheile ,binden' urtheilende Wesen und nicht Steine. 
Das liegt in ihrem Sinn, und so wäre es lächerlich, die Steine 
und ähnliche Wesen in dieser Hinsicht als Ausnahmen zu be- 
handeln. Der Beweis des logischen Absolutisten ist nun sehr 
■einfach. Er wird eben sagen: Folgender Zusammenhang ist 
mir durch Einsicht gegeben. Es gelten die und die Grund- 
sätze, und sie thun es so, daß sie nur entfalten, was im Inhalt 
ihrer Begriffe gründet. Folglich ist jeder Satz (d. i. jeder 
mögliche Urtheilsinhalt im idealen Sinne) widersinnig, wenn er 
die Grundgesetze entweder unmittelbar negirt oder gegen sie 
mittelbar verstößt. Das Letztere besagt ja nur, daß ein rein 
deductiver Zusammenhang an die Wahrheit solcher Urtheilsin- 
halte als Hypothesis, die Unwahrheit jener Grundsätze als 
Thesis anknüpft. Sind darnach Urtheilsinhalte dieser Art wider- 
Vgl. die Erörterungen des § 22 in Kap. IV, besonders S. 67 f. 
als skeptischer Relativismus. 143 
sinnig und als solche falsch, so muß auch jedes actuelle Ur- 
theil, dessen Inhalte sie sind, unrichtig sein; denn richtig heißt 
ein Urtheil, wenn ,das was es urtheilt', d. i. sein Inhalt, wahr, 
also unrichtig, wenn derselbe falsch ist. 
Ich betonte soeben jedes Urtheil, um aufmerksam zu machen, 
daß der Sinn dieser strengen Allgemeinheit jede Einschränkung, 
also auch die auf menschliche oder andersartige Gattungen 
urtheilender Wesen eo ipso ausschließt. Ich kann Niemanden 
zwingen, einzusehen, was ich einsehe. Aber ich selbst kann 
nicht zweifeln, ich sehe ja abermals ein, daß jeder Zweifel 
hier, wo ich Einsicht habe, d. i. die Wahrheit selbst erfasse, 
verkehrt wäre; und so finde ich mich überhaupt an dem 
Punkte, den ich entweder als den archimedischen gelten lasse, 
um von hier aus die Welt der Unvernunft und des Zweifels 
aus den Angeln zu heben, oder den ich preisgebe, um damit 
alle Vernunft und Erkenntnis preiszugeben. Ich sehe ein, daß 
sich dies so verhält, und daß ich im letzteren Falle — wenn 
von Vernunft oder Unvernunft dann noch zu reden wäre — 
alles vernünftige Wahrheitsstreben, alles Behaupten und Be- 
gründen einstellen müßte. 
Mit all dem finde ich mich nun freilich in Widerstreit 
mit dem ausgezeichneten Forscher. Er fährt nämlich fort: 
„Unbedingt wäre die so begründete Notwendigkeit der 
formalen Grundsätze . . . nur dann, wenn unsere Erkenntnis 
derselben verbürgte, daß das Wesen des Denkens, das wir in 
uns finden und durch sie ausdrücken, ein unveränderliches, 
oder gar das einzig mögliche Wesen des Denkens wäre, daß 
jene Bedingungen unseres Denkens zugleich die Bedingungen 
jedes möglichen Denkens wären. Wir wissen jedoch nur von 
unserem Denken. Ein von dem unseren verschiedenes, also 
auch ein Denken überhaupt als Gattung zu solchen verschie- 
denen Arten des Denkens zu construiren sind wir nicht im 
Stande. Worte, die ein solches zu beschreiben scheinen, haben 
keinen von uns vollziehbaren Sinn, der dem Anspruch genügte, 
<len dieser Schein erwecken soll. Denn jeder Versuch, das, 
144 Der Psychologismus 
was sie beschreiben, herzustellen, ist an die Bedingungen 
unseres Vorstellens und Denkens gebunden, bewegt sich in 
ihrem Kreise." 
Würden wir so verfängliche Reden, wie die vom „Wesen 
unseres Denkens" in rein logischen Zusammenhängen überhaupt 
gelten lassen, würden wir sie also nach Maßgabe unserer 
Analysen durch die Summe der Idealgesetze fassen, welche die 
formale Einstimmigkeit des Denkens umgrenzen, dann würden 
wir natürlich auch den Anspruch erheben, das strenge erwiesen 
zu haben, was Erdmann für unerweisbar hält: daß das Wesen 
des Denkens ein unveränderliches, ja gar das einzig mögliche 
wäre u. s. w. Aber freilich ist es klar, daß Erdmann, während 
er dies leugnet, jenen allein berechtigten Sinn der fraglichen 
Redeweise nicht innehält, es ist klar, daß er (die weiter unten 
folgenden Citate lassen es noch schroffer hervortreten) die 
Denkgesetze als Ausdrücke des realen Wesens unseres Denkens, 
somit als Realgesetze faßt, als ob wir mit ihnen eine unmittel- 
bare Einsicht in die allgemein menschliche Constitution nach 
ihrer Erkenntnisseite gewönnen. Leider ist dies gar nicht der 
Fall. Wie sollten auch Sätze, die nicht im Entferntesten von 
Realem sprechen, die nur klar legen, was mit gewissen Wort- 
bedeutungen oder Aussagebedeutungen sehr allgemeiner Art 
unabtrennbar gesetzt ist, so gewichtige Erkenntnisse realer Art, 
über das „Wesen geistiger Vorgänge, kurz unserer Seele" (wie 
wir weiter unten lesen) gewähren? 
Andererseits, hätten wir durch solche oder andere Ge- 
setze Einsicht in das reale Wesen des Denkens, dann kämen 
wir doch zu ganz anderen Consequenzen, wie der verdiente 
Forscher. „Wir wissen nur von unserem Denken." Genauer 
gesprochen, wissen wir nicht nur von unserem individuell- 
eigenem Denken, sondern, als wissenschaftliche Psychologen, 
auch ein klein wenig vom allgemein -menschlichen, und noch 
viel weniger vom thierischen. Jedenfalls ist aber ein in 
diesem realen Sinne andersartiges Denken und sind ihm zuge- 
ordnete Species denkender Wesen für uns gar nicht denkunmög- 
als skeptischer Relativismus. 145 
lieh, sie könnten sehr wol und sinnvoll beschrieben werden^ 
ganz so wie dergleichen bei fictiven naturwissenschaftlichen 
Species nicht ausgeschlossen ist. Böcklin malt uns die präch- 
tigsten Centauren und Nixen mit leibhaftiger Natürlichkeit. 
Wir glauben sie ihm — mindestens ästhetisch. Freilich ob sie 
auch naturgesetzlich möglich sind, wer wollte dies entscheiden. 
Aber hätten wir die letzte Einsicht in die Complexionsformen 
organischer Elemente, welche die lebendige Einheit des Orga- 
nismus gesetzlich ausmachen, hätten wir die Gesetze, welche 
den Strom solchen Werdens in dem typisch geformten Bette 
erhalten, so könnten wir den wirklichen Species mannigfaltige 
objeetiv mögliche in wissenschaftlich exaeten Begriffen an- 
reihen, wir könnten diese Möglichkeiten so ernsthaft discutiren, 
wie der theoretische Physiker seine fingirten Species von Gravi- 
tationen. Jedenfalls ist die logische Möglichkeit solcher Fic- 
tionen auf naturwissenschaftlichem wie auf psychologischem Ge- 
biet unanfechtbar. Erst wenn wir die (xeräßaaiq slq ällo ykvoq 
vollziehen, die Eegion der psychologischen Denkgesetze mit der 
der rein logischen verwechseln, und nun die letzteren selbst 
in psychologistischem Sinne mißdeuten, gewinnt die Behauptung, 
andersartige Denkweisen vorzustellen seien wir außer Stande, 
die Worte, die sie zu beschreiben scheinen, hätten für uns 
keinen vollziehbaren Sinn, einen Anschein von Berechtigung. 
Mag sein, daß wir uns von solchen Denkweisen ,keine rechte 
Vorstellung' zu machen vermögen, mag sein, daß sie auch in 
absolutem Sinn für uns unvollziehbar sind; aber diese Unvoll- 
ziehbarkeit wäre in keinem Falle die Unmöglichkeit im Sinne 
der Absurdität, des Widersinns. 
Vielleicht ist folgende Ueberlegung zur Klärung nicht un- 
nütz. Theoreme aus der Lehre von den AßEi/schen Trans- 
scendenten haben für ein Wickelkind, und sie haben ebenso für 
den Laien (das mathematische Kind, wie die Mathematiker 
scherzhaft zu sagen pflegen) keinen „vollziehbaren" Sinn. Das 
liegt an den individuellen Bedingungen ihres Vorstellen s 
und Denkens. Genau so wie wir Reifen zum Kinde, wie der 
Hüssebl, Log. Unters. I. 10 
146 Der Psychologismm 
Mathematiker zum Laien, so könnte sich allgemein eine 
höhere Species denkender Wesen, sagen wir Engel, zu uns 
Menschen verhalten. Deren Worte und Begriffe hätten für uns 
keinen vollziehbaren Sinn, gewisse specifische Eigenheiten 
unserer psychischen Constitution ließen es eben nicht zu. Der 
normale Mensch braucht, um die Theorie der AßEi/schen 
Functionen, ja auch nur um deren Begriffe zu verstehen, 
einige, sagen wir fünf Jahre. Es könnte sein, daß er, um die 
Theorie gewisser englischer Functionen zu verstehen, bei seiner 
Constitution eines Jahrtausends bedürfte, während er doch im 
günstigen Falle ein Jahrhundert kaum erreichen wird. Aber 
diese absolute, durch die gesetzlichen Schranken der speci- 
fischen Constitution bedingte Unvollziehbarkeit wäre natürlich 
nicht diejenige, welche uns die Absurditäten, die widersin- 
nigen Sätze zumuthen. In einem Falle handelt es sich um 
Sätze, die wir schlechterdings nicht verstehen können; dabei 
sind sie an sich betrachtet einstimmig und sogar giltig. Im an- 
deren Falle hingegen verstehen wir die Sätze sehr wol; aber 
sie sind widersinnig, und darum ,können wir an sie nicht 
glauben', cl. h. wir sehen ein, daß sie als widersinnige ver- 
werflich sind. 
Betrachten wir nun auch die extremen Consequenzen, 
welche Erdmann aus seinen Prämissen zieht. Gestützt auf das 
„leere Postulat eines anschauenden Denkens" müssen wir nach 
ihm „die Möglichkeit zugeben, daß ein Denken, welches von 
dem unsrigen wesensverschieden ist, stattfinde", und er zieht 
daraus den Schluß, daß somit „die logischen Grundsätze auch 
nur für den Bereich dieses unseres Denkens gelten, ohne daß 
wir eine Bürgschaft dafür hätten, daß dieses Denken sich 
seiner Beschaffenheit nach nicht ändern könnte. Denn es 
bleibt demnach möglich, daß eine solche Aenderung eintrete, 
sei es daß sie alle, sei es daß sie nur einige dieser Grund- 
sätze träfe, da sie nicht alle aus einem analytisch ableitbar 
sind. Es ist belanglos, daß diese Möglichkeit in den Aussagen 
unseres Selbstbewußtseins über unser Denken keine Stütze 
als skeptischer Relativismus. 147 
findet, die ihre Verwirklichung vorhersehen ließe. Sie besteht 
trotz alledem. Denn wir können unser Denken nur hin- 
nehmen, wie es ist. Wir sind nicht in der Lage, seine zukünf- 
tige Beschaffenheit durch die gegenwärtige in Fesseln zu 
schlagen. Wir sind insbesondere unvermögend, das Wesen 
unserer geistigen Vorgänge, kurz unserer Seele so zu fassen, daß 
wir aus ihr die Unveränderlichkeit des uns gegebenen Denkens 
deduciren könnten." 1 
Und so können wir nach Eedmann „nicht umhin einzuge- 
stehen, daß alle jene Sätze, deren widersprechende Gedanken 
von uns unvollziehbar sind, nur unter der Voraussetzung der 
Beschaffenheit unseres Denkens nothwendig sind, die wir als 
diese bestimmte erleben, nicht aber absolut, unter jeder mög- 
lichen Bedingung. Unseren logischen Grundsätzen also bleibt 
auch hiernach ihre Denknothwendigkeit; nur daß sie nicht als 
absolute, sondern als hypothetische [in unserer Rede- 
weise: relative] angesehen wird. Wir können nicht anders, als 
ihnen zustimmen — nach der Natur unseres Vorstellens und 
Denkens. Sie gelten allgemein, vorausgesetzt daß unser Denken 
dasselbe bleibt. Sie sind nothwendig, weil wir nur unter ihrer 
Voraussetzung denken können, so lange sie das Wesen unseres 
Denkens ausdrücken." 2 
Nach den bisherigen Ausführungen brauche ich nicht zu 
1 Vgl. a. a. 0. Nr. 369 sub e. S. 377—78. — Hatte man sich mit 
der Möglichkeit einer Veränderung des logischen Denkens einmal ver- 
traut gemacht, so lag der Gedanke einer Entwicklung desselben nicht 
mehr fern. Nach G. Feruero, les lois psychologiques du Symbolisme, 
Paris 1895, „soll die Logik" — so lese ich in einem Eeferat A. Lasson's 
in der Zeitschrift f. Philos. Bd. 113, S. 85 — „positiv werden und die 
Gesetze des Schließens je nach dem Alter und der Entwicklungsstufe der 
Cultur darstellen; denn auch die Logik ändere sich mit der Entwicklung 
des Gehirns . . Daß man früher die reine Logik und die deductive 
Methode vorgezogen habe, sei Denkfaulheit gewesen, und die Metaphysik 
sei das kolossale Denkmal dieser Denkfaulheit bis zum heutigen Tage 
geblieben, glücklicherweise nur noch bei einigen Zurückgebliebenen nach- 
wirkend". 
2 Vgl. a. a. 0. Nr. 370, S. 378. 
10* 
148 Der Psychologismus 
sagen, daß meines Erachtens diese Consequenzen zu Recht nicht 
bestehen können. Gewiß gilt die Möglichkeit, daß ein von 
dem unsrigen wesensverschiedenes Seelenleben stattfinde. Gewiß 
können wir unser Denken nur hinnehmen, wie es ist, gewiß 
wäre jeder Versuch thöricht, aus „dem Wesen unserer geistigen 
Vorgänge, kurz unserer Seele" ihre Unveränderlichkeit deduciren 
zu wollen. Aber daraus folgt mit Nichten jene toto coelo ver- 
schiedene Möglichkeit, daß Veränderungen unserer specifischen 
Constitution, sei es alle oder einige Grundsätze träfen, und daß 
somit die Denknoth wendigkeit dieser Sätze eine bloß hypo- 
thetische sei. Vielmehr ist all das widersinnig, widersinnig in 
dem prägnanten Sinne, in dem wir das Wort (natürlich ohne 
jede Färbung, als rein wissenschaftlichen Terminus) hier all- 
zeit gebraucht haben. Es ist der Unsegen unserer vieldeutigen 
logischen Terminologie, daß dergleichen Lehren noch auftreten 
und selbst ernste Forscher täuschen können. Wären die primi- 
tiven begrifflichen Unterscheidungen der Elementarlogik voll- 
zogen und auf Grund derselben die Terminologie geklärt, 
würden wir uns nicht mit so elenden Aequivocationen herum- 
schleppen, wie sie allen logischen Terminis — Denkgesetz, 
Denkform, reale und formale Wahrheit, Vorstellung, Urtheil, 
Satz, Begriff, Merkmal, Eigenschaft, Grund, Notwendigkeit 
u. s. w. — anhaften, wie könnten so viele Widersinnigkeiten, 
darunter die des Relativismus, in Logik und Erkenntnislehre theo- 
retisch vertreten werden und in der That einen Schein für 
sich haben, der selbst bedeutende Denker blendet? 
Die Möglichkeit von variablen „Denkgesetzen" als psycho- 
logischen Gesetzen des Vorstellens und Urtheilens, welche 
für verschiedene Species psychischer Wesen mannigfach diffe- 
riren, ja in einer und derselben von Zeit zu Zeit wechseln, 
das giebt einen guten Sinn. Denn unter psychologischen be- 
setzen' pflegen wir ,empirische Gesetze' zu verstehen, ungefähre 
Allgemeinheiten der Coexistenz und Succession, auf Thatsäch- 
keiten bezüglich, die in einem Falle so, im anderen anders sein 
können. Auch die Möglichkeit von variablen Denkgesetzen 
als skeptischer Relativismus. 149 
als normativen Gesetzen des Vorstellens und Urtheilens ge- 
stehen wir gerne zu. Gewiß können normative Gesetze der 
specifischen Constitution der urtheilenden Wesen angepaßt und 
daher mit ihnen veränderlich sein. Offenbar trifft dies die 
Regeln der practischen Logik als Methodenlehre, so wie es 
auch die methodischen Vorschriften der Einzelwissenschaften 
trifft. Die mathematisirenden Engel mögen andere Rechen- 
methoden haben als wir — aber auch andere Grundsätze und 
Lehrsätze? Diese Frage führt uns denn auch weiter: Wider- 
sinnig wird die Rede von variablen Denkgesetzen erst dann, 
wenn wir darunter die rein-logischen Gesetze verstehen (an 
welche wir auch die reinen Gesetze der Anzahlenlehre, der 
Ordinalzahlenlehre, der reinen Mengenlehre u. s. w. angliedern 
dürfen). Der vage Ausdruck „normative Gesetze des Denkens'', 
mit dem man auch sie bezeichnet, verführt allgemein dazu, sie 
mit jenen psychologisch fundirten Denkregeln zusammenzu- 
werfen. Sie aber sind rein theoretische Wahrheiten idealer 
Art, rein in ihrem Bedeutungsgehalt wurzelnd und nie über 
ihn hinausgehend. Sie können also durch keine wirkliche oder 
fictive Aenderung in der Welt des matter of faet berührt 
werden. 
Im Grande hätten wir hier eigentlich einen dreifachen 
Gegensatz zu berücksichtigen: nicht bloß den zwischen pr acti- 
scher Regel und theoretischem Gesetz, und wieder den zwi- 
schen Idealgesetz und Realgesetz, sondern auch den Gegen- 
satz zwischen exactem Gesetz und „empirischem Gesetz" (sc. 
als Durchschnittsallgemeinheit, von der es heißt: „keine Regel 
ohne Ausnahme"). Hätten wir Einsicht in die exacten Gesetze 
des psychischen Geschehens, dann wären auch sie ewig und 
unwandelbar, sie wären es, wie die Grundgesetze der theore- 
tischen Naturwissenschaften, sie würden also gelten, auch wenn 
es kein psychisches Geschehen gäbe. Würden alle gravitirenden 
Massen vernichtet, so wäre damit nicht das Gravitationsgesetz 
aufgehoben, es bliebe nur ohne Möglichkeit factischer Anwen- 
dung. Es sagt ja nichts über die Existenz gravierende r 
150 Der Psychologismus 
Massen, sondern nur über das, was gravierenden Massen als 
solchen zukommt. (Freilich liegt, wie wir oben l erkannt haben, 
der Statuirung exacter Naturgesetze eine idealisirende Fiction 
zu Grunde, von der wir hier absehen, uns an die bloße Inten- 
tion dieser Gesetze haltend.) So wie man also nur zugesteht, 
daß die logischen Gesetze exacte sind und nur als exacte ein- 
gesehen werden, ist schon die Möglichkeit ihrer Aenderung 
durch Aenderungen in den Collocationen des thatsächlichen 
Seins und die dadurch gesetzten Umbildungen der natur- 
historischen und geistigen Species ausgeschlossen, somit ihre 
„ewige" Geltung verbürgt. 
Von psychologistischer Seite könnte Jemand unserer Posi- 
tion entgegenhalten, daß wie alle Wahrheit, so auch die der 
logischen Gesetze in der Erkenntnis liegt, und daß die Er- 
kenntnis als psychisches Erlebnis selbstredend psychologischen 
Gesetzen untersteht. Aber ohne hier die Frage erschöpfend zu 
erörtern, in welchem Sinne die Wahrheit in der Erkenntnis 
liegt, weise ich doch darauf hin, daß keine Aenderung psycho- 
logischer Thatsächlichkeiten aus der Erkenntnis einen Irrthum, 
aus dem Irrthum eine Erkenntnis machen kann. Entstehen 
und Vergehen der Erkenntnisse als Phänomene hängt natürlich 
an psychologischen Bedingungen, so wie das Entstehen und 
Vergehen anderer psychischer Phänomene, z. B. der sinn- 
lichen. Aber wie kein psychisches Geschehen es je erreichen 
kann, daß das Roth, das ich eben anschaue, statt einer 
Farbe vielmehr ein Ton, oder daß der tiefere von zwei Tönen 
der höhere sei; oder allgemeiner gesprochen, so wie alles, was 
in dem Allgemeinen des jeweiligen Erlebnisses liegt und gründet, 
über jede mögliche Aenderung erhaben ist, weil alle Aenderung 
die individuelle Einzelheit angeht aber für das Begriffliche 
ohne Sinn ist: so gilt das Entsprechende auch für die ,Inhalte' 
der Erkenntnisacte. Zum Begriff der Erkenntnis gehört, 
daß sein Inhalt den Charakter der Wahrheit habe. Dieser 
1 Vgl. Kapitel IV, § 23, S. 71—73. 
als skeptischer Relativismus. 151 
Charakter kommt nicht dem flüchtigen Erkenntnisphänomen 
zu, sondern dem identischen Inhalte desselben, dem Idealen 
oder Allgemeinen, das wir alle im Auge haben, wenn wir 
sagen: ich erkenne, daß a -f- b = b + a ist, und unzählige 
Andere erkennen dasselbe. Natürlich kann es sein, daß sich 
aus Erkenntnissen Irrthümer entwickeln, z. B. im Trugschluß; 
darum ist nicht die Erkenntnis als solche zum Irrthum gewor- 
den, es hat sich nur causal das Eine an das Andere angereiht. 
Es kann auch sein, daß sich in einer Species urtheilsfähiger 
Wesen überhaupt keine Erkenntnisse entwickeln, daß alles, was 
sie für wahr halten, falsch, und alles, was sie für falsch halten, 
wahr ist. In sich blieben Wahrheit und Falschheit aber unge- 
ändert; sie sind wesentlich Beschaffenheiten der bezüglichen 
Urtheilsinhalte, nicht solche der Urtheilsacte ; sie kommen jenen 
zu, ob sie auch von Niemandem anerkannt werden: ganz so, 
wie Farben, Töne, Dreiecke u. s. w. die wesentlichen Be- 
schaffenheiten, die ihnen als Farben, Tönen, Dreiecken u. s. w. 
zukommen, allzeit haben, ob Jemand in aller Welt es jemals 
erkennen mag oder nicht. 
Die Möglichkeit also, die Erdmann zu begründen versucht 
hat, nämlich daß andere Wesen ganz andere Grundsätze 
haben könnten, darf nicht zugestanden werden. Eine wider- 
sinnige Möglichkeit ist eben eine Unmöglichkeit. Man ver- 
suche nur einmal auszudenken, was in seiner Lehre liegt. Da 
gäbe es vielleicht Wesen eigener Art, s. z. s. logische Ueber- 
menschen, für welche unsere Grundsätze nicht gelten, 
vielmehr ganz andere Grundsätze, derart, daß jede Wahr- 
heit für uns, zur Falschheit wird für sie. Ihnen gilt es 
recht, daß sie die psychischen Phänomene, die sie jeweils 
erleben — nicht erleben. Daß wir und daß sie existiren, 
mag für uns wahr sein, für sie ist es falsch u. s. w. Freilich 
würden wir logischen Alltagsmenschen urtheilen: solche 
Wesen sind von Sinnen, sie reden von der Wahrheit und heben 
ihre Gesetze auf, sie behaupten ihre eigenen Denkgesetze zu 
haben, und sie leugnen diejenigen, an welchen die Möglich- 
152 Der Psychologismus 
keit von Gesetzen überhaupt hängt. Sie behaupten und lassen 
zugleich die Leugnung des Behaupteten zu. Ja und Nein, 
Wahrheit und Irrthum, Existenz und Nichtexistenz verlieren in 
ihrem Denken jede Auszeichnung voreinander. Nur merken sie 
ihre Widersinnigkeiten nicht, während wir sie merken, ja mit 
lichtvollster Einsicht als solche erkennen. — Wer dergleichen 
Möglichkeiten zugesteht, ist vom extremsten Skepticismus nur 
durch Nuancen geschieden; die Subjectivität der Wahrheit ist, 
statt auf die einzelne Person, auf die Species bezogen. Er ist 
specifischer Relativist in dem von uns oben definirten Sinne 
und unterliegt den erörterten Einwänden, die wir hier nicht 
wiederholen. Im Uebrigen sehe ich es nicht ein, warum wir 
bei den Grenzscheiden fingirter Rassenunterschiede Halt machen 
sollen. Warum nicht die wirklichen Rassenunterschiede, die 
Unterschiede zwischen Vernunft und Wahnsinn und endlich die 
individuellen Unterschiede als gleichberechtigt anerkennen? 
Vielleicht wendet ein Relativist gegen unsere Berufung auf 
die Evidenz, bezw. auf den evidenten Widersinn der uns zu- 
gemutheten Möglichkeit den oben mitcitirten Satz ein, es sei 
„belanglos, daß diese Möglichkeit in den Aussagen 
des Selbstbewußtseins keine Stütze findet", es sei ja 
selbstverständlich, daß wir nicht unseren Denkformen zuwider 
denken können. Indessen, unter Absehen von dieser psycholo- 
gistischen Interpretation der Denkformen, die wir schon wider- 
legt haben, weisen wir darauf hin, daß solche Auskunft den ab- 
soluten Skepticismus bedeutet. Dürften wir der Evidenz nicht 
mehr vertrauen, wie könnten wir überhaupt noch Behauptungen 
aufstellen und vernünftig vertreten? Etwa mit Rücksicht darauf, 
daß andere Menschen ebenso constituirt sind wie wir, also 
vermöge gleicher Denkgesetze auch zu ähnlicher Beurtheilung 
geneigt sein möchten? Aber wie können wir dies wissen, wenn 
wir überhaupt nichts wissen können. Ohne Einsicht kein Wissen. 
Es ist doch recht sonderbar, daß man so zweifelhaften Be- 
hauptungen, wie es die über das Allgemeinmenschliche sind, 
Vertrauen schenken will, nicht aber jenen puren Trivialitäten, 
als skeptischer Relativismus. 153 
die zwar sehr gering sind an inhaltlicher Belehrung, aber für 
das Wenige, was sie besagen, uns klarste Einsicht gewähren; 
und darin ist jedenfalls von denkenden Wesen und ihren spe- 
cifi sehen Eigenthümlichkeiten schlechterdings nichts zu finden. 
Der Relativist kann auch nicht dadurch eine, wenn auch 
nur vorläufig gebesserte Position zu erringen hoffen, daß er 
sagt: Du behandelst mich als extremen Eelativisten, ich aber 
bin es nur hinsichtlich der logischen Grundsätze; alle anderen 
Wahrheiten mögen unangefochten bleiben. So entgeht er den 
allgemeinen Einwänden gegen den speeifischen Relativismus 
jedenfalls nicht. W T er die logischen Grundwahrheiten relativirt, 
relativirt auch alle Wahrheit überhaupt. Es genügt auf den 
Inhalt des Satzes vom Widerspruch hinzublicken und die nahe- 
liegenden Consequenzen zu ziehen. 
Solchen Halbheiten bleibt Erdmann selbst durchaus ferne: 
den relativistischen Wahrheitsbegriff, den seine Lehre for- 
dert, hat er seiner Logik in der That zu Grunde gelegt. Die 
Definition lautet: „Die Wahrheit eines Urtheils besteht darin, daß 
die logische Immanenz seines Gegenstandes subjeetiv, specieller 
objeetiv gewiß, und der prädicative Ausdruck dieser Immanenz 
denknothwendig ist." 1 So bleiben wir freilich im Gebiet des 
Psychologischen. Denn Gegenstand ist für Erdmann das Vor- 
gestellte, und dieses wiederum wird ausdrücklich identificirt 
mit Vorstellung. Ebenso ist die „objeetive oder iUlgemein- 
gewißheit" nur scheinbar ein Objectives, denn sie „gründet sich 
auf die allgemeine üebereinstimmung der Urtheilenden". 2 Zwar 
den Ausdruck „objeetive Wahrheit" vermissen wir bei Erd- 
mann nicht, aber er identificirt sie mit „Allgemeingiltigkeit", 
d. i. Giltigkeit für Alle. Diese aber zerfällt ihm in Gewißheit 
für Alle, und wenn ich recht verstehe, auch in Denknothwendig- 
keit für Alle. Eben dies meint auch die obige Definition. Be- 
denklich möchte man werden, wie wir in einem einzigen Falle 
zur berechtigten Behauptung der objeetiven Wahrheit in diesem 
1 A. a. 0. Nr. 278, S. 275. 
2 A. a. 0. S. 274. 
154 Die psychologistischen 
Sinne kommen, und wie wir dem unendlichen Regressus entgehen 
sollen', der durch die Bestimmung gefordert und auch von 
dem hervorragenden Forscher bemerkt worden ist. Leider 
reicht die Auskunft, die er ergreift, nicht hin. Gewiß sind, wie 
er sagt, die Urtheile, in denen wir die Uebereinstimmung mit 
Anderen behaupten, nicht diese Uebereinstimmung selbst; aber 
was kann dies nützen, und was die subjective Gewißheit, die 
wir dabei haben? Berechtigt wäre unsere Behauptung doch 
nur dann, wenn wir von dieser Uebereinstimmung wüßten, und 
das heißt wol, ihrer Wahrheit inne würden. Man möchte auch 
fragen, wie wir auch nur zur subjectiven Gewißheit von der 
Uebereinstimmung Aller kommen sollten, und endlich, um von 
dieser Schwierigkeit abzusehen, ob es denn überhaupt zu recht- 
fertigen ist, die Forderung der Allgemeingewißheit zu stellen, 
als ob die Wahrheit bei Allen und nicht vielmehr bei einigen 
Auserwählten zu finden ist. 
Achtes Kapitel. 
Die psychologistischen Vorurtheile. 
Bisher haben wir den Psychologismus vorzugsweise aus 
seinen Consequenzen bekämpft. Wir wenden uns nun gegen 
seine Argumente selbst, indem wir die vermeintlichen Selbst- 
verständlichkeiten, auf die er sich stützt, als täuschende Vor- 
urtheile nachzuweisen suchen. 
§ 41. Erstes Vorurtheil. 
Ein erstes Vorurtheil lautet: „Vorschriften zur Regelung 
von Psychischem sind selbstverständlich psychologisch fundirt. 
Demgemäß ist es auch einleuchtend, daß die normativen Gesetze 
der Erkenntnis in der Psychologie der Erkenntnis gründen 
müssen." 
Vorurtheile. 155 
Die Täuschung verschwindet, sowie man statt im All- 
gemeinen zu argumentiren an die Sachen selbst herantritt. 
Zunächst thut es noth, einer schiefen Auffassung beider 
Parteien ein Ende zu machen. Wir weisen nämlich darauf hin, 
daß die logischen Gesetze, an und für sich betrachtet, keines- 
wegs normative Sätze sind in dem Sinne von Vorschriften, d. i. 
Sätzen, zu deren Inhalt es gehört, auszusagen wie geurtheilt 
werden solle. Man muß durchaus unterscheiden: Gesetze, 
welche zur Normirung der Erkenntnisthätigkeiten dienen, und 
Regeln, welche den Gedanken dieser Normirung selbst 
enthalten und sie als allgemein verpflichtend aussagen. 
Betrachten wir ein Beispiel, etwa das bekannte Princip 
der Syllogistik, welches von Alters her in die Worte gefaßt 
wird: Das Merkmal des Merkmals ist auch Merkmal der Sache 
selbst. Die Kürze dieser Fassung wäre empfehlenswerth, wenn 
sie nicht einen sichtlich falschen Satz als Ausdruck des inten- 
dirten Gedankens böte. 1 Um ihn zu correctem Ausdruck zu 
bringen, werden wir uns schon zu mehr Worten bequemen 
müssen. „Für jedes Merkmalpaar A B gilt der Satz: Hat jeder 
Gegenstand, welcher das Merkmal A hat, auch das Merkmal B, 
und hat irgend ein bestimmter Gegenstand S das Merkmal A, 
so hat er auch das Merkmal B. u Daß nun dieser Satz den ge- 
ringsten normativen Gedanken enthalte, müssen wir entschie- 
den bestreiten. Wir können ihn freilich zur Normirung ver- 
wenden, aber darum ist er nicht selbst eine Norm. Wir können 
auf ihn auch eine ausdrückliche Vorschrift gründen, z. B. 
„Wer immer urtheilt, daß jedes A auch B sei und daß ein ge- 
wisses SA sei, der muß (soll) urtheilen, daß dieses S auch B 
sei." Aber Jedermann sieht, daß dies nicht mehr der ursprüng- 
liche logische Satz ist, sondern aus ihm durch Hineintragung 
des normativen Gedankens erst erwachsen ist. 
1 Sicherlich ist das Merkmai des Merkmals, allgemein gesprochen, 
nicht ein Merkmal der Sache. Meinte das Princip, was die Worte klar 
besagen, so wäre ja zu schließen: Dies Löschblatt ist rotli, roth ist eine 
Farbe, also ist dies Löschblatt eine Farbe. 
156 Die psychologistischen 
Und dasselbe gilt offenbar von allen syllogistischen Ge- 
setzen, wie von allein „rein logischen" Sätzen überhaupt. 1 
Aber nicht für sie allein. Die Fähigkeit zu normativer Wen- 
dung haben ebenso die Wahrheiten anderer theoretischen Dis- 
ciplinen, vor Allem die rein mathematischen, die man ja ge- 
wöhnlich von der Logik zu trennen pflegt. 2 Der bekannte Satz 
{a + b){a-b) = a 2 -h 2 
besagt z. ß. , daß das Product aus der Summe und Differenz 
zweier beliebiger Zahlen gleich ist der Differenz ihrer Quadrate. 
Hier ist keine Rede von unserem Urtheilen und der Art, wie es 
verlaufen soll, wir haben ein theoretisches Gesetz und nicht 
eine practische Regel vor uns. Betrachten wir hingegen den 
correspondirenden Satz: „Um das Product aus Summe und 
Differenz zweier Zahlen zu bestimmen, bilde man die Differenz 
1 In dieser Ueberzeugung , daß der normative Gedanke, das Sein- 
sollen, nicht zum Inhalt der logischen Sätze gehört, treffe ich zu meiner 
Freude mit Natorp zusammen, der sie jüngst in der Socialpädagogik 
(Stuttgart 1899, § 4) kurz und klar ausgesprochen hat: „Logische Gesetze 
sagen, nach unserer Behauptung, ebensowenig, wie man thatsächlich 
unter solchen und solchen Umständen denkt, als, wie man denken soll." 
Mit Beziehung auf das Beispiel des Gleichheitsschlusses ,,wenn A = B 
und B = C, so ist A = Ö", heißt es: „Dies sehe ich ein, indem ich 
nichts als die zu vergleichenden Termini und deren dadurch zugleich 
gegebene Eelationen vor Augen habe, ohne irgend an den, sei es that- 
sächlichen oder seinsollenden Verlauf oder Vollzug eines entsprechenden 
Denkens dabei denken zu müssen" (a. a. 0. S. 20, bezw. 21). — Auch in 
einigen anderen, nicht minder wesentlichen Punkten berühren sich meine 
Prologomena mit diesem Werke des scharfsinnigen Forschers, welches 
mir für die Bildung und Darstellung meiner Gedanken leider nicht mehr 
hilfreich sein konnte. Dagegen konnten auf mich zwei ältere Schriften 
Natorp's, der oben citirte Aufsatz aus den Phil. Monatsh. XXIII und die 
Einleitung in die Psychologie anregend wirken — wie sehr sie mich auch 
in anderen Punkten zu Widerspruch reizten. 
2 Die „reine" oder „formale Mathematik", so wie ich den Terminus 
gebrauche, befaßt die gesammte reine Arithmetik und Mannigfaltigkeits- 
lehre, nicht aber die Geometrie. Dieser entspricht in der reinen Mathe- 
matik die Theorie der EucLimsctien Mannigfaltigkeit von drei Dimensionen, 
welche Mannigfaltigkeit die Gattungsidee des Raumes, nicht aber dieser 
selbst ist. 
Vorurtheile. 157 
ihrer Quadrate", so haben wir umgekehrt eine practische Regel 
und nicht ein theoretisches Gesetz ausgesprochen. Auch hier 
wandelt sich allererst durch die Einführung des normativen Ge- 
dankens das Gesetz in die Regel, die seine selbstverständliche 
apodictische Folge, jedoch nach dem Gedankengehalt von ihm 
verschieden ist. 
Wir können noch weiter gehen. Es ist ja klar, daß in 
gleicher Weise jede allgemeine Wahrheit, welchem theoreti- 
schen Gebiete sie angehören mag, zur Begründung einer all- 
gemeinen Norm richtigen Urtheilens dienen kann. Die logischen 
Gesetze zeichnen sich in dieser Hinsicht in keiner Weise aus. 
Ihrer eigenen Natur nach sind sie nicht normative,, sondern 
theoretische Wahrheiten und können als solche, so gut wie 
Wahrheiten irgendwelcher anderer Disciplinen, zur Normirung 
des Urtheilens dienen. 
Andererseits ist freilich auch dies unverkennbar: Die all- 
gemeine Ueberzeugung, welche in den logischen Sätzen Normen 
des Denkens sieht, kann nicht ganz haltlos, die Selbstverständ- 
lichkeit, mit der sie uns sofort einleuchtet, nicht reiner Trug sein. 
Ein gewisser innerer Vorzug in Sachen der Denkregelung 
muß diese Sätze vor anderen auszeichnen. Aber muß die Idee 
der Regelung (des Sollens) darum im Inhalt der logischen Sätze 
selbst liegen? Kann sie nicht in diesem Inhalt mit einsichtiger 
Notwendigkeit gründen? Mit anderen Worten: Können nicht 
die logischen und rein mathematischen Gesetze einen ausgezeich- 
neten Bedeutungsgehalt haben, der ihnen einen natürlichen 
Beruf zur Denkregelung verleiht? 
Wir sehen aus dieser einfachen Betrachtung, wie in der 
That auf beiden Seiten hier Unrecht vertheilt ist. 
Die Antipsychologisten irrten darin, daß sie Regelung 
der Erkenntnis sozusagen als die Essenz der logischen Gesetze 
hinstellten. Darum kam der rein theoretische Charakter der for- 
malen Logik und in weiterer Folge ihre Gleichstellung mit der 
formalen Mathematik nicht zu gebührender Geltung. Man sah 
richtig, daß die in der traditionellen Syllogistik abgehandelte 
158 Die psychobgistischen 
Gruppe von Sätzen der Psychologie fremd sind. Ebenso erkannte 
man ihren natürlichen Beruf zur Normirung der Erkenntnis, 
um dessentwillen sie noth wendig den Kern jeder practischen 
Logik bilden müssen. Aber man übersah den Unterschied zwi- 
schen dem eigenen Gehalt der Sätze und ihrer Function, ihrer 
practischen Verwendung. Man übersah, daß die sog. logischen 
Grundsätze in sich selbst nicht Normen sind, sondern eben nur 
als Normen dienen. Mit Rücksicht auf die Normirung hatte 
man sich daran gewöhnt, von Denkgesetzen zu sprechen, und so 
schien es, als ob auch diese Gesetze einen psychologischen Ge- 
halt haben, und als ob der Unterschied von den gewöhnlich 
so genannten psychologischen Gesetzen nur darin liege, daß sie 
normiren, während die sonstigen psychologischen Gesetze dies 
nicht thun. 
Auf der anderen Seite irrten diePsychologisten mit ihrem 
vermeintlichen Axiom, dessen Ungiltigkeit wir nun mit wenigen 
Worten aufweisen können: Zeigt es sich als eine pure Selbst- 
verständlichkeit, daß jede allgemeine Wahrheit, ob sie nun 
psychologischer Art ist oder nicht, eine Regel des richtigen Ur- 
theilens begründet, so ist hiermit nicht nur die sinnvolle Mög- 
lichkeit, sondern sogar die Existenz von Urtheilsregeln, die nicht 
in der Psychologie gründen, gesichert. 
Nun sind freilich nicht alle derartigen Urtheilsregeln, ob- 
gleich sie die Richtigkeit des Urtheilens normiren, darum schon 
logische Regeln; aber es ist einzusehen, daß von den im 
eigentlichen Sinne logischen Regeln, welche die ureigene Domäne 
einer Kunstlehre des wissenschaftlichen Denkens ausmachen, nur 
die eine Gruppe psychologische Begründung zuläßt und dann 
auch fordert: nämlich die der menschlichen Natur speciell an- 
gepaßten technischen Vorschriften zur Erzeugung wissenschaft- 
licher Erkenntnis und zur Kritik solcher Erkenntniserzeugungen. 
Die andere Gruppe hingegen, und die ungleich wichtigere, be- 
steht aus normativen Wendungen von Gesetzen, die zur Wissen- 
schaft nach ihrem objectiven oder idealen Gehalt gehören. In- 
dem die psychologischen Logiker, darunter Forscher vom Range 
VorurtheMe. 159 
eines Mill und Sigwart, die Wissenschaft mehr von ihrer sub- 
jectiven Seite (als methodologische Einheit der specifisch-inensch- 
lichen Erkenntnisgewinnung) als von ihrer objectiven Seite (als 
Idee der theoretischen Einheit der Wahrheit) betrachten und dem- 
nach die methodologischen Aufgaben der Logik einseitig betonen, 
übersehen sie den fundamentalen Unterschied zwischen den 
rein logischen Normen und den technischen Regeln einer 
specifisch humanen Denkkunst. Beide aber sind nach In- 
halt, Ursprung und Function von total verschiedenem Charakter. 
Beziehen sich die rein logischen Sätze, wenn wir auf ihren 
originären Inhalt sehen, nur auf Ideales, so jene methodologi- 
schen Sätze auf Reales. Haben die Ersteren ihren Ursprung in 
unmittelbar einsichtigen Axiomen, so die Letzteren in empiri- 
schen und hauptsächlich psychologischen Thatsachen. Dient 
die Aufstellung jener rein theoretischen und nur nebenbei prac- 
tischen Interessen, so verhält es sich bei diesen umgekehrt: ihr 
unmittelbares Interesse ist ein practisches und nur mittelbar, so- 
fern nämlich ihr Ziel die methodische Förderung wissenschaft- 
licher Erkenntnis überhaupt ist, werden auch theoretische Inter- 
essen durch sie gefördert. 
§ 42. Erläuternde Ausführungen. 
Jeder beliebige theoretische Satz läßt sich, wie wir oben 
sahen, normativ wenden. Aber die so erwachsenden Regeln für 
richtiges Urtheilen sind im Allgemeinen nicht diejenigen, welche 
eine logische Kunstlehre braucht, nur wenige unter ihnen sind 
zur logischen Normirung s. z. s. prädestinirt. Will diese Kunst- 
lehre unseren wissenschaftlichen Bestrebungen thatkräftige Hilfe 
bieten, so kann sie ja nicht die Erkenntnisfülle der fertigen 
Wissenschaften voraussetzen, die wir durch ihre Hilfe allererst 
zu gewinnen hoffen. Nicht die ziellose Umwendung aller ge- 
gebenen theoretischen Erkenntnisse ins Normative kann uns 
nützen, sondern was wir brauchen sind allgemeine und in 
ihrer Allgemeinheit über alle bestimmten Wissenschaften hinaus- 
greifende Normen zur werthenden Kritik theoretischer Erkennt- 
160 Die psychologistischen 
nisse und Erkenntnismethoden überhaupt und desgleichen prae- 
tische Regeln zu deren Förderung. 
Eben das will die logische Kunstlehre leisten, und will sie 
es als wissenschaftliche Disciplin, so muß sie selbst gewisse 
theoretische Erkenntnisse voraussetzen. Da ist nun von vorn- 
herein klar, daß für sie von ausnehmendem Werthe alle die Er- 
kenntnisse sein müssen, welche rein in den Begriffen Wahrheit, 
Satz, Subject, Prädicat, Gegenstand, Beschaffenheit, Grund und 
Folge, Beziehungspunkt und Beziehung und dergleichen gründen. 
Denn alle Wissenschaft baut sich nach dem, was sie lehrt 
(also objectiv, theoretisch), aus Wahrheiten auf, alle Wahrheit 
liegt in Sätzen, alle Sätze enthalten Subjecte und Prädicate, 
beziehen sich durch sie auf Gegenstände oder Beschaffenheiten ; 
Sätze als solche haben Verknüpfung nach Grund und Folge 
u. s. w. Nun ist klar: Wahrheiten, die in solchen wesentlichen 
Constituentien aller Wissenschaftals objectiver, theo- 
retischer Einheit gründen, Wahrheiten, die also nicht als 
aufgehoben gedacht werden können, ohne daß, was aller Wissen- 
schaft als solcher objectiven Halt und Sinn giebt, aufgehoben 
wäre, bilden selbstverständlich die fundamentalen Maßstäbe, an 
denen gemessen werden kann, ob gegebenen Falls, was den An- 
spruch erhebt, Wissenschaft zu sein, beziehungsweise als Grund- 
satz oder Folgesatz, als Syllogismus oder Induction, als Beweis 
oder Theorie u. s. w. zur Wissenschaft zu gehören, solcher Inten- 
tion wirklich entspricht, oder ob es nicht vielmehr a priori den 
idealen Bedingungen der Möglichkeit von Theorie und Wissen- 
schaft überhaupt widerstreitet. Gesteht man uns dann zu, daß 
Wahrheiten, die rein im Inhalt (Sinn) derjenigen Begriffe grün- 
den, welche die Idee der Wissenschaft als einer objectiven 
Einheit constituiren, nicht nebenher zum Bereich irgend einer 
Einzelwissenschaft gehören können; gesteht man im Besonderen 
zu, daß solche Wahrheiten als ideale ihren Heimatsort nicht 
haben können in den Wissenschaften vom matter of fact, also 
auch nicht in der Psychologie — dann ist unsere Sache ent- 
schieden. Dann kann man auch nicht die ideale Existenz einer 
Vorurtheile. 161 
eigenen Wissenschaft, der reinen Logik, bestreiten, welche in ab- 
soluter Selbständigkeit von allen anderen wissenschaftlichen 
Disciplinen jene Begriffe abgrenzt, die zur Idee einer systema- 
tischen oder theoretischen Einheit constitutiv gehören, und in 
weiterer Folge die theoretischen Zusammenhänge erforscht, 
welche rein in diesen Begriffen gründen. Diese Wissenschaft 
wird dann die einzigartige Eigenthümlichkeit haben, daß sie 
selbst ihrer „Form" nach dem Inhalt ihrer Gesetze untersteht, 
m. a. W. daß die Elemente und theoretischen Zusammenhänge, 
aus denen sie selbst als systematische Einheit von Wahrheiten 
besteht, durch die Gesetze beherrscht werden, die mit zu ihrem 
theoretischen Gehalt gehören. 
Daß die Wissenschaft, welche sich auf alle Wissenschaften hin- 
sichtlich deren Form bezieht, sich eo ipso auf sich selbst bezieht, 
klingt paradox, aber es birgt keinerlei Unzuträglichkeit. Das aller- 
einfachste hierhergehörige Beispiel mache dies klar. Der Satz vom 
Widerspruch regelt alle Wahrheit, und, da er selbst Wahrheit ist, 
auch sich selbst. Man überlege, was diese Regelung hier bedeutet, 
man formulire den auf sich selbst angewendeten Satz vom Wider- 
spruch, und man stößt auf eine einsichtige Selbstverständlichkeit, 
somit auf das gerade Gegentheil von Verwunderlichkeit und Frag- 
lichkeit. So verhält es sich auch mit der Regelung der reinen 
Logik in Beziehung auf sich selbst. 
Diese reine Logik ist also das erste und wesent- 
lichste Fundament der methodologischen Logik. Aber natür- 
lich hat diese noch ganz andere Fundamente, die ihr die 
Psychologie beistellt. Denn jede Wissenschaft läßt sich, wie 
wir schon ausgeführt haben, in doppelter Hinsicht betrachten: 
In der einen ist sie ein Inbegriff menschlicher Veran- 
staltungen zur Erlangung, systematischen Abgrenzung und Dar- 
legung der Erkenntnisse dieses oder jenes Wahrheitsgebietes. 
Diese Veranstaltungen nennen wir Methoden; z. B. das 
Rechnen mit Abacus und Columnen, mit Schriftzeichen auf 
ebener Tafelfläche, mittelst der oder jener Rechenmaschine, 
mittelst Logarithmen-, Sinus- oder Tangententafeln u. s. w.; 
Husserl, Log. Unters. I. 1 1 
162 Die psychologistischen 
ferner astronomische Methoden mittelst Fadenkreuz und 
Fernrohr, physiologische Methoden mikroskopischer Technik, 
Färbungsmethoden u. s. w. Alle diese Methoden, wie auch 
die Formen der Darstellung sind der menschlichen Constitution 
in ihrem jetzigen normalen Bestände angepaßt, und zum Theil 
sogar Zufälligkeiten nationaler Eigenart. Sie werden offenbar 
ganz unbrauchbar für anders constituirte Wesen. Selbst die 
physiologische Organisation spielt hier eine nicht unwesentliche 
Eolle. Was sollten beispielsweise unsere schönsten optischen 
Instrumente einem Wesen nützen, dessen Gesichtssinn an ein 
von dem unseren erheblich unterschiedenes Endorgan gebunden 
wäre? Und so überall. 
Jede Wissenschaft läßt sich aber noch in anderer Hinsicht 
betrachten, nämlich nach dem, was sie lehrt, nach ihrem theo- 
retischen Gehalt. Was — im idealen Falle — jeder einzelne 
Satz aussagt, ist eine Wahrheit. Keine Wahrheit ist aber in 
der Wissenschaft isolirt, sie tritt mit anderen Wahrheiten zu 
theoretischen Verbänden zusammen, geeinigt durch Verhältnisse 
von Grund und Folge. Dieser objective Gehalt der Wissen- 
schaft ist, soweit sie ihrer Intention wirklich genügt, von der 
Subjectivität der Forschenden, von den Eigenheiten der mensch- 
lichen Natur überhaupt völlig unabhängig, er ist eben objective 
Wahrheit. 
Auf diese ideale Seite geht nun die reine Logik, nämlich 
der Form nach; das heißt sie geht nicht auf das, was zur 
besonderen Materie der bestimmten Einzelwissenschaften, zu den 
jeweiligen Eigenheiten ihrer Wahrheiten und Verknüpfungs- 
formen gehört, sondern auf das, was sich auf Wahrheiten und 
theoretische Verbände von Wahrheiten überhaupt bezieht. Da- 
her muß ihren Gesetzen, die durchaus idealen Charakters 
sind, eine jede Wissenschaft in Ansehung ihrer objectiven 
theoretischen Seite angemessen sein. 
Hierdurch gewinnen diese idealen Gesetze aber gleichfalls 
methodologische Bedeutung, und sie besitzen sie auch darum, 
weil mittelbare Evidenz in den Begründungszusammenhängen 
Vorurtheile. 163 
erwächst, deren Normen eben nichts Anderes sind als norma- 
tive Wendungen jener idealen Gesetze, die rein in den logischen 
Kategorien gründen. Die charakteristischen Eigenthümlich- 
keiten der Begründungen, welche im ersten Kapitel d. S. 1 
hervorgehoben wurden, haben sämmtlich darin ihre Quelle und 
finden dadurch ihre volle Erklärung, daß die Einsichtigkeit in 
der Begründung — im Schluße, im Zusammenhang des apodic- 
tischen Beweises, in der Einheit der noch so umfassenden 
rationalen Theorie, aber auch in der Einheit der Wahrschein- 
lichkeitsbegründung — nichts Anderes ist als Bewußtsein einer 
idealen Gesetzmäßigkeit. Die rein logische Reflexion, histo- 
risch zum ersten Male erwacht im Genius des Aeistoteles, 
hebt abstractiv das jeweils zu Grunde Hegende Gesetz selbst 
heraus, führt die Mannigfaltigkeit der so zu gewinnenden und 
zunächst bloß vereinzelten Gesetze auf die primitiven Grund- 
gesetze zurück und schafft so ein wissenschaftliches System, 
welches in geordneter Folge und rein deductiv alle überhaupt 
möglichen rein logischen Gesetze — alle möglichen „Formen" 
von Schlüssen, Beweisen u. s. w. — abzuleiten gestattet 
Dieser Leistung bemächtigt sich nun das practisch-logische 
Interesse. Die rein logischen Formen wandeln sich ihm in 
Normen um, in Regeln, wie wir begründen sollen und — mit 
Beziehung auf mögliche ungesetzliche Bildungen — in 
Regeln, wie wir nicht begründen dürfen. 
Demnach zerfallen die Normen in zwei Klassen: Die 
Einen, alles Begründen, allen apodictischen Zusammenhang 
a -priori regelnd, sind rein idealer Natur und nur durch evi- 
dente Uebertragung auf menschliche Wissenschaft bezogen. 
Die Anderen, die wir auch als bloße Hilfsverrichtungen oder 
Surrogate für Begründungen charakterisiren durften, 2 sind em- 
pirisch, sie beziehen sich wesentlich auf die specifisch- 
menschliche Seite der Wissenschaften; sie gründen also in der 
allgemeinen Constitution des Menschen und zwar nach dem einen 
1 Vgl. oben § 7, S. 17 ff. 
2 Vgl. oben § 9, S. 22 ff. 
11* 
164 Die psychologistischen 
(für die Kunstlehre wichtigeren) Theile in der psychischen und 
nach dem anderen Theile sogar in der physischen Constitution. 1 
§ 43. Rückblick auf die idealistischen Gegenargumente. Ihre 
Mängel und ihr richtiger Sinn. 
In dem Streit um psychologische oder objective Begründung 
der Logik nehme ich also eine Mittelstellung ein. Die Antipsycho- 
logisten blickten vorzugsweise auf die idealen Gesetze hin, die 
wir oben als rein logische, die Psychologisten auf die methodo- 
logischen Regeln, die wir als anthropologische charakterisirten. 
Daher konnten sich beide Parteien nicht verständigen. Daß 
sich die Psychologisten wenig geneigt zeigten, dem bedeutsamen 
Kern der gegnerischen Argumente gerecht zu werden, ist um 
so begreiflicher, als in diesen letzteren all die psychologischen 
Motive und Vermengungen selbst mitspielten, die doch vor 
Allem vermieden werden mußten. Auch der thatsächliche In- 
halt der Werke, die sich als Darstellungen der „formalen" 
oder „reinen" Logik ausgeben, mußten die Psychologisten in 
ihrer ablehnenden Haltung nur bestärken und den Eindruck 
in ihnen erwecken, es handle sich in der proponirten Disciplin 
doch nur um ein Stück verschämter und dabei eigensinnig be- 
schränkter Erkenntnispsychologie, bezw. um eine darauf ge- 
gründete Erkenntnisregelung. Die Antipsychologisten durften 
in ihrem Argument 2 jedenfalls nicht betonen: die Psychologie 
habe es mit Naturgesetzen, die Logik hingegen mit Norm al- 
gesetzen zu thun. Der Gegensatz von Naturgesetz als 
empirisch begründeter Regel eines thatsächlichen Seins und Ge- 
schehens ist nicht das Normalgesetz als Vorschrift, sondern 
1 Gute Beispiele in letzteren Beziehungen bietet auch die elementare 
Rechenkunst. Ein Wesen, das dreidimensionale Gruppenordnungen (und im 
Besonderen bei Zeichenvertheilungen) so klar anschauen und practisch be- 
herrschen könnte, wie wir Menschen die zweidimensionalen, hätte vielfach 
ganz andere Rechenmethoden. Vgl. über derartige Fragen meine Philo- 
sophie der Arithmetik; speciell über den Einfluß physischer Umstände 
auf die Gestaltung der Methoden S. 275 f. 312 ff. 
2 Vgl. oben § 19, zumal S. 55 und das Citat aus Drobisch, S. 36. 
Vorurtheile. 165 
das Idealgesetz im Sinne einer rein in den Begriffen (Ideen, 
reinen Gattungsbegriffen) gründenden und daher nicht em- 
pirischen Gesetzlichkeit. Insofern die formalistischen Logiker 
bei ihrer Rede von Normalgesetzen diesen rein begrifflichen und 
in diesem Sinne apriorischen Charakter im Auge hatten, bezogen 
sie sich mit ihrer Argumentation auf ein unzweifelhaft Richtiges. 
Aber sie übersahen den theoretischen Charakter der rein 
logischen Sätze, sie verkannten den Unterschied von theo- 
retischen Gesetzen, die durch ihren Inhalt zur Regelung der 
Erkenntnis prädestinirt sind, und normativen Gesetzen, die 
selbst und wesentlich den Charakter von Vorschriften haben. 
Auch das ist nicht ganz richtig, daß der Gegensatz von 
Wahr und Falsch in der Psychologie keine Stelle habe: 1 inso- 
fern nämlich, als die Wahrheit doch in der Erkenntnis „erfaßt", 
und das Ideale hierdurch zur Bestimmtheit des realen Erleb- 
nisses wird. Andererseits sind freilich die Sätze, welche sich 
auf diese Bestimmtheit in ihrer begrifflichen Reinheit beziehen, 
nicht Gesetze des realen psychischen Geschehens; darin irrten 
die Psychologisten, sie verkannten, wie das Wesen des Idealen 
überhaupt, so zumal die Idealität der Wahrheit. Dieser wichtige 
Punkt wird noch ausführlich zu erörtern sein. 
Endlich liegt auch dem letzten Argument der Antipsycho- 
logisten 2 neben Irrigem zugleich Richtiges zu Grunde. Da keine 
Logik, nicht die formale und nicht die methodologische, 
Kriterien zu geben vermag, nach denen jede Wahrheit als 
solche erkennbar ist, so liegt in einer psychologischen Be- 
gründung der Logik sicherlich kein Cirkel. Aber ein Anderes ist 
die psychologische Begründung der Logik (im gewöhnlichen Sinne 
der Kunstlehre) und wieder ein Anderes die psychologische Be- 
gründung jener theoretisch geschlossenen Gruppe logischer Sätze, 
die wir „rein logische" nannten. Und in dieser Hinsicht ist 
es allerdings eine krasse Unzuträglichkeit, obschon nur in ge- 
wissen Fällen eine Art Cirkel, Sätze, welche in den wesent- 
1 Vgl. oben S. 56. 
2 Vgl. oben S. 57. 
166 Die psychologistischen 
liehen Constituentien aller theoretischen Einheit und somit in 
der begrifflichen Form des systematischen Inhalts der Wissen- 
schaft als solcher gründen, aus dem zufälligen Inhalt irgend 
einer Einzelwissenschaft und nun gar einer Thatsachenwissenschaft 
abzuleiten. Man mache sich den Gedanken an dem Satze vom 
Widerspruch klar, man denke ihn durch irgend eine Einzel- 
wissenschaft begründet; also eine Wahrheit, die im Sinne der 
Wahrheit als solcher liegt, begründet durch Wahrheiten über 
Anzahlen, Strecken u. dgl., oder gar durch Wahrheiten über 
physische oder psychische Thatsächlichkeiten. Jedenfalls 
schwebte diese Unzuträglichkeit den Vertretern der formalen 
Logik gleichfalls vor, nur daß sie, wieder durch ihre Ver- 
mengung der rein logischen Gesetze mit normativen Gesetzen 
oder Kriterien, den guten Gedanken in einer Weise trübten, 
die ihn seiner Wirksamkeit berauben mußte. 
Die Unzuträglichkeit besteht, wenn wir auf den Grund gehen, 
darin, daß Sätze, welche sich auf die bloße Form beziehen 
(das ist auf die begrifflichen Elemente wissenschaftlicher Theorie 
als solcher), erschlossen werden sollen aus Sätzen eines ganz 
heterogenen Gehalts. 1 Es ist nun klar, daß die Unzuträglich- 
keit bei primitiven Grundsätzen, wie dem Satz vom Widerspruch, 
modus ponens u. dgl. insofern zum Cirkel wird, als die Ableitung 
dieser Sätze sie selbst in den einzelnen Herleitungsschritten 
voraussetzen würde — nicht in der W^eise von Prämissen 
aber in der von Ableitungs-Principien, ohne deren Giltigkeit 
die Ableitung Sinn und Giltigkeit verlieren würde. In dieser 
Hinsicht könnte man von einem reflectiven Cirkel sprechen, 
im Gegensatz zum gewöhnlichen oder directen circulus in demon- 
strando, wo Prämissen und Schlußsätze ineinanderlaufen. 
Diesen Einwänden entgeht von allen Wissenschaften allein 
die reine Logik, weil ihre Prämissen nach dem, worauf sie sich 
gegenständlich beziehen, den Schlußsätzen, die sie begründen, 
1 Allerdings ist die Unmöglichkeit theoretischer Zusammenhänge 
zwischen heterogenen Gebieten und das Wesen der fraglichen Hetero- 
geneität logisch nicht hinreichend erforscht. 
Vorurtheile. 167 
homogen sind. Sie entgeht dem Cirkel ferner dadurch, daß 
sie die Sätze, welche die jeweilige Deduction als Principien 
voraussetzt, in dieser selbst eben nicht beweist, und daß sie 
Sätze, welche jede Deduction voraussetzt, überhaupt nicht be- 
weist, sondern an die Spitze aller Deductionen als Axiome hin- 
stellt. Die überaus schwierige Aufgabe der reinen Logik wird 
also darin bestehen, einerseits analytisch zu den Axiomen auf- 
zusteigen, die als Ausgangspunkte unentbehrlich und aufeinander 
ohne directen und reflectiven Cirkel nicht mehr reductibel sind; 
des Weiteren die Deductionen für die logischen Lehrsätze (wo- 
von die syllogistischen Sätze einen kleinen Theil ausmachen) 
so zu formen und anzuordnen, daß Schritt für Schritt nicht 
bloß die Prämissen, sondern auch die Principien der De- 
ductionsschritte entweder zu den Axiomen oder zu den bereits 
erwiesenen Lehrsätzen gehören. 
§ 44. Zweites Vorur theil. 
Zur Bestätigung seines ersten Vorurtheils, wonach es 
selbstverständlich sein soll, daß sich Regeln der Er- 
kenntnis auf die Psychologie der Erkenntnis stützen 
müssen, beruft sich der Psychologist 1 auf den thatsächlichen 
Inhalt aller Logik. Wovon ist in ihr die Rede? Aller- 
wege doch von Vorstellungen und Urtheilen, von Schlüssen und 
Beweisen, von Wahrheit und Wahrscheinlichkeit, von Not- 
wendigkeit und Möglichkeit, von Grund und Folge, so wie 
anderen mit diesen nahe zusammenhängenden und verwandten 
Begriffen. Aber ist unter diesen Titeln an Anderes zu denken 
als an psychische Phänomene und Gebilde? Bei Vorstellungen 
und Urtheilen ist dies ohne Weiteres klar. Schlüsse sind Be- 
gründungen von Urtheilen mittelst Urtheile, und Begründen ist 
doch eine psychische Thätigkeit. Wieder beziehen sich die 
Reden von Wahrheit und Wahrscheinlichkeit, Notwendigkeit 
und Möglichkeit u. s. w. auf Urtheile, was sie meinen, kann 
Vgl. die Argumentation des § 18, oben S. 52, 2. Absatz. 
168 
Die psychologistiscken 
jeweils nur an Urth eilen aufgewiesen, d. i. erlebt werden. Ist 
es also nicht sonderbar, daß man daran denken wollte, Sätze 
und Theorien, die sich auf psychische Phänomene beziehen, von 
der Psychologie auszuschließen? In dieser Hinsicht ist die 
Scheidung zwischen rein logischen und methodologischen Sätzen 
nutzlos, der Einwand trifft die einen so gut wie die anderen. 
Es müßte also jeder Versuch, auch nur einen Theil der Logik 
als vermeintlich „reine" Logik der Psychologie zu entfremden, 
als grundverkehrt gelten. 
§ 45. Widerlegung: Auch die reine Mathematik würde zu einem 
Zweige der Psychologie. 
Wie selbstverständlich dies Alles auch erscheinen mag, es 
muß irrig sein. Dies lehren die widersinnigen Consequenzen, 
die, wie wir wissen, für den Psychologismus unausweichlich sind. 
Aber auch noch Anderes müßte hier bedenklich stimmen: die 
natürliche Verwandtschaft zwischen rein logischen und arith- 
metischen Doctrinen, welche öfters sogar zur Behauptung ihrer 
theoretischen Einheit geführt hat. Wie wir gelegentlich schon 
erwähnten, hat auch Lotze gelehrt, daß die Mathematik als 
„ein sich für sich selbst fortentwickelnder Zweig der allgemeinen 
Logik" gelten müsse. „Nur eine practisch begründete Spaltung 
des Unterrichts" läßt, meint er, „die vollkommene Heimatsbe- 
rechtigung der Mathematik in dem allgemeinen Reich der 
Logik übersehen". 1 Ja nach Riehl „könnte man füglich sagen, 
daß die Logik mit dem allgemeinen Theil der rein formalen 
Mathematik (diesen Begriff im Sinne von H. Hankel genommen) 
coincidirt. . ." 2 Wie immer es sich damit verhalten mag, 
jedenfalls wird das Argument, das für die Logik recht war, 
auch der Arithmetik zugebilligt werden müssen. Sie stellt Ge- 
setze auf für Zahlen, für deren Beziehungen und Verknüpfungen. 
Aber Zahlen erwachsen aus dem Colligiren und Zählen, welches 
1 Lotze, Logik 2 § 18, S. 34 und § 112, S. 138. 
2 A. Kiehl, Der philosophische Kriticismus und seine Bedeutung für 
die positive Wissenschaft, II. Band, 1. Theil, S. 226. 
Vorurtheüe. 169 
psychische Thätigkeiten sind. Die Beziehungen erwachsen aus 
Acten des Beziehens, die Verknüpfungen aus Acten des Ver- 
knüpfens. Addiren und Multipliciren, Subtrahiren und Dividiren 
— nichts als psychische Processe. Daß sie der sinnlichen 
Stützen bedürfen, thut nichts zur Sache, dasselbe gilt ja für 
alles und jedes Denken. Somit sind auch die Summen, Pro- 
ducte, Differenzen .und Quotienten, und was immer in den 
arithmetischen Sätzen als das Geregelte erscheint, nichts als 
psychische Producte, sie unterliegen also der psychischen Ge- 
setzmäßigkeit. Nun mag zwar der modernen Psychologie mit 
ihrem ernsten Streben nach Exactheit jede Erweiterung um 
mathematische Theorien höchst erwünscht sein; aber schwerlich 
wäre sie sehr erbaut, wenn man ihr die Mathematik selbst als 
Theil einordnen wollte. Die Heterogen eität beider Wissenschaften 
ist eben unverkennbar. So würde auch auf der anderen Seite 
der Mathematiker nur lächeln, wollte man ihm psychologische 
Studien aufdrängen, in Absicht auf eine vermeintlich bessere 
und tiefere Begründung seiner theoretischen Aufstellungen. Er 
würde mit Recht sagen, das Mathematische und Psychologische 
sind so fremde Welten, daß schon der Gedanke ihrer Vermitt- 
lung absurd wäre; wenn irgendwo, so fände hier die Rede von 
einer (xeraßccoiq slg äXko yevog ihre Anwendung. 1 
§ 46. Das Forschungsgebiet der reinen Logik, analog dem der 
reinen Mathematik, ein ideales. 
Mit diesen Einwänden sind wir allerdings wieder in Argu- 
mentationen aus den Consequenzen gerathen. Aber wenn wir 
1 Vgl. zur Ergänzung die schönen Ausführungen von Natorp, Ueber 
objective und subjective Begründung der Erkenntnis. Philos. Monatshefte 
XXIII. S. 265 f. Ferner Gr. Frege's anregende Schrift: Die Grundlagen 
der Arithmetik (1884) S. VI ff. (Daß ich die principielle Kritik nicht 
mehr billige, die ich an Frege's antipsychologistischer Position in meiner 
Philosophie der Arithmetik I. S. 129—32 geübt habe, brauche ich kaum 
zu sagen.) Bei Gelegenheit sei bezüglich der ganzen Discussionen dieser 
Prolegomena auf das Vorwort der späteren Schrift Frege's, Die Grund- 
gesetze der Arithmetik, I. Bd. Jena 1893, hingewiesen. 
170 Die psychologistischen 
auf ihren Inhalt blicken, finden wir die Handhaben, um die 
Grundfehler der gegnerischen Auffassung bezeichnen zu können. 
Der Vergleich der reinen Logik mit der reinen Mathe- 
matik, als der reif entwickelten Schwesterdisciplin, die sich das 
Recht selbständiger Existenz nicht erst erkämpfen muß, dient 
uns als zuverlässiges Leitmotiv. Auf die Mathematik wollen wir 
also zunächst hinblicken. 
Niemand faßt die rein mathematischen Theorien und 
speciell z. B. die reine Anzahlenlehre als „Theile oder Zweige 
der Psychologie", obgleich wir ohne Zählen keine Zahlen, ohne 
Summiren keine Summen, ohne Multipliciren keine Producte 
hätten u. s. w. Alle arithmetischen Operationsgebilde weisen 
auf gewisse psychische Acte arithmetischen Operirens zurück, 
nur in Reflexion auf sie kann, was Anzahl, Summe, Product 
u. dgl. ist, „aufgewiesen" werden. Und trotz dieses „psycholo- 
gischen Ursprungs" der arithmetischen Begriffe erkennt es jeder 
als eine fehlerhafte fieräßccaig an, daß die mathematischen Ge- 
setze psychologische sein sollen? Wie ist das zu erklären? 
Hier giebt es nur Eine Antwort. Mit dem Zählen und dem 
arithmetischen Operiren als Thatsachen, als zeitlich ver- 
laufenden psychischen Acten, hat es natürlich die Psychologie 
zu thun. Sie ist ja die empirische Wissenschaft von den 
psychischen Thatsachen überhaupt. Ganz anders die Arith- 
metik. Ihr Forschungsgebiet ist bekannt, es ist vollständig und 
unüberschreitbar bestimmt durch die uns wolvertraute Reihe 
idealer Species 1, 2, 3 . . . Von individuellen Thatsachen, von 
zeitlicher Bestimmtheit ist in dieser Sphäre gar keine Rede. 
Zahlen, Summen und Producte von Zahlen (und was dergleichen 
mehr) sind nicht die zufällig hier und dort vor sieb gehenden Acte 
des Zählens, des Summirens und Multiplicirens u. s. w. Selbst- 
verständlich sind sie auch verschieden von den Vorstellungen, 
in denen sie jeweils vorgestellt werden. Die Zahl Fünf ist 
nicht meine oder irgend jemandes Anderen Zählung der 
Fünf, es ist auch nicht meine oder eines Anderen Vorstellung 
der Fünf. In letzterer Hinsicht ist sie möglicher Gegen- 
Vorurtheile. 171 
stand von Vorstellungsacten , in ersterer ist sie die ideale 
Species, die in gewissen Zählungsacten ihre concreten Einzel- 
fälle hat — ähnlich wie etwa die Farbenspecies Roth in Acten 
des Rothempfindens. In jedem Falle ist sie ohne Widersinn 
nicht als Theil oder Seite des psychischen Erlebnisses, somit 
nicht als ein Reales zu fassen. Im Zählungsacte finden wir zwar 
das individuell Einzelne zur Species als idealer Einheit. Aber 
diese Einheit ist nicht Stück der Einzelheit. Vergegenwärtigen 
wir uns voll und ganz, was die Zahl Fünf eigentlich ist, er- 
zeugen wir also eine adäquate Vorstellung von der Fünf, so 
werden wir zunächst einen gegliederten Act collectiver Vor- 
stellung von irgendwelchen fünf Objecten bilden. In ihm ist, 
als seine Gliederungsform , ein Einzelfall der genannten 
Zahlenspecies anschaulich gegeben. In Hinblick auf dieses 
anschaulich Einzelne vollführen wir nun eine „Abstraction", 
d. h. wir heben nicht nur das Einzelne, das unselbständige 
Moment der Collectionsform heraus, sondern wir erfassen in 
ihm die Idee: die Zahl Fünf als Species tritt in das meinende 
Bewußtsein. Das jetzt Gemeinte ist nicht dieser Einzel- 
fall, es ist nicht die collective Vorstellung als Ganzes, noch die 
ihr innewohnende, obschon für sich nicht lostrennbare Form; 
gemeint ist vielmehr die ideale Species, die im Sinne der 
Arithmetik schlechthin Eine ist, in welchen Acten sie auch 
gegenständlich werden mag, und die somit ohne jeden Antheil ist 
an der individuellen Einzelheit des Realen mit seiner Zeitlichkeit 
und Vergänglichkeit. Die Zählungsacte entstehen und vergehen ; 
in Beziehung auf die Zahlen ist von dergleichen sinnvoll nicht 
zu sprechen. 
Auf derartige ideale Einzelheiten (niederste Species in 
einem ausgezeichneten Sinne, der von empirischen Klassen 
scharf unterschieden ist) gehen nun die arithmetischen Sätze, 
die numerischen (d. i. die arithmetisch-singulären) wie die alge- 
braischen (d. i. die arithmetisch -generellen) Sätze. Ueber 
Reales sagen sie schlechterdings nichts aus, weder über solches, 
das gezählt wird, noch über die realen Acte, in denen gezählt 
172 Die psyehologistischen 
wird, bezw. in denen sich die oder jene indirecten Zahlen- 
charakteristiken constituiren. Concrete Zahlen und Zahlensätze 
gehören in die wissenschaftlichen Gebiete, zu welchen die be- 
züglichen concreten Einheiten gehören; Sätze über die arith- 
metischen Denkvorgänge hingegen in die Psychologie. Streng 
und eigentlich sagen die arithmetischen Sätze daher auch 
nichts darüber, „was in unseren bloßen Vorstellungen von 
Zahlen liegt"; denn so wenig wie von sonstigen Vorstellungen 
sprechen sie von den unserigen. Sie handeln vielmehr von 
Zahlen und Zahlverknüpfungen schlechthin, in abstracter Rein- 
heit und Idealität. Die Sätze der arithmetica universalis — der 
arithmetischen Nomologie, wie wir auch sagen könnten — sind 
die Gesetze, welche rein im idealen Wesen des Genus An- 
zahl gründen. Die letzten Einzelheiten, welche in den 
Umfang dieser Gesetze lallen, sind ideale, es sind die numerisch 
bestimmten Zahlen, d. i. die niedersten specifischen Differenzen 
des Genus Anzahl. Auf sie beziehen sich daher die arith- 
metisch-singulären Sätze, die der arithmetica numerosa. Sie er-' 
wachsen durch Anwendung jener allgemein arithmetischen Ge- 
setze auf numerisch gegebene Zahlen, sie drücken aus, was rein 
im idealen Wesen dieser gegebenen Zahlen beschlossen ist. Von 
allen diesen Sätzen ist keiner auf einen empirisch-allgemeinen 
Satz zu reduciren, und möge diese Allgemeinheit auch die 
größtmögliche sein, die empirische Ausnahmslosigkeit im ganzen 
Bereiche der realen Welt. 
Was. wir hier in Betreff der reinen Arithmetik ausgeführt 
haben, überträgt sich durchaus auf die reine Logik. Auch für 
sie geben wir als selbstverständlich die Thatsache zu, daß die 
logischen Begriffe einen psychologischen Ursprung haben, und 
wir leugnen auch jetzt die psychologistische Consequenz, die 
darauf gegründet wird. Bei dem Umfang, den wir der Logik, 
im Sinne der Kunstlehre wissenschaftlicher Erkenntnis, con- 
cedirt haben, ziehen wir es natürlich auch nicht in Zweifel, 
daß sie es in weitem Ausmaße mit psychischen Erlebnissen zu 
thun hat. Gewiß fordert die Methodologie des Wissenschaft- 
Vorurtheile. 173 
liehen Forschens und Beweisens eine ausgiebige Kücksicht auf 
die Natur der psychischen Vorgänge, in denen es verläuft. 
Demgemäß werden logische Termini wie Vorstellung, Begriff, 
Urtheil, Schluß, Beweis, Theorie, Notwendigkeit, Wahrheit 
u. dgl. auch als Klassennamen für psychische Erlebnisse und 
dispositionelle Gebilde auftreten können und auftreten müssen. 
Dagegen bestreiten wir, daß dergleichen jemals in den rein- 
logischen Partien der in Eede stehenden Kunstlehre zutrifft. 
Wir leugnen, daß die als selbständige theoretische Disciplin 
abzulösende reine Logik es je auf psychische Thatsachen abge- 
sehen hat und auf Gesetze, die als psychologische zu charakte- 
risiren wären. Wir erkannten ja schon, daß die rein-logischen 
Gesetze, wie z. B. die primitiven „Denkgesetze" oder die syllo- 
gistischen Formeln ihren wesentlichen Sinn völlig einbüßen, 
sowie man sie als psychologische zu intrepretiren versucht. Es 
ist also von vornherein klar, daß die Begriffe, aus welchen 
sich diese und ähnliche Gesetze aufbauen, keinen em- 
pirischen Umfang haben können. Mit anderen Worten: Sie 
können nicht den Charakter bloß universeller Begriffe haben, 
deren Umfang thatsächliche Einzelheiten erfüllen, sondern sie 
müssen echt generelle Begriffe sein, deren Umfang sich 
ausschließlich zusammensetzt aus idealen Einzelheiten, 
aus echten Species. Des Weiteren geht klar hervor, daß die 
genannten Termini und alle überhaupt, die in rein-logischen Zu- 
sammenhängen auftreten, insgesammt äquivok sein müssen, 
derart, daß sie auf der einen Seite eben Klassenbegriffe für 
seelische Gebilde bedeuten, wie solche in die Psychologie ge- 
hören, und auf der anderen Seite generelle Begriffe für ideale 
Einzelheiten, welche zu einer Sphäre reiner Gesetzlichkeit gehören. 
§ 47. Bestätigende Nachweisungen an den logischen Grund- 
begriffen und, an dem Sinn der logischen Sätze. 
Dies bestätigt sich, wenn wir uns auch nur flüchtig in den 
historisch vorliegenden Bearbeitungen der Logik umblicken und 
dabei unsere besondere Aufmerksamkeit auf den fundamentalen 
174 Die psychologistischen 
Unterschied zwischen der subjectiv-anthropologischen Ein- 
heit der Erkenntnis und der objectiv-idealen Einheit des 
Erkenntnisinhaltes richten. Die Aequivocationen treten dann 
alsbald hervor, und sie erklären den trügerischen Schein, als ob 
die unter dem traditionellen Titel „Elementarlehre" abgehandelten 
Materien innerlich homogen und insgesammt psychologische wären. 
Da wird vor Allem von den Vorstellungen gehandelt 
und in weitem Maße auch psychologisch gehandelt; die apper- 
ceptiven Vorgänge, in welchen Vorstellungen erwachsen, 
werden möglichst tief erforscht. So wie es aber an die Unter- 
schiede der wesentlichen „Formen" der Vorstellungen geht, be- 
reitet sich schon ein Bruch in der Betrachtungsweise vor, der 
sich fortsetzt in der Lehre von den Urtheilsformen und am 
Weitesten auseinanderklafft in der Lehre von den Schlußformen, 
sowie den zugehörigen Denkgesetzen. Der Terminus Vor- 
stellung verliert plötzlich den Charakter eines psychologischen 
Klassenbegriffs. Dies tritt in Evidenz, sowie wir nach dem Ein- 
zelnen fragen, das unter den Begriff Vorstellung fallen soll. Wenn 
der Logiker Unterschiede fixirt, wie die zwischen singulären 
und allgemeinen Vorstellungen (Sokrates — der Mensch über- 
haupt; die Zahl Vier — die Zahl überhaupt), zwischen attribu- 
tiven und nicht attributiven (Sokrates, Weiße — ein Mensch, 
eine Farbe) u. dgl.; oder wenn er die mannigfachen Ver- 
knüpfungsformen von Vorstellungen zu neuen Vorstellungen 
aufzählt, wie conjunctive, disjunctive, determinative Verknüpfung 
u. dgl.; oder wenn er wesentliche Vorstellungsverhältnisse, wie 
Inhalts- und Umfangsverhältnisse klassificirt: so muß doch 
Jedermann sehen, daß hier nicht von phänomenalen, sondern 
von specilischen Einzelheiten die Rede ist. Nehmen wir an, 
es spreche Jemand als logisches Exempel den Satz aus: Die 
Vorstellung Dreieck schließt die Vorstellung Figur ein, und 
der Umfang dieser umschließt den Umfang jener. Ist darin 
von den subjectiven Erlebnissen irgend einer Person und vom 
realen Enthaltensein von Phänomenen in Phänomenen die Rede? 
Gehören in den Umfang dessen, was hier und in allen ahn- 
Vorurtheile. 175 
liehen Zusammenhängen Vorstellung heißt, als unter- 
schiedene Glieder, die Dreieckvorstellung, die ich jetzt, und 
die, welche ich in einer Stunde habe; oder nicht vielmehr als 
einziges Glied die Vorstellung „Dreieck" und daneben, wieder 
als Einzelheiten, die Vorstellung „Sokrates", die Vorstellung 
„Löwe" u. dgl.? 
In aller Logik ist gar viel die Rede von Urtheilen; aber 
auch hier besteht Aequivocation. In den psychologischen 
Partien der logischen Kunstlehre spricht man von Urtheilen als 
Fürwahrhaltungen, man spricht also von bestimmt gearteten 
Bewußtseinserlebnissen. In den rein-logischen Partien ist davon 
weiter keine Rede. Urtheil heißt hier soviel wie Satz, und 
zwar verstanden nicht als eine grammatische, sondern als 
eine ideale ßedeutungseinheit. Dies trifft all die Unterschei- 
dungen von Urtheilsacten, bezw. Formen, welche für die rein- 
logischen Gesetze die nöthigen Unterlagen bieten. Kate- 
gorisches, hypothetisches, disjunetives, existenziales Urtheil, und 
wie die Titel noch lauten mögen, sind in der reinen Logik 
nicht Titel für Urtheilsklassen , sondern Titel von idealen Satz- 
formen. Dasselbe gilt für die Schlußformen: für Existenzial- 
schluß, kategorischen Schluß u. s. w. Die bezüglichen Analysen 
sind Bedeutungsanalysen, also nichts weniger als psychologische 
Analysen. Nicht individuelle Phänomene, sondern Formen inten- 
tionaler Einheiten werden analysirt, nicht Erlebnisse des 
Schließens, sondern Schlüsse. Wer in logisch-analytischer Ab- 
sicht sagt: das kategorische Urtheil „Gott ist gerecht" hat die 
Subjectvorstellung „Gott", spricht sicherlich nicht von dem 
Urtheil als psychischem Erlebnis, das er oder ein anderes 
Individuum hat, und desgleichen nicht von dem psychischen 
Act, der darin eingeschlossen und durch das Wort Gott 
erregt ist; sondern er spricht von dem Satze „Gott ist ge- 
recht", welcher Einer ist, der Mannigfaltigkeit möglicher Er- 
lebnisse zu Trotze, und von der Vorstellung „Gott", die 
wiederum Eine ist, wie es nicht anders sein kann bei dem 
einzelnen Theile Eines Ganzen. Und demgemäß meint der 
176 Die psychologistischen 
Logiker mit dem Ausdruck „jedes Urtheil" nicht „jeder Ur- 
theilsact", sondern „jeder objective Satz". Im Umfang des 
logischen Begriffes Urtheil steht nicht gleichberechtigt das 
Urtheil „2x2 = 4", das ich soeben erlebe, und das Urtheil 
„2x2 = 4", das gestern und sonst wann und in sonst welchen 
Personen Erlebnis war. Im Gegentheil, es ngurirt kein einziger 
unter diesen Acten im fraglichen Umfang, wol aber schlechthin 
„2x2 = 4" und daneben etwa „die Erde ist ein Cubus", 
der Lehrsatz des Pythagoras u. dgl. und zwar je als ein Glied. 
Genau ebenso verhält es sich natürlich, wenn man sagt: „das 
Urtheil S folgt aus dem Urtheil P"; und so in allen ähnlichen 
Fällen. 
Dadurch bestimmt sich auch erst der wahre Sinn der 
logischen Grundsätze und zwar als ein solcher, wie ihn unsere 
früheren Analysen gekennzeichnet haben. Das Princip vom 
Widerspruch ist, so lehrt man, ein Urtheil über Urtheile. 
Wofern man aber unter Urtheilen psychische Erlebnisse, Acte 
des Fürwahrhaltens, Glaubens etc. versteht, kann diese Auf- 
fassung nicht Geltung haben. Wer das Princip aussagt, 
urtheilt; aber weder das Princip noch das, worüber es urtheilt, 
sind Urtheile. Wer aussagt: Von zwei contradictorischen 
Urtheilen ist eins wahr und eins falsch, meint, wenn er sich 
nicht mißversteht (wie es bei nachträglicher Interpretation wol 
kommen mag), nicht ein Gesetz für Urtheilsacte , sondern ein 
Gesetz für Urtheilsinhalte auszusagen, mit anderen Worten, 
für die idealen Bedeutungen, die wir kurzweg Sätze zu nennen 
pflegen. Also lautete der bessere Ausdruck: Von zwei contra- 
dictorischen Sätzen ist einer wahr und einer falsch. 1 Es 
1 Man verwechsle nicht den Satz vom Widerspruch mit dem norma- 
tiven Satz für Urtheile, der seine evidente Folge ist: Von zwei contra- 
dictorischen Urtheilen ist eines richtig. — Der Begriff der Richtigkeit 
setzt den der Wahrheit voraus. Richtig ist ein Urtheil, wenn es für wahr 
hält, was wahr ist; also ein Urtheil, dessen Inhalt ein wahrer Satz ist. 
Die logischen Prädicate wahr und falsch gehen, ihrem eigentlichen Sinne 
nach, ausschließlich die Sätze, im Sinne idealer Aussage-Bedeutungen, 
an. — Wieder setzt der Begriff des contradictorischen Urtheiles denjenigen 
Vorurtheile. 177 
ist auch klar, daß wir, um den Satz vom Widerspruch zu ver- 
stehen, nichts weiter nöthig haben, als uns den Sinn entgegen- 
gesetzter Satzbedeutungen zu vergegenwärtigen. An Urtheile 
als reale Acte haben wir nicht zu denken, und in keinem 
Falle wären sie die hiehergehörigen Objecte. Man braucht 
nur darauf hinzublicken, um einzusehen, daß zum Umfang 
dieser logischen Gesetzlichkeit nur Urtheile in einem idealen 
Sinne gehören — wonach „das" Urtheil 2x2 = 5 Eines ist 
neben „dem" Urtheil „Es giebt Drachen", neben „dem" Satz 
von der Winkelsumme u. dgl. — hingegen kein einziger der 
wirklichen oder vorgestellten Urtheilsacte, die in unendlicher 
Mannigfaltigkeit jeder dieser idealen Einheiten entsprechen. 
Aehnliches wie vom Satze des Widerspruchs gilt für alle rein- 
logischen Sätze, z. B. die syllogistischen. 
Der Unterschied der psychologischen Betrachtungsweise, ' 
welche die Termini als Klassentermini für psychische Erleb- 
nisse verwendet, von der objectiven oder idealen Betrachtungs- 
weise, in welcher eben dieselben Termini Aristotelische Gat- 
tungen und Arten vertreten, ist kein nebensächlicher und bloß 
subjectiver; er bestimmt den Unterschied wesentlich verschie- 
dener Wissenschaften. Reine Logik und Arithmetik als Wissen- 
schaften von den idealen Einzelheiten gewisser Gattungen (oder 
von dem was a priori im idealen Wesen dieser Gattungen gründet) 
trennen sich von der Psychologie, als der Wissenschaft von 
den individuellen Einzelheiten gewisser empirischer Klassen. 
§ 48. Die entscheidenden Differenzen. 
Heben wir zum Schluß noch die entscheidenden Diffe- 
renzen hervor, von deren Anerkennung, bezw. Verkennung, die 
ganze Stellung zur psychologistischen Argumentation abhängt, 
so sind es folgende: 
des contradictorischen Satzes voraus: Im übertragenen Sinne heißen Urtheile 
contradictorisch, wenn ihre Inhalte (ihre idealen Bedeutungen) in jener 
descriptiv bestimmten Beziehung stehen, die wir — im eigentlichen Sinn — 
als Contradiction bezeichnen. 
Husserl, Log. Unters. I. 12 
178 Die psychologistischen 
1. Es ist ein wesentlicher, schlechthin unüberbrückbarer 
Unterschied zwischen Idealwissenschaften und Realwissenschaften. 
Die ersteren sind apriorisch, die letzteren empirisch. Ent- 
wickeln jene die ideal-gesetzlichen Allgemeinheiten, welche mit 
einsichtiger Gewißheit in echt generellen Begriffen gründen, 
so stellen diese die realgesetzlichen Allgemeinheiten und 
zwar mit einsichtiger Wahrscheinlichkeit fest, welche sich auf 
eine Sphäre von Thatsachen beziehen. Der Umfang der Allge- 
meinbegriffe ist dort ein Umfang vcfn niedersten specifischen 
Differenzen, hier ein Umfang von individuellen, zeitlich be- 
stimmten Einzelheiten; die letzten Gegenstände also dort ideale 
Species, hier empirische Thatsachen. Offenbar vorausgesetzt 
sind hiebei die wesentlichen Unterschiede zwischen Naturgesetz 
und idealem Gesetz, zwischen universellen Sätzen über That- 
sachen (die sich vielleicht als generelle Sätze verkleiden: alle 
Raben sind schwarz — der Rabe ist schwarz) und echt gene- 
rellen Sätzen (wie es die allgemeinen Sätze der reinen Mathe- 
matik sind), zwischen empirischem Klassenbegriff und idealem 
Genusbegriff u. dgl. Die richtige Schätzung dieser Unterschiede 
ist durchaus abhängig von dem endgiltigen Aufgeben der 
empiristischen Abstractionstheorie , welche, gegenwärtig vorherr- 
schend, das Verständnis alles Logischen verbaut; worüber wir 
später ausführlich sprechen werden. 
2. Es ist in aller Erkenntnis und speciell in aller Wissen- 
schaft der fundamentale Unterschied zwischen dreierlei Zu- 
sammenhängen zu beachten: 
a) Der Zusammenhang der Erkenntniserlebnisse, in 
welchen sich Wissenschaft subjectiv realisirt, also der psycho- 
logische Zusammenhang der Vorstellungen, Urtheile, Ein- 
sichten, Vermuthungen, Fragen u. s. w., in denen sich das 
Forschen vollzieht, oder in welchen die längst entdeckte Theorie 
einsichtig durchdacht wird. 
b) Der Zusammenhang der in der Wissenschaft erforschten 
und theoretisch erkannten Sachen, die als solche das 
Gebiet dieser Wissenschaft ausmachen. Der Zusammenhang 
Vorurtheüe. 179 
des Forschens und Erkennens ist sichtlich ein anderer als der 
des Erforschten und Erkannten. 
c) Der logische Zusammenhang, d. h. der specifische 
Zusammenhang der theoretischen Ideen, welcher die Einheit der 
Wahrheiten einer wissenschaftlichen Disciplin, specieller einer 
wissenschaftlichen Theorie, eines Beweises oder Schlusses consti- 
tuirt; bezw. auch die Einheit der Begriffe im wahren Satze, 
der einfachen Wahrheiten in Wahrheitszusammenhängen u. dgl. 
Im Falle der Physik z. B. unterscheiden wir den Zu- 
sammenhang der psychischen Erlebnisse des physikalisch 
Denkenden von der physischen Natur, die von ihm erkannt 
wird, und beide wieder von dem idealen Zusammenhang der 
Wahrheiten in der physikalischen Theorie, also in der Einheit 
der analytischen Mechanik, der theoretischen Optik u. dgl. 
Auch die Form der Wahrscheinlichkeitsbegründung, welche den 
Zusammenhang von Thatsachen und Hypothesen beherrscht, 
gehört in die Linie des Logischen. Der logische Zusammen- 
hang ist die ideale Form, um derentwillen in specie von der- 
selben Wahrheit, von demselben Schlüsse und Beweise, von der- 
selben Theorie und rationalen Disciplin die Eede ist, von 
derselben und Einen, wer immer „sie" denken mag. Die 
Einheit dieser Form ist gesetzliche Geltungseinheit. Die Ge- 
setze, unter denen sie nebst allen Ihresgleichen steht, sind die 
rein logischen Gesetze, welche somit alle Wissenschaft über- 
greifend befassen, und zwar befassen nicht nach ihrem psycho- 
logischen und gegenständlichen, sondern nach ihrem idealen 
Bedeutungsgehalt. Selbstverständlich sind die bestimmten Zu- 
sammenhänge von Begriffen, Sätzen, Wahrheiten, welche die 
ideale Einheit einer bestimmten Wissenschaft ausmachen, nur 
insofern logische zu nennen, als sie unter die Logik, in der 
Weise von Einzelfällen, gehören; nicht aber gehören sie selbst 
zur Logik als Bestandstücke. 
Die drei unterschiedenen Zusammenhänge betreffen Logik 
und Arithmetik natürlich ebenso gut wie alle anderen Disci- 
plinen ; nur aind bei beiden die erforschten Sachen, nicht wie in 
12* 
180 Die psychologistischen 
der Physik reale Thatsachen, sondern ideale Species. Bei der 
Logik ergiebt sich aus der Besonderheit derselben die gelegent- 
lich schon erwähnte Eigentümlichkeit, daß die idealen Zu- 
sammenhänge, welche ihre theoretische Einheit ausmachen, als 
Specialfälle unter die Gesetze gehören, die sie selbst aufstellt. 
Die logischen Gesetze sind zugleich Theile und Regeln dieser 
Zusammenhänge, sie gehören zum theoretischen Verband 
und doch gleichzeitig zum Gebiet der logischen Wissenschaft. 
§ 49. Drittes Vorurtheil. Die Logik als Theorie der Evidenz. 
Wir formuliren ein drittes Vorurtheil l in folgenden Sätzen. 
Alle Wahrheit liegt im Urtheil. Aber als wahr erkennen wir 
ein Urtheil nur im Falle seiner Evidenz. Mit diesem Worte 
bezeichnen wir einen eigenthümlichen und Jedem aus seiner 
inneren Erfahrung wolbekannten psychischen Charakter (er wird 
gewöhnlich als Gefühl bezeichnet), welcher die Wahrheit des 
Urtheils, dem er angeknüpft ist, verbürgt. Ist nun die Logik 
die Kunstlehre, welche uns in der Erkenntnis der Wahrheit 
fördern will, so sind die logischen Gesetze selbstverständlich 
Sätze der Psychologie. Es sind nämlich Sätze, die uns über 
die psychischen Bedingungen aufklären, von denen das Dasein 
oder Fehlen jenes Evidenzgefühls abhängig ist. An diese 
Sätze schließen sich dann naturgemäß practische Vorschriften 
an, welche uns bei der Realisirung von Urtheilen, die dieses 
auszeichnenden Charakters theilhaftig sind, fördern sollen. 
Allenfalls mögen auch diese psychologisch ftmdirten Denkregeln 
gemeint sein, wo man von logischen Gesetzen oder Normen spricht. 
An diese Auffassung streift schon Mill, wenn er in der Ab- 
sicht, die Logik von der Psychologie abzugrenzen, lehrt: „The pro- 
per ties of Thought which concern Logic, are some of its contin- 
gent properties; those, namely, on the presence of which depends 
good thinking, as distinguished from bad. il2 In seinen weiteren 
1 In den Argumentationen des III. Kapitels spielte es seine Eolle 
speciell im § 19, S. 57. 
2 J. St. Mill, An Examination 5 , S. 462. 
Vorurtheile. 181 
Ausführungen bezeichnet er die Logik wiederholt als (psychologisch 
zu fassende) „theorie" oder „Philosophy of Evidence" , l wobei er es 
unmittelbar allerdings nicht auf die rein logischen Sätze abgesehen 
hat. In Deutschland tritt dieser Gesichtspunkt gelegentlich bei Sig- 
wart hervor. Nach ihm „kann keine Logik anders verfahren, als 
daß sie sich der Bedingungen bewußt wird, unter denen dieses sub- 
jective Gefühl der Notwendigkeit (im vorhergehenden Absatz „das 
innere Gefühl der Evidenz") eintritt, und dieselben auf ihren allge- 
meinen Ausdruck bringt." 3 In dieselbe Richtung deuten auch manche 
Aeußerungen Wundt's. In seiner Logik lesen wir z. B. „Die in be- 
stimmten Verbindungen des Denkens enthaltenen Eigenschaften der Evi- 
denz und Allgemeingiltigkeit lassen . . . aus den psychologischen die 
logischen Denkgesetze hervorgehen." Ihr „normativer Charakter ist ledig- 
lich darin begründet, daß gewisse unter den psychologischen Verbin- 
dungen des Denkens thatsächlich Evidenz und Allgemeingiltigkeit be- 
sitzen. Denn nun wird es erst möglich, daß wir an das Denken über- 
haupt mit der Forderung herantreten, es solle den Bedingungen der Evi- 
denz und Allgemeingiltigkeit genügen." — „Jene Bedingungen selbst, 
denen genügt werden muß, um Evidenz und Allgemeingiltigkeit her- 
beizuführen, bezeichnen wir als logische Denkgesetze . ." Ausdrück- 
lich wird noch betont: „das psychologische Denken bleibt immer die 
umfassendere Form." 3 
In der logischen Literatur des letzten Jahrzehnts gewinnt die 
Interpretation der Logik als practisch gewendeter Psychologie der 
Evidenz unverkennbar an Schärfe und Ausbreitung. Besondere Erwäh- 
nung verdient hier die Logik von Höfler und Meinong, weil sie als 
der erste wirklich durchgeführte Versuch anzusehen ist, den Gesichts- 
punkt der Psychologie der Evidenz in der ganzen Logik mit möglichster 
Consequenz zur Geltung zu bringen. Als die Hauptaufgabe der Logik be- 
1 A. a. O. S. 473, 475, 476, 478. 
2 Sigwart, Logik I. 2 , S. 16. 
3 Wundt, Logik I. 2 S. 91. Wundt stellt hier beständig nebeneinander 
die Evidenz und die Allgemeingiltigkeit. Was die letztere anlangt, so scheidet 
er subjective Allgemeingiltigkeit, die eine bloße Folge der Evidenz sei, 
und die objective, die auf das Postulat der Begreiflichkeit der Erfahrung 
hinausläuft. Da aber Berechtigung und angemessene Erfüllung des Postu- 
lates doch wieder auf Evidenz fußt, so scheint das Hereinziehen der All- 
gemeingiltigkeit in die principiellen Erörterungen der Ausgangspunkte 
nicht thunlich. 
182 
Die psycholofjistischen 
zeichnet Höfler die Untersuchung der „(zunächst psychologischen) 
Gesetze, nach welchen das Zustandekommen der Evidenz von be- 
stimmten Eigenschaften unserer Vorstellungen und Urtheile abhängt". 1 
„Unter allen wirklich vorkommenden oder doch als möglich vorstellbaren 
Erscheinungen des Denkens" habe die Logik „diejenigen Arten 
(,Formen') von Gedanken herauszuheben, welchen Evidenz entweder 
direct zukommt, oder welche noth wendige Bedingungen für das Zu- 
standekommen von Evidenz sind". 2 Wie ernstlich psychologisch dies 
gemeint ist, zeigen die sonstigen Ausführungen. So wird z. B. die 
Methode der Logik, soweit sie die theoretische Grundlegung der 
Lehre vom richtigen Denken betrifft, als die nämliche bezeichnet, 
welche die Psychologie gegenüber allen psychischen Erscheinungen 
anwende; sie habe die Erscheinungen speciell des richtigen Denkens 
zu beschreiben, und dann so weit als möglich auf einfache Ge- 
setze zurückzuführen, d. h. die verwickeiteren aus den einfachen zu 
erklären (a. a. 0. 18). In weiterer Folge wird der logischen 
Lehre vom Schlüsse die Aufgabe zugewiesen, „die Gesetze aufzu- 
stellen . . ., von welchen Merkmalen der Prämissen es abhängt, ob 
ein bestimmtes Urtheil aus ihnen mit Evidenz erschlossen werden 
kann." U. s. w. 
§ 50. Die äquivalente Umformung der logischen Sätze in Sätze 
über ideale Bedingungen der Urtheilsevidenz. Die resultirenden 
Sätze nicht psychologische. 
Wenden wir uns nun zur Kritik. Wir sind zwar davon 
weit entfernt, die Unbedenklichkeit des gegenwärtig als Gemein- 
platz umlaufenden Satzes zuzugestehen, mit dem das Argument 
anhebt — nämlich, daß alle Wahrheit im Urtheil liege; aber 
daran zweifeln wir natürlich nicht, daß Wahrheit erkennen und 
mit Rechtsanspruch behaupten, Wahrheit einsehen voraussetzt. 
Desgleichen auch nicht daran, daß die logische Kunstlehre nach 
den psychischen Bedingungen zu forschen hat, unter welchen uns 
die Evidenz im Urtheilen aufleuchtet. Wir kommen der be- 
strittenen Auffassung sogar noch einen weiteren Schritt ent- 
1 Logik, Unter Mitwirkung von A. Meinung verfaßt von A. Höfler, 
Wien 1890, S. 16 oben. 
2 A. a. 0. S. 17. 
Vorurt heile. 183 
gegen. Obwohl wir auch jetzt wieder den Unterschied zwischen 
rein logischen und methodologischen Sätzen geltend zu machen 
gedenken, gestehen wir bezüglich der ersteren ausdrücklich zu, 
daß sie eine gewisse Beziehung zum psychischen Charakter der 
Evidenz haben und in gewissem Sinne psychische Bedingungen 
desselben hergeben. 
Aber allerdings gilt uns diese Beziehung als eine rein 
ideale und indirecte. Wir leugnen es, daß die rein logischen 
Sätze selbst über die Evidenz und ihre Bedingungen das Ge- 
ringste aussagen. Wir glauben zeigen zu können, daß sie jene 
Beziehung zu Evidenzerlebnissen nur auf dem Wege der An- 
wendung, resp. Hinwendung erlangen können, nämlich auf 
gleiche Weise, wie jedes „rein in Begriffen gründende" Gesetz 
auf den allgemein vorgestellten Bereich empirischer Einzelfälle 
jener Begriffe übertragen werden kann. Die so erwachsenden 
Evidenzsätze behalten aber nach wie vor ihren apriorischen 
Charakter, und die Evidenzbedingungen, die sie nun aussagen, 
sind nichts weniger als psychologische, also causale Bedingungen. 
Die rein begrifflichen Sätze wandeln sich vielmehr, hier wie in 
jedem analogen Falle, in Aussagen über ideale Unverträglich- 
keiten, bezw. Möglichkeiten um. 
Eine einfache Ueberlegung wird Klarheit schaffen. Aus 
jedem rein logischen Gesetz kann man, durch a priori mögliche 
(evidente) Umformung gewisse Evidenzsätze, wenn man will, 
Evidenzbedingungen ablesen. Das combinirte Princip vom 
Widerspruch und ausgeschlossenen Dritten ist sicherlich äqui- 
valent mit dem Satze: Evidenz kann bei Einem, aber auch 
nur bei Einem von einem Paar contradictorischer Urtheile 
auftreten. 1 W T ieder ist der modus barbara zweifellos äquivalent 
dem Satze: die Evidenz der nothwendigen Wahrheit eines 
1 Verlangte die Evidenztheorie wirklich die Deutung, welche Höfleu 
a. a. 0. S. 133 bietet, so wäre sie schon durch unsere frühere Kritik der 
empiristischen Verkennungen der logischen Principien gerichtet (vgl. S. 74 
d. W.). Höfler's Satz „ein bejahendes und ein verneinendes Urtheil über 
denselben Gegenstand sind unverträglich" ist, genau besehen, in sich falsch 
184 Die psychologistischen 
Satzes der Form „alle A sind C 4 (oder genauer ausgedrückt: 
seiner Wahrheit als einer nothwendig erfolgenden) kann auf- 
treten in einem schließenden Acte, dessen Prämissen die Formen 
haben „alle A sind B" und „alle B sind C". Und so ähnlich 
bei jedem rein logischen Satze. Völlig begreiflich, da evidenter- 
maßen die allgemeine Aequivalenz besteht zwischen den Sätzen 
„A ist wahr" und „es ist möglich, daß irgend Jemand mit 
Evidenz urtheilt, es sei A u . Natürlich werden also die Sätze, zu 
deren Sinn es gehört auszusagen, was gesetzlich im Begriffe der 
Wahrheit liegt, und daß das Wahrsein von Sätzen gewisser Satz- 
formen dasjenige von Sätzen correlater Satzformen bedingt, äqui- 
valente Umformungen zulassen, in denen das mögliche Auftreten 
von Evidenz zu den Satzformen der Urtheile in Beziehung ge- 
setzt wird. 
Aber die Einsicht in diesen Zusammenhang bietet uns zu- 
gleich die Handhabe zur Widerlegung des Versuches, reine 
Logik in Psychologie der Evidenz aufgehen zu lassen. An 
sich besagt doch der Satz „A ist wahr" nicht dasselbe wie sein 
Aequivalent „es ist möglich, daß irgend Jemand urtheile, es 
sei A". Der Erstere spricht nicht von Urtheilen irgend Jemandes, 
auch nicht irgend Jemandes ganz im Allgemeinen. Es verhält 
sich hier ganz so wie bei den rein mathematischen Sätzen. 
Die Aussage, daß a -f b — b -f a ist, besagt, daß der Zahlen- 
werth der Summe zweier Zahlen von ihrer Stellung in der 
Verknüpfung unabhängig ist, aber er spricht nichts vom Zählen 
und Summiren irgend Jemandes. Dergleichen kommt erst 
oder mindestens zweifelhaft, geschweige denn, daß er als Sinn des logischen 
Princips gelten könnte. Ein ähnliches Versehen unterläuft bei der Defini- 
tion der Correlativa Grund und Folge, die, wenn sie richtig wäre, aus 
allen Schlußgesetzen falsche Sätze machen würde. Sie lautet „Ein Ur- 
theil F ist dann die „Folge" eines „Grundes" 0, wenn mit dem Für- 
wahrhalten von G das (vorgestellte) Für falsch halten von F unver- 
träglich . . . ist" (a. a. 0. S. 136). Man beachte, daß Höfler Unverträg- 
lichkeit durch Evidenz der Incoexistenz erklärt (a. a. 0. S. 129). Er 
verwechselt offenbar die ideale Incoexistenz der betreffenden Sätze (deut- 
licher zu reden: ihr Nicht -zusammengelten) mit der realen Incoexistenz 
der entsprechenden Acte des Fürwahrhaltens, Vorstellens u. s. w. 
Vorurtheile. 185 
durch eine evidente und äquivalente Umformung hinein. In 
concreto giebt es ja (und dies steht a priori fest) keine Zahl 
ohne Zählen, keine Summe ohne Summiren. 
Aber selbst wenn wir die originären Formen der rein 
logischen Sätze verlassen und sie in die äquivalent zugehörigen 
Evidenzsätze umwenden, so entsteht daraus nichts, was die 
Psychologie als ihr Eigenthum in Anspruch nehmen könnte. 
Sie ist eine empirische Wissenschaft, die Wissenschaft von den 
psyohischen Thatsachen. Psychologische Möglichkeit ist also 
ein Fall von realer Möglichkeit. Jene Evidenzmöglichkeiten 
sind aber ideale. Was psychologisch unmöglich ist, kann ideal 
gesprochen sehr wol sein. Die Auflösung des verallgemeinerten 
„Problems der 3 Körper", sagen wir das „Problem der n Körper", 
mag jede menschliche Erkenntnisfähigkeit überschreiten. Aber 
das Problem hat eine Auflösung, und so ist eine darauf be- 
zügliche Evidenz möglich. Es giebt dekadische Zahlen mit 
Trillionen Stellen, und es giebt auf sie bezügliche Wahrheiten. 
Aber Niemand kann solche Zahlen wirklich vorstellen und die 
auf sie bezüglichen Additionen, Multiplicationen u. s. w. wirk- 
lich ausführen. Die Evidenz ist hier psychologisch unmöglich, 
und doch ist sie, ideal zu reden, ganz gewiß ein mögliches 
psychisches Erlebnis. 
Die Umwendung des Begriffes Wahrheit in den der Möglichkeit 
evidenten Urtheilens hat ihr Analogon im Verhältnis der Begriffe 
individuelles Sein und Wahrnehmungsmöglichkeit. Die Aequivalenz 
dieser Begriffe ist, wofern nur unter Wahrnehmung die adäquate 
Wahrnehmung verstanden wird, unbestreitbar. Es ist danach eine 
Wahrnehmung möglich, welche in Einem Schauen die ganze Welt, 
die überschwengliche Unendlichkeit von Körpern mit allen ihren 
Theilen, Molekülen, Atomen und nach allen Verhältnissen und Be- 
stimmtheiten wahrnimmt. Natürlich ist diese ideale Möglichkeit 
keine reale, die für irgend ein empirisches Subject angenommen 
werden könnte. 
Indem wir die Idealität der Möglichkeiten betonen, welche 
in Betreff der Urtheilsevidenz aus den logischen Gesetzen ent- 
186 Die psychologistischen 
liommen werden können, und welche uns in apodictischen 
Evidenzen als a priori geltende einleuchten, wollen wir keines- 
wegs ihre psychologische Nutzbarkeit leugnen. Wenn wir 
aus dem Gesetze, daß von zwei contradictorischen Sätzen einer 
wahr und einer falsch ist, die Wahrheit ableiten, daß von 
einem Paar möglicher contradictorischer Urtheile je eines, aber 
nur Eines den Charakter der Evidenz haben kann — und diese 
Ableitung ist eine evident zu Recht bestehende, wenn wir 
Evidenz als das Erlebnis definiren, in dem irgend ein Urtheilender 
der Richtigkeit seines Urtheils, d. i. dessen Angemessenheit an 
die Wahrheit inne wird — so spricht ja der neue Satz eine 
Wahrheit aus über Verträglichkeiten, bezw. Unverträglichkeiten 
gewisser psychischer Erlebnisse. Aber in dieser Weise be- 
lehrt uns auch jeder rein mathematische Satz über mögliche 
oder unmögliche Vorkommnisse im Gebiete des Psychischen. 
Keine empirische Zählung und Berechnung, kein psychischer 
Act algebraischer Transformation oder geometrischer Con- 
struction sind möglich, die den idealen Gesetzen der Mathematik 
widersprächen. So sind diese Gesetze psychologisch nutzbar 
zu machen. Wir können aus ihnen jederzeit apriorische Möglich- 
keiten und Unmöglichkeiten ablesen, die sich auf gewisse Arten 
psychischer Acte, auf Acte der Zählung, der additiven, multipli- 
cativen . . . Verknüpfung u. s. w. beziehen. Aber darum sind 
diese Gesetze noch nicht selbst psychologische Sätze. Sache 
der Psychologie als Naturwissenschaft von den psychischen Er- 
lebnissen ist es, die Naturbedingtheit dieser Erlebnisse zu 
erforschen. In ihr Gebiet gehören also speciell die natürlichen 
(causalen) Verhältnisse der mathematischen und logischen 
Bethätigungen. Ihre idealen Verhältnisse und Gesetze 
bilden aber ein Reich für sich. Dieses constituirt sich letzlich 
in rein generellen Sätzen, aufgebaut aus „Begriffen", welche nicht 
etwa Klassenbegriffe von psychischen Acten sind, sondern Ideen, 
die in solchen Acten ihre concrete Grundlage haben. Die Zahl 
Drei, die Wahrheit, die nach Pythagoras benannt ist, u. dgl., das 
sind, wie wir erörtert haben, nicht empirische Einzelheiten oder 
Vorurtheüe. 187 
Klassen von Einzelheiten, es sind ideale Gegenstände, die wir im 
Acte desZählens, des evidenten Urtheilens u. dgl. ideirend erfassen. 
Und so ist denn in Ansehung der Evidenz die bloße Auf- 
gabe der Psychologie, die natürlichen Bedingungen der 
unter diesem Titel befaßten Erlebnisse aufzusuchen, also die 
realen Zusammenhänge zu erforschen, in denen nach dem 
Zeugnis unserer Erfahrung Evidenz erwächst und verschwindet. 
Solche natürlichen Bedingungen sind Concentration des Interesses, 
eine gewisse geistige Frische, Uebung u. dgl. Ihre Erforschung 
führt nicht auf Erkenntnisse von exactem Inhalt, nicht auf ein- 
sichtige Allgemeinheiten von echtem Gesetzescharakter, sondern 
auf vage empirische Allgemeinheiten. Aber die Urtheilsevidenz 
steht nicht bloß unter solchen psychologischen Bedingungen, 
die wir auch als äußerliche und empirische bezeichnen können, 
sofern sie nicht rein in der specifischen Form und Materie 
des Urtheils, sondern in seinem empirischen Zusammenhang im 
Seelenleben gründen; vielmehr steht sie auch unter idealen 
Bedingungen. Jede Wahrheit repräsentirt eine ideale Einheit 
zu einer der Möglichkeit nach unendlichen und unbegrenzten 
Mannigfaltigkeit richtiger Aussagen derselben Form und 
Materie. Jedes actuelle Urtheil, das dieser ideellen Mannig- 
faltigkeit angehört, erfüllt, sei es durch seine bloße Form oder 
durch seine Materie die idealen Bedingungen für die Möglich- 
keit seiner Evidenz. Die rein logischen Gesetze sind nun 
Wahrheiten, die rein im Begriff der Wahrheit und in den ihm 
wesentlich verwandten Begriffen gründen. In Anwendung auf 
mögliche Urtheilsacte sprechen sie dann, auf Grund der bloßen 
Urtheilsform, ideale Bedingungen der Möglichkeit, bezw. Un- 
möglichkeit der Evidenz aus. Von diesen beiden Arten von 
Evidenzbedingungen haben die Einen Beziehung zur besonderen 
Constitution der Arten psychischer Wesen, welche in den 
Rahmen der jeweiligen Psychologie fallen; denn nur so weit 
wie die Erfahrung reicht die psychologische Induction; die 
Anderen aber, als ideal gesetzliche, gelten überhaupt für jedes 
mögliche Bewußtsein. 
188 Die psycholog istischen 
§ 51. Die entscheidenden Funkte in diesem Streite. 
Endlich und schließlich hängt die letzte Klärung auch in 
diesem Streite zunächst von der richtigen Erkenntnis des fun- 
damentalsten erkenntnistheoretischen Unterschiedes, nämlich 
zwischen Realem und Idealem ab, bezw. von der richtigen Er- 
kenntnis all der Unterschiede, in die er sich auseinanderlegt. 
Es sind die wiederholt betonten Unterschiede zwischen realen 
und idealen Wahrheiten, Gesetzen, Wissenschaften, zwischen 
realen und idealen (individuellen und specifischen) Allgemein- 
heiten und ebenso Einzelheiten u. dgl. Freilich in gewisser 
Weise kennt Jedermann diese Unterschiede, und selbst ein so 
weit ins Extreme gehender Empirist wie Hume vollzieht die 
fundamentale Sonderung der „relations of ideas" und „matters 
of fact", dieselbe, die unter den Titeln verites de raison und 
verites de fait schon vor ihm der große Idealist Leibniz gelehrt 
hatte. Aber eine erkenntnistheoretisch wichtige Sonderung 
vollziehen, heißt noch nicht ihr erkenntnistheoretisches Wesen 
richtig erfassen. Es muß zu klarem Verständnis kommen, was 
denn das Ideale in sich und in seinem Verhältnis zum Realen 
ist, wie das Ideale auf Reales bezogen, wie es ihm einwohnen 
und so zur Erkenntnis kommen kann. Die Grundfrage ist, ob 
wirklich ideale Denkobjecte — um es modern auszudrücken — 
bloße Anzeigen sind für „denkökonomisch" verkürzte Rede- 
weisen, die auf ihren eigentlichen Gehalt reducirt, sich in 
lauter individuelle Einzelerlebnisse, in lauter Vorstellungen und 
Urtheile über Einzelthatsachen auflösen; oder ob der Idealist 
Recht hat, wenn er sagt, daß sich jene empiristische Lehre in 
nebelhafter Allgemeinheit zwar aussagen, aber nicht ausdenken 
lasse; daß jede Aussage, z. B. auch jede zu dieser Lehre selbst 
gehörige, Sinn und Geltung beanspruche, und daß jeder 
Versuch, diese idealen Einheiten auf reale Einzelheiten zu 
reduciren, in unabwendbare Absurditäten verwickle; daß die 
Zersplitterung des Begriffs in irgend einen Umfang von Einzel- 
Vorurtheile. 189 
heiten, ohne irgend einen Begriff, der diesem Umfang im Denken 
Einheit gäbe, undenkbar sei u. s. w. 
Andererseits setzt das Verständnis unserer Scheidung 
zwischen der realen und idealen „Theorie der Evidenz" 
richtige Begriffe von Evidenz und Wahrheit voraus. In der 
psychologistischen Literatur unserer Tage hören wir von 
Evidenz derart sprechen, als wäre sie ein zufälliges Gefühl, 
das sich bei gewissen Urtheilen einstellt, bei anderen fehlt, 
bestenfalls so, daß es allgemein menschlich — genauer gefaßt, bei 
jedem normalen und unter normalen ürtheilsum ständen befind- 
lichen Menschen — an gewisse Urtheile geknüpft erscheint, an 
andere nicht. Jeder Normale fühlt unter gewissen normalen 
Umständen die Evidenz bei dem Satze 2 + 1 = 1+2, so 
wie er Schmerz fühlt, wenn er sich brennt. Freilich möchte 
man dann fragen, worauf sich die Autorität dieses besonderen 
Gefühls gründe, wie es das anstelle, Wahrheit des Urtheils zu 
verbürgen, ihm den „Stempel der Wahrheit aufzuprägen", seine 
Wahrheit „anzukündigen", oder wie immer die bildliche Rede 
lauten mag. Man möchte auch fragen, was denn die vage 
Rede von normaler Veranlagung und normalen Umständen 
exact charakterisire, und vor Allem darauf hinweisen, daß 
selbst der Recurs auf das Normale den Umfang der evidenten 
Urtheile mit dem der wahrheitsgemäßen nicht zur Deckung 
bringe. Niemand kann schließlich leugnen, daß auch für den 
normalen und unter normalen Umständen Urtheilenden die un- 
geheure Majorität der möglichen richtigen Urtheile der Evi- 
denz ermangeln muß. Man wird doch den fraglichen Begriff 
der Normalität nicht so fassen wollen, daß kein wirklicher und 
in dieser endlichen Naturbedingtheit möglicher Mensch normal 
genannt werden könnte. 
Wie der Empirismus überhaupt das Verhältnis zwischen 
Idealem und Realem im Denken verkennt, so auch das Verhältnis 
zwischen Wahrheit und Evidenz. Evidenz ist kein accessorisches 
Gefühl, das sich zufällig oder naturgesetzlich an gewisse Urtheile 
anschließt. Es ist überhaupt nicht ein psychischer Charakter von 
190 Die psychologistischen 
einer Art, die sich an jedes beliebige Urtheil einer gewisse] 
Klasse (sc. der sog. „wahren" Urtheile) einfach anheften ließe; 
als ob der psychologische Gehalt des betreffenden, an und für 
sich betrachteten Urtheils identisch derselbe bliebe, ob es mit 
diesem Charakter behaftet ist oder nicht. Die Sache liegt keines- 
wegs etwa so, wie wir uns den Zusammenhang der Empfin- 
dungsinhalte und der darauf bezogenen Gefühle zu denken 
pflegen: Zwei Personen haben dieselben Empfindungen, aber 
sie werden von ihnen im Gefühl anders berührt. Evidenz ist 
vielmehr nichts Anderes als das „Erlebnis" der Wahrheit. Er- 
lebt ist die Wahrheit natürlich in keinem anderen Sinne, als 
in welchem überhaupt ein Ideales im realen Act erlebt sein 
kann. Mit anderen Worten: Wahrheit ist eine Idee, 
deren Einzelfall im evidenten Urtheil actuelles Er- 
lebnis ist. Daher das Gleichnis vom Sehen, Einsehen, Erfassen 
der Wahrheit in der Evidenz. Und wie im Gebiet der Wahr- 
nehmung das Nichtsehen sich keineswegs deckt mit dem Nicht- 
sein, so bedeutet auch Mangel der Evidenz nicht so viel wie 
\ Unwahrheit. Wahrheit verhält sich zur Evidenz analog, wie 
sich das Sein eines Individuellen zu seiner adäquaten Wahr- 
nehmung verhält. Wieder verhält sich das Urtheil zum 
evidenten Urtheil analog, wie sich die anschauliche Setzung (als 
Wahrnehmung, Erinnerung u. dgl.) zur adäquaten Wahrnehmung 
verhält. Das anschaulich Vorgestellte und für seiend Genommene 
ist nicht bloß ein Gemeintes, sondern, als was es gemeint ist, 
auch im Acte gegenwärtig. So ist das evident Geurtheilte 
nicht bloß geurtheilt (in urtheilender, aussagender, behauptender 
Weise gemeint), sondern im Urtheilserlebnis selbst gegenwärtig 
— gegenwärtig in dem Sinne, wie ein Sachverhalt in dieser 
oder jener Bedeutungsfassung und je nach seiner Art, als ein- 
zelner oder allgemeiner, empirischer oder idealer u. dgl. „gegen- 
wärtig" sein kann. Das Erlebnis der Zusammenstimmung 
zwischen der Meinung und dem Gegenwärtigen, Erlebten, das 
sie meint, zwischen dem erlebten Sinn der Aussage und dem 
erlebten Sachverhalt ist die Evidenz, und die Idee dieser Zu- 
Vorurtheile. 191 
sammenstimmung die Wahrheit. Die Idealität der Wahrheit macht 
aber ihre Objectivität aus. Es ist nicht eine zufällige That- 
sache, daß ein Satzgedanke, hier und jetzt, zum erlebten Sach- 
verhalt stimmt. Das Verhältnis betrifft vielmehr die identische 
Satzbedeutung und den identischen Sachverhalt. Die „Giftig- 
keit" oder „Gegenständlichkeit" (bezw. die „Ungiltigkeit", „Gegen- 
standslosigkeit") kommt nicht der Aussage als diesem zeitlichen 
Erlebnis zu, sondern der Aussage in specie, der (reinen und 
identischen) Aussage 2 X 2 ist 4 u. dgl. 
Nur mit dieser Auffassung stimmt es, daß ein Urtheil U 
(d. h. ein Urtheil des Inhaltes, Bedeutungsgehaltes U) einsehen 
und einsehen, daß U wahr ist, auf dasselbe hinauskommt. Und 
dem entsprechend haben wir auch die Einsicht, daß Niemandes 
Einsicht mit der unsrigen — wofern die eine und andere wirk- 
lich Einsicht ist — streiten kann. Denn dies heißt ja nur, daß, 
was als wahr erlebt und somit schlechthin wahr ist, nicht 
falsch sein kann. Nur für unsere Auffassung ist also jener 
Zweifel ausgeschlossen, dem die Auffassung der Evidenz als 
eines zufällig angeknüpften Gefühls nicht entfliehen kann, und 
der offenbar dem vollen Skepticismus gleichkommt: eben der 
Zweifel, ob denn nicht, wo wir die Einsicht haben, daß U sei, 
ein Anderer die Einsicht haben könnte, daß ein mit U evident 
Unverträgliches V sei, ob nicht überhaupt Einsichten mit 
Einsichten unlöslich collidiren könnten u. s. w. Wieder ver- 
stehen wir so, warum das „Gefühl" der Evidenz keine andere 
wesentliche Vorbedingung haben kann als die Wahrheit des 
bezüglichen Urtheilsinhalts. Denn wie es selbstverständlich ist, 
daß, wo Nichts ist, auch Nichts zu sehen ist, so ist es nicht 
minder selbstverständlich, daß es, wo keine Wahrheit ist, auch 
kein als wahr Einsehen geben kann, m. a. W. keine Evidenz. 
Doch genug über diesen Gegenstand. Bezüglich der näheren 
Analyse dieser Verhältnisse sei auf die bezüglichen Specialunter- 
suchungen in den späteren Theilen d. W. verwiesen. 
192 Das Princip der Denkökonomie 
Neuntes Kapitel. 
Das Princip der Denkökonomie und die Logik, 
§ 52. Einleitung. 
Nah verwandt mit dem Psychologismus, dessen Wider- 
legung uns bisher beschäftigt hat, ist eine andere Form empi- 
ristischer Begründung der Logik und Erkenntnistheorie, welche 
in den letzten Jahren in besonderem Maße Ausbreitung ge- 
winnt: nämlich die biologische Begründung dieser Disciplinen 
mittelst des Princips vom kleinsten Kraftmaß, wie Avenarius, 
oder des Princips von der Oekonomie des Denkens, wie Mach 
es nennt. Daß diese neue Richtung schließlich wieder in einen 
Psychologismus einmündet, tritt am deutlichsten in der „Psycho- 
logie" von Cornelius hervor. In diesem Werke wird das frag- 
liche Princip ausdrücklich als „Grundgesetz des Verstandes" 
und zugleich als ein „allgemeines psychologisches Grundgesetz" * 
hingestellt. Die Psychologie (und speciell die Psychologie der 
Erkenntnisvorgänge) auf diesem Grundgesetz erbaut, soll zu- 
gleich die Grundlage der Philosophie überhaupt liefern. 2 
Es will mir scheinen, daß in diesen denkökonomischen 
Theorien wolberechtigte und in passender Beschränkung sehr 
fruchtbare Gedanken eine Wendung erhalten, die im Falle all- 
gemeiner Annahme, den Verderb aller echten Logik und Er- 
kenntnistheorie auf der einen und der Psychologie auf der 
andern Seite bedeuten würde. 3 
Wir erörtern zunächst den Charakter des Avenarius- 
MACH'schen Princips als eines teleologischen Anpassungsprincips; 
1 H. Cornelius, Psychologie S. 82 u. 86. 
2 A. a. 0. S. 3—9. („Methode und Stellung der Psychologie".) 
3 Die ablehnende Kritik, welche ich in diesem Kapitel an einer 
Haupttendenz der AvENARius'schen Philosophie üben muß, verträgt sich 
sehr wol mit aller Hochschätzung für den der Wissenschaft allzufrüh ent- 
rissenen Forscher, so wie für den gediegenen Ernst seiner wissenschaft- 
lichen Arbeiten. 
und die Logik. 193 
hierauf bestimmen wir seinen werthvollen Gehalt und die be- 
rechtigten Ziele der darauf zu gründenden Untersuchungen für 
die psychische Anthropologie und für die practische Wissen- 
schaftslehre; zum Schluß erweisen wir seine Unfähigkeit, für 
eine Begründung der Psychologie und vor Allem der reinen 
Logik und Erkenntnistheorie irgendwelche Beihilfe zu leisten. 
§ 53. Der teleologische Charakter des Mach- Avenarius' sehen 
Princips und die wissenschaftliche Bedeutung der Denkökonomik. 1 
Wie immer das Princip ausgesprochen werden mag, es 
hat den Charakter eines Entwicklungs-, bezw. Anpassungs- 
prineips, es betrifft die Auffassung der Wissenschaft als mög- 
lichst zweckmäßiger (ökonomischer, kraftersparender) Anpassung 
der Gedanken an die verschiedenen Erscheinungsgebiete. 
Avenaeius faßt das Princip im Vorwort seiner Habilitations- 
schrift 2 in die Worte: „Die Aenderung, welche die Seele ihren Vor- 
stellungen bei dem Hinzutritt neuer Eindrücke ertheilt, ist eine mög- 
lichst geringe". Es heißt aber bald darauf: „Insofern aber die Seele 
den Bedingungen organischer Existenz und deren Zweckmäßigkeitsanfor- 
derungen unterworfen ist, wird das angezogene Princip zu einem 
Princip der Entwicklung: Die Seele verwendet zu einer Apper- 
ception nicht mehr Kraft als nöthig, und giebt bei einer Mehrheit 
möglicher Apperceptionen derjenigen den Vorzug, welche die gleiche 
Leistung mit einem geringeren Kraftaufwand, bezw. mit dem gleichen 
Kraftaufwand eine größere Leistung ausführt; unter begünstigenden 
Umständen zieht die Seele selbst einem augenblicklich geringeren 
Kraftaufwand, mit welchem aber eine geringere Wirkungsgröße, bezw. 
Wirkungsdauer verbunden ist, eine zeitweilige Mehranstrengung vor, 
welche um so viel größere, bezw. andauerndere Wirkungsvortheile 
verspricht". 
1 Nachdem sich das MACH'sche Wort „denkökonomisch" allgemein 
eingebürgert hat, wird man mir wol auch die bequeme Bildung „Denk- 
ökonomik" zur Bezeichnung des wissenschaftlichen Inbegriffes denköko- 
nomischer Untersuchungen — wenigstens innerhalb der folgenden Blätter — 
hingehen lassen. 
2 R. Avenarius, Philosophie als Denken der Welt gemäß dem Princip 
des kleinsten Kraftmaßes. Prologomena zu einer Kritik der reinen Er- 
fahrung. Leipzig 1876. S. III f. 
Husserl, Log. Unters. I. 
l:: 
194 Das Princip der Denkökonomie 
Die größere Abstractheit, welche Avenarius durch Einführung 
des Apperceptionsbegriffes bewirkt, ist bei der Weitfaltigkeit' und 
Inhal tsarmuth desselben theuer erkauft. Mach stellt mit Recht an 
die Spitze, was bei Avenarius als Resultat umständlicher und im 
Ganzen wol zweifelhafter Deductionen erscheint; nämlich, daß die 
Wissenschaft eine möglichst vollkommene Orientirung in den bezüglichen 
Erfahrungsgebieten, eine möglichst ökonomische Anpassung unserer 
Gedanken an sie bewirke. Er liebt es übrigens nicht (und wieder 
mit Recht) von einem Princip zu sprechen, sondern schlechthin von 
der „ökonomischen Natur" der wissenschaftlichen Forschung, von der 
„denkökonomischen Leistung" der Begriffe, Formeln, Theorien, Me- 
thoden u. dgl. 
Es handelt sich bei diesem Princip also nicht etwa um 
ein Princip im Sinne rationaler Theorie, um ein exactes Ge- 
setz, das fähig wäre, als Grund einer rationalen Erklärung zu 
füngiren {wie die rein-mathematischen oder mathematisch-physi- 
kalischen Gesetze es können), sondern um einen jener werth- 
vollen teleologischen Gesichtspunkte, welche in den bio- 
logischen Wissenschaften überhaupt von großem Nutzen sind 
und sich sämmtlich dem allgemeinen Entwicklungsgedanken 
angliedern lassen. 
Die Beziehung zur Selbsterhaltung und Gattungserhaltung 
liegt hier ja offen zu Tage. Das thierische Handeln wird be- 
stimmt durch Vorstellungen und Urtheile. Wären diese dem 
Verlauf der Ereignisse nicht hinreichend angepaßt, könnte ver- 
gangene Erfahrung nicht nutzbar gemacht, das Neue nicht 
vorausgesehen, Mittel und Zwecke nicht angemessen zusammen- 
geordnet werden — all das mindestens im groben Durchschnitt, 
im Lebenskreise der betreffenden Individuen und mit Beziehung 
auf die ihnen drohenden Schädlichkeiten oder ihnen günstigen 
Nützlichkeiten — so wäre eine Erhaltung nicht möglich. Ein 
Wesen von menschenähnlicher Art, das Empfindungsinhalte 
erlebte aber keine Associationen vollzöge, keine Vorstellungs- 
gewohnheiten bildete; ein Wesen also, das der Fähigkeit ent- 
behrte, Inhalte gegenständlich zu deuten, äußere Dinge 
und die Logik. 195 
und Ereignisse wahrzunehmen, sie gewohnheitsmäßig zu er- 
warten oder sich in der Erinnerung wieder zu vergegenwärtigen, 
und das in all diesen Erfahrungsacten durchschnittlichen Er- 
folges nicht sicher wäre — wie könnte das bestehen bleiben? 
Schon Hüme hat in dieser Hinsicht von „einer Art vorbe- 
stimmter Harmonie zwischen dem Laufe der Natur und der 
Folge unserer Ideen" gesprochen, 1 und die moderne Entwick- 
lungslehre hat es nahegelegt, diesen Gesichtspunkt weiter zu 
verfolgen und die hiehergehörigen Teleologien der geistigen 
Constitution im Einzelnen zu erforschen. Es ist sicherlich 
ein Gesichtspunkt von nicht minderer Fruchtbarkeit für die 
psychische Biologie, als er es für die physische schon längst ist. 
Natürlich ordnet sich ihm nicht bloß die Sphäre des 
blinden, sondern auch die des logischen, des wissenschaftlichen 
Denkens ein. Der Vorzug des Menschen ist der Verstand. 
Der Mensch ist nicht bloß überhaupt ein Wesen, daß sich vor- 
stellend und urtheilend nach seinen äußeren Lagen richtet; er 
denkt auch, er überwindet durch den Begriff die engen 
Schranken des Anschaulichen. In der begrifflichen Erkennt- 
nis dringt er bis zu den strengen Causalgesetzen durch, die es 
ihm gestatten, in ungleich größerem Umfange und mit ungleich 
größerer Sicherheit, als dies sonst möglich wäre, den Lauf der 
künftigen Erscheinungen vorauszusehen, den Verlauf der ver- 
gangenen zu reconstruiren , die möglichen Verhaltungsweisen 
der umgebenden Dinge im Voraus zu berechnen und sie sich 
practisch zu unterwerfen. „Science d'oü prevoyance , prevoyance 
d'oü action", so spricht es Comte treffend aus. Wie vieles 
Leiden der einseitig überspannte Erkenntnistrieb dem einzelnen 
Forscher, und gar nicht selten, bringen mag: schließlich kommen 
seine Früchte, kommen die Schätze der Wissenschaft der ganzen 
Menschheit doch zu Gute. 
In dem eben Ausgeführten war nun von Oekonomie 
des Denkens allerdings noch keine Rede. Aber dieser Ge- 
1 Hume, An Enquiry conceming Human Understanding , Sect. V. 
part. II. (Essays, ed. Green a. Grose, Vol. II. p. 46.) 
13* 
196 Das Princip der Denkökonomie 
danke drängt sich sofort auf, sowie wir genauer erwägen, was 
die Idee der Anpassung fordert. Ein Wesen ist offenbar um 
so zweckmäßiger constituirt, d. h. seinen Lebensbedingungen 
um so besser angepaßt, je schneller und mit je geringerem 
Kraftaufwand es jeweils die für seine Selbstförderung not- 
wendigen oder günstigen Leistungen zu vollführen vermag. 
Angesichts irgendwelcher (durchschnittlich einer gewissen Sphäre 
angehörigen und nur mit einer gewissen Häufigkeit auftretenden) 
Schädlichkeiten oder Nützlichkeiten wird es nun schneller zur 
Abwehr, bezw. zum Angriff bereit und hierin erfolgreich sein, 
es wird umsomehr überschüssige Kraft übrig behalten, neuen 
Schädlichkeiten entgegenzutreten, bezw. neue Nützlichkeiten zu 
realisiren. Natürlich handelt es sich hier um vage, nur roh 
auf einander abgestimmte und von uns abzuschätzende Ver- 
hältnisse, aber immerhin um solche, über die sich hinreichend 
bestimmt reden läßt, und die, mindestens innerhalb gewisser 
Gebiete, im Großen und Ganzen lehrreich abzuwägen sind. 
Sicher gilt dies von dem Gebiete der geistigen Leistungen. 
Nachdem sie als erhaltungsfördernd erkannt sind, kann man 
sie unter dem ökonomischen Gesichtspunkt betrachten und die 
thatsächlich bei dem Menschen realisirten Leistungen teleo- 
logisch prüfen. Man kann auch, s. z. s. a priori, gewisse Voll- 
kommenheiten als denkökonomisch empfohlen darthun und sie 
dann in den Formen und Wegen unseres Denkverfahrens — 
sei es allgemein, sei es bei den fortgeschritteneren Geistern oder 
in den Methoden der wissenschaftlichen Forschung — als reali- 
sirt nachweisen. Jedenfalls eröffnet sich hier eine Sphäre um- 
fangreicher, dankbarer und lehrreicher Untersuchungen. Das 
Gebiet des Psychischen ist eben ein Theilgebiet der Biologie, 
und so bietet es denn nicht nur Raum für abstract- psycholo- 
gische Forschungen, die, nach Art der physikalischen, auf das 
Elementargesetzliche abzielen, sondern auch für concret-psycho- 
logische und speciell für teleologische Forschungen. Diese 
letzteren constituiren die psychische Anthropologie als das 
nothwendige Gegenstück der physischen, sie betrachten den 
und die Logik. 197 
Menschen in der Lebensgemeinschaft der Menschheit und in 
weiterer Folge in derjenigen des gesammten irdischen Lebens. 
§ 54. Nähere Darlegung der berechtigten Ziele einer Denk- 
ö'konomik, hauptsächlich in der Sphäre der rein deductiven Methodik. 
Ihre Beziehung zur logischen Kunstlehre. 
Speciell auf die Sphäre der Wissenschaft angewendet, kann 
der denkökonomische Gesichtspunkt bedeutsame Eesultate er- 
geben, er kann helles Licht werfen auf die anthropologischen 
Gründe der verschiedenen Forschungsmethoden. Ja manche 
der fruchtbarsten und für die fortgeschrittensten Wissenschaften 
charakteristischen Methoden können nur durch Hinblick auf 
die Eigenheiten unserer psychischen Constitution zu befriedigen- 
dem Verständnis gebracht werden. Vortrefflich sagt Mach in 
dieser Hinsicht: „Wer Mathematik treibt, ohne sich in der 
angedeuteten Eichtung Aufklärung zu verschaffen, muß oft den 
unbehaglichen Eindruck erhalten, als ob Papier und Bleistift 
ihn selbst an Intelligenz überträfen." 1 
Es ist hier Folgendes zu bedenken. Zieht man in Er- 
wägung, wie beschränkt die intellectuellen Kräfte des Menschen 
sind, und des Näheren, wie eng die Sphäre ist, innerhalb 
welcher sich die noch vollverständlichen Complicationen ab- 
stracter Begriffe halten, und wie anstrengend schon das bloße 
Verstehen derartiger, in eigentlicher Weise vollzogener Com- 
plicationen ist; überlegt man weiter, wie wir in ähnlicher Weise 
in der eigentlichen Auffassung des Sinnes auch nur mäßig com- 
plicirter Satzzusammenhänge beschränkt sind und erst recht im 
wirklichen und einsichtigen Vollzuge von nur mäßig compli- 
cirten Deductionen; überlegt man weiter, wie gering a fortiori 
1 E. Mach, Die Mechanik in ihrer Entwicklung (1883) S. 460. Die 
Stelle ist werth, vollständig citirt zu werden. Es heißt weiter: „Mathematik 
in dieser Weise als Unterrichtsgegenstand betrieben, ist kaum bildender 
als die Beschäftigung mit Kabbala oder dem mystischen Quadrat. Not- 
wendig entsteht dadurch eine mystische Neigung, welche gelegentlich ihre 
Früchte trägt". 
198 Das Princip der Denkökonomie 
die Sphäre ist, in der sich die active, volleinsichtige, überall 
mit den Gedanken selbst sich abmühende Forschung ursprüng- 
lich bewegen kann: so muß es Wunder nehmen, wie überhaupt 
umfassendere rationale Theorien und Wissenschaften zu Stande 
kommen können. So ist es z. B. ein ernstes Problem, wie 
mathematische Disciplinen möglich sind, Disciplinen, in welchen 
nicht relativ einfache Gedanken, sondern wahre Türme von 
Gedanken und tausendfältig ineinander greifenden Gedanken- 
verbänden mit souveräner Freiheit bewegt und durch Forschung 
in immer sich steigernder Complication geschaffen werden. 
Das vermag Kunst und Methode. Sie überwinden die Un- 
vollkommenheiten unserer geistigen Constitution und gestatten 
uns indirect, mittelst symbolischer Processe und unter Verzicht- 
leistung auf Anschaulichkeit, eigentliches Verständnis und 
Evidenz Ergebnisse abzuleiten, die völlig sicher, weil durch die 
allgemeine Begründung der Leistungskräftigkeit der Methode 
ein für alle Mal gesichert sind. Alle hieher gehörigen Künst- 
lichkeiten (welche man im Auge zu haben pflegt, wo in einem 
gewissen prägnanten Sinne überhaupt von Methode die Bede" 
ist) haben den Charakter von denkökonomischen Vorkehrungen. 
Sie erwachsen historisch und individuell aus gewissen natür- 
lichen denkökonomischen Processen, indem die practisch- 
logische Reflexion des Forschers sich die Vortheile dieser zum 
einsichtigen Verständnis bringt, sie nun vollbewußt vervollkommt, 
künstlich verknüpft und solcher Art complicirtere, aber auch 
unvergleichlich leistungsfähigere Denkmaschinerien herstellt, als 
es die natürlichen sind. Also auf einsichtigem Wege und 
mit beständiger Bücksicht auf die Besonderheit unserer 
geistigen Constitution 1 erfinden die Bahnbrecher der Forschung 
Methoden, deren allgemeine Berechtigung sie ein für alle Mal 
nachweisen. Ist dies geschehen, dann können diese Methoden 
in jedem gegebenen Einzelfall uneinsichtig, s. z. s. mecha- 
1 Natürlich heißt das nicht: unter Beihilfe der wissenschaft- 
lichen Psychologie. 
und die Logik. 199 
nisch befolgt werden, die objective Richtigkeit des Resultates 
ist gesichert. 
Diese weitgehende Reduction der einsichtigen auf mecha- 
nische Denkprocesse, wodurch ungeheure Umkreise auf directem 
Wege unvollziehbarer Denkleistungen auf einem indirecten Wege 
bewältigt werden, beruht auf der psychologischen Natur des 
signitiv-symbolischen Denkens. Dieses spielt seine unermeßliche 
Rolle nicht bloß bei der Construction blinder Mechanismen 
— nach Art der Rechenvorschriften für die vier Species und 
ebenso für höhere Operationen mit dekadischen Zahlen, wo das 
Resultat (ev. mit Hilfe von Tabellen für Logarithmen, trigono- 
metrische Functionen u. dgl.) ohne jede Mitwirkung einsichtigen 
Denkens hervorspringt — sondern auch in den Zusammenhängen 
einsichtigen Forschens und Beweisens. Da wäre z. B. zu er- 
wähnen, die merkwürdige Verdoppelung aller rein mathema- 
tischen Begriffe, wonach, im Besonderen in der Arithmetik, die 
allgemein arithmetischen Zeichen zunächst im Sinne der ur- 
sprünglichen Definition als Zeichen für die betreffenden Zahlbe- 
griffe stehen und dann vielmehr als reine Operationszeichen fun- 
giren, nämlich als Zeichen, deren Bedeutung ausschließlich durch 
die äußeren Operationsformen bestimmt ist; ein jedes gilt nun als 
ein bloßes Irgendetwas, mit dem in diesen bestimmten Formen 
auf dem Papiere so und so hantirt werden darf. 1 Diese stell- 
vertretenden Operationsbegriffe, durch welche die Zeichen zu 
einer Art Spielmarken werden, sind in weitesten Strecken 
arithmetischen Denkens und sogar Forschens ausschließ- 
lich maßgebend. Sie bedeuten eine ungeheure Erleichterung 
desselben, sie versetzen es aus den mühseligen Höhen der 
1 Nimmt man statt der äußeren Operationsformen s. z. s. die inneren, 
versteht man die Zeichen im Sinne von „irgendwelchen Denkobjecten", 
die in „gewissen" Relationen stehen, „gewisse" Verknüpfungen zulassen, 
nur so, daß für sie, und zwar in dem entsprechenden formalen Sinne, 
die Operations- und Beziehungsgesetze gelten: a -f b = b + a u. dgl. — so 
erwächst eine neue Reihe von Begriffen. Es ist diejenige, welche zu der 
„formalen" Verallgemeinerung der ursprünglichen Disciplinen führt, von 
der oben im Texte gleich die Kode sein wird. 
200 Das Princip der Denkökonomie 
Abstraction in die bequemen Bahnen der Anschauung, wo sich 
die einsichtig geleitete Phantasie innerhalb der Regelschranken 
frei und mit relativ geringer Anstrengung bethätigen kann; 
etwa so wie in geregelten Spielen. 
Im Zusammenhang damit wäre auch darauf hinzuweisen, 
wie in den rein mathematischen Disciplinen die denkökono- 
mische Abwälzung des eigentlichen Denkens auf das stellver- 
tretende signitive, zunächst ganz unvermerkt, zu formalen Ver- 
allgemeinerungen der ursprünglichen Gedankenreihen, ja selbst 
der Wissenschaften Anlaß giebt, und wie auf diese Weise, 
fast ohne eigens darauf gerichtete Geistesarbeit, deductive 
Disciplinen von unendlich erweitertem Horizont erwachsen. 
Aus der Arithmetik, die ursprünglich Anzahlen- und Größen- 
zahlenlehre ist, entsteht so, und gewißermaßen von selbst, die 
verallgemeinerte, formale Arithmetik, in Beziehung auf welche 
Anzahlen und Größen nur noch zufällige Anwendungs- 
objecte und nicht mehr Grundbegriffe sind. Indem die voll- 
bewußte Reflexion hier nun ansetzt, erwächst als weitere 
Extension die reine Mannigfaltigkeitslehre, die der Form nach 
alle möglichen deductiven Systeme in sich faßt, und für welche 
daher selbst das Formensystem der formalen Arithmetik einen 
bloßen Einzelfall darstellt. 1 
Die Analyse dieser und ähnlicher Methodentypen und die 
vollgiltige Aufklärung ihrer Leistungen bildet vielleicht das 
schönste und jedenfalls das am Wenigsten angebaute Feld 
einer Theorie der Wissenschaft, zumal aber der so wichtigen 
und lehrreichen Theorie der deductiven (der im weitesten 
Sinne mathematischen) Methodik. Mit bloßen Allgemeinheiten, 
mit vager Rede von der stellvertretenden Function der 
Zeichen, von kraftersparenden Mechanismen u. dgl. ist es 
hiebei natürlich nicht gethan; es bedarf überall tiefgehender 
Analysen, es muß für jede typisch verschiedene Methode die 
Untersuchung wirklich ausgeführt und die ökonomische Leistung 
Vgl. darüber Einiges im Kapitel XI, §§ 69 und 70, S. 247 ff. 
und die Logik. 201 
der Methode nebst der genauen Erklärung dieser Leistung 
wirklich nachgewiesen werden. 
Hat man den Sinn der hier zu lösenden Aufgabe klar 
erfaßt, so gewinnen auch die für das vor- und außer- 
wissenschaftliche Denken zu lösenden denkökonomischen Pro- 
bleme neues Licht und neue Form. Eine gewisse Anpassung 
an die äußere Natur erfordert die Selbsterhaltung; sie verlangt, 
sagten wir, die Fähigkeit, die Dinge in gewissem Maße richtig 
zu beurtheilen, den Lauf der Ereignisse vorauszusehen, causale 
Abfolgen richtig abzuschätzen u. dgl. Aber wirkliche Erkenntnis 
von alldem vollzieht sich erst, wenn überhaupt, in der Wissen- 
schaft. Wie können wir nun doch practisch richtig urtheilen und 
schließen ohne Einsicht, die im Ganzen nur die Wissenschaft, die 
Gabe Weniger, zu bieten vermag? Den practisch en Bedürfnissen 
des vorwissenschaftlichen Lebens dienen ja manche sehr com- 
plicirte und leistungsfähige Verfahrungsweisen — man denke 
nur an das dekadische Zahlensystem. Sind sie nicht ein- 
sichtig erfunden, sondern natürlich erwachsen, so muß doch 
die Frage erwogen werden, wie dergleichen möglich ist, wie 
blindmechanische Operationen im Endwerth mit dem, was Ein- 
sicht verlangt, zusammentreffen können. 
Ueberlegungen der Art, die wir oben angedeutet haben, 
zeigen den Weg. Um die Teleologie der vor- und außer- 
wissenschaftlichen Verfahrungsweisen aufzuklären, wird man 
einerseits durch genaue Analyse der einschlägigen Vor- 
stellungs- und Urtheilszusammenhänge, sowie der wirksamen 
Dispositionen zunächst das Factische, den psychologischen 
Mechanismus des bezüglichen Denkverfahrens herausstellen. 
Die denkökonomische Leistung desselben tritt nun im Nach- 
weis hervor, daß dieses Verfahren indirect und logisch ein- 
sichtig zu begründen ist als ein solches, dessen Ergebnisse — 
sei es nothwendig, sei es mit einer gewissen, nicht zu kleinen 
Wahrscheinlichkeit — mit der Wahrheit zusammentreffen 
müssen. Endlich wird man, um die natürliche Entstehung 
der denkökonomischen Maschinerie nicht als ein Wunder 
202 Das Prinoip der Denkökonomie 
übrig zu behalten (oder was dasselbe: als Resultat eines 
eigenen Schöpfungsactes der göttlichen Intelligenz), auf eine 
sorgsame Analyse der natürlichen und vorherrschenden Vor- 
stellungsumstände und -motive des Alltagsmenschen (ev. des 
Wilden, des Thieres u. s. w.) ausgehen und auf Grund der- 
selben nachweisen müssen, wie sich ein derart erfolgreiches 
Verfahren „von selbst", aus rein natürlichen Gründen aus- 
bilden konnte und mußte. 1 
Auf diese Weise ist also die m. E. wolberechtigte und 
fruchtbare Idee der Denkökonomik mit einiger Bestimmtheit 
klargelegt, in allgemeinen Zügen sind die Probleme, die sie 
zu lösen, und die Hauptrichtungen, die sie einzuschlagen hat, 
angedeutet. Ihr Verhältnis zur Logik, im practischen Sinne 
einer Kunstlehre wissenschaftlicher Erkenntnis, ist ohne 
Weiteres verständlich. Offenbar bildet sie ein wichtiges 
Fundament dieser Kunstlehre, sie giebt ja wesentliche Behelfe 
zur Constitution der Idee von technischen Methoden mensch- 
licher Erkenntnis, zu nützlichen Specialisirungen solcher 
Methoden, sowie zur Ableitung von Regeln für deren Ab- 
schätzung und Erfindung. 
§ 55. Die Bedeutungslosigkeit der Denkökonomik für die reine 
Logik und Erkenntnislehre und ihr Verhältnis zur Psychologie. 
Soweit diese Gedanken mit denen R. Avenaeius' und 
E. Mach's zusammengehen, besteht keine Differenz, und ich 
kann ihnen freudig zustimmen. Wirklich bin ich der Ueber- 
zeugung, . daß man zumal E. Mach's historisch -methodo- 
logischen Arbeiten eine Fülle logischer Belehrung verdankt, 
und dies auch dort, wo man seinen Consequenzen nicht durch- 
1 Kein Beispiel ist geeigneter, sich das Wesen der hier zu lösenden 
und oben kurz angedeuteten Aufgaben klar zu machen, als das der natür- 
lichen Zahlenreihe. Eben weil es mir so lehrreich erschien, habe ich es 
im XII. Kapitel meiner Philosophie der Arithmetik (I. 1891) in aller Aus- 
führlichkeit behandelt, und zwar so, daß es die Art, wie derlei Unter- 
suchungen nach meiner Ueberzeugung zu führen sind, typisch illu- 
striren kann. 
und die Logik. 203 
aus (oder durchaus nicht) nachgeben kann. Leider hat 
E. Mach gerade jene, wie mir scheinen möchte, fruchtbarsten 
Probleme der deductiven Denkökonomik nicht in Angriff ge- 
nommen, die ich oben in etwas kurzer, aber wol hinreichend 
bestimmter Fassung zu formuliren versuchte. Und daß er 
dies nicht gethan hat, liegt zum Theil jedenfalls an den er- 
kenntnistheoretischen Mißdeutungen, die er seinen Untersuchungen 
glaubte unterlegen zu dürfen. Aber gerade hieran knüpft sich 
eine besonders starke Wirkung der MACH'schen Schriften. Es 
ist zugleich die Seite seiner Gedanken, die er mit Avenaeius 
theilt, und um derentwillen ich gegen ihn an dieser Stelle 
Opposition machen muß. 
Mach's Lehre von der Denkökonomie, sowie die Ave- 
NAEius'sche vom kleinsten Kraftmaß, bezieht sich, wie wir 
sahen, auf gewisse biologische Thatsachen, und letztlich handelt 
es sich dabei um eine Abzweigung der Entwicklungslehre. 
Demgemäß ist es selbstverständlich, daß von den hieherge- 
hörigen Forschungen zwar Licht auf die practische Erkenntnis- 
lehre, auf die Methodologie der wissenschaftlichen Forschung, 
keineswegs aber auf die reine Erkenntnislehre, speciell auf die 
idealen Gesetze der reinen Logik geworfen werden kann. Im 
Gegentheil scheint es aber in den Schriften der Mach-Ave- 
naeius' sehen Schule auf eine Erkenntnistheorie mit denköko- 
nomischer Begründung abgesehen zu sein. Gegen eine solche 
Auffassung, bezw. Verwerthung der Denkökonomik wendet sich 
natürlich das ganze Arsenal von Einwänden, das wir oben 
gegen den Psychologismus und Eelativismus angelegt haben. 
Die denkökonomische Begründung der Erkenntnislehre führt 
ja schließlich auf die psychologische zurück, und so bedarf es 
hier weder der Wiederholung noch der speciellen Anpassung 
der Argumente. Bei Coenelius häufen sich die evidenten Un- 
zuträglichkeiten dadurch, daß er es unternimmt, aus einem 
teleologischen Princip der psychischen Anthropologie Elementar- 
thatsachen der Psychologie herzuleiten, die ihrerseits für die 
Ableitung dieses Princips selbst schon vorausgesetzt sind, und 
204 Das Princip der Denkökonomie 
daß er weiter mittelst der Psychologie eine erkenntnistheo- 
retische Begründung der Philosophie überhaupt anstrebt. Ich 
erinnere daran, daß das sogenannte Princip nichts weniger als 
ein letzterklärendes rationales Princip, sondern die bloße Zu- 
sammenfassung eines Complexes von Anpassungsthatsachen ist, 
der — ideell — einer letzten Eeduction auf Elementarthat- 
sachen und Elementargesetze harrt, gleichgiltig, ob wir sie 
werden leisten können oder nicht. 
Der Psychologie teleologische Principien als „Grundgesetze" 
unterlegen in der Absicht, die verschiedenen psychischen 
Functionen durch sie zu erklären, das eröffnet nicht die Aus- 
sicht auf eine Förderung der Psychologie. Sicherlich ist es 
belehrend, die teleologische Bedeutung der psychischen Func- 
tionen und der wichtigeren psychischen Gebilde nachzuweisen; 
also im Einzelnen nachzuweisen, wie und wodurch die that- 
sächlich sich bildenden Complexionen psychischer Elemente 
jene Nützlichkeitsbeziehung zur Selbsterhaltung besitzen, die 
wir a priori erwarten. Aber das descriptiv Gegebene in der 
Weise als „nothwendige Folgen" solcher Principien hinstellen, 
daß der Anschein einer wirklichen Erklärung erweckt wird, 
und überdies im Zusammenhange wissenschaftlicher Dar- 
stellungen, welche vorwiegend dazu bestimmt sind, die letzten 
Fundamente der Psychologie bloßzulegen, das kann nur Ver- 
wirrung stiften. 
Ein psychologisches oder erkenntnistheoretisches Gesetz, 
das von einem Bestreben spricht, in dem oder Jenem mög- 
lichst viel zu leisten, ist ein Unding. In der reinen Sphäre 
der Thatsachen giebt es kein Möglichstviel, in der Sphäre der 
Gesetzlichkeit kein Streben. In psychologischer Hinsicht ge- 
schieht in jedem Falle ein Bestimmtes, genau so viel und 
nicht mehr. 
Das Thatsächliche des Oekonomieprincips reducirt sich 
darauf, daß es so etwas wie Vorstellungen, Urtheile und 
sonstige Denkerlebnisse giebt und in Verknüpfung damit auch 
Gefühle, die in Form der Lust gewisse Bildungsrichtungen 
und die Logik. 205 
fördern, in Form der Unlust von ihnen zurückschrecken. Es ist 
dann ein im Allgemeinen, im Groben und Rohen, fortschreitender 
Proceß der Vorstellungs- und Urtheilsbildung zu constatiren, 
wonach sich aus den ursprünglich bedeutungslosen Elementen 
zunächst vereinzelte Erfahrungen bilden und dann weiter 
die Zusammenbildung der Erfahrungen zu der Einen, mehr 
oder minder geordneten Erfahrungseinheit erfolgt. Nach 
psychologischen Gesetzen erwächst, auf Grund der im Rohen 
übereinstimmenden ersten psychischen Collocationen, die Vor- 
stellung der Einen, für uns Alle gemeinsamen Welt und der 
empirisch-blinde Glaube an ihr Dasein. Aber man beachte 
wol: diese Welt ist nicht für Jeden genau dieselbe, sie ist es 
nur im Großen und Ganzen, sie ist es nur soweit, daß die 
Möglichkeit gemeinsamer Vorstellungen und Handlungen prac- 
tisch zureichend gewährleistet ist. Sie ist nicht dieselbe für 
den gemeinen Mann und den wissenschaftlichen Forscher; 
jenem ist sie ein Zusammenhang von bloß ungefährer Regel- 
mäßigkeit, durchsetzt von tausend Zufällen, diesem ist sie die 
von absolut strenger Gesetzlichkeit durchherrschte Natur. 
Es ist nun sicherlich ein Unternehmen von großer wissen- 
schaftlicher Bedeutung, die psychologischen Wege und Mittel 
nachzuweisen, durch welche sich diese für die Bedürfnisse des 
practischen Lebens (für die der Selbsterhaltung) hinreichende 
Idee einer Welt als Gegenstand der Erfahrung entwickelt 
und festsetzt; in weiterer Folge die psychologischen Wege 
und Mittel nachzuweisen, durch welche sich im Geiste der 
wissenschaftlichen Forscher und Forschergenerationen die ob- 
jectiv angemessene Idee einer streng gesetzlichen Erfahrungs- 
einheit mit ihrem sich immerfort bereichernden wissenschaftlichen 
Inhalt bildet. Aber erkenntnistheoretisch ist diese ganze 
Untersuchung gleichgiltig. Höchstens indirect kann sie der 
Erkenntnistheorie von Nutzen sein, nämlich zu Zwecken der 
Kritik erkenntnistheoretischer Vorurtheile, bei welchen es auf 
die psychologischen Motive ja durchaus ankommt. Die Frage 
ist nicht, wie Erfahrung, die naive oder wissenschaftliche, ent- 
206 Bas Princip der Denkökonomie 
steht, sondern welchen Inhalt sie haben muß, um objectiv 
giltige Erfahrung zu sein; die Frage ist, welches die idealen 
Elemente und Gesetze sind, die solche objective Giltigkeit 
realer Erkenntnis (und allgemeiner von Erkenntnis überhaupt) 
fundiren, und wie diese Leistung eigentlich zu verstehen ist. 
Mit anderen Worten: Wir interessiren uns nicht für das 
Werden und die Veränderung der Weltvor Stellung, sondern für 
das objective Recht, mit dem sich die Weltvorstellung der 
Wissenschaft jeder anderen gegenüberstellt, mit dem sie ihre 
Welt als die objectiv- wahre behauptet. Die Psychologie will 
einsichtig erklären, wie die Weltvorstellungen sich bilden; die 
Weltwissenschaft (als Inbegriff der verschiedenen Realwissen- 
schaften) einsichtig erkennen, was realiter, als wahre und wirk- 
liche Welt, ist; die Erkenntnistheorie aber einsichtig verstehen, 
was die Möglichkeit einsichtiger Erkenntnis des Realen, und 
was die Möglichkeit von Wissenschaft und Erkenntnis über- 
haupt in objectiv-idealer Hinsicht ausmacht. 
§ 56. Fortsetzung. Las vgtsqov TiQÖreoov denkökonomischer 
Begründung des rein Logischen. 
Der Schein, daß wir es beim Sparsamkeitsprincip mit 
einem, sei es erkenntnistheoretischen, sei es psychologischen 
Princip zu thun haben, liegt hauptsächlich an der Verwechslung 
des thatsächlich Gegebenen mit dem logisch Idealen, das ihm 
unvermerkt supponirt wird. Wir erkennen es einsichtig als 
höchstes Ziel und als ideal berechtigte Tendenz aller über 
bloße Beschreibung hinausgehenden Erklärung, daß sie die an 
sich „blinden" Thatsachen (zunächst die eines begrifflich um- 
schriebenen Gebietes) unter möglichst allgemeine Gesetze ordnet 
und in diesem Sinne möglichst rationell zusammenfaßt. Hier 
ist das „möglichst viel" der „zusammenfassenden" Leistung 
völlig klar: es ist das Ideal der durchgreifenden und allbe- 
greifenden Rationalität. Ordnet sich alles Thatsächliche nach 
Gesetzen, so muß es einen kleinsten Inbegriff möglichst allge- 
meiner und deductiv von einander unabhängiger Gesetze geben, 
und die Logik. 207 
auf welche sich alle übrigen Gesetze in reiner Deduction zurück- 
führen lassen. Diese „Grundgesetze" sind dann jene möglichst 
viel befassenden und leistenden Gesetze, ihre Erkenntnis ver- 
schafft die absolut größte Einsicht in das Gebiet, sie gestattet, 
in ihm alles zu erklären, was einer Erklärung überhaupt fähig 
ist (wobei allerdings, in idealisirender Weise, die schranken- 
lose Fähigkeit der Deduction und Subsumption vorausgesetzt 
wird). So erklären oder befassen die geometrischen Axiome 
als Grundgesetze die Gesammtheit der räumlichen Thatsachen, 
jede allgemeine Raumwahrheit (m. a. W. jede geometrische) 
erfährt durch sie eine evidente Reduction auf ihre letzter- 
klärenden Gründe. 
Dieses Ziel, bezw. Princip größtmöglicher Rationalität er- 
kennen wir also einsichtig als das höchste der rationalen 
Wissenschaften. Es ist evident, daß die Erkenntnis allge- 
meinerer Gesetze als jener, die wir jeweils schon besitzen, 
wirklich das Bessere wäre, sofern sie eben auf tiefere und 
weiter umfassende Gründe zurückleitete. Aber dieses Princip 
ist offenbar kein biologisches und bloß denkökonomisches, 
sondern vielmehr ein rein ideales und zum Ueberfiuß ein 
normatives Princip. In Thatsachen des psychischen Lebens 
und des Gemeinschaftslebens der Menschheit kann es also 
in keiner Weise aufgelöst oder umgedeutet werden. Die 
Tendenz größtmöglicher Rationalität mit einer biologischen 
Anpassungstendenz zu identificiren oder aus ihr abzuleiten, 
ihr dann noch die Function einer psychischen Grundkraft auf- 
zuladen — das ist eine Summe von Verirrungen, die nur in 
den psychologistischen Mißdeutungen der logischen Gesetze 
und in deren Auffassung als Naturgesetze ihre Parallele 
findet. Zu sagen, unser psychisches Leben werde durch dieses 
Princip factisch regiert, das widerspricht auch hier der offen- 
kundigen Wahrheit; unser factisches Denken läuft eben nicht 
nach Idealen — als ob überhaupt Ideale so etwas wie Natur- 
kräfte wären. 
Die ideale Tendenz des logischen Denkens als solchen 
208 Das Princip der Denkökonomie 
geht auf Rationalität. Der Denkökonome (sit venia verbo) 
macht daraus eine durchgreifende reale Tendenz des mensch- 
lichen Denkens, begründet sie durch das vage Princip der 
Kraftersparung und letztlich durch Anpassung; und nun 
meint er die Norm, daß wir rational denken sollen, und 
meint er überhaupt den objectiven Werth und Sinn rationaler 
Wissenschaft aufgeklärt zu haben. Gewiß ist die Rede von 
der Oekonomie im Denken, von denkökonomischer „Zusammen- 
fassung" von Thatsachen durch allgemeine Sätze, von niederen 
Allgemeinheiten durch höhere u. dgl. eine wolberechtigte. 
Aber sie gewinnt ihre Berechtigung nur durch Vergleich des 
thatsächlichen Denkens mit der einsichtig erkannten idealen 
Norm, die sonach das tiqötzqov ttj cpvou ist. Die ideale 
Geltung der Norm ist die Voraussetzung jeder sinnvollen 
Rede von Denkökonomie, also ist sie kein mögliches Er- 
klärungsergebnis der Lehre von dieser Oekonomie. Wir 
messen das empirische Denken am idealen und constatiren, 
daß ersteres in einigem Umfange factisch so verläuft, als ob 
es von den idealen Principien einsichtig geleitet wäre. Dem- 
gemäß sprechen wir mit Recht von einer natürlichen Teleologie 
unserer geistigen Organisation als von einer Einrichtung der- 
selben, der zufolge unser Vorstellen und Urtheilen im Großen 
und Ganzen (nämlich für die durchschnittliche Lebensförderung 
genügend) so verläuft, als ob es logisch geregelt wäre. Die 
wenigen Fälle wirklich einsichtigen Denkens ausgenommen, 
trägt es in sich selbst nicht die Gewähr logischer Giltigkeit, 
es ist nicht in sich einsichtig oder indirect von vorgängiger 
Einsicht zweckvoll geordnet. Aber es ist factisch von einer 
gewissen scheinbaren Rationalität, es ist so, daß wir Denk- 
ökonomen, über die Wege des empirischen Denkens reflec- 
tirend, einsichtig nachweisen können, daß solche Denkwege 
überhaupt Ergebnisse liefern müssen, die mit den streng 
logischen — im rohen Durchschnitt — zusammentreffen; wie 
wir dies oben erörtert haben. 
Man erkennt also das vgtsoov tiootzoov. Vor aller 
und die Logik. 209 
Denkökonomik müssen wir das Ideal schon kennen, wir müssen 
wissen, was die Wissenschaft idealiter erstrebt, was gesetzliche 
Zusammenhänge, was Grundgesetze und abgeleitete Gesetze 
u. dgl. idealiter sind und leisten, ehe wir die denkökonomische 
Function ihrer Erkenntnis erörtern und abschätzen können. 
Allerdings haben wir gewisse vage Begriffe von diesen Ideen 
schon vor ihrer wissenschaftlichen Erforschung, und so mag 
denn auch von Denkökonomie die Rede sein vor dem Ausbau 
einer Wissenschaft der reinen Logik. Aber die wesentliche 
Sachlage wird dadurch nicht geändert, an sich geht die reine 
Logik aller Denkökonomik vorher, und es bleibt Widersinn, 
jene auf diese zu gründen. 
Noch Eins. Selbstverständlich verläuft auch alles wissen- 
schaftliche Erklären und Begreifen nach psychologischen Ge- 
setzen und im Sinne der Denkökonomie. Aber es ist ein 
Irrthum, wenn man darum glaubt, den Unterschied zwischen 
logischem und natürlichem Denken nivelliren, die wissen- 
schaftliche Thätigkeit als eine bloße „Fortsetzung" der natür- 
lichen und blinden darstellen zu können. Man mag immer- 
hin, obschon dies nicht ganz unbedenklich ist, von „natür- 
lichen" wie von logischen Theorien sprechen. Dann darf 
man aber nicht übersehen, daß die logische Theorie im 
wahren Sinn keineswegs dasselbe thut, nur in einiger Steige- 
rung thut, wie die natürliche. Sie hat nicht dasselbe Ziel — 
oder vielmehr: sie hat ein Ziel, und in die „natürliche 
Theorie" tragen wir es erst hinein. An den logischen und 
eigentlich so zu nennenden Theorien messen wir, wie oben 
gezeigt, gewisse natürliche (und das heißt hier uneinsichtige) 
Denkprocesse, die wir natürliche Theorien nur darum nennen, 
weil sie psychologische Ergebnisse zeitigen, die so sind, als ob 
sie logisch einsichtigem Denken entsprossen, als ob sie wirk- 
lich Theorien wären. Unwillkürlich verfallen wir mit dieser 
Benennung aber in den Fehler, die wesentlichen Eigenheiten 
wirklicher Theorien, solchen „natürlichen" zu unterschieben, das 
eigentlich Theoretische s. z. s. in sie hineinzuschauen. Als 
Husserl, Log. Unters. I. 
210 Das Princip der Denkökonomie und die Logik. 
psychische Verläufe mögen diese Analoga von Theorien mit den 
wirklichen Theorien noch so viel Aehnlichkeit haben, sie bleiben 
doch grundverschieden. Die logische Theorie ist Theorie durch 
den idealen Nothwendigkeitszusammenhang, der in ihr waltet; 
während, was hier natürliche Theorie heißt, ein Verlauf zu- 
fälliger Vorstellungen oder Ueberzeugungen ist, ohne einsichtigen 
Zusammenhang, ohne bindende Kraft, aber practisch von einer 
durchschnittlichen Nützlichkeit, als ob so etwas wie Theorie zu 
Grunde läge. 
Die Irrthümer dieser denkökonomischen Richtung ent- 
springen schließlich daraus, daß das Erkenntnisinteresse ihrer 
Vertreter — wie der Psychologisten überhaupt — an der 
empirischen Seite der Wissenschaft hängen bleibt. Sie sehen 
gewissermaßen vor lauter Bäumen den Wald nicht. Sie mühen 
sich mit der Wissenschaft als biologischer Erscheinung und 
merken nicht, daß sie das erkenntnistheoretische Problem der 
Wissenschaft als einer idealen Einheit objectiver Wahrheit gar 
nicht berühren. Die vergangene Erkenntnistheorie, die im 
Idealen noch ein Problem sah, gilt ihnen als Verirrung, die nur 
noch in Einer Weise ein würdiger Gegenstand wissenschaftlicher 
Beschäftigung sein könne: nämlich für den Nachweis ihrer 
relativ denkökonomischen Function auf einer tieferen Ent- 
wicklungsstufe der Philosophie. Aber je mehr eine solche 
Schätzung der erkenntnistheoretischen Hauptprobleme und 
Hauptrichtungen zur philosophischen Mode zu werden droht, 
um so mehr muß die nüchterne Forschung gegen sie Einspruch 
erheben, und um so mehr thut es zugleich noth, durch eine 
möglichst vielseitige Erörterung der principiellen Streitfragen, 
und zumal durch eine möglichst tiefgehende Analyse der grund- 
verschiedenen Denkrichtungen in den Sphären des Realen und 
Idealen, jene einsichtige Klärung anzubahnen, welche die Voraus- 
setzung für eine endgiltige Fundamentirung der Philosophie ist. 
Und dazu hofft auch die vorliegende Schrift ein Kleines beizu- 
tragen. 
Schluß der kritischen Betrachtungen. 211 
Zehntes Kapitel. 
Schluß der kritischen Betrachtungen. 
§ 57. Bedenken mit Rücksicht auf naheliegende Mißdeutungen 
unserer logischen Bestrebungen. 
Unsere bisherigen Untersuchungen waren vorwiegend kritisch. 
Die Unhaltbarkeit einer jeden, wie immer gearteten Form von 
empiristischer oder psychologistischer Logik glauben wir durch 
sie dargethan zu haben. Die Logik im Sinne einer wissen- 
schaftlichen Methodologie hat ihre vornehmsten Fundamente 
außerhalb der Psychologie. Die Idee einer „reinen Logik" als 
einer theoretischen, von aller Empirie, also auch Psychologie, 
unabhängigen Wissenschaft, welche eine Technologie des wissen- 
schaftlichen Erkennens (die Logik im gemeinen theoretisch- 
practischen Sinne) allererst ermöglicht, muß als triftig zuge- 
standen, die unabweisbare Aufgabe, sie in ihrer Selbständigkeit 
aufzubauen, muß ernstlich in Angriff genommen werden. — 
Dürfen wir uns mit diesen Ergebnissen begnügen, ja dürfen 
wir hoffen, daß sie als Ergebnisse anerkannt werden? Also die 
Logik unserer Zeit hätte sich in untriftigen Bahnen vergeblich 
abgemüht — diese ihrer Erfolge gewisse, von so bedeutenden 
Forschern bearbeitete und durch weitverbreitete Anerkennung 
ausgezeichnete Wissenschaft? 1 Das wird man kaum zugestehen 
1 Wenn 0. Külpe (Einleitung in die Philosophie. 1897. S. 44) von 
der Logik sagt, sie sei „zweifellos nicht nur eine der bestentwickelten 
philosophischen Disciplinen, sondern auch eine der sichersten und abge- 
schlossensten", so mag dies ja richtig sein; aber bei der Schätzung der 
wissenschaftlichen Sicherheit und Geschlossenheit der Logik, welche sich 
mir ergeben hat, müßte ich dies zugleich als Anzeige für den tiefen 
Stand der wissenschaftlichen Philosophie unserer Tage auffassen. 
Und darauf hin würde ich die Frage anknüpfen: Sollte es nicht doch 
möglich sein, dieser traurigen Sachlage allmählich ein Ende zu bereiten, 
wenn sich alle wissenschaftliche Denkenergie darauf richtete, die schart 
14* 
212 Schluß der kritü-chen 
wollen. Die idealistische Kritik mag bei der Erwägung der 
Principienfragen Unbehagen erregen; aber der bloße Hinblick 
auf die stolze Reihe bedeutender Werke von Mill bis Erdmann 
formulirbaren und zu allernächst sicher lösbaren Probleme zu erledigen, 
mögen sie, an und für sich betrachtet, auch noch so eingeschränkt, 
nüchtern und vielleicht gar interesselos erscheinen? Dies betrifft aber, 
wie ohne Weiteres ersichtlich, in erster Linie die reine Logik und Er- 
kenntnislehre. An exacter, sicher anzufassender, ein für alle Mal zu er- 
ledigender Arbeit ist hier Ueberfluß. Man braucht nur zuzugreifen. 
Verdanken doch auch die „exacten Wissenschaften" (wozu man die ge- 
nannten Disciplinen sicherlich dereinst rechnen wird) ihre ganze Größe 
dieser Bescheidenheit, die mit dem Geringsten fürlieb nimmt und, um ein 
bekanntes Wort anzuwenden, „im kleinsten Punkte ihre ganze Kraft 
sammelt". Die vom Standpunkt des Ganzen geringfügigen, wenn nur 
sicheren Anfänge bewähren sich ihnen immer wieder als Grundlagen für 
mächtige Fortschritte. Gewiß bethätigt sich diese Gesinnung schon jetzt 
überall in der Philosophie; aber, wie ich einzusehen gelernt habe, zumeist 
in verfehlter Richtung, nämlich so, daß die beste wissenschaftliche Energie 
der Psychologie zugewendet wird — der Psychologie als einer erklären- 
den Naturwissenschaft, an welcher die Philosophie nicht mehr und nicht 
anders interessirt ist, als an den Wissenschaften von den physischen 
Vorgängen. Eben dies freilich will man nicht gelten lassen, ja man 
spricht gerade mit Beziehung auf die psychologische Fundirung der philo- 
sophischen Disciplinen von errungenen großen Fortschritten. Und nicht 
zum Mindesten thut man dies in der Logik. Es ist, wenn ich recht sehe, 
eine sehr verbreitete Auffassung der Dinge, welcher Elsenhans neuerdings 
Ausdruck verleiht mit den Worten: ,,Wenn die Logik der Gegenwart mit 
wachsendem Erfolg die logischen Probleme bearbeitet, so verdankt sie 
dies vor Allem der psychologischen Vertiefung in ihren Gegenstand" 
(Zeitschrift für Philosophie, Bd. 109 [1896] S. 203.) Vermutlich hätte 
ich vor Beginn der vorliegenden Untersuchungen, bezw. vor Erkenntnis 
der unlösbaren Schwierigkeiten, in welche mich die psychologistische Auf- 
fassung in der Philosophie der Mathematik verwickelte, genau ebenso ge- 
sprochen. Aber nun, wo ich die Irrigkeit dieser Auffassung aus klarsten 
Gründen einzusehen vermag, kann ich mich an der sonst vielversprechen- 
den Entwicklung der wissenschaftlichen Psychologie zwar freuen und an 
ihr das lebhafteste Interesse nehmen, aber nicht als Jemand, der von ihr 
eigentlich philosophische Aufklärungen erhofft. Doch muß ich, um 
nicht gänzlich mißverstanden zu werden, gleich hinzufügen, daß ich die 
descriptive Phänomenologie der inneren Erfahrung, welche der empirischen 
Psychologie und, in ganz anderer Weise, zugleich der Erkenntniskritik 
zu Grunde liegt, ausnehme. Dies wird im II. Theile dieser Arbeit klar 
hervortreten. 
Betrachtungen. 213 
und Lipps wird den Meisten genügen, das wankende Vertrauen 
wiederherzustellen. Man wird sich sagen, es muß doch wol 
Mittel geben, die Argumente irgendwie zu lösen und mit dem 
Inhalt der blühenden Wissenschaft in Einklang zu bringen, und 
wenn nicht, so mag es sich um eine bloße erkenntnistheoretische 
Umwerthung der Wissenschaft handeln, die, wenn auch nicht 
unwichtig, so doch nicht von dem revolutionären Erfolge sein 
wird, ihren wesentlichen Gehalt aufzuheben. Allenfalls wird 
Manches genauer zu fassen, einzelne unvorsichtige Ausführungen 
passend einzuschränken, oder die Ordnung der Untersuchungen 
zu modificiren sein. Es mag ja wirklich etwas für sich haben, 
die paar rein-logischen Sätze reinlich zusammenzustellen und 
von den empirisch-psychologischen Ausführungen der logischen 
Kunstlehre zu sondern. Mit derartigen Gedanken könnte sich 
Mancher, der die Kraft der idealistischen Argumentation 
empfindet, aber nicht den nöthigen Muth der Consequenz besitzt, 
zufrieden geben. 
Die radicale Umgestaltung, welche die Logik im Sinne 
unserer Auffassung nothwendig erfahren muß, dürfte übrigens 
schon darum auf Antipathie und Mißtrauen stoßen, weil sie 
leicht, zumal bei oberflächlicher Betrachtung, als die pure 
Eeaction erscheinen könnte. Daß es auf dergleichen nicht 
abgesehen ist, daß die Wiederanknüpfung an berechtigte Ten- 
denzen der älteren Philosophie nicht eine Eestitution der 
traditionellen Logik ins Werk setzen will, dies müßte sich aller- 
dings schon im genaueren Hinblick auf den Inhalt, unserer 
Analysen herausstellen; aber schwerlich dürften wir viel Hoff- 
nung darauf setzen, durch solche Hinweise alles Mißtrauen 
überwinden und der Mißdeutung unserer Intentionen vorbeugen 
zu können. 
§ 58. Unsere .Anknüpfungen an große Denker der Vergangen- 
heit und zunächst an Kant. 
Auch der Umstand, daß wir in der Lage sind, uns 
auf die Autorität großer Denker, wie Kant, Herbart 
214 Schluß der kritischen 
und Lotze, und vordem schon Leibniz zu berufen, kann uns 
bei den herrschenden Vorurtheilen nicht zur Stütze dienen. 
Ja, dies dürfte eher dazu beitragen, das Mißtrauen zu ver- 
stärken. 
Wir finden uns, dem Allgemeinsten nach, auf Kant's 
Scheidung der reinen und angewandten Logik zurückgeführt. 
In der That, den hervorstechendsten seiner diesbezüglichen 
Aeußerungen können wir zustimmen. Freilich nur unter 
passenden Cautelen. Z. B. jene verwirrenden mythischen 
Begriffe, die Kant so sehr liebt und auch zur fraglichen 
Abgrenzung verwendet, ich meine die Begriffe Verstand und 
Vernunft, werden wir natürlich nicht in dem eigentlichen Sinne 
von Seelenvermögen acceptiren. Verstand oder Vernunft als 
Vermögen eines gewissen normalen Denkverhaltens setzen in 
ihrem Begriffe die reine Logik — die ja das Normale definirt 
j — voraus, und so wären wir, ernstlich auf sie recurrirend, 
nicht eben klüger, als wenn wir in analogem Falle die Tanz- 
kunst durch das Tanzvermögen (sc. das Vermögen kunstvoll zu 
tanzen), die Malkunst durch das Malvermögen u. s. w. erklären 
wollten. Die Termini Verstand und Vernunft nehmen wir 
vielmehr als bloße Anzeigen für die Richtung auf die „Denk- 
form" und ihre idealen Gesetze, welche die Logik im Gegen- 
satz zur empirischen Psychologie der Erkenntnis einzuschlagen 
hat. Also nach derartigen Einschränkungen, Deutungen, 
näheren Bestimmungen fühlen wir uns Kant's Lehren nahe. 
Aber muß nicht eben diese Zusammenstimmung die 
Wirkung haben, unsere Auffassung der Logik zu compro- 
mittiren? Die reine Logik (die eigentlich nur allein Wissen- 
schaft sei) soll nach Kant kurz und trocken sein, wie die 
schulgerechte Darstellung einer Elementarlehre des Verstandes 
es erfordere." 1 Jedermann kennt die von Jäsche heraus- 
gegebenen Vorlesungen Kant's und weiß, in welch bedenklichem 
1 Kritik d. r. V. Einleitung zur tr. Logik I. WW. Hartenstein b , 
TU. S. 83. 
Betrachtungen. 2 1 5 
Grade sie jener charakteristischen Forderung entsprechen. Also 
diese unsäglich dürftige Logik soll das Vorbild sein, dem wir 
nachstreben sollen? Mit dem Gedanken dieser Zurückschraubung 
der Wissenschaft auf den Standpunkt der Aristotelisch-schola- 
stischen Logik wird sich Niemand bemengen wollen. Und 
darauf scheint es ja hinauszulaufen, wie denn Kant selbst 
lehrt, die Logik habe seit Akistoteles den Charakter einer 
geschlossenen Wissenschaft. Die scholastische Ausspinnung der 
Syllogistik, eingeleitet von einigen feierlich vorgetragenen Be- 
griffsbestimmungen — das ist keine eben erhebende Aussicht. 
Wir würden darauf natürlich entgegnen: Daß wir uns 
Kant's Auffassung der Logik näher fühlen als etwa derjenigen 
Mill's oder Sigwabt's, besagt nicht, daß wir den ganzen Inhalt 
derselben, daß wir die bestimmte Ausgestaltung, die er seiner 
Idee einer reinen Logik gegeben hat, billigen. Wir stimmen 
mit Kant in der hauptsächlichen Tendenz überein, wir finden 
aber nicht, daß er das Wesen der intendirten Disciplin klar 
durchschaut und sie selbst, nach ihrem angemessenen Gehalt, 
zur Darstellung gebracht hat. 
§ 59. Anknüpfungen an Herbart und Lotze. 
Näher als Kant steht uns übrigens Hebbart und haupt- 
sächlich darum, weil bei ihm ein cardinaler Punkt sich zu 
schärferer Hervorhebung entgegendrängt und für die Unterschei- 
dung zwischen rein Logischem und Psychologischem auch heran- 
gezogen wird, der in dieser Hinsicht in der That entscheidend 
ist, nämlich die Objectivität des „Begriffs", d. i. der 
Vorstellung in rein-logischem Sinne. 
„Jedes Gedachte" — so heißt es z. B. in dem psychologischen 
Hauptwerke 1 — „bloß seiner Qualität nach betrachtet, ist im lo- 
gischen Sinne ein Begriff." Hiebei „kommt Nichts an auf das 
denkende Subject; einem solchen kann man nur im psychologischen 
Sinne Begriffe zueignen, während außerdem der Begriff des Menschen, 
1 Herbart, Psychologie als Wissenschaft II. g 120 (Orig. S. 175). 
216 Schluß der kritischen 
des Triangels u. s. w. Niemanden eigentümlich gehört. Ueber- 
haupt ist in logischer Bedeutung jeder Begriff nur einmal vor- 
handen; welches nicht sein könnte, wenn die Anzahl der Begriffe 
zunähme mit der Anzahl der, dieselben vorstellenden Subjecte oder 
gar mit der Anz ihl der verschiedenen Acte des Denkens, wodurch, 
psychologisch betrachtet, ein Begriff erzeugt und hervorgebracht 
wird." „Die entia der älteren Philosophie, selbst noch bei Wolff, 
sind," lesen wir (im selben § a. a. 0.) weiter, „nichts anderes als 
Begriffe im logischen Sinne . . . Auch der alte Satz: esseniiae 
verum sunt immutabiles gehört hieher. Er bedeutet nichts 
anderes, als: die Begriffe sind etwas völlig Unzeitliches; 
welches von ihnen in allen ihren logischen Verhältnissen wahr ist, 
daher auch die aus ihnen gebildeten wissenschaftlichen Sätze und 
Schlüsse für die Alten, so wie für uns — und am Himmel wie auf 
Erden — wahr sind und bleiben. Aber die Begriffe in diesem 
Sinne, in welchem sie ein gemeinschaftliches Wissen für alle Menschen 
und Zeiten darbieten, sind gar nichts Psychologisches ... In 
psychologischer Hinsicht ist ein Begriff diejenige Vorstellung, welche 
den Begriff in logischer Bedeutung zu ihrem Vorgestellten hat; oder 
durch welche der letztere (das Vorzustellende) wirklich vorgestellt 
wird. So genommen, hat nun allerdings ein Jeder seine Begriffe für 
sich; Akchimedes untersuchte seinen eigenen Begriff vom Kreise, und 
Newton gleichfalls den seinigen; es waren dies zwei Begriffe im 
psychologischen Sinne, wiewol in logischer Hinsicht nur ein einziger 
für alle Mathematiker." 
Aehnliche Ausführungen finden wir im 2. Abschnitt des Lehr- 
buchs zur „Einleitung in die Philosophie". Gleich der erste Satz 
lautet: 1 „Unsere sämmtlichen Gedanken lassen sich von zwei Seiten 
.betrachten; theils als Thätigkeiten unseres Geistes, theils in Hin- 
sicht dessen, was durch sie gedacht wird. In letzterer Beziehung 
heißen sie Begriffe, welches Wort, indem es das Begriffene be- 
zeichnet, zu abstrahiren gebietet von der Art und Weise, wie wir 
den Gedanken empfangen, produciren oder reproduciren mögen." 
Im § 35 a. a. 0. leugnet Herbart, daß zwei Begriffe vollkommen 
gleich sein können; denn sie „würden sich in Hinsicht dessen, was 
durch sie gedacht wird, nicht unterscheiden, sie würden sich also 
1 Herbart, Lehrbuch zur Einleitung in die Philosophie 5 , § 34 S. 77. 
Betrachtungen. 217 
als Begriffe überhaupt nicht unterscheiden. Dagegen kann das Denken 
eines und desselben Begriffes vielmal wiederholt, bei sehr verschiedenen 
Gelegenheiten erzeugt und hervorgerufen, von unzähligen Vernunft- 
wesen vorgenommen werden, ohne daß der Begriff hiedurch verviel- 
fältigt würde." Er mahnt in der Anmerkung, „sich wol einzuprägen, 
daß Begriffe weder reale Gegenstände, noch wirkliche Acte 
des Denkens sind. Der letztere Irrthum ist noch jetzt wirksam; 
daher halten manche die Logik für eine Naturgeschichte des Ver- 
standes und glauben, dessen angeborene Gesetze und Denkformen in 
ihr zu erkennen, wodurch die Psychologie verdorben wird." „Man 
kann," heißt es an einer andern Stelle, 1 ,,wenn es nöthig scheint, 
durch eine vollständige Induction beweisen, daß keine einzige von 
allen, der reinen Logik unbestreitbar angehörigen Lehren, von den 
Oppositionen und Subordinationen der Begriffe bis zu den Ketten- 
schlüssen, irgend etwas Psychologisches voraussetzen. Die ganze 
reine Logik hat es mit Verhältnissen des Gedachten, des In- 
halts unserer Vorstellungen (obgleich nicht speciell mit diesem Inhalte 
selbst) zu thun; aber überall nirgends mit der Thätigkeit des 
Denkens, nirgends mit der psychologischen, also metaphysischen, Mög- 
lichkeit desselben. Erst die angewandte Logik bedarf, gerade so wie 
die angewandte Sittenlehre, psychologischer Kenntnisse, insofern näm- 
lich als der Stoff seiner Beschaffenheit nach erwogen sein muß, den 
man den gegebenen Vorschriften gemäß, bilden will." 
In dieser Hinsicht finden wir manche lehrreiche und 
wichtige Ausführungen, welche die moderne Logik mehr hei 
Seite geschoben, als ernstlich erwogen hat. Aber auch diese 
Anknüpfung an Herbart's Autorität will nicht mißverstanden 
sein. Sie meint nichts weniger als Rückkehr zur Idee und 
Behandlungsweise der Logik, die Herbart vorgeschwebt, und 
die sein gediegener Schüler Drobisch in so hervorragender 
Weise realisirt hat. 
Gewiß hat Herbart, besonders in dem oben angezogenen 
Punkte, in der Betonung der Idealität des Begriffs, große Ver- 
dienste. Schon die Prägung seines Begriffes vom Begriff' ist 
1 Psyehol. als Wiss. § 119 (Originalausg. II. S. 174). 
218 Schluß der kritischen 
ihm hoch anzurechnen, mag man seiner Terminologie nun zu- 
stimmen oder nicht. Andererseits aber ist Herbart, wie mir 
scheinen will, über bloß vereinzelte und unvollkommen gereifte 
Anregungen nicht hinausgekommen, und durch manche schiefe 
und leider sehr einflußreich gewordene Gedanken hat er seine 
besten Intentionen völlig verdorben. 
Schon das war schädlich, daß Herbart die fundamentale 
Aequivocation von Ausdrücken wie Inhalt, Vorgestelltes, Ge- 
dachtes, nicht bemerkt hat, wonach sie einerseits den idealen, 
identischen Bedeutungsgehalt der entsprechenden Ausdrücke, 
und andererseits das jeweilig vorgestellte Gegenständliche be- 
zeichnen. Das einzig klärende Wort in der Bestimmung des 
Begriffes vom Begriff hat Herbart, soweit ich sehe, nicht ge- 
sprochen, nämlich, daß Begriff oder Vorstellung im logischen 
Sinne nichts Anderes ist, als die identische Bedeutung der ent- 
sprechenden Ausdrücke. 
Wichtiger a,ber ist das Grundversehen Herbart' s, vermöge 
dessen er das Wesentliche der Idealität des logischen Begriffs 
in seine Normalität setzt. Dadurch verschiebt sich ihm der 
Sinn der wahrhaften und echten Idealität, der Bedeutungs- 
einheit in der verstreuten Erlebnis-Mannigfaltigkeit. Gerade 
der fundamentale Sinn der Idealität, nach dem sich Ideales 
und Reales als durch eine unüberbrückbare Kluft scheiden, 
geht verloren, und der ihm unterschobene der Normalität 
verwirrt die logischen Grundauffassungen. 1 In nächstem Zu- 
sammenhang damit steht, daß Herbart eine erlösende Formel 
gefunden zu haben glaubt, wenn er die Logik als die Moral 
für das Denken, der Psychologie als der Naturgeschichte des 
Verstandes gegenüberstellt. 2 Von der reinen, theoretischen 
Wissenschaft, die hinter dieser Moral steckt (und ähnlich bei 
der Moral im gemeinen Sinne), hat er keine Vorstellung und 
noch weniger von dem Umfange und den natürlichen Grenzen 
1 Vgl. darüber das Kapitel über die Einheit der Species im II. Theil. 
2 Herbart, Lehrbuch zur Psychologie 3 , § 180 8. 127 der Sonder- 
flusg. 1882. 
Betrachtungen. 219 
dieser Wissenschaft und von ihrer innigen Einheit mit der 
reinen Mathematik. Und so trifft in dieser Hinsicht auch Her- 
bart's Logik nicht unberechtigt der Vorwurf der Dürftigkeit, 
ganz ebenso wie die KANT'sche und Aristotelisch-scholastische 
Logik, so sehr sie sich in anderer Hinsicht auch überlegen 
zeigt durch den Habitus selbstthätiger und exacter Forschung, 
den sie in ihrem engen Kreise gepflogen hat. Wieder steht in 
Zusammenhang mit jenem fundamentalen Versehen die Ver- 
irrung der HERBART'schen Erkenntnistheorie, die sich ganz un- 
fähig zeigt, das scheinbar so tiefsinnige Problem der Harmonie 
zwischen dem subjectiven Verlauf des logischen Denkens und 
dem realen der äußeren Wirklichkeit als das zu erkennen, was 
es ist, und als was wir es späterhin nachweisen werden, näm- 
lich als ein aus Unklarheit erwachsenes Scheinproblem. 
All das gilt auch von den Logikern der HERBART'schen 
Einflußsphäre und speciell auch von Lotze, der manche An- 
regungen Herbart's aufgenommen, mit großem Scharfsinn 
durchdacht und originell weiter ausgeführt hat. Wir verdanken 
ihm viel; aber leider finden wir auch seine schönen Anläufe 
durch die HERBART'sche Verwirrung der s. z. s. Platonischen 
und normativen Idealität zu Nichte gemacht. Sein großes 
logisches Werk, so reich es an höchst merkwürdigen und des 
tiefen Denkers würdigen Gedanken ist, wird hiedurch zu 
einem unharmonischen Zwitter von psychologistischer und 
reiner Logik. 1 
§ 60. Anknüpfungen an Leibniz. 
Unter den großen Philosophen, auf welche die hier ver- 
tretene Auffassung der Logik zurückweist, nannten wir oben 
auch Leibniz. Ihm stehen wir relativ am nächsten. Auch 
Herbart's logischen Ueberzeugungen finden wir uns nur inso- 
1 Wir werden im nächsten Bande Gelegenheit nehmen, auf Lotze's 
erkenntnistheoretische Lehren, zumal auf sein Kapitel von der realen und 
formalen Bedeutung des Logischen kritisch einzugehen. 
220 
Schluß der kritischen 
weit näher als denjenigen Kant's, als er, Kant gegenüber, 
LEiBNiz'sche Ideen erneuert hat. Aber freilich zeigte Her hart 
sich nicht fähig, alles Gute, das sich bei Leibniz findet, auch 
nur annähernd auszuschöpfen. Hinter der Größe der Mathe- 
matik und Logik in Eins setzenden Conceptionen dieses ge- 
waltigen Denkers bleibt er weit zurück. Ueber die letzteren, 
von denen wir uns besonders sympathisch berührt fühlen, 
einige Worte. 
Das treibende Motiv zu Beginn der neueren Philosophie, 
die Idee einer Vervollkommnung und Neugestaltung der 
Wissenschaften, führt auch bei Leibniz zu unermüdlichen Be- 
mühungen um eine reformirte Logik. Aber einsichtiger als 
seine Vorgänger, faßt er die scholastische Logik, statt sie als 
hohlen Formelkram zu verunglimpfen, als eine werthvolle Vor- 
stufe der wahren Logik, welche trotz ihrer Unvollkommenheit 
dem Denken wahre Hilfen zu bieten vermöchte. 1 Ihre Fort- 
bildung zu einer Disciplin von mathematischer Form 
und Strenge, zu einer universellen Mathematik in einem 
höchsten, und umfassendsten Sinne, ist ein Ziel, dem er 
immer neue Anstrengungen opfert. 
Ich folge hier den Andeutungen in den Nouveaux Essais, 
L. IV. eh. XVII. Vgl. z. B. § 4, Opp. phil. Erdm. 395 a , wo die 
Lehre von den syllogistischen Formen, erweitert zur ganz allgemeinen 
Lehre von den „argumens en forme 11 , bezeichnet wird als „une 
espece de Mathematique universelle, dont Vimportance n'est pas assex 
connue." ,,Il faut savoir" heißt es dort, „que par les argumens 
en forme je n'entends pas seulement cette maniere scolastique 
d } argumenter , dont on se sert dans les Colleges, mais tout raisonne- 
ment qui conclut par la force de la forme, et oü Von n'a besoin de 
suppleer aueun article; desorte qu'un sorites, un autre tissu de 
syllogisme, qui evite la repitition, meme un compte bien dresse, un 
calcul d'Algebre, une analyse des infinitesimales me seront ä peu 
1 Vgl. z. B. Leibnizens ausführliche Verteidigung der traditionellen 
Logik — obschon sie „kaum ein Schatten" derjenigen sei „so er wünsche" 
— im Schreiben an Wagner, Opp. philos. Erdm. 418 ff. 
Betrachtungen. 221 
pres des argumens en forme, puisque leur forme de raisonner a 
ete predemontree, en sorte qu'on est sür de ne s'y point tromper." 
Die Sphäre der hier coneipirten Mathematique universelle wäre also 
sehr viel weiter als die Sphäre des logischen Calculs, mit dessen 
Construction sich Leibniz viel mühte, ohne damit ganz zu Rande zu 
kommen. Eigentlich müßte Leibniz unter diese allgemeine Mathematik 
die ganze Mathesis universalis im gewöhnlichen quantitativen Sinne 
mitbefassen (welche LEiBNizens engsten Begriff von Mathesis uni- 
versalis ausmacht), zumal er die rein mathematischen Argumente auch 
sonst wiederholt als „argumenta in forma u bezeichnet hat. Des- 
gleichen müßte aber auch dahin gehören die Ars combinatoria, seu 
Speeiosa generalis, seu doctrina de formis abstracta (vgl. die mathe- 
matischen Schriften der PERTz'schen Ausgabe Bd. VII, S. 24, 49 ff., 54, 
159, 205 ff., u. ö.), die den fundamentalen Theil der Mathesis uni- 
versalis in einem weiteren, aber nicht in dem obigen weitesten Sinne 
ausmacht, während diese selbst von der Logik als subordinirtes Gebiet 
unterschieden wird. Die für uns besonders interessante Ars com- 
binatoria definirt Leibniz a. a. 0. VII, S. 61 als „doctrina de formulis 
seu ordinis, similitudinis , relationis etc. expressionibus in Universum." 
Sie wird hier als scientia generalis de qualitate der scientia generalis 
de quantitate (der allgemeinen Mathematik im gewöhnlichen Sinn) 
gegenübergestellt. Vgl. dazu die werthvolle Stelle in Gerhardts 
Ausgabe der philos. Schriften, Bd. VII. S. 297 f.: „Ars Combinatoria 
speciatim mihi illa est scientia fquae etiam generaliter characteristica 
sive speeiosa dici posset) , in qua traetatur de verum formis sive 
formulis in Universum, hoc est de qualitate in gener e sive de 
simili et dissimili, prout aliae atque aliae formulae ex ipsis a, b, c etc. 
(sive quantitates sive aliud quoddam repraesentent) inter se com- 
binatis oriuntur, et distinguitur ab Algebra quae agit de formulis ad 
quantitatem applicatis, sive de aequali et inaequali. Itaque Algebra 
subordinatur Gombinatoriae , ejusque regulis Continus utitur, quae 
tarnen longe gener alior es sunt, nee in Algebra tantum sed et in arte 
deeiphratoria, in variis ludorum generibus, in ipsa geometria lineariter 
ad veterum morem traetata, denique in omnibus ubi similitudinis 
ratio habetur locum habent. — Die seiner Zeit so weit vorauseilenden 
Intuitionen LEiBNizens erscheinen dem Kenner der modernen ,, formalen" 
Mathematik und der mathematischen Logik als scharf begrenzt und 
in hohem Grade bewundernswerth. Letzteres betrifft, wie ich aus- 
222 Schluß der kritischen 
drücklich bemerke, auch Leibnizens Fragmente über die scientia 
generalis, bezw. den calculus ratiocinator , aus welcher Trendelen- 
bürg's elegante, aber an der Oberfläche haftende Kritik so wenig 
Brauchbares herauslesen konnte. (Historische Beiträge zur Philo- 
sophie, Bd. III.) 
Zugleich weist Leibniz in wiederholten und nachdrücklichen 
Aeußerungen auf die Notwendigkeit einer Erweiterung der 
Logik um eine mathematische Theorie der Wahrscheinlich- 
keiten hin. Er verlangt von den Mathematikern eine Analysis 
der Probleme, welche die Glückspiele in sich bergen, und er- 
wartet davon große Förderungen des empirischen Denkens und 
dessen logischer Kritik. l Kurz Leibniz hat die großartigen Er- 
werbungen, welche die Logik seit Aristoteles zu verzeichnen 
hat, die Theorie der Wahrscheinlichkeiten und die, erst in der 
zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts herangereifte, mathematische 
Analyse der (syllogistischen und asyllogistischen) Schlüsse in 
genialen Intuitionen vorausgesehen. Er ist durch seine Com- 
binatoria auch der geistige Vater der reinen Mannigfaltigkeits- 
lehre, dieser der reinen Logik nahestehenden, ja mit ihr innig 
vereinten Disciplin. (Vgl. unten § 69 und 70 S. 247 ff.) 
Mit all dem steht Leibniz auf dem Boden jener Idee 
der reinen Logik, für die wir hier eintreten. Nichts liegt ihm 
ferner als der Gedanke, daß die wesentlichen Grundlagen einer 
fruchtbaren Erkenntniskunst in der Psychologie liegen möchten. 
Sie sind nach ihm gänzlich a priori. Sie constituiren ja eine 
Disciplin von mathematischer Form, die als solche, ganz so 
wie etwa die reine Arithmetik, den Beruf zur practischen Er- 
kenntnisregelung ohne Weiteres in sich schließt. 2 
1 Vgl. z. B. Nouv. Ess. L. IV. eh. XVI. § 5, Opp. phil. Erdm. S. 388 f.; 
L. IV. eh. I. § 14, a. a. 0. S. 343. Vgl. auch die Fragmente zur scientia 
generalis a. a. 0. S. 84, 85 u. s. w. 
2 So eoineidirt z. B. nach Leibniz die Mathesis universalis in dem 
engsten Sinn mit der Logiea Malhematicorum (Pertz a. a. 0. Bd. VII. S. 54), 
während er diese (auch „Logiea Mathematica" genannt a. a. 0. S. 50) als Ars 
judicandi atque inveniendi circa quantitates definirt. Dies überträgt sich 
natürlich auf die Mathesis universalis im weiteren und weitesten Sinne. 
Betrachtungen. 223 
§ 61. Notwendigkeit von Einzeluntersuchungen zur erkenntnis- 
kritischen Rechtfertigung und partiellen Realisirung der Idee der 
reinen Logik. 
Doch man wird Leibnizens Autorität noch weniger gelten 
lassen als diejenige Kant's oder Herbart's, zumal er den 
großen Intentionen nicht das Gewicht durchgeführter Leistungen 
zu geben vermochte. Er gehört einer vergangenen Epoche an, 
über welche die neue Wissenschaft weit fortgeschritten zu sein 
glaubt. Autoritäten wiegen überhaupt nicht schwer gegen eine 
breit ausgeführte und vermeintlich ergebnisreiche und gesicherte 
Wissenschaft. Und ihre Wirkung muß um so geringer sein, als 
bei ihnen ein hinreichend abgeklärter und positiv ausgebauter 
Begriff von der fraglichen Disciplin fehlt. Es ist klar: Wollen 
wir nicht auf halbem Wege stehen bleiben und unsere 
kritischen Ueberlegungen nicht der Gefahr der Unfruchtbarkeit 
aussetzen, so müssen wir uns der Aufgabe unterziehen, die Idee 
der reinen Logik auf hinreichend breiter Basis zu 
construiren. Nur dadurch, daß wir in sachhaltigen Einzel- 
ausführungen eine genauer umrissene Vorstellung von dem 
Gehalt und Charakter ihrer wesentlichen Untersuchungen bieten 
und ihren Begriff bestimmter herausarbeiten, können wir das 
Vorurtheil beseitigen, als ob sie es mit einem geringfügigen 
Gebiet von ziemlich trivialen Sätzen zu thun habe. Wir werden 
im Gegentheil sehen, daß die Ausdehnung der Disciplin sehr 
beträchtlich ist und zwar nicht bloß im Hinblick auf ihren Ge- 
halt an systematischen Theorien, sondern vor Allem im Hin- 
blick auf die schwierigen und wichtigen Untersuchungen, welche 
für ihre philosophische Grundlegung und Schätzung erforder- 
lich sind. 
Uebrigens wäre die vermeintliche Geringfügigkeit des rein 
logischen Wahrheitsgebietes für sich allein kein Argument für 
seine Behandlung als eines bloßen Behelfes der logischen 
Kunstlehre. Es ist ein Postulat des rein theoretischen Inter- 
esses, das, was in sich eine theoretisch geschlossene Einheit 
224 Schluß der kritischen 
bildet, auch in dieser theoretischen Geschlossenheit, und nicht 
als bloßen Behelf für außenliegende Zwecke, darzustellen. 
Haben übrigens die bisherigen Untersuchungen zum Mindesten 
dies klargestellt, daß ein richtiges Verständnis des Wesens der 
reinen Logik und ihrer einzigartigen Stellung zu allen anderen 
Wissenschaften eine der wichtigsten Fragen, wo nicht gar die 
wichtigste der ganzen Erkenntnistheorie ausmacht, so ist es 
auch ein vitales Interesse dieser philosophischen Fundamental- 
wissenschaft, daß die reine Logik in ihrer Reinheit und Selb- 
ständigkeit wirklich dargestellt werde. Ja ich wüßte nicht, 
inwiefern die Erkenntnistheorie überhaupt den Namen einer 
vollen Wissenschaft verdiente, wenn nicht die gesammte reine 
Logik als ihr Bestandstück, bezw. umgekehrt, wenn nicht die 
erkenntnistheoretische Forschung als philosophischer Annex zur 
reinen Logik gefaßt werden dürfte. Natürlich müßte die Er- 
kenntnistheorie nur nicht als eine Disciplin verstanden werden, 
welche der Metaphysik nachfolgt oder gar mit ihr coincidirt, 
sondern welche ihr, wie der Psychologie und allen anderen 
Disciplinen, vorhergeht. 
Anhang. 
Hinweise auf F. A. Lange und B. Bolzauo. 
Wie weit der Abstand auch ist, der meine Auffassung der 
Logik von derjenigen F. A. Lange's trennt, darin bin ich mit ihm einig 
und sehe ich ein Verdienst um unsere Disciplin, daß er in einer 
Zeit vorherrschender Unterschätzung der reinen Logik mit Entschie- 
denheit für die Ueberzeugung eingetreten ist, daß „die Wissen- 
schaft von dem Versuch einer abgesonderten Behandlung 
der rein formalen Elemente der Logik eine wesentliche 
Förderung zu erwarten habe." 1 Die Beistimmung reicht noch 
weiter, sie betrifft dem Allerallgemeinsten nach auch die Idee der 
Disciplin, die Lange freilich nicht zu wesenhafter Klarheit zu 
bringen vermochte. Nicht ohne Grund gilt ihm die Absonderung 
der reinen Logik als Auslösung derjenigen Lehren, die er als „das 
1 F. A. Lange, Logische Studien, S. 1. 
Betrachtungen. 225 
Apodictische der Logik" bezeichnet, nämlich „diejenigen Lehren, 
welche sich, gleich den Lehrsätzen der Mathematik, in absolut 
zwingender Weise entwickeln lassen ..." Und sehr beherzigens- 
werth ist, was er dann beifügt: „Die bloße Thatsache des Vor- 
handenseins zwingender Wahrheiten ist eine so wichtige, daß 
jede Spur derselben sorgfältig verfolgt werden muß. Eine Unter- 
lassung dieser Untersuchung wegen des geringen Werthes der for- 
malen Logik oder wegen ihrer Unzulänglichkeit als Theorie des 
menschlichen Denkens müßte von diesem Standpunkte aus zunächst 
schon als Verwechslung theoretischer und practischer Zwecke zurück- 
gewiesen werden. Ein solcher Einwand wäre etwa so anzusehen, 
wie wenn ein Chemiker sich weigern wollte, einen zusammenge- 
setzten Körper zu analysiren, weil derselbe in seinem zusammenge- 
setzten Bestände sehr werthvoll sei, während die einzelnen Bestand- 
teile voraussichtlich gar keinen Werth hätten." 1 Ebenso richtig 
heißt es an einer anderen Stelle: „Die formale Logik hat als apodic- 
tische Wissenschaft einen Werth, der von ihrer Nützlichkeit ganz 
unabhängig ist, da jedem System a priori giltiger Wahrheiten die 
höchste Beachtung zukommt." 2 
Während Lange für die Idee einer rein formalen Logik so 
warm eintrat, hatte er keine Ahnung, daß sie längst schon in relativ 
hohem Maße realisirt war. Ich meine natürlich nicht die vielen 
Darstellungen der formalen Logik, welche zumal in den Schulen 
Kant's und Herbart's erwuchsen, und welche die Ansprüche, die sie 
erhoben, nur zu wenig befriedigten; wol aber Bernhard Bolzano's 
Wissenschaftslehre aus dem Jahre 1837, ein Werk, das in 
Sachen der logischen „Elementarlehre" Alles weit zurückläßt, was 
die Weltliteratur an systematischen Entwürfen der Logik darbietet. 
Zwar hat Bolzano die selbständige Abgrenzung einer reinen Logik 
in unserem Sinne nicht ausdrücklich erörtert und befürwortet; aber 
de facto hat er sie in den beiden ersten Bänden seines Werkes, 
nämlich als Unterlage einer Wissenschaftslehre im Sinne seiner Auf- 
fassung, in einer Reinheit und wissenschaftlichen Strenge dargestellt 
und mit einer solchen Fülle von originellen, wissenschaftlich ge- 
sicherten und jedenfalls fruchtbaren Gedanken ausgestattet, daß er 
1 A. a. 0. S. 7 f. 
2 A. a. 0. S. 127. 
Husserl, Log. Unters. I. 1° 
226 Schluß der kritischen 
um dessentwillen als einer der größten Logiker aller Zeiten wird 
gelten müssen. Seiner Stellung nach ist er dicht neben Leibniz 
zu setzen, mit dem er wichtige Gedanken und Grundauffassungen 
theilt, und dem er philosophisch auch sonst zunächst steht. Frei- 
lich hat auch er den Reichthum der logischen Intuitionen Leib- 
nizens nicht ganz ausgeschöpft, zumal nicht in Hinsicht auf die 
mathematische Syllogistik und die mathesis universalis. Doch war 
vom Nachlaß Leibnizens damals noch zu wenig bekannt, und es 
fehlte die „formale" Mathematik und Mannigfaltigkeitslehre als der 
Schlüssel des Verständnisses. 
Mit jeder Zeile bewährt sich Bolzano in seinem bewundernswerthen 
Werke als der scharfsinnige Mathematiker, der in der Logik denselben 
Geist wissenschaftlicher Strenge walten läßt, den er selbst als der Erste 
in die theoretische Behandlung der Grundbegriffe und Grundsätze der 
mathematischen Analysis eingeführt, und die er hiedurch auf eine neue 
Basis gestellt hat: ein Ruhmestitel, den einzuzeichnen, die Geschichte 
der Mathematik nicht vergessen hat. Von der tiefsinnigen Vieldeutig- 
keit der System-Philosophie, welche mehr darauf ausgieng, gedanken- 
volle Weltanschauung und Welt Weisheit als theoretisch- analysirendes 
Weltwissen zu sein, und in unseliger Vermengung dieser grundver- 
schiedenen Intentionen den Fortschritt der wissenschaftlichen Philo- 
sophie so sehr hemmte, finden wir bei Bolzano — dem Zeitge- 
nossen Hegel's — keine Spur. Seine Gedankenbildungen sind von 
mathematischer Schlichtheit und Nüchternheit, aber auch von mathe- 
matischer Klarheit und Strenge. Erst ein tieferes Eingehen auf 
Sinn und Zweck dieser Bildungen im Ganzen der Disciplin enthüllt, 
welch große Geistesarbeit und Geistesleistung in den nüchternen Be- 
stimmungen oder den formelhaften Darstellungen steckt. Dem in 
den Vorurtheilen, in den Denk- und Sprechgewohnheiten der idea- 
listischen Schulen erwachsenen Philosophen — und so ganz ihren 
Nachwirkungen sind wir alle noch nicht entwachsen — erscheint 
dergleichen wissenschaftliche Art gar leicht als ideenlose Seichtigkeit, 
oder auch als Schwerfälligkeit und Pedanterie. Aber auf Bolzano's 
Werk muß sich die Logik als Wissenschaft aufbauen, aus ihm muß 
sie lernen, was ihr noth thut: mathematische Schärfe der Unter- 
scheidungen, mathematische Exactheit in den Theorien. Sie wird 
dann auch einen anderen Standpunkt für die Schätzung der ,,mathe- 
matisirenden" Theorien der Logik gewinnen, welche die Mathematiker, 
Betrachtungen. 227 
um die philosophische Mißachtung unbekümmert, so erfolgreich auf- 
bauen. Denn dem Geist der BoLZANo'schen Logik fügen sie sich 
durchaus ein, obschon Bolzano selbst sie noch nicht geahnt hat. 
Jedenfalls wird einem künftigen Geschichtsschreiber der Logik nicht 
mehr das Versehen des sonst so gründlichen Ueberweg unterlaufen 
dürfen, ein Werk vom Range der „Wissenschaftslehre" auf eine 
Stufe zu stellen mit — Knigge's Logik für Frauenzimmer. 1 
So sehr Bolzano's Leistung aus Einem Gusse ist, so wenig kann 
sie (ganz im Sinne des grundehrlichen Denkers selbst) als endgiltig 
abschließende angenommen werden. Um hier nur Eines zu erwähnen, 
so sind besonders empfindlich die Mängel in erkenntnistheoretischer 
Richtung. Es fehlen (oder es sind ganz unzureichend) die Unter- 
suchungen, welche die eigentlich philosophische Verständlichmachung 
der logischen Denkleistungen, und damit die philosophische Schätzung 
der logischen Disciplin selbst betreffen. Diesen Fragen kann allen- 
falls der Forscher ausweichen, der in sicher abgegrenztem Gebiet, wie 
der Mathematiker, Theorie auf Theorie baut, ohne sich um die Prin- 
cipienfragen viel kümmern zu müssen; nicht aber, wer vor der Auf- 
gabe steht, dem, der die Disciplin garnicht sieht und gelten läßt, oder 
ihre wesentlichen Aufgaben mit heterogenen vermengt, das Eigen 
recht einer solchen Disciplin und das Wesen ihrer Gegenstände und 
Aufgaben klar zu machen. Ueberhaupt wird der Vergleich der vor- 
liegenden logischen Untersuchungen mit dem Werke Bolzano's lehren, 
daß es sich bei ihnen keineswegs um bloße Commentationen oder 
kritisch nachbessernde Darstellungen BoLZANo'scher Gedankenbildungen 
handelt, obschon sie andererseits die entscheidenden Einflüsse von 
Bolzano — und daneben von Lotze — empfangen haben. 
1 Von Beiden weiß nämlich Ueberweg gleich viel Nennenswerthes 
zu sagen: den Titel. Im Uebrigen wird man dereinst auch eine Ge- 
schichtsbehandlung der Logik, die sich, wie die ÜEBERWEo'sche, nach den 
,großen Philosophen' orientirt, als sonderbare Anomalie empfinden. 
l.v 
228 Die Idee der reinen Logik. 
Elftes Kapitel. 
Die Idee der reinen Logik. 
Um wenigstens ein vorläufiges, durch einige charakteristische 
Züge bestimmtes Bild des Zieles zu erlangen, dem die im 
II. Theil folgenden Einzeluntersuchungen zustreben, wollen 
wir den Versuch wagen, die Idee der reinen Logik, welche 
durch die bisherigen kritischen Betrachtungen einigermaßen 
vorbereitet ist, zu begrifflicher Klarheit zu erheben. 
§ 62. Die Einheit der Wissenschaft. Der Zusammenhang der 
Sachen und der Zusammenhang der Wahrheiten. 
Wissenschaft ist zunächst eine anthropologische Einheit, 
nämlich Einheit von Denkacten, Denkdispositionen nebst gewissen 
zugehörigen äußeren Veranstaltungen. Was alles diese Einheit 
als anthropologische und speciell, was sie 'als psychologische 
bestimmt, ist hier nicht unser Interesse. Dieses geht vielmehr 
darauf, was Wissenschaft zur Wissenschaft macht, und das ist 
jedenfalls nicht der psychologische und überhaupt reale Zu- 
sammenhang, dem sich die Denkacte einordnen, sondern ein 
gewisser objectiver oder idealer Zusammenhang, der ihnen ein- 
heitliche gegenständliche Beziehung und in dieser Einheitlich- 
keit auch ideale Geltung verschafft. 
Doch es bedarf hier größerer Bestimmtheit und Klarheit. 
Unter dem objectiven Zusammenhang, der das wissenschaftliche 
Denken ideell durchzieht, ihm und so der Wissenschaft als' 
solcher „Einheit" giebt, kann Doppeltes verstanden werden: 
Der Zusammenhang der Sachen, auf welche sich die 
Denkerlebnisse (die wirklichen oder möglichen) intentional be- 
ziehen, und auf der anderen Seite der* Zusammenhang der 
Wahrheiten, in dem die sachliche Einheit als das, was sie 
ist, zur objectiven Geltung kommt. Eins und das Andere ist 
Die Idee der reinen Logik. 229 
a priori mit einander gegeben und von einander unablösbar. 
Es kann nichts sein, ohne so oder so bestimmt zu sein; und 
daß es ist und so oder so bestimmt ist, dies ist eben die 
Wahrheit an sich, welche das nothwendige Correlat des 
Seins an sich bildet. Offenbar gilt dasselbe, was von einzelnen 
Wahrheiten, bezw. Sachverhalten gilt, auch von Zusammenhängen 
von Wahrheiten, bezw. von Sachverhalten. Diese evidente Un- 
abtrennbarkeit ist aber nicht Identität. In den bezüglichen 
Wahrheiten oder Wahrheitszusammenhängen constituirt sich 
die Geltung der Sachen und sachlichen Zusammenhänge. Aber 
die Wahrheitszusammenhänge sind andere als die Zusammen- 
hänge der Sachen, die in jenen wahr (wahrhaft) sind; dies 
zeigt sich sofort darin, daß die Wahrheiten, die von Wahr- 
heiten gelten, nicht zusammenfallen mit den Wahrheiten, die 
von den Sachen gelten, welche in jenen Wahrheiten gesetzt 
sind. 
Um Mißverständnisse nicht aufkommen zu lassen, betone ich 
ausdrücklich, daß die Wörter Gegenständlichkeit, Gegenstand, Sache 
u. dgl. hier allzeit im weitesten Sinne, also in Harmonie mit dem von 
mir bevorzugten Sinn des Terminus Erkenntnis gebraucht werden. 
Ein Gegenstand (der Erkenntnis) kann ebensowol ein Reales sein wie 
ein Ideales, ebensowol ein Ding oder ein Vorgang wie eine Species 
oder eine mathematische Relation, ebensowol ein Sein wie ein Sein- 
sollen. Dies überträgt sich von selbst auf Ausdrücke wie Einheit 
der Gegenständlichkeit, Zusammenhang der Sachen u. dgl. 
Gegeben sind uns diese beiden, nur abstractiv ohne 
einander zu denkenden Einheiten — die Einheit der Gegen- 
ständlichkeit auf der einen, die der Wahrheit auf der anderen 
Seite — im Urtheil oder genauer in der Erkenntnis. Dieser 
Ausdruck ist weit genug, um wie die einfachen Erkenntnis- 
acte, so alle wie immer complicirten, logisch einheitlichen Er- 
kenntniszusammenhänge in sich zu fassen: ein jeder als Ganzes 
ist selbst Ein Erkenntnisact. Indem wir nun einen Erkenntnis- 
act vollziehen oder, wie ich es mit Vorliebe ausdrücke, in ihm 
leben, sind wir „mit dem Gegenständlichen beschäftigt", das er. 
230 Die Idee der reinen Logik. 
eben in erkennender Weise, meint und setzt; und ist es Er- 
kenntnis im strengsten Sinne, d. h. urtheilen wir mit Evidenz, 
so ist das Gegenständliche gegeben. Der Sachverhalt steht uns 
jetzt nicht bloß vermeintlich, sondern wirklich vor Augen und 
in ihm der Gegenstand selbst, als das, was er ist, d. h. genau 
so und nicht anders, als wie er in dieser Erkenntnis gemeint 
ist: als Träger dieser Eigenschaften, als Glied dieser Relationen 
u. dgl. Er ist nicht bloß vermeintlich, sondern wirklich so be- 
schaffen, und als wirklich so beschaffener ist er unserer Er- 
kenntnis gegeben; das heißt aber nichts Anderes: als solcher 
ist er nicht bloß überhaupt gemeint (geurtheilt), sondern er- 
kannt; oder: daß er so ist, ist actuell gewordene Wahrheit, 
ist Erlebnis im evidenten Urtheil. Reflectiren wir auf diesen 
Act, so wird statt jenes Gegenständlichen die Wahrheit selbst 
zum Gegenstande, und nun ist sie in gegenständlicher Weise 
gegeben. Wir erfassen hiebei — in ideirender Abstraction — 
die Wahrheit als das ideale Correlat des flüchtigen subjectiven 
Erkenntnisactes, als die Eine, gegenüber der unbeschränkten 
Mannigfaltigkeit möglicher Erkenntnisacte und erkennender 
Individuen. 
Den Erkenntniszusammenhängen entsprechen idealiter 
Zusammenhänge von Wahrheiten. Sie sind, passend ver- 
standen, nicht nur Complexe von Wahrheiten, sondern com- 
plexe Wahrheiten, die somit selbst, und zwar als Ganze, dem 
Begriff der Wahrheit unterstehen. Dahin gehören auch die 
Wissenschaften, das Wort objectiv genommen, also im Sinne 
der geeinigten Wahrheit. Bei der allgemeinen Correlation, die 
zwischen Wahrheit und Gegenständlichkeit besteht, entspricht 
auch der Einheit der Wahrheit in einer nnd derselben Wissen- 
schaft eine einheitliche Gegenständlichkeit: es ist die Einheit 
des Wissenschaftsgebietes. Auf sie bezogen, heißen alle 
einzelnen Wahrheiten derselben Wissenschaft sachlich zu- 
sammengehörig, ein Ausdruck, der freilich, wie wir nachher 
sehen werden, hiebei in einem weiteren Sinne, als es üblich ist, 
genommen erscheint. (Vgl. den Schluß des § 64 S. 236.) 
Die Idee der reinen Logik. 231 
§ 63. Fortsetzung. Die Einheit der Theorie. 
Es fragt sich nun, was die Einheit der Wissenschaft 
und damit auch die Einheit des Gebietes bestimmt. Denn 
nicht jede Zusammenfügung von Wahrheiten zu einem Wahr- 
heitsverbande, die ja auch eine ganz äußerliche bleiben könnte, 
macht eine Wissenschaft. Zur Wissenschaft gehört, so sagten 
wir im ersten Kapitel, 1 eine gewisse Einheit des Begründungs- 
zusammenhanges. Aber auch dies will noch nicht genügen, da 
es zwar auf die Begründung als etwas zur Idee der Wissen- 
schaft wesentlich Gehöriges hinweist, aber nicht sagt, welcher 
Art Einheit von Begründungen Wissenschaft ausmacht. 
Um zur Klarheit zu kommen, schicken wir einige allge- 
meine Feststellungen voraus. 
Wissenschaftliche Erkenntnis ist als solche Erkenntnis 
aus dem Grunde. Den Grund von Etwas erkennen, heißt 
die Notwendigkeit davon, daß es sich so und so verhält, ein- 
sehen. Die Noth wendigkeit als objectives Prädicat einer Wahr- 
heit (die dann nothwendige Wahrheit heißt) bedeutet soviel wie 
gesetzliche Giltigkeit des bezüglichen Sachverhaltes. 2 Also 
einen Sachverhalt als gesetzmäßigen oder seine Wahr- 
heit als nothwendig geltende einsehen, und Erkenntnis 
vom Grunde des Sachverhaltes, bezw. seiner Wahrheit habeü, 
das sind äquivalente Ausdrücke. In naturgemäßer Aequivocation 
pflegt man allerdings auch jede allgemeine Wahrheit, die selbst 
1 Vgl. § 6 S. 13. Wir hatten dort unter dem Titel Wissenschaft 
allerdings einen eingeschränkteren Begriff, den der theoretisch -erklären- 
den, abstracten Wissenschaft im Auge. Doch macht dies keinen wesent- 
lichen Unterschied aus, zumal mit Rücksicht auf die ausgezeichnete 
Stellung der abstracten Wissenschaften, die wir weiter unten gleich er- 
örtern. 
2 Es handelt sich also nicht um einen subjectiven, psychologischen 
Charakter des bezüglichen Urtheils, etwa gar um ein Gefühl des Ge- 
nöthigtseins u. dgl. Wie ideale Gegenstände und somit auch ideale Prädi- 
cate solcher Gegenstände zu den subjectiven Acten stehen, darüber haben 
wir Einiges S. 128 f. angedeutet. Näheres im II. Theil. 
232 
Die Idee der reinen Logik. 
ein Gesetz ausspricht, als nothwendige Wahrheit zu bezeichnen. 
Entsprechend dem erstdefinirten Sinne wäre sie vielmehr als 
erklärender Gesetzesgrund zu bezeichnen, aus dem eine Klasse 
nothwendiger Wahrheiten entspringt. 
Die Wahrheiten zerfallen in individuelle und generelle. 
Die ersteren enthalten (explicite oder implicite) Behauptungen 
über wirkliche Existenz individueller Einzelheiten, während die 
letzteren davon völlig frei sind und nur die (rein aus Begriffen) 
mögliche Existenz von Individuellem zu erschließen gestatten. 
Individuelle Wahrheiten sind als solche zufällig. Spricht 
man bei ihnen von Erklärung aus Gründen, so handelt es sich 
darum, ihre Notwendigkeit unter gewissen vorausgesetzten 
Umständen nachzuweisen. Ist nämlich der Zusammenhang 
einer Thatsache mit anderen Thatsachen ein gesetzlicher, so 
ist ihr Sein, auf Grund der Gesetze, welche die Zusammenhänge 
der betreffenden Art regeln, und unter Voraussetzung der zu- 
gehörigen Umstände als notwendiges Sein bestimmt. 
Handelt es sich nicht um die Begründung einer that- 
sächlichen, sondern um die einer generellen Wahrheit (die 
hinsichtlich möglicher Anwendung auf die unter sie fallenden 
Thatsachen selbst wieder den Charakter eines Gesetzes hat), 
so werden wir auf gewisse generelle Gesetze hingewiesen, die 
auf dem Wege der Specialisirung (nicht Individualisirung) und 
der deductiven Folge den zu begründenden Satz ergeben. Die 
Begründung von generellen Gesetzen führt nothwendig auf ge- 
wisse, ihrem Wesen nach (also „an sich" und nicht bloß 
subjectiv oder anthropologisch) nicht mehr begründbare Gesetze. 
Sie heißen Grundgesetze. 
Die systematische Einheit der ideal geschlossenen Gesammt- 
heit von Gesetzen, die in einer Grundgesetzlichkeit als auf 
ihrem letzten Grunde ruhen und aus ihm durch systematische 
Deduction entspringen, ist die Einheit der systematisch 
vollendeten Theorie. Die Grundgesetzlichkeit besteht hiebei 
entweder aus Einem Grundgesetz oder aus einem Verband 
homogener Grundgesetze. 
Die Idee der reinen Logik. 233 
Theorien in diesem strengen Sinne besitzen wir in der 
allgemeinen Arithmetik, in der Geometrie, der analytischen 
Mechanik, der mathematischen Astronomie u. s. w. Gewöhnlich 
faßt man den Begriff der Theorie als einer relativen, nämlich 
relativ zu einer durch sie beherrschten Mannigfaltigkeit von 
Einzelheiten, denen sie die erklärenden Gründe beistellt. Die 
allgemeine Arithmetik giebt die erklärende Theorie für die 
numerischen und concreten Zahlensätze ; die analytische Mechanik 
für die mechanischen Thatsachen; die mathematische Astronomie 
für die Thatsachen der Gravitation u. s. w. Die Möglichkeit, 
erklärende Function anzunehmen, ist aber eine selbstverständ- 
liche Folge des Wesens der Theorie in unserem absoluten 
Sinne. — In einem laxeren Sinn versteht man unter Theorie ein 
deductives System, in dem die letzten Gründe noch nicht Grund- 
gesetze im strengen Sinne des Wortes sind, aber als echte Gründe 
ihnen näher führen. In der Stufenfolge der geschlossenen 
Theorie bildet die Theorie in diesem laxen Sinn eine Stufe. 
Wir beachten noch folgenden Unterschied: jeder erklärende 
Zusammenhang ist ein deductiver, aber nicht jeder deductive 
Zusammenhang ist ein erklärender. Alle Gründe sind Prämissen, 
aber nicht alle Prämissen Gründe. Zwar ist jede Deduction 
eine nothwendige, d. i. sie steht unter Gesetzen; aber daß die 
Schlußsätze nach Gesetzen (den Schlußgesetzen) folgen, besagt 
nicht, daß sie aus Gesetzen folgen und in ihnen im prägnanten 
Sinne „gründen". Freilich pflegt man auch jede Prämisse, 
zumal eine allgemeine, als „Grund" für die daraus gezogene 
„Folge" zu bezeichnen — eine wol zu beachtende Aequivocation. 
§ 64. Die wesentlichen und außerwesentlichen Principien, die der 
Wissenschaft Einheit geben. Abstracte, concrete und normative 
Wissenschaften. 
Wir sind nun in der Lage, die oben aufgeworfene Frage 
zu beantworten, was die Zusammengehörigkeit der Wahrheiten 
Einer Wissenschaft bestimme, was ihre „sachliche" Einheit 
ausmache. 
234 Die Idee der reinen Logik. 
Das einigende Princip kann von doppelter, von wesent- 
licher und außerwesentlicher Art sein. 
Wesentlich eins sind die Wahrheiten einer Wissenschaft, 
wenn ihre Verknüpfung auf dem beruht, was Wissenschaft vor 
Allem zur Wissenschaft macht; und dies ist, wie wir wissen, 
Erkenntnis aus dem Grunde, also Erklärung oder Begründung 
(im prägnanten Sinne). Wesentliche Einheit der Wahr- 
heiten einer Wissenschaft ist Einheit der Erklärung. 
Aber alle Erklärung weist hin auf eine Theorie und findet ihren 
Abschluß in der Erkenntnis der Grundgesetze, der Erklärungs- 
principien. Einheit der Erklärung bedeutet also theoretische 
Einheit, das heißt, nach dem oben Ausgeführten, homogene 
Einheit der begründenden Gesetzlichkeit, letztlich homogene 
Einheit der erklärenden Principien. 
Die Wissenschaften, in denen der Gesichtspunkt der Theorie, 
der principiellen Einheit das Gebiet bestimmt, und welche 
somit in ideeller Geschlossenheit alle möglichen Thatsachen 
und generellen Einzelheiten umfassen, die in Einer Grund- 
gesetzlichkeit ihre Erklärungsprincipien haben, nennt man, nicht 
eben passend, abstracte Wissenschaften. Am Bezeich- 
nendsten hießen sie eigentlich theoretische Wissenschaften. 
Doch wird dieser Ausdruck im Gegensatz zu den practischen 
und normativen Wissenschaften gebraucht, und auch wir haben 
ihn oben in diesem Sinne belassen. Einer Anregung von 
J. v. Keies 1 folgend, könnte man diese Wissenschaften fast 
ebenso charakteristisch als nomologische Wissenschaften 
bezeichnen, sofern sie im Gesetz das einigende Princip, wie 
das wesentliche Forschungsziel besitzen. Auch der mitunter 
gebrauchte Name erklärende Wissenschaften ist zutreffend, 
wenn er die Einheit aus Erklärung und nicht das Erklären 
1 J. v. Keies, Die Principien der Wahrscheinlichkeitsrechnung 1886, 
S. 85 f. und Vierteljahrsschrift f. wiss. Philosophie, XVI. (1892) S. 255. 
Doch handelt es sich v. Keies bei den Terminis „ nomologisch " und 
,,ontologisch" um eine Unterscheidung von Urtheilen, nicht wie hier von 
Wissenschaften. 
Die Idee der reinen Logik. 235 
selbst betonen will. Denn zum Wesen jeder Wissenschaft 
als solcher gehört es ja zu erklären. 
I 
Es giebt aber fürs Zweite auch außer wesentliche Ge- 
sichtspunkte für die Zusammenordnung von Wahrheiten zu 
Einer Wissenschaft, und als den nächstliegenden nennen wir 
die Einheit der Sache in einem mehr wörtlichen Sinne. 
Man verknüpft nämlich all die Wahrheiten, die sich ihrem In- 
halte nach auf eine und dieselbe individuelle Gegen- 
ständlichkeit oder auf eine und dieselbe empirische 
Gattung beziehen. Dies ist der Fall der concreten oder, 
mit Benutzung des v. KRiEs'schen Terminus, der ontologischen 
Wissenschaften, wie Geographie, Geschichte, Sternkunde, 
Naturgeschichte, Anatomie u. s. w. Die Wahrheiten der 
Geographie sind geeint durch ihre Beziehung zur Erde, die 
Wahrheiten der Meteorologie betreffen, noch eingeschränkter, 
die irdischen Witterungserscheinungen u. s. w. 
Man pflegt diese Wissenschaften auch als descriptive zu 
bezeichnen, und man könnte diesen Namen insofern gelten 
lassen, als ja die Einheit der Beschreibung durch die empirische 
Einheit des Gegenstandes oder der Klasse bestimmt ist, und 
es in den hiehergehörigen Wissenschaften diese descriptive 
Einheit ist, welche die Einheit der Wissenschaft bestimmt. 
Aber natürlich dürfte man den Namen nicht so verstehen, als 
ob descriptive Wissenschaften es auf bloße Beschreibung abge- 
sehen hätten, was dem für uns maßgebenden Begriff von 
Wissenschaft widerspricht. 
Da es möglich ist, daß die Erklärung, die sich nach em- 
pirischen Einheiten richtet, in weit auseinander liegende oder 
gar heterogene Theorien und theoretische Wissenschaften führt, 
so nennen wir die Einheit der concreten Wissenschaft mit 
Recht eine außerwesentliche. 
Jedenfalls ist es klar, daß die abstracten oder nomologischen 
Wissenschaften die eigentlichen Grundwissenschaften sind, aus 
deren theoretischem Bestände die concreten Wissenschaften alles 
236 Die Idee der reinen Logik. 
das zu schöpfen haben, was sie zu Wissenschaften macht, nämlich 
das Theoretische. Wol begreiflich lassen sich die concreten 
Wissenschaften daran genügen, das Gegenständliche, das sie 
beschreiben, an die niedrigeren Gesetze der nomologischen 
Wissenschaften anzuknüpfen, und allenfalls noch die Haupt- 
richtung aufsteigender Erklärung anzudeuten. Denn die Reduc- 
tion auf die Principien und der Bau der erklärenden Theorien 
überhaupt ist die eigenthümliche Domäne der nomologischen 
Wissenschaften, und ist in ihnen, bei hinreichender Ent- 
wicklung, in allgemeinster Form als bereits geleistet vorzufinden. 
Natürlich soll hiemit über den relativen Werth der beiderlei 
Wissenschaften nichts ausgesagt sein. Das theoretische In- 
teresse ist nicht das alleinige und nicht das einzig werth- 
bestimmende. Aesthetische, ethische, im weiteren Sinne cl. W. 
practische Interessen können sich an Individuelles anknüpfen 
und seiner vereinzelten Beschreibung und Erklärung höchsten 
Werth verleihen. Wofern aber das rein theoretische Interesse 
das maßgebende ist, da gilt das individuelle Einzelne und die 
empirische Verknüpfung für sich nichts, oder es gilt nur als 
methodologischer Durchgangspunkt für die Construction der 
allgemeinen Theorie. Der theoretische Naturforscher, bezw. der 
Naturforscher im Zusammenhange rein theoretischer, mathe- 
matisirender Erwägung, sieht die Erde und die Gestirne mit 
anderen Augen an, als der Geograph oder der Astronom; sie 
sind ihm an sich gleichgiltig und gelten ihm nur als Beispiele 
gravitirender Massen überhaupt. 
Wir haben schließlich noch ein anderes, ebenfalls außer- 
wesentliches Princip wissenschaftlicher Einheit zu erwähnen, 
es ist dasjenige, welches aus einem einheitlichen wertschätzenden 
Interesse erwächst, also objectiv bestimmt ist durch einen ein- 
heitlichen Grunclwerth (bezw. durch die einheitliche Grundnorm), 
wie wir dies im II. Kap. § 14 ausführlich besprochen haben. 
Dies macht also in den normativen Disciplinen die sachliche 
Zusammengehörigkeit der Wahrheiten, bezw. die Einheit des 
Gebietes aus. Freilich wird man bei der Rede von sachlicher 
Die Idee der reinen Logik. 237 
Zusammengehörigkeit am Natürlichsten eine solche verstehen, 
die in den Sachen selbst gründet; man wird also hiebei nur 
die Einheit aus theoretischer Gesetzlichkeit oder die Einheit 
der concreten Sache im Auge haben. In dieser Auffassung 
treten normative und sachliche Einheit in einen Gegensatz. 
Nach dem, was wir früher erörtert haben, hängen die 
normativen Wissenschaften von den theoretischen — und vor 
Allem von den theoretischen Wissenschaften in dem engsten Sinn 
der nomologischen — in einer Weise ab, daß wir wieder sagen 
können, daß sie aus diesen all das schöpfen, was an ihnen das 
Wissenschaftliche ausmacht, als welches eben das Theoretische ist. 
§ 65. Die Frage nach den idealen Bedingungen der Möglichkeit 
von Wissenschaft, bezw. Theorie überhaupt. 
A. Die auf die actuelle Erkenntnis bezogene Frage. 
Wir stellen nun die bedeutsame Frage nach den „Be- 
dingungen derMöglichkeit vonWissenschaft überhaupt". 
Da das wesentliche Ziel der wissenschaftlichen Erkenntnis nur 
durch die Theorie in dem strengen Sinne der nomologischen 
Wissenschaften erreicht werden kann, so ersetzen wir die Frage 
durch die nach den Bedingungen der Möglichkeit einer 
Theorie überhaupt. Theorie als solche besteht aus Wahr- 
heiten, und die Form ihrer Verknüpfung ist die deductive. 
Also schließt die Beantwortung unserer Frage die der allge- 
meineren ein, nämlich die der Frage nach den Bedingungen 
der Möglichkeit von Wahrheit überhaupt und wieder von 
deductiver Einheit überhaupt. — Die historischen Anklänge 
sind in der Form der Fragestellung natürlich beabsichtigt. 
Wir haben es offenbar mit einer durchaus nothwendigen Ver- 
allgemeinerung der Frage nach den „Bedingungen der Möglich- 
keit einer Erfahrung" zu thun. Erfahrungseinheit ist ja für 
Kant die Einheit der gegenständlichen Gesetzlichkeit; also 
fällt sie unter den Begriff der theoretischen Einheit. 
Doch der Sinn der Frage bedarf einer genaueren Präci- 
sirung. Sie wird zunächst wol in subjectivem Sinne ver- 
238 Die Idee der reinen Logik. 
standen werdeD, in dem sie besser ausgedrückt würde als 
Frage nach den Bedingungen der Möglichkeit theoretischer 
Erkenntnis überhaupt, allgemeiner von Schlußfolgerung 
überhaupt und von Erkenntnis überhaupt, und zwar der Mög- 
lichkeit nach für ein beliebiges menschliches Wesen. Diese 
Bedingungen sind theils reale, theils ideale. Von den erste ren, 
den psychologischen, sehen wir hier ab. Selbstverständlich ge- 
hören zur Möglichkeit der Erkenntnis in psychologischer Be- 
ziehung all die causalen Bedingungen, von denen wir im 
Denken abhängen. Ideale Bedingungen für die Möglichkeit 
der Erkenntnis können, nach dem was wir bereits ausgeführt 
haben, 1 von doppelter Art sein. Entweder sie sind noe tische, 
nämlich sie gründen in der Idee der Erkenntnis als solcher, 
und zwar a priori, ohne jede Rücksicht auf die empirische Be- 
sonderheit des menschlichen Erkennens in seinen psychologischen 
Bedingtheiten; oder sie sind rein -logische, d. h. sie gründen 
rein im „Inhalt" der Erkenntnis. Was das Eine anbelangt, so 
ist es a priori evident, daß denkende Subjecte überhaupt z. B. 
befähigt sein müssen, alle Arten von Acten zu vollziehen, in 
denen sich theoretische Erkenntnis realisirt. Speciell müssen 
wir, als denkende Wesen, das Vermögen haben, Sätze als Wahr- 
heiten und Wahrheiten als Folgen anderer Wahrheiten einzu- 
1 Vgl. oben § 32 S. 111. Ich habe dort, wo es zur Fixirung des 
prägnanten Begriffes von Skepticismus auf so subtile Unterscheidung nicht 
ankam, bloß gegenübergestellt: noetische Bedingungen der theoretischen 
Erkenntnis und objectiv-logische der Theorie selbst. Hier aber, wo 
wir alle einschlägigen Verhältnisse zu vollster Klarheit bringen müssen, 
erscheint es angemessen, die logischen Bedingungen zunächst auch als % 
Erkenntnisbedingungen anzusehen, und ihnen dann erst directe Be- 
ziehung auf die objective Theorie selbst zu geben. Natürlich berührt 
dies nicht das Wesentliche unserer Auffassung, die so vielmehr zu deut- 
licherer Entfaltung kommt. Dasselbe gilt bezüglich der hier vollzogenen 
Mitberücksichtigung der empirisch -subjectiven Erkenntnisbedingungen, 
neben den noetischen und rein -logischen. Offenbar ziehen wir hiebei 
Nutzen von den kritischen Betrachtungen zur Evidenztheorie der Logik. 
Vgl. oben S. 187. Evidenz ist ja nichts Anderes als der Charakter der 
Erkenntnis als solcher. 
Die Idee der reinen Logik. 239 
sehen; und wiederum Gesetze als solche, Gesetze als erklärende 
Gründe, Grundgesetze als letzte Principien u. s. w. einzusehen. 
Nach der anderen Seite ist es aber auch evident, daß Wahr- 
heiten selbst und speciell Gesetze, Gründe, Principien sind, was 
sie sind, ob wir sie einsehen oder nicht. Da sie aber nicht 
gelten, sofern wir sie einsehen können, sondern da wir sie nur 
einsehen können, sofern sie gelten, so müssen sie als objective 
oder ideale Bedingungen der Möglichkeit ihrer Erkenntnis 
angesehen werden. Folglich sind apriorische Gesetze, die 
zur Wahrheit als solcher, zur Deduction als solcher, und zur 
Theorie als solcher (d. i. zum allgemeinen Wesen dieser idealen 
Einheiten) gehören, als Gesetze zu charakterisiren, welche ideale 
Bedingungen der Möglichkeit von Erkenntnis überhaupt, bezw. 
von deductiver und theoretischer Erkenntnis überhaupt, aus- 
drücken, und zwar Bedingungen, welche rein im „Inhalt" der 
Erkenntnis gründen. 
Offenbar handelt es sich hier um apriorische Erkenntnis- 
bedingungen, welche abgesondert von aller Beziehung zum 
denkenden Subject und zur Idee der Subjectivität überhaupt 
betrachtet und erforscht werden können. Die fraglichen Gesetze 
sind ja in ihrem Bedeutungsgehalt von solcher Beziehung ganz 
frei, sie sprechen nicht, und sei es auch in idealer Weise, vom 
Erkennen, Urtheilen, Schließen, Vorstellen, Begründen u. dgl., 
sondern von Wahrheit, Begriff, Satz, Schluß, Grund und Folge 
u. s. w.; wie wir dies oben ausführlich erörtert haben. 1 Selbst- 
verständlich können diese Gesetze aber evidente Wendungen 
erfahren, durch die sie ausdrückliche Beziehung auf die Er- 
kenntnis und das Erkenntnissubject gewinnen und nun selbst 
über reale Möglichkeiten des Erkennens aussagen. Hier wie 
sonst erwachsen apriorische Behauptungen über reale Möglich- 
keiten durch Uebertragung idealer (durch rein generelle Sätze 
ausgedrückter) Verhältnisse auf empirische Einzelfälle. 2 
1 Vgl. oben § 47 S. 173 fr. 
2 Vgl. das arithmetische Beispiel § 2'A S. 74 oben. 
240 Die Idee der reinen Logik. 
Im Grunde genommen sind die idealen Erkenntnisbe- 
dingungen, die wir als die noetischen von den objectiv-logischen 
unterschieden haben, nichts Anderes als derartige Wendungen 
jener zum reinen Erkenntnisinhalt gehörigen gesetzlichen Ein- 
sichten, durch welche diese selben eben zur Kritik und durch 
weitere Wendungen zur practisch-logischen Normirung der Er- 
kenntnis fruchtbar gemacht werden. (Denn auch die norma- 
tiven Wendungen der rein -logischen Gesetze, wovon oben so 
viel die Eede war, schließen sich hier an). 
§ 66. B. Die auf den Erkenntnisinhalt bezogene Frage. 
Aus dieser Betrachtung ergiebt sich, daß wir bei der 
Frage nach den idealen Bedingungen der Möglichkeit von 
Erkenntnis überhaupt und speciell von theoretischer Er- 
kenntnis, letztlich zurückgeführt werden auf gewisse Gesetze, 
die rein im Inhalt der Erkenntnis, bezw. in den kategorialen 
Begriffen, denen er untersteht, gründen und so abstract sind, 
daß sie von der Erkenntnis als Act eines erkennenden Subjects 
nichts mehr enthalten. Eben diese Gesetze, bezw. die sie auf- 
bauenden kategorialen Begriffe, machen nun das aus, was 
im objeetiv-idealeu Sinne unter Bedingungen der Möglichkeit 
von Theorie überhaupt verstanden werden kann. Denn nicht 
nur in Bezug auf die theoretische Erkenntnis, wie wir es 
bisher thaten, sondern auch in Bezug auf ihren Inhalt, also 
direct auf die Theorie selbst, kann die Frage nach den 
Bedingungen der Möglichkeit aufgeworfen werden. Wir ver- 
stehen dann, dies ist wiederholt zu betonen, unter Theorie 
einen gewissen idealen Inhalt möglicher Erkenntnis, genau 
so wie unter Wahrheit, Gesetz u. dgl. Der Mannigfaltigkeit 
von individuell einzelnen Erkenntnisacten desselben Inhalts 
entspricht die Eine Wahrheit, eben als dieser ideal iden- 
tische Inhalt. In gleicher Weise entspricht der Mannigfaltig- 
keit von individuellen Erkenntniscomplexionen, in deren jeder 
dieselbe Theorie — jetzt oder ein anderes Mal, in diesen 
oder in jenen Subjecten — zur Erkenntnis kommt, eben 
Die Idee der reinen Logik. 241 
diese Theorie als der ideal identische Inhalt. Sie ist dann 
nicht aus Acten, sondern aus rein idealen Elementen, 
aus Wahrheiten, aufgebaut, und dies in rein idealen Formen, 
in denen von Grund und Folge. 
Beziehen wir nun die Frage nach den Bedingungen der 
Möglichkeit direct auf Theorie in diesem objectiven Sinne, 
und zwar auf Theorie überhaupt, so kann diese Möglichkeit 
keinen anderen Sinn haben, als den bei rein begrifflich 
gedachten Objecten sonst. Von den Objecten werden wir dann 
auf die Begriffe zurückgeführt, und „Möglichkeit" bedeutet 
nichts Anderes als „Geltung" oder besser Wesenhaft igkeit 
des bezüglichen Begriffs. Es ist dasselbe, was öfters als 
„Realität" des Begriffes bezeichnet worden ist, im Gegensatz 
zur Imaginarität oder, wie wir besser sagen: zur Wesenlosig- 
keit. In diesem Sinne spricht man von Realdefinitionen, 
welche die Möglichkeit, Geltung, Eealität des definirten Be- 
griffes verbürgen, und wieder vom Gegensatz reeller und imagi- 
närer Zahlen, geometrischer Gebilde u. s. w. Offenbar ist die 
Rede von der Möglichkeit in Anwendung auf Begriffe äquivok 
durch Uebertragung. Im eigentlichen Sinne möglich ist die 
Existenz von Gegenständen, die unter die bezüglichen Begriffe 
fallen. Diese Möglichkeit wird a priori gewährleistet durch 
Erkenntnis des begrifflichen Wesens, welche uns z. B. auf- 
leuchtet auf Grund der anschaulichen Vorstellung eines solchen 
Gegenstandes. Die Wesenhaftigkeit des Begriffes wird nun aber, 
durch Uebertragung, auch selbst als Möglichkeit bezeichnet. 
Mit Beziehung darauf gewinnt die Frage nach der Mög- 
lichkeit einer Theorie überhaupt und nach den Bedingungen, 
an welchen sie hängt, einen leicht faßlichen Sinn. Die Möglich- 
keit oder Wesenhaftigkeit von Theorie überhaupt ist natürlich 
gesichert durch einsichtige Erkenntnis irgendeiner bestimmten 
Theorie. Die weitere Frage wird aber sein: Was bedingt in 
ideal -gesetzlicher Allgemeinheit diese Möglichkeit von Theorie 
überhaupt. Also was macht das ideale „Wesen" von Theorie 
als solcher aus. Welches sind die primitiven „Möglichkeiten", 
Hussekl, Log. Unters. I. *•" 
242 Die Idee der reinen Logik. 
aus denen sich die „Möglichkeit" der Theorie, m. a. W., welches 
sind die primitiven wesenhaften Begriffe, aus denen sich 
der selbst wesenhafte Begriff der Theorie constituirt. Und 
des Weiteren, welches sind die reinen Gesetze, die in diesen 
Begriffen gründend, aller Theorie als solcher Einheit geben; 
also die Gesetze, welche zur Form aller Theorie als solcher 
gehören und die möglichen (wesentlichen) Abwandlungen oder 
Arten derselben a priori bestimmen. 
Umgrenzen diese Idealbegriffe, bezw. Gesetze die Möglich- 
keit von Theorie überhaupt, drücken sie m. a. W. aus, was zur 
Idee der Theorie wesentlich gehört, so ergiebt sich un- 
mittelbar, daß jede prätendirte Theorie Theorie nur ist, wenn 
sie und sofern sie mit diesen Begriffen, bezw. Gesetzen harmonirt. 
Logische Rechtfertigung eines Begriffes, d. h. Rechtfertigung 
seiner idealen Möglichkeit, vollzieht sich durch Rückgang auf 
sein anschauliches oder deductibles Wesen. Also logische Recht- 
fertigung einer gegebenen Theorie als solcher (d. i. ihrer reinen 
Form nach), erfordert den Rückgang auf das Wesen ihrer Form, 
und somit den Rückgang auf jene Begriffe und Gesetze, 
welche die idealen Constituentien von Theorie über- 
haupt (die „Bedingungen ihrer Möglichkeit") ausmachen, und 
welche alle Specialisirung der Idee Theorie in ihre möglichen 
Arten a priori und deductiv regeln. Es verhält sich hier ebenso, 
wie im weiteren Gebiet der Deduction, z. B. bei den einfachen 
Syllogismen. Obschon sie in sich selbst von Einsicht durchleuchtet 
sein können, empfangen sie doch ihre letzte und tiefste Recht- 
fertigung erst durch Rückgang auf das formale Schlußgesetz. 
Hiedurch erwächst ja Einsicht in den apriorischen Grund 
des syllogistischen Zusammenhangs. Ebenso bei jeder noch so 
complicirten Deduction und im Besonderen bei einer Theorie. 
Im einsichtigen theoretischen Denken haben wir Einsicht in 
die Gründe der erklärten Sachverhalte. Die tieferdringende 
Einsicht in das Wesen des theoretischen Zusammenhanges 
selbst, welcher den theoretischen Inhalt dieses Denkens aus- 
macht, und in die apriorischen Gesetzesgründe seiner Leistung 
Die Idee der reinen Logik. 243 
gewinnen wir erst durch Rückgang auf Form und Gesetz, und 
die theoretischen Zusammenhänge der ganz anderen Erkenntnis- 
schicht, zu der sie gehören. 
Der Hinweis auf tiefere Einsichten und Rechtfertigungen 
mag dazu dienen, den unvergleichlichen Werth der theoretischen 
Untersuchungen hervortreten zu lassen, die zur Lösung des 
angeregten Problems dienen: Es handelt sich um die syste- 
matischen Theorien, die im Wesen der Theorie gründen, 
bezw. um die apriorische theoretische nomologische 
Wissenschaft, die auf das ideale Wesen der Wissen- 
schaft als solcher, also nach Seiten ihres Gehaltes an systema- 
tischen Theorien und mit Ausschluß ihrer empirischen, anthro- 
pologischen Seite, Beziehung hat; also in einem tiefen Sinn: um 
die Theorie der Theorien, die Wissenschaft der Wissenschaften. 
Doch die Leistung für die Bereicherung unserer Erkenntnis 
ist natürlich zu sondern von den Problemen selbst und den 
eigenen Gehalt ihrer Lösungen. 
§ 67. Die Aufgaben der reinen Logik. Erstens: die Fixirung 
der reinen Bedeutungskategorien, der reinen gegenständlichen 
Kategorien und ihrer gesetzlichen Complicationen. 
Machen wir auf Grund dieser vorläufigen Fixirung der 
Idee jener apriorischen Disciplin, deren tieferes Verständnis 
anzubahnen, das Ziel unserer Bemühungen sein soll, einen 
Ueberschlag der Aufgaben, die wir ihr werden zuweisen müssen, 
so werden wir wol drei Gruppen zu scheiden haben: 
Fürs Erste wird es sich darum handeln, die wichtigeren 
und zumal die sämmtlichen primitiven Begriffe festzustellen, 
bezw. wissenschaftlich zu klären, die den Zusammenhang der 
Erkenntnis in objectiver Beziehung, und insbesondere den 
theoretischen Zusammenhang „möglich machen". Mit anderen 
Worten, es ist auf die Begriffe abgesehen, welche die Idee der 
theoretischen Einheit constituiren, oder auch auf Begriffe, die 
zu solchen in idealgesetzlichem Zusammenhang stellen. Be- 
1(5* 
244 Die Idee der reinen Logik. 
greiflicher Weise treten hier constitutiv Begriffe zweiter Stufe, 
nämlich Begriffe von Begriffen und sonstigen idealen Einheiten 
auf. Gegebene Theorie ist eine gewisse deductive Verknüpfung 
gegebener Sätze, diese selbst sind bestimmt geartete Ver- 
knüpfungen gegebener Begriffe. Die Idee der zugehörigen 
„Form" der Theorie erwächst durch Substitution von Unbe- 
stimmtem für jene Gegebenheiten, und so treten Begriffe 
von Begriffen und anderen Ideen an die Stelle schlichter 
Begriffe. Dahin gehören schon die Begriffe: Begriff, Satz, 
Wahrheit u. s. w. 
Constitutiv sind natürlich die Begriffe der elementaren 
Verknüpfungs formen, zumal derjenigen, welche ganz allge- 
mein für die deductive Einheit von Sätzen constitutiv sind, 
z. B. die conjunctive, disjunctive, hypothetische Verknüpfung von 
Sätzen zu neuen Sätzen. Weiterhin aber auch die Formen 
der Verbindung niederer Bedeutungselemente zu den einfachen 
Sätzen, und dies führt wieder auf die verschiedenartigen Sub- 
jectformen, Prädicatformen u. s. w. Feste Gesetze regeln die 
schrittweisen Complicationen, durch welche eine unendliche 
Mannigfaltigkeit neuer und immer neuer Formen aus den 
primitiven erwächst. Naturgemäß gehören auch diese Compli- 
cationsgesetze, welche die combinatorische Uebersicht über 
die auf Grund der primitiven Begriffe und Formen ableitbaren 
Begriffe ermöglichen, und diese combinatorische Uebersicht 
selbst in den hier betrachteten Forschungskreis. 
In nahem, ideal gesetzlichem Zusammenhang mit den bisher 
erwähnten Begriffen, den Bedeutungskategorien, stehen an- 
dere, zu ihnen correlate Begriffe, wie Gegenstand, Sachverhalt, 
Einheit, Vielheit, Anzahl, Beziehung, Verknüpfung u. s. f. Es sind 
die reinen oder formalen gegenständlichen Kategorien. 
Auch diese müssen also in Betracht gezogen werden. Beider- 
seits handelt es sich durchgehends um Begriffe, die, wie es schon 
ihre Function klar macht, von der Besonderheit irgend- 
welcher Erkenntnismaterie unabhängig sind, und unter 
welche sich alle im Denken speciell auftretenden Begriffe und 
Die Idee der reinen Logik. 245 
Gegenstände, Sätze und Sachverhalte u. s. w. ordnen müssen; 
daher sie nur durch Reflexion auf die verschiedenen „Denk- 
fun ctionen" entspringen, d. h. in möglichen Denkacten als 
solchen ihre concrete Grundlage haben können. 
Alle diese Begriffe sind nun zu fixiren, ihr „Ursprung" 
ist einzelweise zu erforschen. Nicht als ob die psychologische 
Frage nach der Entstehung der bezüglichen begrifflichen Vor- 
stellungen oder Vorstellungsdispositionen für die fragliche Dis- 
ciplin das geringste Interesse hätte. Um diese Frage handelt 
es sich nicht; sondern um den logischen Ursprung oder — 
wenn wir es vorziehen, die unpassende und aus Unklarheit er- 
wachsene Rede vom Ursprung ganz zu beseitigen — es handelt 
sich um Einsicht in das Wesen der bezüglichen Begriffe und 
in methodologischer Hinsicht um Fixirung eindeutiger, scharf 
unterschiedener Wortbedeutungen. Zu diesem Ziele können wir 
nur durch Vergegenwärtigung des Wesens, oder bei com- 
plicirten Begriffen durch Erkenntnis der Wesenhaftigkeit der 
ihnen einwohnenden Elementarbegriffe und der Begriffe ihrer 
Verknüpfungsformen gelangen. 
All das sind nur vorbereitende und scheinbar geringfügige 
Aufgaben. Sie kleiden sich in erheblichem Maße nothwendig 
in die Form terminologischer Erörterungen und erscheinen Un- 
kundigen gar leicht als kleinliche und öde Wortklaubereien. 
Aber so lange die Begriffe nicht unterschieden und geklärt 
sind, ist alle weitere Bemühung hoffnungslos. In keinem Er- 
kenntnisgebiet zeigt sich die Aequivocation verhängnisvoller, in 
keinem hat die Verworrenheit der Begriffe den Fortschritt der 
Erkenntnis so sehr gehemmt, ja schon ihren Anfang, die Ein- 
sicht in die wahren Ziele, so sehr unterbunden, wie im Gebiet 
der reinen Logik. Die kritischen Analysen dieser Prolegomen a 
haben dies überall gezeigt. 
Man kann die Bedeutung der Probleme dieser ersten 
Gruppe kaum zu hoch anschlagen, und es ist fraglich, ob 
nicht gerade bei ihnen die größten Schwierigkeiten der ganzen 
Disciplin liegen. 
246 Die Idee der reinen Logik. 
§ 68. Zweitens: die Gesetze und Theorien, die in diesen 
Kategorien gründen. 
Die zweite Gruppe von Problemen betrifft die Aufsuchung 
der Gesetze, die in jenen kategorialen Begriffen gründen und 
nicht nur deren Complication, sondern vielmehr die objec- 
tive Geltung der sich aus ihnen aufbauenden theoretischen 
Einheiten betreffen. Diese Gesetze constituiren selbst wieder 
Theorien. Auf der einen Seite die Theorien der Schlüsse, 
z. ß. die Syllogistik, welche aber nur eine solche Theorie ist. 
Auf der anderen Seite gründet im Begriff der Vielheit die 
reine Vielheitslehre, im Begriff der Anzahl die reine Anzahlen- 
lehre u. s. w. — jede eine geschlossene Theorie für sich. So 
führen alle hiehergehörigen Gesetze auf eine beschränkte Zahl 
von primitiven oder Grundgesetzen, die unmittelbar in den 
kategorialen Begriffen wurzeln und (vermöge ihrer Homogeneität) 
eine allumfassende Theorie begründen müssen, welche jene ein- 
zelnen Theorien als relativ geschlossene Bestandtheile in sich faßt. 
Es ist hier auf den Bereich von Gesetzen abgesehen, 
welchen gemäß jede theoretische Forschung verlaufen muß. 
Nicht als ob jede einzelne Theorie als Grund ihrer Möglich- 
keit und Giltigkeit jedes einzelne dieser Gesetze voraussetzte. 
Vielmehr bilden jene Theorien in ihrer idealen Vollendung den 
allumfassenden Fond, aus dem jede bestimmte (sc. wirkliche, 
giltige) Theorie die idealen Gründe ihrer Wesenhaftigkeit schöpft: 
es sind die Gesetze, denen gemäß sie verläuft, und aus denen 
sie als giltige Theorie, ihrer „Form" nach, vom letzten Grund aus 
gerechtfertigt werden kann. Sofern Theorie eine umfassende 
Einheit ist, die sich aus einzelnen Wahrheiten und Zusammen- 
hängen aufbaut, ist es selbstverständlich, daß die Gesetze, die 
zum Begriff der Wahrheit und zur Möglichkeit einzelner Zu- 
sammenhänge dieser oder jener Form gehören, in dem abge- 
grenzten Gebiet mitbeschlossen sind. Obgleich, oder vielmehr 
weil der Begriff der Theorie der engere ist, so ist die Auf- 
gabe, die Bedingungen seiner Möglichkeit zu erforschen, die 
Die Idee der reinen Logik. 2 AI 
umfassendere gegenüber den entsprechenden Aufgaben für Wahr- 
heit überhaupt und für die primitiven Formen von Satzzusammen- 
hängen (vgl. oben S. 237). 
§ 69. Drittens: die Theorie der möglichen Theorienformen oder 
die reine Mannigfaltigkeitslehre. 
Sind alle diese Untersuchungen erledigt, so ist die Idee 
einer Wissenschaft von den Bedingungen der Möglichkeit von 
Theorie überhaupt Genüge geschehen. Wir sehen aber sogleich, 
daß diese Wissenschaft über sich hinausweist auf eine ergän- 
zende, welche a priori von den wesentlichen Arten (Formen) 
von Theorien und den zugehörigen Beziehungsge- 
setzen handelt. So erwächst, Alles in Eins gefaßt, die Idee 
einer umfassenderen Wissenschaft von Theorie überhaupt, die 
in ihrem fundamentalen Theile die wesentlichen Begriffe und 
Gesetze, die zur Idee der Theorie constitutiv gehören, erforscht, 
und dann dazu übergeht, diese Idee zu differenziren und statt 
der Möglichkeit von Theorie als solcher, vielmehr die mög- 
lichen Theorien a priori zu erforschen. 
Nämlich auf Grund der hinreichend weitgeführten Lösung 
der bezeichneten Aufgaben wird es möglich, aus rein katego- 
rialen Begriffen mannigfaltige Begriffe möglicher Theorien be- 
stimmt auszugestalten, reine „Formen" von Theorien, deren 
Wesenhaftigkeit gesetzlich erwiesen ist. Diese verschiedenen 
Formen sind aber untereinander nicht beziehungslos. Es wird 
eine bestimmte Ordnung des Verfahrens geben, wonach wir die 
möglichen Formen zu construiren, ihre gesetzlichen Zusammen- 
hänge zu überschauen, also auch die Einen durch Variation 
bestimmender Grundfactoren in die Anderen überzuführen ver- 
mögen u. s. w. Es wird, wenn auch nicht überhaupt, so doch 
für Theorienformen bestimmt definirter Gattungen, allgemeine 
Sätze geben, welche in dem abgesteckten Umfange die gesetz- 
mäßige Auseinanderentwicklung, Verknüpfung und Umwandlung 
der Formen beherrschen. 
Die hier aufzustellenden Sätze werden offenbar von anderem 
248 Die Idee der reinen Logik. 
Gehalt und Charakter sein müssen, als die Grund- und Lehr- 
sätze der Theorien der zweiten Gruppe, als z. B. die syllo- 
gistischen Gesetze oder die arithmetischen u. s. w. Aber anderer- 
seits ist es von vornherein klar, daß ihre Deduction (denn 
eigentliche Grundgesetze kann es hier nicht geben) ausschließ- 
lich in jenen Theorien fußen muß. 
Dies ist ein letztes und höchstes Ziel einer theoretischen 
Wissenschaft von der Theorie überhaupt. Es ist auch in 
erkenntnis-practischer Hinsicht kein gleichgiltiges. Die Ein- 
ordnung einer Theorie in ihre Formklasse kann vielmehr von 
größter methodologischer Bedeutung werden. Denn mit der 
Ausbreitung der deductiven und theoretischen Sphäre wächst 
auch die freie Lebendigkeit der theoretischen Forschung, es 
wächst der Reichthum und die Fruchtbarkeit der Methoden. So 
wird die Lösung von Problemen, die innerhalb einer theoreti- 
schen Disciplin, bezw. innerhalb einer ihrer Theorien gestellt sind, 
unter Umständen höchst wirksame methodische Hilfen gewinnen 
können durch Rückgang auf den kategorialen Typus oder (was 
dasselbe) die Form der Theorie, und eventuell dann weiter durch 
Uebergang zu einer umfassenderen Form oder Formklasse und 
ihren Gesetzen. 
§70. Erläuterungen zur Idee der reinen Mannig faltigheitslehre. 
Diese Andeutungen werden vielleicht etwas dunkel er- 
scheinen. Daß es sich bei ihnen nicht um vage Phantasien, 
sondern um Conceptionen von festem Gehalte handelt, beweist 
die ,. formale Mathematik" in allerallgemeinstem Sinne oder 
die Mannigfaltigkeitslehre, diese höchste Blüthe der 
modernen Mathematik. In der That ist sie nichts Anderes, als 
eine partielle Realisirung des soeben entworfenen Ideals — 
womit natürlich nicht gesagt ist, daß die Mathematiker selbst, 
ursprünglich von den Interessen des Zahlen- und Größenge- 
bietes geleitet und dadurch zugleich beschränkt, das ideale 
Wesen der neuen Disciplin richtig erkannt und sich überhaupt 
zur höchsten Abstraction einer allumfassenden Theorienlehre 
Die Idee der reinen Logik. 249 
erhoben haben. Das gegenständliche Correlat des Begriffes 
der möglichen, nur der Form nach bestimmten, Theorie ist der 
Begriff eines möglichen, durch eine Theorie solcher 
Form zu beherrschenden Erkenntnisgebietes über- 
haupt. Ein solches Gebiet nennt aber der Mathematiker (in 
seinem Kreise) eine Mannigfaltigkeit. Es ist also ein Ge- 
biet, welches einzig und allein dadurch bestimmt ist, daß es 
einer Theorie solcher Form untersteht, d. h. daß für seine 
Objecte gewisse Verknüpfungen möglich sind, die unter ge- 
wissen Grundgesetzen der und der bestimmten Form (hier 
das einzig Bestimmende) stehen. Ihrer Materie nach bleiben 
die Objecte völlig unbestimmt — der Mathematiker spricht, 
dies anzudeuten, mit Vorliebe von „üenkobjecten". Sie sind 
eben weder direct als individuelle oder specifische Einzel- 
heiten, noch indirect durch ihre inneren Arten oder Gattungen 
bestimmt, sondern ausschließlich durch die Form ihnen zuge- 
schriebener Verknüpfungen. Diese selbst sind also inhaltlich 
ebensowenig bestimmt, wie ihre Objecte; bestimmt ist nur ihre 
Form, nämlich durch die Form für sie als giltig angenommener 
Elementargesetze. Und diese bestimmen dann, wie das Gebiet, 
so die aufzubauende Theorie oder, richtiger gesprochen, die 
Theorien form. In der Mannigfaltigkeitslehre ist z. B. -f- nicht 
das Zeichen der Zahlenaddition, sondern einer Verknüpfung über- 
haupt, für welche Gesetze der Form a + b = b + a u. s. w. 
gelten. Die Mannigfaltigkeit ist dadurch bestimmt, daß ihre 
Denkobjecte diese (und andere, damit als a priori verträglich 
nachzuweisende) „Operationen" ermöglichen. 
Die allgemeinste Idee einer Mannigfaltigkeits- 
lehre ist es, eine Wissenschaft zu sein, welche die wesent- 
lichen Typen möglicher Theorien bestimmt ausgestaltet und ihre 
gesetzmäßigen Beziehungen zu einander erforscht. Alle wirk- 
lichen Theorien sind dann Specialisirungen, bezw. Singulari- 
sirungen ihnen entsprechender Theorienformen, sowie alle 
theoretisch bearbeiteten Erkenntnisgebiete einzelne Mannig- 
faltigkeiten sind. Ist in der Mannigfaltigkeitslehre die be- 
250 Die Idee der reinen Logik. 
treffende formale Theorie wirklich durchgeführt, so ist damit 
alle deductive theoretische Arbeit für den Aufbau aller wirk- 
lichen Theorien derselben Form erledigt. 
Dies ist ein Gesichtspunkt von höchster methodologischer 
Bedeutung, ohne ihn ist von einem Verständnis mathematischer 
Methode nicht zu reden. Nicht minder wichtig ist die mit dem 
Rückgang auf die reine Form nahegelegte Einordnung derselben 
in umfassendere Formen und Formklassen. Daß hier ein 
Hauptstück der wunderbaren methodologischen Kunst der 
Mathematik liegt, zeigt nicht nur der Hinblick auf die aus 
Verallgemeinerungen der geometrischen Theorie und Theorien- 
form erwachsenen Mannigfaltigkeitslehren, sondern schon der 
erste und einfachste Fall dieser Art, die Erweiterung des reellen 
Zahlengebietes (sc. der entsprechenden Theorienform, der „for- 
malen Theorie der reellen Zahlen") zum formalen, zweifach aus- 
gedehnten Gebiet der gemeinen complexen Zahlen. In der 
That liegt in dieser Auffassung der Schlüssel für die einzig 
mögliche Lösung des noch immer nicht geklärten Problems, 
wie z. B. im Anzahlengebiete unmögliche (wesenlose) Begriffe 
methodisch so behandelt werden dürfen wie reale. Doch dies 
näher zu erörtern, ist hier nicht die Stelle. 
Wenn ich oben von Mannigfaltigkeitslehren spreche, die aus 
Verallgemeinerungen der geometrischen Theorie erwachsen sind, so 
meine ich natürlich die Lehre von den w-dimensionalen, sei es 
EüKLiD'schen , sei es nicht - EuKLro'schen Mannigfaltigkeiten, ferner 
Grassmann's Ausdehnungslehre und die verwandten von allem Geo- 
metrischen leicht abzulösenden Theorien eines W. R. Hamilton u. A. 
Auch Lies Lehre von den Transformationsgruppen, G. Cantor's 
Forschungen über Zahlen und Mannigfaltigkeiten gehören, neben 
vielen Anderen, hieher. 
An der Weise, wie durch Variation des Krümmungsmaßes die 
verschiedenen Gattungen von raumähnlichen Mannigfaltigkeiten in- 
einander übergehen, kann sich der Philosoph, der die ersten Anfänge 
der RiEMANN-HELMHOLTz'schen Theorie kennen gelernt hat, eine gewisse 
Vorstellung davon verschaffen, wie reine Theorienformen von bestimmt 
unterschiedenem Typus durch ein gesetzliches Band miteinander ver- 
Die Idee der reinen Logik. 251 
knüpft sind. Es wäre leicht nachzuweisen, daß durch die Er- 
kenntnis der wahren Intention solcher Theorien, als rein kategorialer 
Theorienformen , aller metaphysische Nebel und alle Mystik aus 
den einschlägigen mathematischen Untersuchungen verbannt wird. 
Nennen wir Raum die bekannte Ordnungsform der Erscheinungs- 
welt, so ist natürlich die Rede von „Räumen", für welche z. B. das 
Parallelenaxiom nicht gilt, ein Widersinn. Ebenso die Rede von 
verschiedenen Geometrien, wofern Geometrie eben die Wissenschaft 
vom Räume der Erscheinungswelt genannt wird. Verstehen wir aber 
unter Raum die kategoriale Form des Weltraums, bezw. unter 
Geometrie die kategoriale Theorienform der Geometrie im gemeinen 
Sinn, dann ordnet sich der Raum unter eine gesetzlich zu umgren- 
zende Gattung von rein kategorial bestimmten Mannigfaltigkeiten, mit 
Beziehung auf welche man dann naturgemäß von Raum in einem 
noch umfassenderen Sinne sprechen wird. Und wieder ordnet sich 
die geometrische Theorie einer entsprechenden Gattung von theoretisch 
zusammenhängenden und rein kategorial bestimmten Theorienformen ein, 
die man dann in entsprechend erweitertem Sinne „Geometrien" dieser 
„räumlichen" Mannigfaltigkeiten nennen mag. Jedenfalls realisirt die 
Lehre von den „w-dimensionalen Räumen" ein theoretisch geschlossenes 
Stück der Theorienlehre in dem oben definirten Sinn. Die Theorie 
der EüKLiD'schen Mannigfaltigkeit von drei Dimensionen ist eine 
letzte ideale Einzelheit in dieser gesetzlich zusammenhängenden Reihe 
apriorischer und rein kategorialer Theorienformen (formaler deductiver 
Systeme). Diese Mannigfaltigkeit selbst ist mit Beziehung auf „un- 
seren" Raum, d. h. den Raum im gemeinen Sinn, die ihm zugeord- 
nete rein kategoriale Form, also die ideale Gattung, von welcher er 
s. z. s. eine individuelle Einzelheit und nicht etwa eine specifische 
Differenz ausmacht. — Ein anderes großartiges Beispiel ist die Lehre 
von den complexen Zahlensystemen, innerhalb welcher die Theorie 
der „gemeinen" complexen Zahlen wieder eine singulare Einzelheit, 
jA fceine letzte specifische Differenz ist. In Beziehung auf die hieher- 
gehörigen Theorien sin4 die Arithmetiken der Anzahl, der Ordinal- 
zahl, der Größenzahl, der quantite dirigee und dgl. gewissermaßen 
lauter individuelle Einzelheiten. Jeder entspricht eine formale Gattungs- 
idee, bezw. die Lehre von den absoluten ganzen, von den reellen 
Zahlen, von den gemeinen complexen Zahlen u. s. w. , wobei „Zahl" 
in verallgemeinert-formalern Sinn zu nehmen ist. 
252 Die Idee der reinen Logik. 
§ 71. Theilung der Arbeit. Die Leistung der Mathematiker und 
die der Philosophen. 
Dies sind also die Probleme, die wir in den Bereich der 
reinen oder formalen Logik in dem oben definirten Sinne 
rechnen, wobei wir ihrem Gebiet die größtmögliche Extension 
geben, welche sich mit der entworfenen Idee einer Wissen- 
schaft von der Theorie überhaupt verträgt. Ein erheblicher 
Theil der ihr zugehörigen Theorien hat sich schon längst als 
reine (zumal „formale") Mathematik constituirt und wird neben 
anderen nicht mehr im selben Sinne „reinen" Disciplinen, wie 
Geometrie (als Wissenschaft „unseres" Raumes), analytische 
Mechanik u. s. w. von den Mathematikern bearbeitet. Und 
wirklich fordert die Natur der Sache hier durchaus eine 
Arbeitstheilung. Die Construction der Theorien, die strenge 
und methodische Lösung aller formalen Probleme wird 
immer die eigentliche Domäne des Mathematikers bleiben. 
Eigenartige Methoden und Forschungsdispositionen sind dabei 
vorausgesetzt und bei allen reinen Theorien im Wesentlichen 
die gleichen. Neuerdings ist sogar die Ausbildung der syllo- 
gistischen Theorie, welche von jeher zur eigensten Sphäre der 
Philosophie gerechnet worden ist, von den Mathematikern in 
Anspruch und Besitz genommen worden, und sie hat unter 
ihren Händen eine ungeahnte Entwicklung erfahren — sie, die 
vermeintlich längst erledigte Theorie. Und zugleich sind auf 
dieser Seite Theorien neuer Schlußgattungen, welche die tradi- 
tionelle Logik übersehen oder verkannt hatte, entdeckt und in 
echt mathematischer Feinheit ausgestaltet worden. Niemand 
kann es den Mathematikern verwehren, alles, was nach mathe- 
matischer Form und Methode zu behandeln ist, für sich in 
Anspruch zu nehmen. Nur wer die Mathematik als moderne 
Wissenschaft, zumal die formale Mathematik, nicht kennt und 
sie bloß an Eüclid und Adam Riese mißt, kann noch an dem 
allgemeinen Vorurtheil haften bleiben, als ob das Wesen des 
Mathematischen in Zahl und Quantität läge. Nicht der Mathe- 
Die Idee der reinen Logik. 253 
matiker, sondern der Philosoph überschreitet seine natürliche 
Rechtssphäre, wenn er sich gegen die „mathematisirenden" 
Theorien der Logik wehrt und seine vorläufigen Pflegekinder 
nicht ihren natürlichen Eltern übergeben will. Die Gering- 
schätzung, mit welcher die philosophischen Logiker über die 
mathematischen Theorien der Schlüsse zu sprechen lieben, ändert 
nichts daran, daß die mathematische Form der Behandlung bei 
diesen, wie bei allen streng entwickelten Theorien (man muß 
dies Wort allerdings auch im echten Sinne nehmen) die einzig 
wissenschaftliche ist, die einzige, welche systematische Ge- 
schlossenheit und Vollendung, welche Uebersicht über alle mög- 
lichen Fragen und die möglichen Formen ihrer Lösung bietet. 
Gehört aber die Bearbeitung aller eigentlichen Theorien 
in die Domäne der Mathematiker, was bleibt dann für den 
Philosophen übrig? Hier ist zu beachten, daß der Mathe- 
matiker in Wahrheit nicht der reine Theoretiker ist, sondern 
nur der ingeniöse Techniker, gleichsam der Constructeur, welcher, 
in bloßem Hinblick auf die formalen Zusammenhänge, die 
Theorie wie ein technisches Kunstwerk aufbaut. Sowie der 
practische Mechaniker Maschinen construirt, ohne dazu letzte 
Einsicht in das Wesen der Natur und ihrer Gesetzlichkeit be- 
sitzen zu müssen, so construirt der Mathematiker Theorien der 
Zahlen, Größen, Schlüsse, Mannigfaltigkeiten, ohne dazu letzte 
Einsicht in das Wesen von Theorie überhaupt und in das 
Wesen ihrer sie bedingenden Begriffe und Gesetze besitzen zu 
müssen. Aehnlich verhält es sich ja bei allen „Specialwissen- 
schaften". Das tiqötsoov rfj cpvcrei ist eben nicht das tiootgqov 
7i()6q fjfiäg. Die wesenhafte Einsicht ist es zum Glück nicht, 
welche die Wissenschaft im gemeinen, practisch so fruchtbaren 
Sinne möglich macht, sondern wissenschaftlicher Instinct und 
Methode. Eben darum bedarf es neben der ingeniösen und 
methodischen Arbeit der Einzelwissenschaften, welche mehr auf 
practische Erledigung und Beherrschung, als auf wesenhafte 
Einsicht gerichtet ist, einer fortlaufenden „erkeimtiiiskntisclH'ir' 
und ausschließlich dem Philosophen zufallenden Reflexion, 
254 Die Idee der reinen Logik. 
welche kein anderes als das rein theoretische Interesse walten 
läßt und diesem auch zu seinem Rechte verhilft. Die philo- 
sophische Forschung setzt ganz andere Methoden und Disposi- 
tionen voraus, wie sie sich ganz andere Ziele stellt. Sie will 
dem Specialforscher nicht ins Handwerk pfuschen, sondern nur 
über Sinn und Wesen seiner Leistungen in Beziehung auf 
Methode und Sache zur Einsicht kommen. Dem Philosophen ist 
es nicht genug, daß wir uns in der Welt zurechtfinden, daß wir 
Gesetze als Formeln haben, nach denen wir den künftigen Verlauf 
der Dinge voraussagen, den vergangenen reconstruiren können; 
sondern was „Dinge", „Vorgänge", „Naturgesetze" u. dgl. im 
Wesen sind, will er zur Klarheit bringen. Und baut die 
Wissenschaft Theorien zur systematischen Erledigung ihrer 
Probleme, so fragt der Philosoph, was das Wesen der Theorie 
ist, was Theorie überhaupt möglich macht u. dgl. Erst die philo- 
sophische Forschung ergänzt die wissenschaftlichen Leistungen 
des Naturforschers und Mathematikers so, daß sich reine und 
echte theoretische Erkenntnis vollendet. Die ars inventiva des 
Specialforschers und die Erkenntniskritik des Philosophen, das 
sind ergänzende wissenschaftliche Betätigungen, durch welche 
erst die volle und ganze theoretische Einsicht zu Stande 
kommt. 
Die nachfolgenden Einzeluntersuchungen zur Vorbereitung 
unserer Disciplin nach ihrer philosophischen Seite werden 
übrigens offenkundig machen, was der Mathematiker nicht 
leisten will und kann, und was doch geleistet werden muß. 
§72. Erweiterung der Idee der reinen Logik. Die reine Wahr- 
scheinlichkeitslehre als reine Theorie der Erfahrungserkenntnis. 
Der Begriff der reinen Logik, wie wir ihn bisher entwickelt 
haben, umfaßt einen theoretisch geschlossenen Kreis von Pro- 
blemen, die sich auf' die Idee der Theorie wesentlich beziehen. 
Sofern keine Wissenschaft möglich ist ohne Erklärung aus 
Gründen, also ohne Theorie, umspannt die reine Logik in all- 
gemeinster Weise die idealen Bedingungen der Möglichkeit 
Die Idee der reinen Logik. 255 
von Wissenschaft überhaupt. Andererseits ist aber zu be- 
achten, daß die so gefaßte Logik darum noch keineswegs die 
idealen Bedingungen der Erfahrungswissenschaft über- 
haupt als speciellen Fall in sich schließt. Die Frage nach 
diesen Bedingungen ist allerdings die eingeschränktere; Er- 
fahrungswissenschaft ist auch Wissenschaft und selbstverständ- 
lich untersteht sie nach ihrem Gehalt an Theorien den Gesetzen 
der oben abgegrenzten Sphäre. Aber Idealgesetze bestimmen 
die Einheit der Erfahrungswissenschaften nicht bloß in Form 
der Gesetze deductiver Einheit; wie denn Erfahrungswissen- 
schaften ja auch nicht auf ihre bloßen Theorien je zu redu- 
ciren sind. Die „theoretische Optik" , d. i. die mathematische 
Theorie der Optik, erschöpft nicht die Wissenschaft der Optik; 
die mathematische Mechanik ist ebenso nicht die ganze Mecha- 
nik u. s. w. Nun steht aber der ganze complicirte Apparat 
von Erkenntnisprocessen, in welchen die Theorien der Er- 
fahrungswissenschaften erwachsen und sich vielfach im Laufe 
des wissenschaftlichen Fortschritts modificiren, ebenfalls nicht 
nur unter empirischen, sondern auch unter idealen Gesetzen. 
Alle Theorie in den Erfahrungswissenschaften ist bloß 
supponirte Theorie. Sie giebt nicht Erklärung aus einsichtig 
gewissen, sondern nur aus einsichtig wahrscheinlichen 
Grundgesetzen. So sind die Theorien selbst nur von ein- 
sichtiger Wahrscheinlichkeit, sie sind nur vorläufige, nicht end- 
giltige Theorien. Aehnliches gilt in gewisser Weise auch von 
den theoretisch zu erklärenden Thatsachen. Von ihnen gehen 
wir zwar aus, sie gelten uns als gegeben, und wir wollen sie 
bloß „erklären". Indem wir aber zu den erklärenden Hypo- 
thesen aufsteigen, sie durch Deduction und Veriiication — 
eventuell nach mehrfacher Umänderung — als wahrscheinliche 
Gesetze annehmen, bleiben auch die Thatsachen selbst nicht 
ganz unverändert bestellen, auch sie wandeln sich im fort- 
schreitenden Erkenntnisproccß um. Mittelst des Erkenntnis- 
zuwachses der als brauchbar befundenen Hypothesen dringen 
wir immer tiefer in das „wahre Wesen" des realen Seins ein, 
256 Die Idee der reinen Logik. 
wir berichtigen fortschreitend unsere, mit mehr oder weniger 
Unverträglichkeiten behaftete Auffassung der erscheinenden 
Dinge. Thatsachen sind uns eben ursprünglich nur in dem 
Sinne der Wahrnehmung (und ähnlich im Sinne der Erinnerung) 
„gegeben". In der Wahrnehmung stehen uns die Dinge und 
Vorgänge vermeintlich selbst gegenüber, s. z. s. scheidewandlos 
erschaut und ergriffen. Und was wir da anschauen, sprechen 
wir in Wahrnehmungsurtheilen aus: dies sind die zunächst 
„gegebenen Thatsachen" der Wissenschaft. Im Fortschritt der 
Erkenntnis modificirt sich dann aber, was wir den Wahr- 
nehmungserscheinungen an „wirklichem" Thatsachengehalt zuge- 
stehen; und um jeweils zu bestimmen, was in ihnen das Wahre 
ist, mit anderen Worten: um den empirischen Gegenstand der 
Erkenntnis zu bestimmen, bedürfen wir eines beträchtlichen 
(und sich fortschreitend erweiternden) Bereiches an wissen- 
schaftlicher Gesetzeserkenntnis. 
In all dem verfahren wir aber, wie schon Leibniz, und 
mit voller Schärfe wol als der Erste, betont hat, nicht blind, nicht 
ohne ein ideales Recht. Wir erheben den Anspruch, daß es 
jeweils nur Ein berechtigtes Verhalten in der Werthschätzung der 
erklärenden Gesetze und in der Bestimmung der wirklichen That- 
sachen gebe, und zwar für jede erreichte Stufe der Wissenschaft. 
Wenn sich durch Zufluß neuer empirischer Instanzen eine 
wahrscheinliche Gesetzlichkeit oder Theorie als unhaltbar 
herausstellt, so schließen wir daraus nicht, daß die wissen- 
schaftliche Begründung dieser Theorie eine falsche gewesen 
sein mußte. Im Bereiche früherer Erfahrung war die frühere, 
im Bereiche der erweiterten Erfahrung ist die neu zu begrün- 
dende Theorie die „einzig richtige", sie ist die einzige durch 
correcte Wahrscheinlichkeitserwägung zu rechtfertigende. Um- 
gekehrt urtheilen wir vielleicht, daß eine empirische Theorie 
falsch begründet sei, obschon sich vielleicht auf einem anderen, 
objectiv berechtigten W r ege herausstellt, daß sie bei dem 
gegebenen Stande der Erfahrungserkenntnis die einzig ange- 
messene" sei. Daraus ist zu entnehmen, daß es auch im 
Die Idee der reinen Logik. 257 
Gebiete des empirischen Denkens, in der Sphäre der 
Wahrscheinlichkeiten ideale Elemente und Gesetze 
geben muß, in denen die Möglichkeit der empirischen 
Wissenschaft, der Wahrscheinlichkeitserkenntnis von Realem, 
überhaupt a priori gründet. Diese Sphäre reiner Gesetzlichkeit, 
welche nicht zur Idee der Theorie und allgemeiner zur Idee 
der Wahrheit, sondern zur Idee der empirischen Erklärungs- 
einheit, resp. zur Idee der Wahrscheinlichkeit Beziehung 
hat, macht ein zweites großes Fundament der logischen Kunst- 
lehre aus und gehört mit zum Gebiet der reinen Logik in 
einem entsprechend weit zu fassenden Sinne. 
In den folgenden Einzeluntersuchungen beschränken wir 
uns auf das engere und, in der wesentlichen Ordnung der 
Materien, erste Gebiet 
Berichtigungen. 
S. 28. Im Titel des § 12 statt: Definition lies: Definitionen. 
„ 65. Z. 7 v. u. statt: reelle absolute Zahl lies: reelle Zahl. 
„ 132. Z. 12 v. o. statt: „das Allgemeine sei in unserem Kopfe" lies: 
„das Allgemeine als solches [existire] nur in unserem Kopfe" 
(Logik I, 103 Anm.). 
„ 135 u. f. statt: verites lies: verites. 
„ 140. Z. 4 v. u. ist (nicht) zu streichen. 
„ 219. Z. 6 vor Beginn des § 60 statt: s. z. s. Platonischen lies: specifischen, 
„ 219. Anm. statt: „im nächsten Bande" lies: in den späteren Theilen 
des Werkes. 
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